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Was muß ich im Rahmen der neuen Bestimmungen machen?
Verfasst: 07 Jun 2007, 17:10
von xaver
Hallo zusammen,
ich hab jetzt ein paar Mal die "neuen" Bestimmungen gelesen, jedoch ist mir nicht ganz klar,
was jetzt in welcher Form wie abläuft.
Letztes Jahr hatte ich ein Visum von einem Reisebüro, an der Grenze erhielt ich die Anmeldung,
die von einem Partner dort für 3 Wochen abgestempelt wurde und ich bin 3 Wochen durch das
Land gereist....
.... war also alles recht einfach.
Was muß ich jetzt machen?
Wie gesagt, ich habe wieder ein Visum, von einem Reisebüro besorgt,
komme auf dem Flughafen an ...
... ich wohne meist privat oder zelte und resie viel umher.
1.) Bekomme ich immer noch das Registierungsformular, welches es letztes Jahr schon gab?
Oder fällt dieses weg?
2.) Für diese Anmeldung, gibt es da jetzt ein 2. Formular? - klingt doppelt ...?
3.) Was bedeutet: "wenn ich länger als 3 Tage irgendwo bin"?
Bedeutet das 72 Stunden, oder spricht man schon von 3 Tagen, wenn ich Montags um 23:00
Uhr ankomme und am Mittwoch um 1:00 Nachts abreise?
Würde mich freuen, wenn jemand erzählen könnte, wie man was praktisch anstellt.
Vielen Dank
Xaver (der Neue hier)
Verfasst: 07 Jun 2007, 21:28
von Axel
Wenn du eine Einladung von einer Agentur/Reisebüro bekommst, dann gehst du entweder direkt zu deren Partner/n in Russland und lässt dir nen Stempel geben ODER einfach zum Postamt. In diesem Fall MUSS es das Original sein, was aber in den seltensten Fällen der Fall ist. Aber vertraue nicht auf die Postämter in sehr kleinen Städten - die Wissen warscheinlich noch nix, dass sie das seit dem neuen Gestetz auch machen))))
Ich würde dir raten einfach für die Zeit wo du in Russland bist - sich zu registrieren - da ersparste dir nachher stress 3 tage hin oder her.
Re: Was muß ich im Rahmen der neuen Bestimmungen machen?
Verfasst: 08 Jun 2007, 08:59
von Zejtnot
Xaver, so richtig weiß es niemand.
Grundsätzlich gilt, dass man sich "3 Arbeitstage nach Ankunft an einem Ort" melden muss. Diese Meldung hat durch den Gastgeber an diesem Ort - also das Hotel, die Freunde, wo Du schläfst, das Krankenhaus, wo Du liegst, etc. zu erfolgen. Und zwar (a) im Migrationsamt (UFMS, Passportny stol, ROVD, ...) oder (b) bei der Post. In vielen Städten weiß die Post inzwischen, wie es läuft.
Es muss nun ein Formular namens "uvedomlenie o pribytie" ausgefüllt werden, dieses wird gestempelt und verbleibt beim Gastgeber! (Denn nach Deiner Abreise muss er Dich mit dem Wisch wieder abmelden.) Du machst Dir nur eine Kopie.
Auf der Migrationskarte werden theoretisch keine Stempel mehr gemacht. Einige Hotels und Migrationsämter machen sie dennoch, quasi sicherheitshalber.
"Arbeitstage" sind streng genommen sogar Arbeitstage der lokalen Registrierungsbehörde - aber darauf würde ich mich nicht verstärken.
Nun die große Frage: Wenn Du nirgends länger als drei Arbeitstage bleibst, musst Du Dich eigentlich nirgends anmelden. Das wurde mir auch von der stellvertretenden Leiterin des Amtes für Migration im Novosibirsker Oblast bestätigt. Du solltest aber nachweisen können, dass Du nirgends länger als 72 Stunden warst - Zugtickets, Tankquittungen etc.
Letztere Herangehensweise ist vollkommen legal, da aber niemand die Regelungen genau kennt, muss man sich an der Grenze auf Diskussionen gefasst machen. Wenn Du kein Russisch kannst und keinen guten Freund per Telefon erreichen kannst, der diese Diskussion für Dich aus der Ferne führt, solltest Du in der Tat lieber ab und zu Registrierungen machen.
So wie früher - pauschal registrieren für 3 Wochen - geht im Moment scheinbar nirgends. Kommt aber bestimmt irgendwann wieder. :-)
Re: Was muß ich im Rahmen der neuen Bestimmungen machen?
Verfasst: 08 Jun 2007, 09:30
von Dietrich
xaver hat geschrieben:
3.) Was bedeutet: "wenn ich länger als 3 Tage irgendwo bin"?
Bedeutet das 72 Stunden, oder spricht man schon von 3 Tagen, wenn ich Montags um 23:00
Uhr ankomme und am Mittwoch um 1:00 Nachts abreise?
Das geht nach Gefuehl des Militionaers.
Also selbst wenn es du erst vor 12 Stunden gekommen bist, diese dem Militionaer aber wie 3 Tage vorkamen (weil er eine anstrengende Schicht oder Stress mit seiner Frau hatt), so wird er versuchen von dir eine Strafe zu kassieren.
Spass beiseite...
