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Leitfaden: Hochzeit in Rus: Zeitl. & Organisat. Planung

Verfasst: 07 Mär 2007, 20:10
von fremantle
Fertige FAQ hier: http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?p=43413#43413 Bitte dort nicht Posten, sondern Anmerkungen in diesem Thread hier!


Meine lieben Heiratskundigen,
im Sommer steht nun auch unsere Hochzeit an. Wir haben uns entschieden, in Petersburg zu heiraten. Seit einiger Zeit suche ich nun in in diesem und anderen Foren notwendige und unterstützende Informationen zusammen. Ich habe schon viel gefunden, aber leider fehlt mir noch der Aspekt der Zeitplanung, mit der man rechnen sollte für die ganzen Gänge zu den Ämtern. Außerdem denke ich, eine kleine Zusammenfassung wäre mal nötig, damit kommende Hochzeitswillige nicht auch soviel zwischen den Meinungen suchen müssen. Ich gebe hier mal wieder, wie mein Informationsstand ist, vielleicht könnt ihr da noch meine Wissenslücken füllen. Ganz besonders weiss ich nicht so genau, was alles an Papierkram auf uns zukommt, wenn wir erstmal in Petersburg verheiratet sind. Unsere Planung ist eigentlich, dass ich dann etwa zwei Jahre in Piter bleibe, bis meine Liebste die Uni beendet hat. Danach wollen wir wohl in die EU ziehen, welches Land, steht in den Sternen.

ERSTE ÜBERARBEITUNG, Vielen Dank an Dietrich und Zejtnot

Also, los gehts, in die Hochzeitsplanung

Fakten:
- Hochzeitstermin soll Mitte August sein
- 5 Monate noch Zeit bis zum gewünschten Zeitraum des Termins
- Hochzeitsort: Petersburg
- ich zur Zeit hier, sie zur Zeit dort, wollen möglichst nicht soviel hin und her reisen müssen.

4-5 Monate vor der Hochzeit
1) Gang zum Standesamt
- in diesem Fall Hauptstandesamt Petersburg / Zweck: Informationsbeschaffung über geforderte Dokumente von möglichst wichgstem Standesbeamten (Russischer Partner)
- Organisation von Geburtsurkunde und Ledigkeitsnachweis, Passkopien des Partners sowie Geburtsurkunden(?) und Passkopien der künftigen Schwiegereltern alles beglaubigt und dann übersetzt von staatl. anerkanntem Übersetzer (?).
- Diese Dokumente müßen zügig nach Deutschland geschickt werden.

4 Monate vor der Hochzeit
2) Organisation in Deutschland:
- Geburtsurkunde vom zuständigen Standesamt ausstellen lassen.
- Auszug aus dem Melderegister (Meldebescheinigung) mit Angaben über meinen Familienstand und meiner Religionszugehörigkeit.
- Da manche russ. Standesämter hartnäckiger sind und wir nun schonmal hier sind: Ehefähigkeitszeugnis (dafür benötige ich von meiner zukünftigen Frau ein Ledigkeitszeugnis und die Geburtsurkunde sowie Daten Ihrer Eltern (siehe 1.). NORBERT: Welche Daten bzw. sind das genau? Geburts- und Ledigkeits-/Hochzeitsnachweise? Passkopien? In wie weit müssen die apostolliert/beglaubigt/übersetzt sein?)
- Bei der zuständigen Regierungsbehörde, in meinem Fall: Berliner Standesamt I, diese drei Dokumente per Apostille ("diplomatischer Beglaubigungsstempel") beglaubigen lassen.

- Beantragung meines russischen Visum.

(!) All diese Dokumente sollten bei der Anmeldung zur Hochzeit nicht älter als 3 Monate sein.

3 Monate vor der Hochzeit
3) Organisation in Russland
- Reise nach Russland mit allen oben erwähnten Dokumenten.
- Registrierung am Ort der Hochzeit (neues System per Postformular).
- Reisepass, Geburtsurkunde, Auszug aus dem Melderegister, Ehefähigkeitszeugnis, selbst oder von staatlich bestellten Übersetzer übersetzen und in beiden Fällen von eben jenem bestätigen lassen.

