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Heirat direkt in Deutschland

Verfasst: 06 Mai 2007, 18:41
von Toprock85
Hallo!

Habe vieles gelesen über Heirat IN RUSSLAND, fand jetzt leider nichts, wo steht, wie eine Heirat IN DEUTSCHLAND abläuft.

Dafür benötige ich eure tatkräftige Unterstützung, wie wir vorzugehen haben!

Über eine Heirat in Dänemark habe ich Infos gesammelt, aber das schließen wir erstmal aus. Wir möchten auf direktem Wege in Deutschland heiraten!
Was die Dokumente betrifft, da denke ich, werden wir alle zusammenkratzen nur ist es uns wichtig zu wissen, WIE der ganze Ablauf funktioniert, auf was wir achten sollten und ob es Schwierigkeiten geben könnte.

Wir bitten um Hilfe!

Gruß

Verfasst: 06 Mai 2007, 22:13
von 7punkt
Warum schliesst Ihr Daemenark aus? Wegen des neuen Gesetzes? Tritt es wirklich in Juli in Kraft?

Verfasst: 07 Mai 2007, 00:28
von Toprock85
Das neue Gesetz ist mir nicht bekannt. Es sind Gründe seitens meiner Verlobte.

Welches neue Gesetz soll denn das sein?

Verfasst: 07 Mai 2007, 08:01
von Sibirier
Also ich gebe Dir einen Rat.

Geh zu deinem zuständigen Standesamt, frage speziell nach, welche Dokumente sie von Deiner Verlobten und von Dir brauchen.

Meistens sind es folgende Unterlagen, die das Standesamt von Deiner Verlobten benötigen:

1. Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
2. Kopie Inlandspass mit beglaubigter Übersetzung (alle Seiten!)
3. Kopie Reisepass (notariell beglaubigt)
4. War Deine Verlobte schon mal verheiratet? Wenn ja, rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Apostille und beglaubigter Übersetzung (Achtung, die in Russland vom Standesamt ausgefüllte Scheidungsurkunde reicht meistens nicht aus!)
5. Wohnsitzbescheinigung (erhält man beim Passwortni Stol) mit beglaubigter Übersetzung

Die Übersetzungen kann Du günstiger in Russland machen lassen. Aber manche Standesbeamten möchten, dass die Übersetzungen in DE gemacht wurden....

Aber wie gesagt, frage bei Deinem Standesamt nach. Es gibt auch hier in Deutschland Unterschiede!

Gruß

Sibirier

Verfasst: 07 Mai 2007, 09:17
von 7punkt
6. Ledigkeitsbescheinigung nicht vergessen.

@Toprock85: laut dem Gesetzentwurf (http://www.bmi.bund.de/Internet/Content ... der_EU.pdf), das vermutlich im Juli 2007 in Kraft tritt, geht es vor allem darum, dass die Ehe, geschlossen in Daenemark, kein Anlass zum Erstellen des Aufenthaltserlaubnisses ist. D.h. dann, dass man nach dem Ablauf des Visums das Territorium der schengener Staaten verlassen soll und das Visum (Familienzusammenfuehrung) neu beantragen muss. Daher unterscheidet sich sone Ehe kaum von der in RU geschlossenen. Nur wie gesagt iss es Gesentzentwurf :roll:

7punkt

Verfasst: 07 Mai 2007, 12:48
von Sibirier
Die Ledigkeitsbescheinigung ist eine vorm russischen Notar abgegebene Erklärung. Die Unterschrift des Notars bedarf ebenfalls eine Apostille.

Es ist doch eigentlich immer so, dass auch eine in Deutschland geschlossene Ehe noch keine Erlaubnis zum Aufenthalt in DE berechtigt...

Dass muss entweder über die ABH oder Botschaft erfolgen...

Verfasst: 07 Mai 2007, 12:50
von 7punkt
Sibirier hat geschrieben:...Dass muss entweder über die ABH oder Botschaft erfolgen...
Klar, aber Du bleibst dann im Land, brauchst nicht auszureisen.
Sibirier hat geschrieben:...Die Ledigkeitsbescheinigung ist eine vorm russischen Notar abgegebene Erklärung....
Hab jetzt nicht verstanden: der Notar schreibt sone Erklaerung aus? Wie sieht es denn dann aus?

Verfasst: 07 Mai 2007, 13:50
von Sibirier
Also in DE gibt es so einen Vordruck, den die Behörde ausstellt. In Russland eben nicht. Daher muss der russ. Staatsbürger zum Notar gehen und eine Erklärung ausfüllen und unterschreiben, dass er zum jetzigen Zeitpunkt nicht verheiratet ist.

Der Notar beglaubigt die Unterschrift unter die Erklärung und die Unterschrift des Notars muss dann vom zuständigen Gericht apostilliert werden.

Eigenartig, ist aber so.

Verfasst: 07 Mai 2007, 13:55
von Sibirier
7punkt hat geschrieben:
Sibirier hat geschrieben:...Dass muss entweder über die ABH oder Botschaft erfolgen...
Klar, aber Du bleibst dann im Land, brauchst nicht auszureisen.
Normal schon, die Botschaft ist sogar dagegen, da es nicht über ihren Schreibtisch geht. Wenn sich die ABH in De quer stellt, muss es sogar über die Botschaft gehen.

Verfasst: 07 Mai 2007, 17:21
von Uwe
Sib,

in D ist es so, dass der Staat seinen Angestellten vertraut. Daher dürfen Siegelführer, also Leute mit einem Dienstsiegel, Ihren Kram selbst beglaubigen. Für bestimmte Sachen braucht man dann einen Oberhauptsiegelführer.

In Russland hat diese Funktion eben der Notar. Auch nach Jahren kann man dann nachvollziehen wann was mit welcher Nummer beglaubigt wurde.

Andere Länder - andere Sitten.