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Apostille für Heiratsurkunde

Verfasst: 30 Apr 2007, 16:07
von Golfer4
Hallo zusammen

ich heirate im Juni meine Freundin in Russland. Für das Familienzusammenführungsvisum und die Vorabzustimmung braucht das Ausländeramt meiner Stadt eine deutsche Übersetzung mit Apostille der Heiraturkunde und die original russische Heiratsurkunde. Meine Frage ist nun: Wo bekomme ich die Apostille für die deutsche Übersetzung her, können wir alles auch in Russland beim Notar machen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Verfasst: 30 Apr 2007, 17:40
von Ragnar Schluchtmann
kannst du alles in Russland machen lassen

Verfasst: 30 Apr 2007, 19:41
von Golfer4
Kann meine Freundin (dann Frau) mit all den Papieren (Heiratsurkunde, Visaantrag. usw.) zum ihr gegebenen Termin auf die Botschaft in Moskau gehen, alles abgeben und sie bekommt dann 2-3 Tage später ihr Visum?
Vorraussetzung ist natürlich, dass meine Ausländerbehörde die Vorabzustimmung schon an die Botschaft geschickt hat. So hat man mir es zumindest dort gesagt. Ich will eigentlich nur vermeiden, dass sie 2x nach Moskau reisen muß, nur um das Visum dort abzuholen...
Was mir auch noch nicht ganz klar ist, wer die Apostille auf die deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde macht..ich habe gehört, das macht die deutsche Botschaft in Moskau, wenn meine Frau das Visum beantragt..ich bin für jede Hilfe, was den Papierkrieg angeht dankbar und sei es auch noch so unwichtig....

Re: Apostille für Heiratsurkunde

Verfasst: 30 Apr 2007, 21:20
von Zeppelin
Golfer4 hat geschrieben:Hallo zusammen

ich heirate im Juni meine Freundin in Russland. Für das Familienzusammenführungsvisum und die Vorabzustimmung braucht das Ausländeramt meiner Stadt eine deutsche Übersetzung mit Apostille der Heiraturkunde und die original russische Heiratsurkunde. Meine Frage ist nun: Wo bekomme ich die Apostille für die deutsche Übersetzung her, können wir alles auch in Russland beim Notar machen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Die Apostille braucht Ihr auf dem Org. der russ. Heiratsurkunde.
Diese wird von der, dem Standesamt dort übergeordneten, Behörde erteilt.

Die Heiratsurkunde muss dann von einem vom zuständigen OLG in Dtl. beeidigten Übersetzer angefertigt werden.
Ein Apostille dafür ist 'latürnich' überflüssig.

Wozu aber eine Vorabzustimmung? Die bräuchte man doch wohl nur für den Antrag auf ein Visum zur Heirat in Dtl.
Da Ihr doch aber in RUS heiraten wollt, müsste Deine Frau dann ein Visum zur Familienzusammenführung beim zust. dt. Konsukat beantragen.

Gruß,
Zeppelin

Verfasst: 30 Apr 2007, 21:31
von Golfer4
Die Vorabzustimmung kann alles ein bischen beschleunigen, da die deutsche Botschaft in Moskau nicht mehr "meine" Ausländerbehörde kontaktieren muß, bevor das Visum ausgestellt wird. Man spart sich die Zeit des Briefverkehrs zwischen Botschaft und Behörde und evtl. eine lange 2te Fahrt nach Moskau...
Ich hoffe, ich bin da richtig informiert worden..

Verfasst: 30 Apr 2007, 21:51
von Zeppelin
Golfer4 hat geschrieben:Die Vorabzustimmung kann alles ein bischen beschleunigen, da die deutsche Botschaft in Moskau nicht mehr "meine" Ausländerbehörde kontaktieren muß, bevor das Visum ausgestellt wird. Man spart sich die Zeit des Briefverkehrs zwischen Botschaft und Behörde und evtl. eine lange 2te Fahrt nach Moskau...
Ich hoffe, ich bin da richtig informiert worden..
Ich würde mal sagen: "So halbwegs"
Daher auch mein Rat von vorhin.
Einen Anspruch auf eine Vorabzustimmung (VaZ) gibt es aber definitiv nicht.