2 Monate vor der Hochzeit
4) Anmeldung beim Standesamt in Petersburg mit folgenden Dokumenten
A Partner: muss nur den Russischen Inlandspass vorlegen, er enthält alle notwendigen Informationen.
B Ich:
- apostillierte und anerkannte übersetzte Dokumente (Geburtsurkunden, Meldebescheinigung, Ehefähigkeitszeugnis aus Dtl.),
- meinen Reisepass mit Visum und
- Registrierungsbescheingung (also den Abschnitt, den ich vom Postformular einbehalte),
C Wir:
- Neuen Familiennamen festlegen und auf richtige Transliteration achten.
- Termin gesagt bekommen.

St. Petersburg soll etwa 6 Wochen Wartezeit haben, also: Zeit nutzen um Freunde einzuladen, die ggf. Visa und Flugtickets für den Termin jetzt organisieren können.

Hochzeitstermin
5) Heiraten, und Tag geniessen!

Eigentlich wird zur Hochzeit nur noch die aktuelle Registrierung am Hochzeitsort benötigt. Zur Sicherheit kann aber gern all die unter 4) erwähnten Dokumente nochmals mitbringen, soweit sie nicht einbehalten wurden.

bald nach der Hochzeit
6) Heiratsurkunde im Hauptstandesamt des Subjekts (Oblast, Republik...) apostillieren lassen.

7) Pässe des frischen Ehegatten umschreiben lassen (in unserem Fall also nach Perm zum Hauptwohnsitz reisen)
- dabei den In- und Auslandspass des Partners vorlegen, sowie die Heiratsurkunde - dabei wieder speziell beim Auslandspass auf die richtige "Rück"transliteration achten (wie ist das eigentlich genau, wenn mein Familienname am Anfang ein St und in der Mitte ein H hat, muss dann nach den gesetzlichen Regeln in Sht und Kh übersetzt werden? Das verunstaltet meinen schönen Namen ungemein und bringt doch später sicher Probleme mit sich, wenn unsere Pässe unterschiedliche Namen haben! Oder können wir uns die "richtige" Übersetzung, nämlich so wie mein Familienname ist, aussuchen? Offensichtlich hat man darauf keinen Einfluß und kann den Namen später auch nicht in der Schreibweise ändern. Es wird also nach offiziellen Transliterationstabellen übersetzt.)
- Ausstellungsdauer etwa einen Monat

sagen wir, etwa zwei Monate nach der Hochzeit
8 ) Vorbereitung der Reise nach Deutschland
- Geburtsurkunden und Eheurkunde der Eltern übersetzen (fürs Familienbuch)
- Ein Ein-Jahres-Multi-Visum (kostenlos) mit üblichen Unterlagen plus der Heiratsurkunde und dem neuen Auslandspass am Konsulat anstehen, und um touristische Einreise nach Deutschland bitten. (Nur falls man jetzt zusammen nach Dtl für die weiteren Formalitäten reisen möchte, geht aber auch allein oder gar per Postweg).
- (gemeinsame) Reise nach Deutschland

3 Monate nach der Hochzeit
9) Organisation in Deutschland
- von staatlich bestelltem Übersetzer (oder selbst) Heiratsurkunde mit Apostille in (mehrfacher) übersetzter Ausfertigung beglaubigen lassen.
- Zum Hauptstandesamt gehen, in meinem Fall Berliner Standesamt I im Roten Rathaus (oder per Post schicken) und die Hochzeit in Deutschland anerkennen lassen, sowie Familienbuch beantragen. Dazu sind Pässe bzw. deren (beglaubigte?) Kopien, übersetzte Geburts- und Heiratsurkunden (auch der Eltern) sowie die eigene apostillierte und beglaubigt übersetzte Heiratsurkunde notwendig.

- Nun wäre mit diesem Dokument (z.B. in unserem Falle) in Deutschland auch eine Kirchliche Trauung möglich.

- Für die Aufenthaltsgenehmigung in Russland ein Polizeiliches Führungszeugnis beantragen und apostillieren lassen (dauert etwa 6 Wochen).

