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Deutsche Botschaft und das Grundgesetz

Verfasst: 19 Jun 2007, 19:23
von Rotech
Ich hab mal wieder einen dicken Hals und weshalb, diese sch...deutsche Botschaft. Vieleicht kann mir der eine oder andere hier einige Fragen dazu beantworten.

1. Ich will eine Bekannte meiner Frau (incl. meiner rus. Frau) mit nach Deutschland nehmen um dort Urlaub zu machen.
Jetzt will diese Botschaft von mir folg. haben, ich moechte aber vorher wissen ob dieses mit den Gesetzen in Deutschland kompatible ist; eine Abschrift meines Arbeitsvertrages, somit Einsicht in meine finz. Basis, einen Kontoauszug, was einen Eingriff in meine Privatsfhaere darstellt.

Meine Frage duerfen die das?

Gegen eine Hinterlegung vom einem Betrag X habe ich nichts, sollange dieser nach aktuellem Stand verzinst wird, aber hier ein auf Stasi zu machen, das will ich und kann ich nicht axeptieren.

Was haltet ihr von den Machenschaften dieser Behoerde?

Gruss rotech

Re: Deutsche Botschaft und das Grundgesetz

Verfasst: 19 Jun 2007, 19:37
von wolk0815
Hallo,
beim Lesen stellte sich mir folgende Frage. Soll das nun für deine Frau sein.. ODER..und das nehme ich eher an, für deren Freundin.
Wenn ja, dann wäre ja im ähnlichen Fall von D aus gesehen eine Verpflichtungserklärung (VE) von dir für sie notwendig.
Du scheinst ja quasi hier als Einladender aufzutreten. In D muss man dafür ja auch als minimalsten finanziellen Einblick Gehaltszettel vorlegen. "Papa Staat" will sich halt an jemanden halten können, von dem sie dann ggf in D durch den Gast entstandene Kosten (Bsp. wären Ausweisungskosten ...und und und ) einfordern können
Die Variante mit Geldbürgschaft habe ich noch nicht gemacht, daher auch keine Ahnung.
Ob dann die nun gewünschten Unterlagen die analog (zur VE) in Russland gewünschten Unterlagen sind...also wenn man keine normale VE bekommt ??! Das kann vielleicht einer der in RU lebenden beantworten.
Wie gesagt: wichtig zu wissen ist allerdings für wessen Visum sie das denn nun fordern.

Re: Deutsche Botschaft und das Grundgesetz

Verfasst: 19 Jun 2007, 19:58
von fremantle
Ich weiss da ja nicht so bescheid, aber würd mich an Deiner stelle mal ans Aliensforum wenden. Die wissen bestimmt genaues. http://www.info4alien.de

Re: Deutsche Botschaft und das Grundgesetz

Verfasst: 20 Jun 2007, 08:06
von Sibirier
Also ich denke, diese Unterlagen werden für die Verpflichtungserklärung benötigt. Du musst ja unterschreiben, dass Du die Kosten haftbar gemacht werden kannst. Die Botschaft -wie auch eine ABH in DE- muss jedoch deine Zahlungsfähigkeit überprüfen, ob Du überhaupt die Kosten tragen kannst.

Ich finde es normal. Sorry.

Re: Deutsche Botschaft und das Grundgesetz

Verfasst: 20 Jun 2007, 10:59
von manuchka
Das ist völlig normal - wenn jemand in Deutschland sitzt und eine Bekannte einladen will, muss er auch bei der zuständigen Ausländerbehörde nachweisen, dass er die nötigen finanziellen Mittel aufweisen kann, um den Gast einzuladen und dessen Besuch zu finanzieren.

Jetzt hab dich mal nicht so, Rotech, nur weil jemand deinen Arbeitsvertrag sehen will, sind das noch lange keine Stasi-Methoden. Und wo ist jetzt der grundrechtsverletzende Eingriff, denn du ja geltend machst? Keiner stürmt deine Wohnung, keiner reißt deine Post auf, keiner drängt sich in deine Privatsphäre, sondern man bittet dich, bestimmte Unterlagen vorzuweisen, wenn du eine bestimmte Leistung haben willst (für eine Baugenehmigung musste auch vorzeigen, wie mal dein zukünfitges Haus aussehen soll, und wenn du in der Bank einen Kredit willst, musst du noch auch beweisen, dass du dir den leisten kannst). Du MUSST ja keine Unterlagen vorlegen, dich ZWINGT ja keiner. Aber dann kriegste eben auch keine Einladung für die nicht mit dir verwandte Dame. Also immer schön mit der Ruhe.

Ich war heute in der Botschaft und fand alles sehr nett und anständig.