Siehe dazu auch http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 5548/46#46 oder dort auf -> Suche

Gruß,
Zeppelin

Re: Apostille für Heiratsurkunde

Verfasst: 30 Apr 2007, 22:32
von Magdeburg-Moskva
Golfer4 hat geschrieben:Hallo zusammen

ich heirate im Juni meine Freundin in Russland. Für das Familienzusammenführungsvisum und die Vorabzustimmung braucht das Ausländeramt meiner Stadt eine deutsche Übersetzung mit Apostille der Heiratsurkunde und die original russische Heiratsurkunde. Meine Frage ist nun: Wo bekomme ich die Apostille für die deutsche Übersetzung her, können wir alles auch in Russland beim Notar machen lassen?
Die Übersetzungen der russischen Übersetzer mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers durch einen Notar können im Prinzip mit einer Apostille für die Unterschrift des Notars durch den zuständigen Föderalen Registraturdienst oder die örtlich zuständige Justizverwaltung versehen werden.

Schwachpunkte:
Notarielle Beglaubigung und Apostille werden wiederum nur in russischer Sprache erteilt.
Die Urkundenübersetzungen russischer Übersetzer entsprechen leider oft nicht den Anforderungen der deutschen Behörden. siehe http://www.sachsen-anhalt.de Suchbegriff Dolmetscher - Hinweise und Vordrucke - Hinweise für die Anfertigung bestätigter Übersetzungen.

Zeppelin hat geschrieben:Die Apostille braucht Ihr auf dem Org. der russ. Heiratsurkunde.
Diese wird von der, dem Standesamt dort übergeordneten, Behörde erteilt.
Stimmt zu 100 %. Mögliche Behörden: Oblast-Standesamt oder Oblast-Verwaltung des Föderalen Registraturdiensts.
Zeppelin hat geschrieben:Die Heiratsurkunde muss dann von einem vom zuständigen OLG in Dtl. beeidigten Übersetzer angefertigt werden.
Ein Apostille dafür ist 'latürnich' überflüssig.
Stimmt auch. Du kannst im Prinzip jeden nach Bundes-Landes-Recht beeidigten Übersetzer nehmen, auch aus anderen Bundesländern. Ich habe dazu noch keine negativen Rückläufe erhalten, wonach eine Übersetzung eines sachsen-anhaltischen öffentlich bestellten Übersetzers z. B. in Baden-Württemberg nicht anerkannt worden wäre.

edit: ein bisschen Korinthenka...ei: Übersetzer werden zumeist beim Landgericht, dort vom Präsidenten persönlich oder seinem Vertreter beeidigt. Dort werden auch Register über die Übersetzer geführt und Auskünfte über mögliche Übersetzer erteilt.

Re: Apostille für Heiratsurkunde

Verfasst: 01 Mai 2007, 00:47
von Zeppelin
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:edit: ein bisschen Korinthenka...ei: Übersetzer werden zumeist beim Landgericht, dort vom Präsidenten persönlich oder seinem Vertreter beeidigt. Dort werden auch Register über die Übersetzer geführt und Auskünfte über mögliche Übersetzer erteilt.
Okay, die Korinthe kann ich schlucken. :) War nicht korrekt von mir.
Mit 98% Wahrscheinlichkeit dürften auch Übersetzungen von Überseztern/-innen akzeptiert werden, die ihre Zulassung von einem anderen Bundesland haben. Aber die übrigen ca. 2% sind eben auch möglich.

Und das wären (zumindest mir) 2% Risiko zu viel.

Gruß,
Z.