4 Monate nach der Hochzeit
10) Organisation in Rußland: mein Aufenthaltsstatus - wremennoje proschiwanije (Einjährige Aufenthaltserlaubnis)
Diese beantrage ich beim lokalen russ. Einwohnermeldeamt UWD, das in jedem Bezirk, Stadtteil, ... zu finden ist.
Dazu benötige ich
- meinen Reisepass mit Registrierung (siehe oben)
- die russische Heiratsurkunde
- ein deutsches apostilliertes, übersetztes und russ.-notariell beglaubigtes (und russisches, falls es das gibt?) polizeiliches Führungszeugnis. Dieses sollte möglichst nicht älter als 3 Monate sein und keinesfalls älter als 6 Monate.
- Gesundheitstests, alle in Russland von lokalen Amtsärzten (die einem im UWD mitgeteilt werden) durchgeführt und nur wenige Wochen alt: 1) Drogen; 2) HIV; 3) TBC; 4)Hautarzt. Die Organisation dieser Tests dauert etwa eine Woche. (Da die Bluttests am längsten dauern, fängt man am Besten damit an.)
- Einkommensnachweise
- Unterkunftsnachweis, also vom Vermieter ausgestellter und vom Notar beglaubigter Mietvertrag
- eine Sammlung Passfotos

Die Erteilung der w.p. dauert laut Gesetz nicht länger als ein halbes Jahr. Wenn man aber Pech wie Zejtnot hat kann man auch mit einem Jahr rechnen (Bist mir doch nicht böse Zejtnot :) ). Solange man die w.p. Dokument noch nicht entgegen nehmen konnte, bekommt man ein Blatt Papier, das einem gestattet, in Russland zu leben, und einem angeblich auch verbietet, Russland während dieser Wartezeit zu verlassen.

Für die, die kein/kaum Russisch können: Einen Sprachtest gibt es nicht. Aber man sollte schon jemanden dabei haben, der fließend die Sprache versteht und übersetzen kann, auf welche Körperstellen z.B. der Amtshautarzt schauen möchte.

Allgemeine Fragen:
- Wie lange etwa benötige ich unter in Russland optimalen Umständen, um all diese Unterlagen zusammenzutragen?
_____

So... einige Fragen und Unklarheiten sind ja noch dazwischen. Ich hoffe auf Eure Unterstützung. Vielleicht kommt ja dann wirklich ein zusammenfassender brauchbarer Leitfaden heraus, den man irgendwo ins Netzstellen kann (zum Beispiel gleich hier?).

Mein Dank gilt Euch allen hier im R-A.RU-Forum, durch deren bisherige Postings ich viele Informationen schon sammeln konnte.

Besonders sei Gedankt:
- Zejtnot, der hier schon einige Fragen beantwortet hat und dessen privater Bericht zu diesem Thema aus Novosibirsk unbedingt lesenswert ist (etwas runterkurbeln) (http://www.deutsche-novosibirsk.de/gesc ... vosibirsk/,
- Dietrich, der ebenso an Unklarheiten ausgeräumt hat.

Marek.

Re: Leitfaden: Hochzeit in Rus: Zeitl. & Organisat. Plan

Verfasst: 09 Mär 2007, 14:20
von Dietrich
fremantle hat geschrieben: Fragen:
- Wie gut muss eigentlich mein Russisch sein, um eine w.p. erfolgreich beantragen zu können? Gibts da irgendwelche Tests?
- Wie lange etwa benötige ich unter in Russland optimalen Umständen, um all diese Unterlagen zusammenzutragen?
- Bei welcher Behörde mach ich das genau? Gibt es dafür ein Ausländeramt oder so?
Endlich mal jemand, der gut Vorbereitet an eine solche Sache herangeht. Allerdings Tip von mir:
Nerv deine Zukuenftige im Vorfeld nicht so sehr mit solch einer Generalstabsmaessigen Planung. Russinnen koennen bei sowas sehr entnervt reagieren.

Zu deinen Fragen was die Vremennoe betrifft:

Wenn deine Frau dich an die Hand nimmt, brauchst du quasi kein russisch zu koennen. Da muss dann aber deine Frau auch mit zu den Untersuchungen etc. etc. Einen Sprachtest gibt es allerdings nicht.

Die Untersuchungen kann man in einer Woche erledigen. Am laengsten dauern die Bluttests (HIV, etc). Dein Fuehrungszeugnis musst du eh schon in D besorgen. Sollte nicht aelter als 6 Monate sein. Besser sogar juenger als 3 Monate.

Den Antrag stellt man in seinem lokalen UWD. Dort wo man auch wohnt bzw. registriert ist/sein wird.

