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Verfasst: 24 Mär 2007, 16:07
von Manuel_at
Hallo!

Etwas ähnliches hab ich auch vor, ich werde zukünftig in Russland wohnen und Projekte für die Firma abwickeln wo ich jetzt angestellt bin. Diese Projekte werden hauptsächlich in Russland sein, teilweise aber auch weltweit.

Für mich ist das etwas einfacher, da ich bald mit einer Russin verheiratet bin, werde ich um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen und dann versuchen eine OOO zu eröffnen, bzw. als sogenannter "Businessman" angemeldet sein.

Es sind zwar noch viele Fragezeichen offen, zB. weigert sich das russische Finanzamt bisweilen dagegen, dass ich zukünftig Steuern in Russland zahlen möchte, aber ich denke irgendwie wird das zu lösen sein. Am besten hast du viele "Freunde" in gewissen Positionen :roll:

Und falls das alles nichts wird, gibts ja noch immer das Businessvisum :lol:

Gleiche Pläne - verschiedene Strategien :)

Grüsse Manuel

Re: Geschäftsvisum in Verbindung mit Unternehmensgründung?

Verfasst: 25 Mär 2007, 12:03
von Dave
zengi0811 hat geschrieben:Klingt ziemlich gut, zumindest für meine Zwecke.
1. Wenn Du Dich längerfristig in RUS bewegen willst und ein nachhaltiges
Geschäft aufbauen willst, dann stelle Dich auf ca. drei Jahre meist unpro-
duktive Tätigkeiten ein.

2. Vergiss die englische ltd., entweder ist die gut aufgebaut, mit ver-
nünftigem Stammkapital von ca. 20t EUR, was ja dann definitiv teuerer
ist als eine Russische OOO, oder es riecht auch in RUS nach....
"zu kurzen Hosenträgern"... Kommt aber drauf an was Du machst.

3. Viel Glück trotzdem, auf dieser Seite findest Du ein paar Grundsatz-
infos: http://firmengruendung.intragus.de/

Dave

P.S. Möglich wäre Dein Konstrukt schon, aber alleine beim Gedanken
die Repräsentanz zu registrieren und die Genehmigung für ausl. Angestellte
- in diesem Fall für Dich - zu beantragen... :?

Re: Geschäftsvisum in Verbindung mit Unternehmensgründung?

Verfasst: 26 Mär 2007, 10:57
von Zejtnot
zengi0811 hat geschrieben:Gründung einer Repräsentanz oder eine Filiale in Moskau der englischen Limited. Dort könnte ich dann angestellt werden. ... Alles legal, keine Quotenregelung für die Anstellung, Beteiligungen bei russischen Unternehmen möglich.
Also ich konnte noch keine Regelung entdecken, wonach ich als Angestellter der Filiale einer europäischen Firma in Russland keine Arbeitsgenehmigung mehr bräuchte! Im Gegenteil, in den Migrationsgesetzen steht ganz eindeutig: "Работодатель и заказчик работ (услуг) имеют право привлекать и использовать иностранных работников только при наличии разрешения на привлечение и использование иностранных работников." Also selbst wer nur Leistungen bei einem Ausländer bestellen will, muss eine Genehmigung dafür beantragen!
Manuel_at hat geschrieben:Für mich ist das etwas einfacher, da ich bald mit einer Russin verheiratet bin, werde ich um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen und dann versuchen eine OOO zu eröffnen, bzw. als sogenannter "Businessman" angemeldet sein.
Arbeiten darfst Du aber auch erst in frühestens zwei Jahren! Denn nach der Hochzeit musst Du erst einmal vorläufiges Wohnrecht beantragen (Wremennoje proschiwanije) - die Beantragung läuft ein halbes Jahr. Dieses vorläufige Wohnrecht berechtigt aber NICHT mehr zum Arbeiten (seit Januar 2007, siehe http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=5592). Nach einem Jahr mit vorläufigem Wohnrecht darfst Du dann das richtige Wohnrecht (Wid na schitelstwo) beantragen, was wiederum ein halbes Jahr dauert. Und mit diesem Wohnrecht darfst Du dann tatsächlich arbeiten.

Re: Geschäftsvisum in Verbindung mit Unternehmensgründung?