Re: Apostille für Heiratsurkunde

Verfasst: 01 Mai 2007, 12:51
von Magdeburg-Moskva
Zeppelin hat geschrieben:
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:edit: ein bisschen Korinthenka...ei: Übersetzer werden zumeist beim Landgericht, dort vom Präsidenten persönlich oder seinem Vertreter beeidigt. Dort werden auch Register über die Übersetzer geführt und Auskünfte über mögliche Übersetzer erteilt.
Okay, die Korinthe kann ich schlucken. :) War nicht korrekt von mir.
Wichtiger als die Korinthen ist die Tatsache, dass die Landgerichte eben Register führen, man dort anfragen kann: "Ist denn der Nasenbär überhaupt beeidigt?" oder "Ich suche jemanden für Usbekisch..."
Zeppelin hat geschrieben:Mit 98% Wahrscheinlichkeit dürften auch Übersetzungen von Überseztern/-innen akzeptiert werden, die ihre Zulassung von einem anderen Bundesland haben. Aber die übrigen ca. 2% sind eben auch möglich.
  • Naja, die Privatleute nehmen in der Regel eh einen Übersetzer am Wohnort oder in Wohnortnähe.
  • Interessant wird dies bei seltenen Sprachen, z. B. Belarussisch (es gibt nur wenig (4?) beeidigte Übersetzer in DE) oder Usbekisch. Wenn es dabei nicht um unbedeutende Textpassagen mit geringem Anteil am Gesamttext geht, sollte sich weder der Übersetzer, noch der Kunde auf irgendwelche Mauscheleien*) einlassen. Da bleibt den Behörden meistens nichts anderes übrig, als "ex-territoriale" Übersetzungen anzuerkennen.
  • Die nichtfunktionierende Übersetzerlobby (ich nenne jetzt keine Namen) versucht wohl irgendwie die Anerkennung und das Urkundenübersetzerwesen in Deutschland zu vereinheitlichen. Ist aber noch ein extrem langer Weg.
*) Mauschel-Beispiele:
  1. keinesfalls nachmachen: Aussage eines Übersetzers: "Ich schreibe dann immer beglaubigte Übersetzung aus dem Sprachraum der ehemaligen UdSSR, hat noch nie Probleme gegeben."
  2. Bei einem Arbeitsbuch, in dem ein Stempel von vielen nur auf belarussisch steht, kann man z. b. den Stempel kraft seiner Kenntnisse übersetzen, dies als "belarussisch" kennzeichnen und dann in der Beglaubigung aber vermerken: "nur auf den russischsprachigen Text bezogen", dann soll die Behörde zusehen, ob es angemessen und verhältnismäßig ist, einen Übersetzer für z. B. Belarussisch hinzuzuziehen.

Verfasst: 01 Mai 2007, 19:27
von Uwe
Golfer,

Du bist da schon richtig informiert.
Eine Vorabzustimmung der ABH beschleunigt das Visum ernorm. Entscheidungsträger führ das Visum ist die ABH und nicht die Botschaft (wenn nichts negatives in den Datenbanken steht). Das geht dann RuckZuck.

Das mit den ABH's ist so eine Sache. Manche geben keine Vorabzustimmung, manche nur bei bereits geschlossener Ehe im Inland, manche auch bei geschlossener Ehe im Ausland.

Das musst Du mit Deiner ABH abstimmen und gleich fragen, was sie außer der Heiratsurkunde an Papierkram haben wollen. Da kommen oft die dollsten Sachen bei raus.

Eine Ehe in Russland braucht in D nicht anerkannt zu werden sondern wird nur zur Kenntnis genommen. Den Weg zum Standesamt kannst Du Dir sparen.

Der Übersetzer muss in Deutschland bei einem Landgericht zugelassen sein.
Vorsichtig: Hier ist es wieder bundeslandsabhängig, wie da verfahren wird.
Manchen OLG's ist es wurscht, wo der Übersetzer zugelassen ist und wo er wohnt. Andere OLG's (Koblenz z.B.) verlangen einen in Deutschland ansässigen, zugelassenen Übersetzer. Wiederum andere OLG's verlangen, dass der Übersetzer von einem Landgericht in Ihrem Gerichtsbezirk zugelassen ist.

Also eindringlich fragen.

Gruß

Uwe