Viele Gruesse,

Dietrich

Re: Leitfaden: Hochzeit in Rus: Zeitl. & Organisat. Plan

Verfasst: 09 Mär 2007, 16:24
von Zejtnot
Danke für die gute Zusammenfassung. Wenn wir noch ein wenig Feinschliff reinbringen, können wir das gleich als FAQ nutzen!
fremantle hat geschrieben:Reisepass übersetzen und beglaubigen lassen (Ist das notwendig?
Besser in Russland übersetzen und bestätigen lassen, denn ihr wollt ja in Russland heiraten. Deswegen könnte man dort auf eine russische Übersetzung pochen. Zudem ist es billiger!
fremantle hat geschrieben:benötige ich irgend welche ggf. apostillierten und übersetzten Unterlagen meiner russischen Freundin um irgend welche weiteren wichtigen Dokumente in Deutschland zu bekommen?
Offiziell brauchst Du einen Ledigkeitsnachweis aus Deutschland - ein "Auszug aus dem Melderegister" reicht meist. Einige russische Standesämter wissen jedoch, dass es in Deutschland ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis gibt und fordern dieses. Da das Ehefähigkeitszeugnis die Möglichkeit einer konkrete Ehe bestätigt, brauchst Du dafür diverse Bescheinigung Deiner Frau (Ledigkeit, Daten der Eltern). Fragt im russischen Standesamt nach, was sie fordern.
fremantle hat geschrieben:Beantragung meines russischen Visum (kein Touristenvisum, aber Geschäftsvisum ist möglich[?] )
Auch mit Touristenvisum geht es. Du solltest nur am Hochzeitstag eine gültige Registrierung haben!
fremantle hat geschrieben:(!) All diese Dokumente dürfen bei der Anmeldung zur Hochzeit nicht älter als 3 Monate sein. (Stimmt das so?)
Schreiben wir einfach "sollten", dann stimmt es. :-)
fremantle hat geschrieben:Heiraten, und Tag geniessen! ... (Ich gehe davon aus, dass all die unter 4) erwähnten Dokumente nochmals vorzulegen sind. Oder verblieben die (außer den Pässen) beim Amt?)
Also ich musste nur meine Registrierung zeigen. Den Rest haben sie bei der Anmeldung eh behalten. Wenn nicht, würde ich es sicherheitshalber mitbringen.
fremantle hat geschrieben:Heiratsurkunde apostillieren lassen (wo macht man das in Petersburg?)
Immer beim Hauptstandesamt des Oblast.
fremantle hat geschrieben:gemeinsam zum Hauptstandesamt gehen, in meinem Fall Berliner Standesamt I im Roten Rathaus und die Hochzeit in Deutschland anerkennen lassen, sowie Familienbuch beantragen. Dazu sind Pässe, (beglaubigte/übersetzte) Geburts- und apostillierte Heiratsurkunden (auch der Eltern) notwendig
Das geht per Postweg, man muss nicht zu zweit da antanzen! Ferner ist die Heiratsurkunde der Eltern und der Pass der Frau nicht zu apostillieren - nur die Heiratsurkunde. Die Übersetzungen habe ich teilweise sogar selbst gemacht, ohne Stempel. Da es sich da nicht um die Hauptdaten handelt und die Beamten nur etwas zum Abheften brauchen - nachfragen!
fremantle hat geschrieben:Meinen eigenen Pass + Ausweis umschreiben lassen (verheiratet! :) )
Ähm, Familienstand steht doch nicht im Pass? Oder willst Du ihren Namen annehmen?
fremantle hat geschrieben:Proyhivanie ... ein deutsches (vom Generalkonsulat in Petersburg inklusive Übersetzung bestätigtes und vom Notar beglaubigtes) (und russisches, falls es das gibt?) polizeiliches Führungszeugnis
Dank Apostille (hast Du ja vorher in Deutschland mit machen lassen) brauchst Du keine Bestätigung vom Konsulat. Einfach wiederum von einem russischen Übersetzer übersetzen und beim Notar bestätigen lassen.

Achtung, die ganzen Gesundheitstests müssen bei bestimmten Ärzten gemacht werden, die das Amt festlegt!
fremantle hat geschrieben:Die Erteilung der w.p. dauert angeblich sehr lange, etwa ein Jahr
Laut Gesetz maximal ein halbes Jahr, während diesem hat man ein Blättchen Papier, mit dem man in Russland leben darf. Aber nicht ausreisen darf. Man kann aber mit einem anderen Visum da sein. Bei mir hat es zwar 400 Tage gedauert, aber nur, weil ich für die ganzen Stempel ein halbes Jahr rumgerannt bin. Geht bestimmt auch schneller.

