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Re: falsche Verpflichtungserklärung

Verfasst: 26 Apr 2007, 13:38
von 7punkt
Karsten Packeiser hat geschrieben:....Was ist das denn nun schon wieder? Hat jemand schon einmal von so etwas gehört und was für ein Einkommen muss der Besucher haben, damit man ihm gönnt, dieses schöne Land zu betreten?
ca. 50 Euro/ Tag pro Nase. Lass Deine befreundete Familie eine "Spravka o dochodach" (Einkommensnachweis) auf deren Arbeit machen.

7punkt

Hier noch der Link fuer ale Faelle: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf

Verfasst: 26 Apr 2007, 16:38
von Sibirier
Diese 50,00 EUR gelten pro Besuchstag, nicht als Monatsverdienst!

Re: falsche Verpflichtungserklärung

Verfasst: 26 Apr 2007, 16:54
von 7punkt
Karsten Packeiser hat geschrieben:Hallo 7punkt, da steht aber von solchen Pseudo-Einladungen nichts.

Bedeuten 50 Euro / Tag und Nase bei einer dreiköpfigen Familie dann, dass bei ihnen ein Monatseikommen von 50*30*3 = 4.500 Euro vorliegen muss? Das erscheint mir ziemlich fiel zu sein.
Na die feste Summe findest Du auch nirgendwo. Ich sag bloss so, wie wir es immer machen. Und ausserdem, derjenige, der sone Spravka macht, fragt normalerweise, wieviel du moechtest, dass da steht :wink:

Und wie Sibirier schreibt: es geht um 50 Euro pro Besuchstag.

7punkt

Verfasst: 27 Apr 2007, 00:19
von Zeppelin
Das sieht alles Tourivisa aus.

Hat mit Einkommensnachweis auch nix zu tun, sondern die 50,- € pro Tag / Nase sind nur die nachzuweisenden verfügbaren Barmittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während dem Besuch im Schengenland.
Wer aber gerade mal das nachweisen kann, wird mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit Pech haben, denn der Dt. Staat möchte sich auch gern hinsichtlich nöglicher Kosten in Verbindung mit zwangsweiser Beendigung des Aufenthalts (Abschiebungskosten) absichern.

Dafür sollte man schon etwas mehr auf der hohen Kante haben, wenn kein entsprechender dt. Einlader in der Lage ist, hierfür die Haftung zu übernehmen.

Und so kommt es dass sich hier eher die "Neuen" Russen, als die netten und freundlichen Russen im Wettbewerb um größt mögliche Unbeliebtheit 'abmühen".
Leider fragt nämlich niemand danach, woher die Kohle kommt.

Z.

Verfasst: 27 Apr 2007, 08:02
von Sibirier
So weit ich weiss, geht es darum, dass der Visums-Antragsteller die liquiden Mittel -auch wie Krankenversicherung- nachweisen muss.

Das kann auf 2 Wege erfolgen:

1. Durch Verpflichtungserklärung des Einladenden, wenn dessen Einkommen ausreicht.
2. Durch Nachweis der liquiden Mittel durch den Visums-Antragsteller.

Daher gibt es eine Einladung (gleicher Vordruck) mit Verpflichtungserklärung über Kostenübernahme oder aber eine Einladung ohne Verpflichtungserklärung über Kostenübernahme.

Das ist ganz normal.

Re: falsche Verpflichtungserklärung

Verfasst: 27 Apr 2007, 09:51
von Zejtnot
Karsten Packeiser hat geschrieben:Hat jemand schon einmal von so etwas gehört und was für ein Einkommen muss der Besucher haben, damit man ihm gönnt, dieses schöne Land zu betreten?
Das ist Standard. Die Ausländerbehörden müssen Deine Finanzkraft einschätzen - eine feste Regel gibt es dafür nicht. Ein einfaches Angestelltengehalt wird in vielen süddeutschen Städten nicht als ausreichend angesehen, um ggf. die Abschiebung einer ganzen Familie zu zahlen (da rechnet man mit 20.000 Euro pro Nase).

Manche Ausländerbehörden sind kulant und geben die VE aus, wenn man Geld auf einem Sperrkonto hinterlegt. Aber bei weitem nicht alle - leider. So haben Studenten in einigen Städten keinerlei Chance, Freunde einzuladen.

In solch einem Fall kann man nur hoffen, dass die Botschaft oder das Konsulat im Herkunftsland der Gäste ein Visum gegen Nachweis von Geldmitteln (30 bis 50 Euro pro Tag) seitens des Gastes erlaubt. Da sich Geldmittel aber schlecht nachweisen lassen (Bargeld könnte ein Kurzzeitkredit sein), lassen sich nur wenigen Auslandsvertretungen darauf ein!!!