Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

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bella_b33
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von bella_b33 »

Ich hab da dieses Jahr auch angerufen und mir wurde gesagt: Schalter 10!
Mein Bekannter hat da vorhin nochmals genauer nachgehakt, da kam dann die Anmerkung, daß das mit dem Fenster 10 wohl noch ginge, aber nur für Moskauer. Er kann es aber dennoch versuchen.

Schaun wir mal, was draus wird.

Gruß
Silvio
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Norbert
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von Norbert »

Achtung, ich bin da gestern darüber gestolpert. Und zwar gibt es eine kleine Verschärfung für die Ehepartner.

Bis vor einiger Zeit wurden für Ehepartner von Deutschen keinerlei finanzielle Nachweise gefordert und auch im Antragsformular steht ja in den Feldern zur Finanzierung ein Sternchen, welches bedeutet: "Die mit * gekennzeichneten Felder müssen von Familienangehörigen von Unionsbürgern und von Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie) in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit nicht ausgefüllt werden."

Diese Regelung gilt nach aktueller Auslegung des Auswärtigen Amtes jedoch nur für EU-Bürger, welche nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben - es liegt also eine Inländerdiskrimierung vor. (Die Freizügigkeit gilt immer nur für andere EU-Länder, nie für das eigene.)

Auch auf den Seiten der Botschaft wird diese (neue) Auslegung nun offiziell vertreten: http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... n-rus.html: "Ehegatten von in Rußland lebenden Deutschen - Für privat veranlaßte Reisen legen Sie bitte vor: [...] geeignete Nachweise über seine finanzielle Leistungsfähigkeit."

Ich habe diese Frage auch bei info4alien in den Raum gestellt - dort wird diese Interpretation soweit unterstützt: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 144057/0#0
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zimdriver
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von zimdriver »

Gemäss der Seite ist bei Nichtvorhandensein der Unterlagen ein neuer Termin zu buchen, folglich ist Schalter 10 ohne Vorameldung nicht mehr drin.
Bin froh, dass das Visum drin ist und bis zum nächsten Besuch dieser Einrichtung Jahre vergehen.

Schwadroniert oder träumt noch irgendwer von Vereinfachungen im Visaregime, wenn selbst bei harmlosen Fällen wie Ehepartnern von in Russland lebenden Deutschen derartige Hürden neu errichtet werden? Gibt es unter den deutschen Staatsbürgern in Russland massive Fälle von Armut, Hilfsbedürftigkeit, sozialen Problemen, die einen Generalverdacht begründen?
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Norbert
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von Norbert »

zimdriver hat geschrieben:Schwadroniert oder träumt noch irgendwer von Vereinfachungen im Visaregime, wenn selbst bei harmlosen Fällen wie Ehepartnern von in Russland lebenden Deutschen derartige Hürden neu errichtet werden? Gibt es unter den deutschen Staatsbürgern in Russland massive Fälle von Armut, Hilfsbedürftigkeit, sozialen Problemen, die einen Generalverdacht begründen?
Mir erscheint auch, dass da irgendwer das Gesetz angeschaut hat und nun peinlich genau die Regeln befolgen will. Denn strenggenommen ist dieser Nachweis der größte Quatsch ... es wird ein Fünfjahresvisum gegeben, basierend auf dem Steuerformular des Vorjahres. Was soll das denn heute für 2018 aussagen?!
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inorcist
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von inorcist »

Kommt mir vor, als ob einer einfach nur wissen will, was Expats in Russland so verdienen.
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Norbert
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von Norbert »

Ich habe nun mal beim Auswärtigen Amt angefragt, ob eine Aktualisierung des Antragsformulars nicht Sinn machen würde. Bin mal auf die Reaktion gespannt - denn entweder ist das Formular falsch oder die Auslegung der Regeln entspricht nicht dem, was Berlin erwartet.

Aber in info4alien sieht man ja ziemlich deutlich, dass die Experten dort meine Verwunderung eher nicht nachvollziehen können ...
Frank1010
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von Frank1010 »

Betrifft dies ein Visum für russische Ehepartner eines/einer Deutschen wenn beide in Russland leben? Oder auch analog wenn z.B. ein Deutscher mit Wohnsitz in D seine russische Ehefrau nach Deutschland holen möchte? :?

Gruss
Frank
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Norbert
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von Norbert »

Beide Fälle, wenn es sich um Besuchsreisen handelt. (Für die FZF gilt dies nicht, siehe Diskussion bei info4alien.)

Allerdings ist es grundsätzlich schwierig, ein Besuchsvisum für den in Russland lebenden Partner eines in Deutschland lebenden Deutschen zu bekommen - weil dann meist eine versteckte FZF vermutet wird. Dies zu entkräften wird nicht ganz einfach (ist aber natürlich möglich).

P.S.: Ich habe mich auf info4alien inzwischen überzeugen lassen, dass die Formulierung im Antragsformular nicht falsch ist (sondern nur von mir falsch verstanden wurde). Wäre aber im Traum nicht auf diese Deutung gekommen.
Frank1010
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von Frank1010 »

Na gut. Allerdings sollte es für den Besuch kein Problem sein ein Visum zu bekommen. Einfach ein touristisches Visum beantragen, Flugticket, Hotelbuchung, Gehaltsnachweise und Nachweis Reise-KV beifügen und alles wird gut.

Gruss
Frank
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Norbert
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von Norbert »

Frank1010 hat geschrieben:Na gut. Allerdings sollte es für den Besuch kein Problem sein ein Visum zu bekommen. Einfach ein touristisches Visum beantragen, Flugticket, Hotelbuchung, Gehaltsnachweise und Nachweis Reise-KV beifügen und alles wird gut.
Eine Hotelbuchung für die Ehefrau zu verlangen wäre schon wirklich arg. Es reicht an sich Gehaltsnachweis, KV sowie irgendein Nachweis der Rückkehrwilligkeit. (Gewöhnlich ist dies die Aufenthaltsgenehmigung des deutschen Partners in Russland. Wenn nicht vorhanden, so wäre dies eine gute Festanstellung, pflegebedürftige Eltern, eine eigene Firma, Kinder, etc. - halt irgendwas, was glaubhaft macht, dass es keine versteckte Familienzusammenführung wird.)
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