Zur Transliteration des Namens. Soviel ich weiß, kann man an einem Namen mit st und h wenig beeinflussen. Gibt so oder so Probleme, ich kenne so einen Fall wo ein deutsches S gemäß der Aussprache in diesem Fall richtig mit З wiedergegeben wurde, was dann im russischen Pass wiederum als Z transkripiert war ... der Betroffene hat ewig versucht, es zu korrigieren und hat es dann aufgegeben.

Re: Leitfaden: Hochzeit in Rus: Zeitl. & Organisat. Plan

Verfasst: 09 Mär 2007, 20:26
von fremantle
Danke Dietrich! :blumen2:

Der Erste der sich an meinen unverschämt langen Text herantraut!

Keine Sorge, meine Freundin weiss, dass ich (Stadt)Planung studiere und kann sich sicherlich soetwas hier denken :). Aber ich werds ihr nicht gleich auf die Nase binden, zumal ihr Anteil an der Hochzeits-Behörden-Organisation sich für den Anfang in Grenzen hält, so wie ich das überblicke. Da will ich sie wirklich nicht damit nerven, soll sie doch lieber erstmal mit ihrer Mutter nach Brautkleidern kucken gehen (...meinte sie heute zu mindest am Telefon...). Ich freu mich drüber!

Ich hoffe ja, dass in einem Jahr zur v.p. mein Russisch halbwegs brauchbar ist, und ich nicht nur wie bisher mit der Schwiegermutter über das Wetter und meine Familie quatschen kann. Ich habe nur befürchtet, das es dort irgendeinen Test gibt, von dem ich nichts weiss. Ist eh noch lange hin, aber wie gesagt, besser alles in einem Abwasch vorbereiten.

Re: Leitfaden: Hochzeit in Rus: Zeitl. & Organisat. Plan

Verfasst: 09 Mär 2007, 21:45
von fremantle
Und Auch herzlichen Dank an Zejtnot! :blumen2:
Zejtnot_ hat geschrieben:Danke für die gute Zusammenfassung. Wenn wir noch ein wenig Feinschliff reinbringen, können wir das gleich als FAQ nutzen!
Ich danke auch für die Blumen :)

Ich werde mal all diese Hinweise gleich in meine obige Liste einarbeiten, soweit ich nicht nochmals Rückfragen habe. Dann wird das hier nicht allzulang und wir haben gleich alles beisammen.
Zejtnot_ hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:Benötige ich irgend welche ggf. apostillierten und übersetzten Unterlagen meiner russischen Freundin um irgend welche weiteren wichtigen Dokumente in Deutschland zu bekommen?
(...) Einige russische Standesämter wissen jedoch, dass es in Deutschland ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis gibt und fordern dieses. Da das Ehefähigkeitszeugnis die Möglichkeit einer konkrete Ehe bestätigt, brauchst Du dafür diverse Bescheinigung Deiner Frau (Ledigkeit, Daten der Eltern). Fragt im russischen Standesamt nach, was sie fordern.
Da liegt schon das erste Problem. Meine Frau ist jetzt in Perm bei Ihren Eltern. Also währe es ja sinnvoll, nun von Ihren Eltern diese Dokumente zur Sicherheit gleich einzusammeln. Egal ob ich sie dann in einem Monat wirklich brauche. (Auch die Postlaufzeit will ja bedacht sein.) Meint Ihr, die Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern bzw. ihre Geb.urkunde benötigen in diesem Fall eine russische Apostille, bevor ich sie in Deutschland für das Ehefähigkeitszeugnis (übersetzt) vorzeige?
Zejtnot_ hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:Meinen eigenen Pass + Ausweis umschreiben lassen (verheiratet! :) )
Ähm, Familienstand steht doch nicht im Pass? Oder willst Du ihren Namen annehmen?
Oh, Du hast recht - so wenig weiss ich über mein "wichtigstes Dokument". :)
Zejtnot_ hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:Proyhivanie ... ein deutsches (vom Generalkonsulat in Petersburg inklusive Übersetzung bestätigtes und vom Notar beglaubigtes) (und russisches, falls es das gibt?) polizeiliches Führungszeugnis
Dank Apostille (hast Du ja vorher in Deutschland mit machen lassen) brauchst Du keine Bestätigung vom Konsulat. Einfach wiederum von einem russischen Übersetzer übersetzen und beim Notar bestätigen lassen.
Hattest Du nicht von Problemen in deinem Novosibirsk-Bericht geschrieben? Wegen fehlendem Stempel und fehlender Unterschrift. (Habs mir nochmal durchgelesen - da steht ja nix von Apostille, vielleicht ist es das...)
Zejtnot_ hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:Die Erteilung der w.p. dauert angeblich sehr lange, etwa ein Jahr
(...) Aber nicht ausreisen darf. Man kann aber mit einem anderen Visum da sein.(...)
Ehrlich, sie lassen mich dann nicht mehr raus, bis ich endlich den Wisch habe? Au weia, da komm ich ins zweifeln, in wie fern ich den denn wirklich brauch'! Wie meinst Du das: "Man kann aber mit einem anderen Visum da sein"? Heimlich in Karelien in die EU, sich ein neues Visum ausstellen lassen, dann wieder rein ins Zarenreich, flexibel sein, und bei Antragsgewährung dann heimlich wieder ins Land kommen, und so tun als ob nix war? - Nein. Sicher nicht so.... :)
Zejtnot_ hat geschrieben:Zur Transliteration des Namens. Soviel ich weiß, kann man an einem Namen mit st und h wenig beeinflussen. Gibt so oder so Probleme, ich kenne so einen Fall wo ein deutsches S gemäß der Aussprache in diesem Fall richtig mit З wiedergegeben wurde, was dann im russischen Pass wiederum als Z transkripiert war ... der Betroffene hat ewig versucht, es zu korrigieren und hat es dann aufgegeben.

