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Wann ist eine Ehe in Deutschland gültig?
Verfasst: 01 Jul 2007, 18:28
von Relativ
Ich habe versucht mich durch die einzelnen Beiträge zu wuseln um eine Antwort auf meine Frage zu bekommen: Wann gilt man nach deutschem Recht als Verheirateter mit allen Rechten und Pflichten. Zur Vorgeschichte: Ein Bekannter hat Anfang des Jahres in der Ukraine geheiratet, aber bis jetzt erfolgte noch keine Familienzusammenführung nach Deutschland dh. die Frau ist noch nicht in Deutschland. Warum? Ja ne snaju, angeblich Behördenkram, was ich nicht nachvollziehen kann - da es nun mal fast 6 Monate sind.
Nun will er Steuerklasse, Unterhaltsberechnung für sein Kind runtersetzen/ändern lassen, Steuererklärung etc. und sämtliche Rechte als Verheirateter in Anspruch nehmen. Ist seine Ehe durch die einfache Eheschließung im Ausland automatisch rechtsgültig oder müssen da nicht beide Ehepartner den Weg über deutsches Standesamt, AHB gehen. Wieviel verheiratet ist er nach deutschem Recht in diesem Punkt und wenn nein: was kann und muß er tun, damit alles "rechtens" ist?
Vielleicht weiss der eine oder Rat oder kennt sich da bissel besser aus. Dankeschön im Vorab
Relativ
Ps. Am Rande: Wielange kann eine Familienzusammenführung dh. Frau kommt nach Deutschland denn max. dauern? Ich weiss, da gab es schon mal einen Thread dazu ...
Re: Wann ist eine Ehe in Deutschland gültig?
Verfasst: 01 Jul 2007, 19:01
von Zeppelin
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist auch hier gültig, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben waren (ledig bzw. anerkannt geschieden und nicht blutsverwandt) -> IPR
EGBGB
Steuerklassenwechsel ist erst möglich, wenn die Frau in D ihren Hauptwohnsitz hat.
Das dt. Standesamt müsste nur eingeschaltet werden. wenn ein Familienbuch angelegt werden soll (empfehlenswert), da dann alle weiteren Personenstandsurkunden am Wohnort ausgestellt werden können.
Die FZF kann sich hinziehen, wenn die ukrainische Frau bereits zuvor Aufenthalte in D hatte und / oder Vorehen bestanden haben.
Er sollte mal beim AZR beim BVA in Köln anrufen um sich zu erkundigen, wo gerade die Bearbeitung des Falles liegen könnte.
Für ausführlichere Infos wären weitere Details nötig.
Gruß,
Zeppelin
Re: Wann ist eine Ehe in Deutschland gültig?
Verfasst: 01 Jul 2007, 19:41
von Relativ
Zeppelin hat geschrieben:Eine im Ausland geschlossene Ehe ist auch hier gültig, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben waren (ledig bzw. anerkannt geschieden und nicht blutsverwandt) -> IPR
EGBGB
Steuerklassenwechsel ist erst möglich, wenn die Frau in D ihren Hauptwohnsitz hat.
Dankeschön Zeppelin
wenn ich dich also richtig verstanden hab, ist er erstmal nur auf dem Papier verheiratet, darf also kein zweites Mal eine Ehe eingehen - aber alles andere wie Steuerklasse, Unterhalt etc. geht erst wenn die Frau bei ihm hier in Deutschland lebt. Wieso wird eigentlich nochmal geprüft wegen Vorehen (anerkannt geschieden usw.), dies ist doch schon vor der Eheschließung erfolgt!?
Zeppelin hat geschrieben:Er sollte mal beim AZR beim BVA in Köln anrufen um sich zu erkundigen, wo gerade die Bearbeitung des Falles liegen könnte.
Dankeschön für den Tip, werd ich weiterleiten, wobei ich bezweifle, dass er das auf die Raufe bekommt ...
Zeppelin hat geschrieben:Für ausführlichere Infos wären weitere Details nötig.
