Kann ich hier nochmal nachfragen, ob ich es richtig verstanden habe?Norbert hat geschrieben:(5) Kann nur der Mensch / die Firma die Anmeldung vornehmen, der die Einladung erstellt hat, oder jeder Gastgeber?
Antwort: Immer der Mensch / die Firma, wo der Ausländer reell zu Gast ist oder wohnt. Dies muss nicht die einladende Stelle sein.
Ich habe eine Einladung über eine Agentur erhalten. Diese hat ihren Sitz in Moskau, ich reise aber nach St. Petersburg.
Wenn ich es richtig verstehe muss ich mit meinem Schwiegervater in spe zur Meldebehörde/Post (Hauptpostamt oder wohin?) in St. Petersburg? Der wohnt nämlich zwar in St. Petersburg, ist aber in einem Dorf 70km entfernt von St. Petersburg gemeldet...
Wo muss ich weniger warten? Habe da ja schon recht spannende Stories hinsichtlich der Wartezeiten von meiner bald-Frau gehört...