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Visum für Ehefrau und Kind

Verfasst: 08 Mai 2007, 08:25
von Luedi
Hallo Zusammen,

folgende Frage habe ich zum Thema Visum.

Es besteht die Möglichkeit in meiner Firma per Arbeitsvisum nach Russland zu gehen. Dies möchte ich aber nur zusammen mit meiner Frau und Kind machen. Wir würden uns dort eine Wohnung suchen und vorraussichtlich 1-2 Jahre bleiben.

Welche Möglichkeiten gibt es für die beiden. Das Kind ist übrigens erst 6 Monate alt.

Ich habe im Forum schon gesucht aber noch nicht wirklich etwas zum Ehepartner mit Kind in Kombination Arbeitsvisum gefunden.

Vielen Dank.

Bernd.

Verfasst: 08 Mai 2007, 09:05
von Dietrich
Ob es eine Moeglichkeit gibt, auch fuer deine Familie ein laengerfristiges Visum zu beantragen, weiss ich nicht. Ein "normales" Jahresvisum waere natuerlich in der Hinsicht nicht so toll, weil es erstens nur ein Jahr gueltig ist (Arbeitsvisum glaube ich 3 oder so) und zweitens die Registrierung nur bis max. 1/2 Jahr gilt.
Oder reist ihr dann eh alle 2-3 Monate mal nach D zurueck?

AUF JEDEN FALL solltest du fuer das Kind eine ordentliche Auslands-Kranken-Versicherung abschliessen, damit ihr hier in die teuren Privatkliniken gehen koennt und nicht auf die "normalen" angewiesen seid.
Aber das solltest du auf jeden Fall mit deiner Firma besprechen!
Und auch wegen Impfungen etc. solltet ihr vorher mit eurem deutschen Kinderarzt genau abklaeren, was fuer ein Impfpraeparat wann notwendig ist. Oder dafuer dann immer wieder nach D zurueckfliegen....

Dietrich

Re: Visum für Ehefrau und Kind

Verfasst: 08 Mai 2007, 16:05
von Zejtnot
Luedi hat geschrieben:Es besteht die Möglichkeit in meiner Firma per Arbeitsvisum nach Russland zu gehen. Dies möchte ich aber nur zusammen mit meiner Frau und Kind machen. Wir würden uns dort eine Wohnung suchen und vorraussichtlich 1-2 Jahre bleiben.

Welche Möglichkeiten gibt es für die beiden.
Sobald die Arbeitsgenehmigung da ist, kann man für Familienmitglieder ersten Grades ein Visum beantragen. Dieses gilt für die Dauer der Arbeitsgenehmigung und kann - wenn nach einem Jahr eine neue Arbeitsgenehmigung vorliegt - auch problemlos verlängert werden. Der Arbeitgeber muss ebenso wie bei der ersten Person für alle anfallenden Kosten aufkommen - das Visum also beantragen und die Kostenübernahme bestätigen.

Das Visum wird auf "сопровождающий член семьи" ausgestellt.