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doch noch mal ne Frage zu den neuen Anmelde-Regelungen

Verfasst: 14 Mai 2007, 18:01
von E.P.H.
Ich muss das Thema noch mal aufwärmen, denn es hat sich doch noch eine Frage ergeben:
Bisher (damals ... vor dem 15.1.2007) habe ich Touristenvisa über eine Agentur bekommen, durch die ich dann bei der Ankunft registriert worden wäre. Ich bin zu denen natürlich nie in Moskau nochmal extra hin, weil "mein" Passportnyj stol am eigentlichen Ankunftsort immer bereit war, mich auf die tatsächliche Adresse des tatsächlichen Aufenthaltortes zu registrieren. So weit so gut. So ist es ja auch seit dem 15.01.
Aber: nach der neuen Regelungen drohen wohl empfindliche Strafen an die Agenturen, wenn die ihre Visa-Abnehmer nicht anmelden. Diese Strafen geben sie dann natürlich weiter.
Bisher hat die Agentur mich nie auf mein nicht-erfolgtes Erscheinen bei ihren Partnern in Moskau angesprochen. Aber vielleicht ist das jetzt anders?

Lange Rede, kurzer Sinn: Ist durch die Anmeldung am tatsächlichen Aufenthaltsort alles korrekt erfüllt, oder steigen sie der Agentur hinterher aufs Dach?

Re: doch noch mal ne Frage zu den neuen Anmelde-Regelungen

Verfasst: 14 Mai 2007, 20:50
von Zejtnot
E.P.H. hat geschrieben:Ist durch die Anmeldung am tatsächlichen Aufenthaltsort alles korrekt erfüllt.
Ja. Man muss sich dort melden, wo man tatsaechlich ist.

(Und nicht bei irgendeiner Agentur, die quasi eine "falsche" Anmeldung vornimmt. Dies ist nur eine Notloesung, wenn man keine richtige Anmeldung machen kann.)