Also ich gehe mal davon aus, dass es im Zweifelsfall schon 3 Tage sein muessen, an denen man die Anmeldung "haette machen koennen". Also wenn du erst um 23.00 anreist, zaehlt der wohl nicht. Aber wenn du um 11.00 Uhr da bist, dann eher schon.
Aber eine konkrete und so differenzierte Definition gibt es m.W. nach nicht. Waere auch ziemlich "unrussisch"...
Verfasst: 08 Jun 2007, 12:41
von xaver
Guten Morgen,
vielen Dank für die Überraschend schnellen Antworten.
Auch wenn es langsam klarer wird...
1.) Die alte Migratstionskarte gibt es noch?
Muß diese noch ausgefüllt werden?
2.) Gibt es für die Anmeldungen ein 2. Formular, wo diese registriert werden,
oder sammel ich Durchschschläge davon.
Oder mache ich die Anmeldungen ohne dass ich hierüber später einen Nachweis vorlegen muß?
Vielen Dank, gerade für die Geduld bei den vielen Nachfragen...
Gruß
Xaver
Verfasst: 08 Jun 2007, 12:58
von Dietrich
Verfasst: 08 Jun 2007, 13:00
von Zejtnot
xaver hat geschrieben:1.) Die alte Migratstionskarte gibt es noch?
Muß diese noch ausgefüllt werden?
Ja, es weiß zwar keiner, wozu. Aber sie existiert noch. Ausfüllen wie immer!
2.) Gibt es für die Anmeldungen ein 2. Formular, wo diese registriert werden, oder sammel ich Durchschschläge davon.
Diese Anmeldungen werden mit Hilfe eines konkreten Formulars gemacht, welches in den Ämtern und in der Post ausliegt. Die oberen 2/3 des Formulares verbleiben im Amt, das unter 1/3 bekommt der Gastgeber - er muss es nach Deiner Abreise dann abgeben.
Oder mache ich die Anmeldungen ohne dass ich hierüber später einen Nachweis vorlegen muß?
Theoretisch ist es so. An der Grenze sollte man in der Lage sein, im PC zu prüfen, ob Du Dich gemeldet hast. Praktisch klappt das
nicht, deswegen lasse Dir vom Gastgeber lieber eine Kopie dieses Formulares machen!
Hotels machen oft nur einen Stempel auf die alte Migrationskarte ... so wie früher. Das ist eigentlich falsch, wird aber an der Grenze bislang akzeptiert - scheint mir.
Re: Was muß ich im Rahmen der neuen Bestimmungen machen?
Verfasst: 25 Jul 2007, 10:45
von xaver
Guten Morgen zusammen,
inzwischen bin ich wieder zurück, und da selbst unterwegs allerhand Unklarheit herrschte möchte ich kurz schildern, was sich in Bezug auf die Registrierung zu getan hat.
Ich war 3 Wochen in verschiedenen Städten unterwegs und hatte letztendlich nur eine Registrierung für 2 Tage von einem Hotel (was eigentlich auch nicht nötig gewesen wäre).
In verschiedenen Hostels oder in Reisebüros kostenten die Registrierungen 500 RU oder es wurden keine gemacht, da man nicht wußte, wie das Ganze läuft.
Da ich nirgends länger als 3 Tage (Öffnungstage der Behörde, in Moskau ist diese Samstag, Sonntag und auch Montag geschlossen).
Da ich, wie gesagt, nur eine einzige Registrierung hatte, habe ich also fleisig Fahrkarten gesammelt, um bei der Ausreise belegen zu können, dass ich nirgends länger als 3 Tage war.
Bei der Ausreise dann wollte aber niemand auch nur eine Registrierung oder Fahrkarten sehen - tja?
Auch andere Reisende im Flieger, die z.B. eine Woche in Moskau waren und keinerlei Registrierung hatten, hatten weder Probleme noch Diskussionen.
Ob sich das nun immer so verhält ....

??
Gruß
Xaver
Re: Was muß ich im Rahmen der neuen Bestimmungen machen?
Verfasst: 25 Jul 2007, 11:36
von Dietrich
xaver hat geschrieben:
Bei der Ausreise dann wollte aber niemand auch nur eine Registrierung oder Fahrkarten sehen - tja?
Auch andere Reisende im Flieger, die z.B. eine Woche in Moskau waren und keinerlei Registrierung hatten, hatten weder Probleme noch Diskussionen.
Wie schon oefters mal in diesem Forum ausgefuehrt:
Die Beamten an der Passkontrolle bei der Ausreise interessiert es
ueberhaupt nicht, ob du registriert/angemeldet bist oder warst.
Einzig die Miliz auf der Strasse und auch oft noch am Eingang des Flughafens interessiert es als eine nette Einnahmequelle. Wenn du also erstmal an der Ausreise-Passkontrolle stehst, dann "reicht" deine Migrationskarte voellig aus.
Ich habe gestern den Wisch von der Anmeldung meiner Mutter (war bis Sonntag bei uns zu Gast) bei uns im UFMS abgegeben. Ich bin einfach "Vne otscherid" ans Fenster gegangen und habe nett gefragt "isvinite, eto nado sdes otdavat"...
Nach typisch russischer Art wurde mir kommentarlos und ohne jegliche Regung im Gesicht der Zettel weggenommen und irgendwo auf der anderen Seite des (10x10 cm-)Oknas deponiert. Auf meine Frage "i eto vsjo?" kam dann schon keine Antwort mehr....
Dauer der Abmeldung: 3 Sekunden ;-)