Dass heißt meine Frau hat dann also rechtlich einen anderen Namen als ich, obwohl sie in Wirklichkeit den gleichen hat? - Da seh ich düstre Wolken bei Auslandsreisen aufziehen...

Danke Zejtnot nochmals, für die ausführlichen Antworten!
Ich finde Deinen Vorschlag gut, wenn dieses 1x1 des Heiratslaufs in die FAQs kommt... sobald wir hiermit fertig sind.

Verfasst: 11 Mär 2007, 15:01
von Zeppelin
@ fermantle: Das ist ja ein echter Monsterthread, dem es nur wenig hinzuzufügen gibt. Den Anmerkungen von Norber und Dietrich schließe ich mich einfach mal an.

Kleine Ergänzung meinerseits aber noch:
Das Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt 1) im Roten Rathaus ist nicht zu verwechseln mit dem

Standesamt I in Berlin
Rückerstraße 9
10119 Berlin

(Die angegebenen Links führen direkt zu den jeweiligen Homepages]

Namenstransliteration: Nach russischem Recht würde der Ehename so lauten und geschrieben werden, wie er in die Heiratsurkunde aufgenommen wird.
Aber: Nach Deutschem Recht kann man auf eine korrekte Rücktransliteration bei der Übersetzung der Heiratsurkunde aus dem Russischen bestehen, bzw. das obligt der Vernunft des Übersetzers.

So teilte mir Forummler goedo eben mit, das bei der Übersetzung seiner russ. Heiratsurkunde ins Deutsche der richtige Name wieder hergestellt wurde. Somit gilt nach Deutschem Recht der Name in der Heiratsurkunde und der gemäß Schreibweise im Pass seiner russ. Frau hat nur formelle Bedeutung.
(Dazu meinen Glückwunsch!)

EFZ:
Da würde ich erst einmal den Ball flach halten und abwarten, was das Petersburger Standesamt wirklich will, bzw. ob es sich ggf. nicht davon überzeugen lässt, das die Forderung nach einem EFZ eigentlich hirnrissig ist, weil RUS selbst solche ja gar nicht ausstellt.

Der Melderegisterauszug mit Angabe von Familienstand und Religion sollte eigentlich reichen.

Eigentlich kann man in D in dieser Konstellation auch gar kein EFZ bekommen, sondern "nur" die Befreiung des zust. Oberlandesgerichtes (in Eurem Falle das Kammergericht von Berlin) von der Verpflichtung zu der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - so die offizielle Bezeichnung.

Die Frage mit der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Schnegenland wäre dann in Eurer speziellen Konstellation ein gesondertes Kapitel. Für Deutschland siehe dazu § 28 Abs. 1 AufenhG.
Da es in der politischen Küche hier mächtig danach "duftet", künftig den Ehegattennachzug von Nicht-EU-Ehegatten Deutscher drastisch zu verschäfren, rate ich auch an dieser Stelle nochmals allen Betroffenen dazu, sich möglichst noch jetzt die Anspruchsgrundlagen für eine AE nach (dem jetzigen) AufenthG zu sichern.
Dazu braucht man vor allem einen Wohnsitz in D und Aufenthalte hier, die nicht durch längere Abwesendheiten als sechs Monate am Stück unterbrochen werden dürf(t)en.

