Seite 1 von 1

Hilfe_Vertragsschließung

Verfasst: 12 Apr 2007, 13:57
von Irina Ivanova
Weiß jemand, ob es vom russischen Recht festgelegt ist, dass im Vertrag mit einem Importeur unbedingt eine Laufzeit vereinbart werden soll? Wenn ja, dann für wie lange. DANKE!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 12 Apr 2007, 14:50
von manuchka
In russischen Veträgen wird sehr oft (ob immer, kann ich nicht sagen) die Laufzeit angegeben, und zwar meistens in etwa so:

1. Der Vertrag gilt für eine Laufzeit von ... Jahren.
2. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um ... Jahr(e), wenn nicht eine der Parteien ... Wochen/Monate vor Ablauf kündigt. --- oder --- Die Parteien können in beiderseitigem Einverständis vereinbaren, dass die Vertragslaufzeit nach ihrem Ablauf auf unbegrenzte Zeit verlängert wird.
Man kann auch gleich reinschreiben: "Der Vertrag ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen." Dann sollte aber eine Regelung zum Kündigungsrecht rein, also dass jede (oder eine) der Parteien berechtigt ist, mit einer Frist von ... Tagen/Wochen/Monaten das Vertragsverhältnis zu beenden.

Achtung: Das sind allgemeine Regeln. Bei bestimmten Mietverträgen ist es z.B. so, dass Verträge mit einer Laufzeit von über 1 Jahr staatlich registriert werden müssen. Ich weiß derzeit nicht, ob es für einen Vertrag mit einem Importeur auch Sonderbestimmungen gibt.

DANKE

Verfasst: 12 Apr 2007, 22:46
von Irina Ivanova
Besten Dank. Sie haben uns sehr geholfen!

Verfasst: 13 Apr 2007, 08:16
von Sibirier
Bei Vertragsende sollte genau geachtet werden, dass alles bezahlt ist! Mit abgelaufenen Vertrag bekommt man das Geld nicht aus Russland raus!