Verfasst: 26 Mär 2007, 11:14
von Manuel_at
Zejtnot_ hat geschrieben:Arbeiten darfst Du aber auch erst in frühestens zwei Jahren! Denn nach der Hochzeit musst Du erst einmal vorläufiges Wohnrecht beantragen (Wremennoje proschiwanije) - die Beantragung läuft ein halbes Jahr. Dieses vorläufige Wohnrecht berechtigt aber NICHT mehr zum Arbeiten (seit Januar 2007, siehe http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=5592). Nach einem Jahr mit vorläufigem Wohnrecht darfst Du dann das richtige Wohnrecht (Wid na schitelstwo) beantragen, was wiederum ein halbes Jahr dauert. Und mit diesem Wohnrecht darfst Du dann tatsächlich arbeiten.
Sehr aufschlussreich - wir werden aber auf jeden Fall versuchen das irgendwie legal durchzustehen, denn ich möchte nicht unbedingt für 2 Jahre in einer Grauzone mein Geld verdienen :cry:
Im schlimmsten Fall werd ich mein Einkommen in Österreich versteuern müssen, aber da wirds halt teurer :cry: :cry: :cry:

Kommt Zeit, kommt Rat :lol:

Verfasst: 26 Mär 2007, 11:48
von manuchka
2 Jahre Grauzone muss nicht sein - Visum und Arbeitserlaubnis...

Re: Geschäftsvisum in Verbindung mit Unternehmensgründung?

Verfasst: 26 Mär 2007, 12:01
von Zejtnot
Manuel_at hat geschrieben:Im schlimmsten Fall werd ich mein Einkommen in Österreich versteuern müssen, aber da wirds halt teurer.
Dann musst Du aber auch über 183 Tage pro Jahr in Österreich sein. Und vor allem darfst Du dann in Russland quasi nur Urlaub machen und nicht arbeiten ... sonst wird es schon Schwarzarbeit!

Aber wie Manu schon schreibt: Eine Arbeitsgenehmigung kann jeder beantragen, ich kenne auch noch keinen Europäer, der abgelehnt wurde. Ist halt nur wieder viel Papierkram.

Re: Geschäftsvisum in Verbindung mit Unternehmensgründung?

Verfasst: 26 Mär 2007, 13:37
von Manuel_at
Zejtnot_ hat geschrieben:
Manuel_at hat geschrieben:Im schlimmsten Fall werd ich mein Einkommen in Österreich versteuern müssen, aber da wirds halt teurer.
Dann musst Du aber auch über 183 Tage pro Jahr in Österreich sein. Und vor allem darfst Du dann in Russland quasi nur Urlaub machen und nicht arbeiten ... sonst wird es schon Schwarzarbeit!

Aber wie Manu schon schreibt: Eine Arbeitsgenehmigung kann jeder beantragen, ich kenne auch noch keinen Europäer, der abgelehnt wurde. Ist halt nur wieder viel Papierkram.
Genau das ist auch das Problem, ich werde mit Sicherheit weniger als 183 Tage in Österreich sein.
Wie auch immer, ich bin optimistisch, dass sich eine Lösung finden läßt. Wahrscheinlich bin ich auch weniger als 183 Tage in Russland, da ich oftmals irgendwo in Asien, Europa, oder sonstwo "arbeite" :lol:

Re: Geschäftsvisum in Verbindung mit Unternehmensgründung?

Verfasst: 26 Mär 2007, 14:38
von Zejtnot
Manuel_at hat geschrieben:Wahrscheinlich bin ich auch weniger als 183 Tage in Russland, da ich oftmals irgendwo in Asien, Europa, oder sonstwo "arbeite" :lol:
Oh, da haben wir gleich noch ein Problem. Es gibt ein Gesetz, dass man mit Arbeitsgenehmigung maximal 10 Tage pro Jahr auf Dienstreise sein darf! (Für alle Tage darüber darf man also keinen Lohn bekommen, von Reisekostenerstattung ganz zu schweigen.) Details findest Du hier: http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=5823

Meinen ersten Erfahrungen nach wird dies auch geprüft, ein Freund von mir wurde bei seiner letzten Registrierung (nach einer Dienstreise) schon eindringlich befragt: "Sagen Sie mal, Sie scheinen gar nicht in Novosibirsk zu arbeiten?! Das finden wir eigenartig!"

Verfasst: 26 Mär 2007, 14:43
von manuchka
Zejtnot, ich verstehe das so, dass sich das nur auf die Tätigkeit in einem anderen russischen Verwaltungsbezirk bezieht. Weil ja nämlich die Arbeitserlaubnis nur für einen russischen Verwaltungsbezirk gilt, und wenn du in einem anderen auch noch arbeiten willst, brauchste für den halt eine extra Arbetiserlaubnis. So ist das gemeint.