Re: Deutsche Botschaft und das Grundgesetz

Verfasst: 20 Jun 2007, 11:08
von Rotech
Das Bankgeheimnis ist fuer mich eine heilige Kuh, wenn diese Beamte denken das ich das Preis gebe um in Deutschland mein in Russland verdientes Geld auszugeben, sind die duemmer als ich annehme, dann fliege ich mit den Damen lieber in ein anderes Schenger-Land und von dort aus nach Deutschland. Die belgische Botschaft macht so ein Sch... nicht, Hinterlegung eines Betrages geht auch, so kann ich uebriges auch beweisen das ich lequide bin ohne das irgendein Beamtenars.. Einblick in meine Bankdaten hat. Uebrigens, es dauert 3 Tage um ein Visum zu bekommen (belgische Botschaft), eine Alternative ist das und diese Vorverurteilung (das man davon ausgeht nicht mehr zurueck zu wollen), die wie ich glaube gegen das Grundgesetz verstoesst, gibt es dort nicht.

Re: Deutsche Botschaft und das Grundgesetz

Verfasst: 20 Jun 2007, 12:17
von manuchka
Na mach mal...

Re: Deutsche Botschaft und das Grundgesetz

Verfasst: 20 Jun 2007, 19:10
von Marco
Na du scheinst ja auch Beamte pauschal vorzuverurteilen, denn

1. Visa werden restriktiver vergeben, seitdem es In D den "Visaskandal" mit der deutschen Botschaft in Kiew gab, die deutsche Öffentlichkeit sich empörte, ein Untersuchungsauschuss einberufen wurde und so letztendlich die restriktivere Ausgabe von Visa in den osteuropäischen Ländern führte. Die Beamten setzen das um, was ihnen vorgegeben wird und dazu gehört die Rückkehrwilligkeit zu prüfen. Den Botschaften wurde ja im Visaskandal vorgeworfen, das zu sehr außer acht gelassen zu haben. Also stelle deine Fragen bzgl. Vereinbarkeit von Grundgesetz und Prüfung der Rückkehrwilligkeit der deutschen Öffentlichkeit und insbesondere der CDU und nicht einem Bematenar....

2. und ansonsten kannst du ja mal nachfragen, wie es mit einer Bankbürgschaft ist, die in D normalerweise auch anstatt der Unterlagen akzeptiert werden. Aber ich weiß natürlich nicht, ob es sowas in RU überhaupt gibt bzw. ob die deutsche Botschaft überhaupt dem russischen Banksystem vertraut.

3 Ich bin auch ein Beamtenarsch

4. Ich bin nicht von der Stasi.

Gruß,
Marco

Re: Deutsche Botschaft und das Grundgesetz

Verfasst: 20 Jun 2007, 19:17
von CSB_Wolf
@ Rotech
Das Bankgeheimnis ist fuer mich eine heilige Kuh
Welches Bankgeheimnis :roll: Glaubst Du tatsächlich noch das es in Deutschland noch so etwas wie ein Bankgeheimnis gibt :lol: Das einzige Land in Europa wo man wirklich noch bei einigen wenigen Banken seine Kohle/Geld lagern kann ist die Schweiz, alles andere kannst Du vergessen 8)

Gruss
wolf

Re: Deutsche Botschaft und das Grundgesetz

Verfasst: 21 Jun 2007, 08:57
von Zejtnot
wolk0815 hat geschrieben:Die Variante mit Geldbürgschaft habe ich noch nicht gemacht, daher auch keine Ahnung.
Die Bankbürgschaft wird nur noch selten als Haftungsvariante akzeptiert, da die Kosten für eine Abschiebung (bis zu 20.000 Euro) oder einen langen Krankenhausaufenthalt (weit höher als die Deckungsgrenze russischer Krankenversicherungen) so oder so viel höher als die Bürgschaft (30 bis 50 Euro pro Reisetag) wären.
Was haltet ihr von den Machenschaften dieser Behoerde?
Da die Namen der ausstellenden Sachbearbeiter/Beamten auf der Verpflichtungserklärung und im Visa-Datensatz vermerkt werden, bekommen sie unangenehme Fragen, wenn es zu Problemen kommt. Wenn der Einladende plötzlich nicht alle Kosten decken kann (Krankenhausaufenthalt, Abschiebung), dann muss die Sozialkasse einspringen. Es wird aber nachgeschaut, ob die Beamten im Konsulat ihre Dienstpflicht - Finanzkraft prüfen - vernachlässigt haben.

Ich bin kein Beamtenfan - aber ich stimme Marco vollkommen zu. Unsere Gesellschaft fordert diese Nachweise, nicht der Beamte. Er führt nur aus.

Rotech, berichte mal, wenn das bei den Belgiern so einfach klappt, wie Du schreibst. Das wäre ein Novum im Schengenraum!