Moin fremantle.
fremantle hat geschrieben:Was sind nun eigentlich nach den jüngsten Neuerungen (Nachbarthread) die Vorteile, und damit auch der Sinn, eine Aufenthaltsgenehmigung, ob befristet oder dauerhaft, zu haben?)
Früher hatte die Aufenthaltserlaubnis (AE) mehrere Vorteile, die den ganzen elenden Aufwand um ihre Beantragung noch irgendwie rechtfertigten, z.B.:
- man muss nicht alle halbe Jahre das Land verlassen, wieder einreisen und sich neu registrieren lassen, sondern kann drei Jahre oder mit dauerhafter (die man beantragen darf, wenn man ein Jahr mit befristeter in RUS lebt) fünf Jahre bleiben und muss sich halt nur jährlich melden
- man spart sich die Kosten für Einladung und Visum
- man hat automatisch eine - generelle - Arbeitserlaubnis, d.h. man kann problemlos den Arbeitgeber wechseln, ohne dass man gleich eine neue Arbeitserlaubnis braucht.
Für mich hat sie ihren Sinn verloren, weil man nun trotz befristeter AE als Nicht-GUS-Ausländer eine Arbeitserlaubnis nach dem allgemeinen (langwierigen, umständlichen, aufwendigen) Verfahren beantragen muss. Natürlich kann man auch mit Businessvisum und Arbeitserlaubnis in RUS arbeiten, das machen viele, wobei vorzugswürdig ein Arbeitsvisum wäre - weil man dann auch nicht alle halbe Jahre raus muss und das Visum vor Ort verlängern kann und das Businessvisum
eigentlich nur für solche Leute vorgesehen ist, die immer mal zu Geschäftszwecken nach Russland kommen.
Um die Arbeitserlaubnis kann sich ein GUS-Ausländer selber kümmern, die gilt dann auch generell - er kann also heute da und morgen dort arbeiten, Wurscht. Für solche wie uns muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis beantragen - wir hier in meiner Firma sind gerade mal wieder dabei. Drei Etappen: 1. Beantragung einer Genehmigung durch das "Arbeitsamt" (centr zanjatosti naselenia), dass die Einstellung eines Ausländers sinnvoll ist. 2. Beantragung der Erlaubnis zur Beschäftigung eines Ausländers und 3. parallel dazu oder anschließend Beantragung der Arbeitserlaubnis für den Ausländer - beides im Föderalen Migrationsdienst. Die Arbeitserlaubnis gilt ein Jahr, ist an den Arbeitgeber gebunden, der sie für dich beantragt hat, und sie wird dann nicht einfach verlängert, sondern der ganze Zirkus geht wieder von vorne los. In diesem Zusammenhang kann der Arbeitgeber auch eine Einladung für ein Arbeitsvisum beantragen.
Als freier Mitarbeiter arbeiten geht wohl nicht, weil du in jedem Fall (auch wenn kein Arbeitsvertrag, sondern ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen wird) eine Arbeitserlaubnis brauchst. Zumindest wird sich wegen der drastischen Geldstrafen für Verletzung der Ausländervorschriften kaum eine Firma finden, die bereit ist, das Risiko einzugehen und sich dann mit dem Föderalen Migrationsdienst rumzustreiten, wenn das auffliegt.
Selbständig arbeiten als sogenannter Privatunternehmer ginge schon, aber soweit ich weiß, dürfen sich nur Personen mit Aufenthaltserlaubnis als Unternehmer registrieren.
Je nachdem, ob du schon eine Firma hast, die dich einstellen wird, sollte schon jetzt begonnen werden, die Beschäftigungs- und Arbeitserlaubnis zu beantragen - das kann zwei Monate dauern, bis alles fertig ist. In Moskau gibt es Agenturen, die einem für Geld etwas Arbeit abnehmen, in Piter sicher auch. Wenn ihr das mit dem Arbeitsvisum nicht hinkriegt, ist nicht so wild, dann komm erst mal mit Businessvisum, aber ohne Arbeitserlaubnis wird es nicht gehen.