Gruß,
Zeppelin

Edit: Ich hatte versehentlich AuslG geschrieben und habe das nun in AufenthG geändert, wie das Gesetz seit dem 01.01.2005 heißt.

Verfasst: 11 Mär 2007, 15:49
von zimdriver
Sehr saubere Planung, meinen herzlichen Glückwunsch! Dies könnte der master thread in dieser Abteilung werden.
Bin gespannt, wie die Detailfragen in Realität gelöst werden.
Ich verstehe allerdings ebenfalls noch nicht, wie man zu einem anderem Visum als dem einen, einzigen kommen kann. Zwei Visa in zwei Pässen sind nach der Computerisierung der russischen Botschaften/ MID verboten und führen bei Entdeckung zu Strafe und 12monatiger Einreisesperre.

Re: Leitfaden: Hochzeit in Rus: Zeitl. & Organisat. Plan

Verfasst: 12 Mär 2007, 13:21
von Zejtnot
fremantle hat geschrieben:Da liegt schon das erste Problem. Meine Frau ist jetzt in Perm bei Ihren Eltern. Also währe es ja sinnvoll, nun von Ihren Eltern diese Dokumente zur Sicherheit gleich einzusammeln. Egal ob ich sie dann in einem Monat wirklich brauche.
Das Problem ist, dass Du für ein Ehefähigkeitszeugnis eine Ledigkeitsbescheinigung Deiner Frau bräuchtest. Diese gibt es nach russischem Recht aber überhaupt nicht. Insofern kann sie Deine Verlobte auch nicht so recht besorgen. Sie kann höchstens anfragen, ob man ihr irgendetwas derartigen geben kann ...
fremantle hat geschrieben:Meint Ihr, die Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern bzw. ihre Geb.urkunde benötigen in diesem Fall eine russische Apostille, bevor ich sie in Deutschland für das Ehefähigkeitszeugnis (übersetzt) vorzeige?
Bei mir nicht!
fremantle hat geschrieben:
Zejtnot_ hat geschrieben:Dank Apostille (hast Du ja vorher in Deutschland mit machen lassen) brauchst Du keine Bestätigung vom Konsulat. Einfach wiederum von einem russischen Übersetzer übersetzen und beim Notar bestätigen lassen.
Hattest Du nicht von Problemen in deinem Novosibirsk-Bericht geschrieben? Wegen fehlendem Stempel und fehlender Unterschrift. (Habs mir nochmal durchgelesen - da steht ja nix von Apostille, vielleicht ist es das...)
Ich hatte keine Apostille auf dem Führungszeugnis, weil man mir die russischen Behörden gesagt haben, dass sie keine wollen. Da Führungszeugnisse auf kopiersicherem Papier sind haben sie keine weiteren Stempel. Ohne Stempel wollte aber kein Jurist die Übersetzung bestätigen, weswegen ich im Konsulat eine amtliche Kopie (mit Stempel!) machen konnte.

Fazit: Bestell das Führungszeugnis mit Apostille (ist einfach nur ein Kreuzchen mehr) und schon hast Du keine Probleme (und musst nicht ins Konsulat)!
fremantle hat geschrieben:
Zejtnot_ hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:Die Erteilung der w.p. dauert angeblich sehr lange, etwa ein Jahr
(...) Aber nicht ausreisen darf. Man kann aber mit einem anderen Visum da sein.(...)
Ehrlich, sie lassen mich dann nicht mehr raus, bis ich endlich den Wisch habe? Au weia, da komm ich ins zweifeln, in wie fern ich den denn wirklich brauch'! Wie meinst Du das: "Man kann aber mit einem anderen Visum da sein"? ...
Angenommen Du bist in Russland mit irgendeinem kurzfristigen Visum und beantragst das Wohnrecht - dann erhältst Du ein Blättchen Papier, dass Du nun Wohnrecht beantragt hast. Dieses Blättchen Papier ist wie die Bestätigung eines Asylantrages - so lange die Bearbeitung läuft, darfst Du bleiben. Dieses Blättchen Papier ist aber kein Visum, Du kannst damit also nicht aus- oder einreisen.