Leider fehlen mir die auch bzw. ich werd da nicht so richtig schlau draus, man(n) könnte denken, dass dies alles ein Fake ist, wär da nicht dieses Stück Papier, welches die Eheschließung dokumentiert.
Relativ
Re: Wann ist eine Ehe in Deutschland gültig?
Verfasst: 01 Jul 2007, 20:13
von Zeppelin
Relativ hat geschrieben:... wenn ich dich also richtig verstanden hab, ist er erstmal nur auf dem Papier verheiratet, darf also kein zweites Mal eine Ehe eingehen - aber alles andere wie Steuerklasse, Unterhalt etc. geht erst wenn die Frau bei ihm hier in Deutschland lebt. Wieso wird eigentlich nochmal geprüft wegen Vorehen (anerkannt geschieden usw.), dies ist doch schon vor der Eheschließung erfolgt!?[/quote}
Zunächst mal: keine Ursache. Wenn bei der Eheschließung keine Versagungsgründe vorlagen, ist die Ehe rechtskräftig - nicht nur auf dem Papier, sondern mit allem WENN und ABER.
Mit dem Rechtssystem der Ukraine kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, aber zumindest aus der Russischen Föderation und aus Weißrusland meine ich zu wissen, dass dort Scheidungen auch vor den Standesäntern vollzogen werden können.
Um eine solche Scheidung international anerkannt zu bekommen, bedarf es IMHO einer Bestätigung durch die nationalen Justizbehörden (Justizministerien). Und diese Bestätigung muss dann wiederum überbeglaubigt werden. Daran könnte es in diesem Falle "hängen"
Relativ hat geschrieben:Zeppelin hat geschrieben:Er sollte mal beim AZR beim BVA in Köln anrufen um sich zu erkundigen, wo gerade die Bearbeitung des Falles liegen könnte.
Dankeschön für den Tip, werd ich weiterleiten, wobei ich bezweifle, dass er das auf die Raufe bekommt ...
Sein Problem. Die Telefonnummer steht im Internet.
Relativ hat geschrieben:
Leider fehlen mir die auch bzw. ich werd da nicht so richtig schlau draus, man(n) könnte denken, dass dies alles ein Fake ist, wär da nicht dieses Stück Papier, welches die Eheschließung dokumentiert.
Relativ
Was willst Du damit sagen? Hat Dein Bekannter einfach mal so aus Spaß geheiratet, will nun die Vorteile nutzen, aber die Ehe eigentlich nicht führen wollen? - Dann hätte er sich gehörig geschnitten.
Zum Unterhalt: Zu diesem ist er gegenüber
seinem Kind ohnehin verpflichtet. Das Problem ist nur die Durchsetzbarkeit von Unterhaltsansprüchen über Staatengrenzen hiweg.
Ich frage mich ernstlich, worum es eigentlich geht (Fallkonstellation).
Gruß,
Zeppelin
Re: Wann ist eine Ehe in Deutschland gültig?
Verfasst: 01 Jul 2007, 21:02
von Relativ
Zeppelin hat geschrieben: Was willst Du damit sagen? Hat Dein Bekannter einfach mal so aus Spaß geheiratet, will nun die Vorteile nutzen, aber die Ehe eigentlich nicht führen wollen? - Dann hätte er sich gehörig geschnitten.
Zum Unterhalt: Zu diesem ist er gegenüber
seinem Kind ohnehin verpflichtet. Das Problem ist nur die Durchsetzbarkeit von Unterhaltsansprüchen über Staatengrenzen hiweg.
Ich frage mich ernstlich, worum es eigentlich geht (Fallkonstellation).
Gruß,
Zeppelin
Willkommen im Club *lach*, genau das frag ich mich auch bei Ihm, denn alles ist alles sehr undurchsichtig.
Ehrlich gesagt: ist das von meiner Seite nur Prüfung des Wahrheitsgehaltes und eigene Recherche.
Das mit Köln hätt ich an seiner Stelle schon längst durchgezogen, wenn es wirklich die große Liebe ist bzw. sein sollte.