Du kannst jedoch ohne Probleme ausreisen, wenn Du ein gültiges Visum hast. Wenn Du also beispielsweise kein "kurzfristiges Visum" (wie oben erwähnt) sondern ein langfristiges Visum (Arbeitsvisum, Businessvisum) hast.
fremantle hat geschrieben:Dass heißt meine Frau hat dann also rechtlich einen anderen Namen als ich, obwohl sie in Wirklichkeit den gleichen hat? - Da seh ich düstre Wolken bei Auslandsreisen aufziehen...
Nö, ist wohl weniger kompliziert, als es scheint. Siehe in den Threads nebenan: http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=5866

Brauchst übrigens nicht Deinen Eintrag hier zu ändern. Lasse ruhig die Grundfassung, damit die Diskussion schlüssig bleibt. Wir basteln dann gemeinsam eine Endfassung und Achim, der Obermeisterguruadmin stellt es online.

Verfasst: 12 Mär 2007, 16:53
von scorpiowill37
Wow, war jetzt ein paar Tage nicht im Forum und bin erschlagen von dem Bericht, habe noch keine Zeit gehabt, alles im Detail zu lesen, werde mir aber am WE Zeit nehmen und noch Tips geben.

Aber eine kurze Anmerkung wollte ich vorab geben.

Ich habe die Hochzeit in 6 Wochen organisert, 60 Gäste davon 25 aus Deutschland und tolle Party

Es kann also auch alles unkompliziert und schnell gehen.

Wie gesagt meine Tips kommen ein wenig später, da ich zur Zeit wenig Zeit habe

Verfasst: 14 Mär 2007, 20:52
von fremantle
So, meine Lieben,
ich habe nebenan schon wieder einen Thread aufgemacht, der einen ähnlichen Titel hat, aber unsere Diskussion zusammenfasst, damit Wissensdurstige nicht wie überall bisher alles lesen müssen, sondern einen fertigen Text haben. Also liebe Leute, lasst uns versuchen das voneinader zu trennen. Ich geb mir mühe, die hiesigen neuen Erkenntnisse dort drüben verständlich zusammenzutragen.

Meine heutigen Fragen:

1) Stellt eigentlich in Russland das Standesamt Papiere wie Geburts- und Sterbeurkunde aus (wie in Dtl. ein einziges Amt), oder gibt es dazu ein Registrierungsbüro, das vom Standesamt (dann also nur für Hochzeit) getrennt ist?

2)Danke Zeppelin, eine Frage bleibt:
Zeppelin hat geschrieben: Eigentlich kann man in D in dieser Konstellation auch gar kein EFZ bekommen, sondern "nur" die Befreiung des zust. Oberlandesgerichtes (in Eurem Falle das Kammergericht von Berlin) von der Verpflichtung zu der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - so die offizielle Bezeichnung.
Warum nicht, aus welchem Grunde ist in diesem Falle das OLG zuständig?

3)
Zeppelin hat geschrieben:Die Frage mit der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Schengenland wäre dann in Eurer speziellen Konstellation ein gesondertes Kapitel. Für Deutschland siehe dazu § 28 Abs. 1 AufenhG.
Da es in der politischen Küche hier mächtig danach "duftet", künftig den Ehegattennachzug von Nicht-EU-Ehegatten Deutscher drastisch zu verschäfren, rate ich auch an dieser Stelle nochmals allen Betroffenen dazu, sich möglichst noch jetzt die Anspruchsgrundlagen für eine AE nach (dem jetzigen) AuslG zu sichern.
Dazu braucht man vor allem einen Wohnsitz in D und Aufenthalte hier, die nicht durch längere Abwesendheiten als sechs Monate am Stück unterbrochen werden dürf(t)en.
Da meine Frau aber noch mindestens 2,5 Jahre in Russland studieren wird, ist es nicht absehbar, dass wir uns in Deutschland so schnell niederlassen können. Dennoch interssiert mich was sich da so verändern wird. Ich bin in jener Hinsicht nicht sonderlich informiert.

4) Welche Vor- und Nachteile gibt es, wenn man eine Wohn-/ Aufenthaltsgenehmigung beantragt, gegenüber einem normalen Arbeitsvisum? So wie ich Zejtnot bisher verstehe, kann man sich die Rennerei im Grunde sparen.