Re: Wann ist eine Ehe in Deutschland gültig?
Verfasst: 01 Jul 2007, 21:18
von Hero 1964
Habe kurz mal die Beitraege gelesen hier und habe eigentlich nix dazu zu fuegen. Alles was Zep schrieb ist richtig!!!! Aber ich denke hier handelt es sich wohl um eine Scheinehe....Vorsicht damit Vorsicht!!!!
Hero
Re: Wann ist eine Ehe in Deutschland gültig?
Verfasst: 05 Jul 2007, 22:37
von Relativ
Hero 1964 hat geschrieben:Habe kurz mal die Beitraege gelesen hier und habe eigentlich nix dazu zu fuegen. Alles was Zep schrieb ist richtig!!!! Aber ich denke hier handelt es sich wohl um eine Scheinehe....Vorsicht damit Vorsicht!!!!
Hero
Dieser Verdacht schleicht sich auch in mir hoch ..., wobei ich nicht einordnen kann, von welcher Seite hier gegebenenfalls gefakt wird.
Zeppelin hat geschrieben:Was willst Du damit sagen? Hat Dein Bekannter einfach mal so aus Spaß geheiratet, will nun die Vorteile nutzen, aber die Ehe eigentlich nicht führen wollen? - Dann hätte er sich gehörig geschnitten.
Eigentlich glaub ich dass weniger, aber ... und wieso geschnitten?
Denn die ALB sieht bei uns in normalo Ausländer-Ehen (wie RU und EU) keinen (bzw. großen) Handlungsbedarf.
Zeppelin hat geschrieben:
Mit dem Rechtssystem der Ukraine kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, aber zumindest aus der Russischen Föderation und aus Weißrusland meine ich zu wissen, dass dort Scheidungen auch vor den Standesäntern vollzogen werden können.
Um eine solche Scheidung international anerkannt zu bekommen, bedarf es IMHO einer Bestätigung durch die nationalen Justizbehörden (Justizministerien).
Hmmm ... das meinte ich eigentlich mit der Prüfung der Vorehen, muss diese Prozedur nicht schon vor der Eheschließung erfolgt sein?
Gruß
Relativ
Re: Wann ist eine Ehe in Deutschland gültig?
Verfasst: 06 Jul 2007, 06:49
von Zejtnot
Relativ hat geschrieben:Hmmm ... das meinte ich eigentlich mit der Prüfung der Vorehen, muss diese Prozedur nicht schon vor der Eheschließung erfolgt sein?
Ja, die Gültigkeit der Scheidung einer Vorehe muss bei Heirat nachgewiesen werden. In Russland ist das aber einfach umgehbar, in der Ukraine sicher ähnlich. Eine Ehe ist nirgends zentral registriert - nur im Standesamt der Eheschließung sowie im Pass. Wenn man den Pass verliert, im Ersatzpass keine Ehe eintragen lässt und dann in einem anderen Standesamt heiratet, bemerkt es niemand. Der Nachweis, dass keine Ehe vorliegt, ist eine eidesstattliche Erklärung bei Anmeldung der Ehe (Unterschrift auf dem Antrag).
Ich vermute aber, dass bewusste Falschangaben die neue Ehe anfechtbar machen.
Zeppelin hat geschrieben:
Mit dem Rechtssystem der Ukraine kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, aber zumindest aus der Russischen Föderation und aus Weißrusland meine ich zu wissen, dass dort Scheidungen auch vor den Standesäntern vollzogen werden können.
Um eine solche Scheidung international anerkannt zu bekommen, bedarf es IMHO einer Bestätigung durch die nationalen Justizbehörden (Justizministerien).
Nein, meine ich. Wiederum reicht eine Apostille. (Und bei internationalen Ehen, die in beiden Ländern anerkannt wurden, muss man sich quasi zweimal scheiden lassen.) Achtung, ukrainische Apostillen gelten wohl in Deutschland nicht, deswegen kann hier eine Legalisierung über das Außenministerium notwendig sein.