Einladung nach Deutschland

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

Moderator: Dietrich

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werner
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von werner »

Hallo Freunde,
bei unserem heutigen Besuch im Leipziger Russischen Konsulat bemerkte ich den neuen Automat
zwecks der Reihenfolge der Besucher. Der Bildschirm zeigt etwa 7 weiterleitende Optionen und
über jedem Fenster wird digital die Nummer vom nächsten Besucher angezeigt. Zwei Stuhlreihen
laden zum verweilen ein. Jetzt kann man ohne in der Schlange zu stehen auf seinen Aufruf warten.
Das Personal setzt sich aus jungen Damen und Herren aus Russland zusammen, die freundlich und
kompetent ihren Dienst verrichten. Vor 20 Jahren standen dort noch alte "Kameraden" und der Gang
zum Konsulat war nicht gerade ein Höhepunkt im Leben.

Mit meinen großen Ohren hörte ich noch ein Gespräch von einem deutschen Kunden an. Er fragte ob seine
russische Freundin mit einem französischen Schengen-Visum direkt von Russland nach Deutschland
einreisen kann. Der Konsulat-Bedienstete riet ihm davon ab. Sie sollte zuerst in Frankreich landen und
dann könnte sie nach Deutschland einreisen. Wenn sie kontrolliert werde und diese Bestimmung nicht
einhält, könnte sie auf die Schengen-Sperrliste geraten. Dann ist für ein paar Jahre nichts mit lustig ;)
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Norbert
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von Norbert »

Schön, wenn auch die russischen Konsulate angenehmer werden.
werner hat geschrieben:Mit meinen großen Ohren hörte ich noch ein Gespräch von einem deutschen Kunden an. Er fragte ob seine russische Freundin mit einem französischen Schengen-Visum direkt von Russland nach Deutschland einreisen kann. Der Konsulat-Bedienstete riet ihm davon ab. Sie sollte zuerst in Frankreich landen und dann könnte sie nach Deutschland einreisen. Wenn sie kontrolliert werde und diese Bestimmung nicht einhält, könnte sie auf die Schengen-Sperrliste geraten. Dann ist für ein paar Jahre nichts mit lustig ;)
Auf der einen Seite hat der Bedienstete Recht - wenn dieses französische Visum nur der Einfachkeit halber gemacht wurde, so sollte man diese Show auch zu Ende führen, sprich via Frankreich einreisen.

Ist jedoch so oder so eine Reise nach Frankreich geplant, so reicht es, bei der Einreise nach Deutschland die Weiterreise nach Frankreich belegen zu können (Zugtickets oder Hotelbuchung). Dies wäre bei jeder Kontrolle glaubhaft.

Beispiel: Ich fahre über Weihnachten mit Freunden nach Deutschland. Die Freunde haben ein deutsches Schengen-Visum. Die Einreise erfolgt aber via Prag, wo wir auch eine Nacht bleiben. Dies ist vollkommen legal und ein negativer Eintrag im Schengen-Informationssystem wäre vollkommen ungerechtfertigt. (Wir können natürlich Zugtickets nach Dresden und Hotelbuchungen in Deutschland vorweisen.)
Pustekuchen
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von Pustekuchen »

Mal noch eine kurze Frage. Mein Vater hat jetzt eine Verpflichtungserklärung für meine Freundin unterzeichnet. Leider war ich nicht dabei und er hat bei der Transkribierung ihres Namens trotz meiner Hinweise einen Fehler gemacht und das kyrillische B ihres Nachnamens (statt wie in ihrem Reisepass mit V) mit W transkribiert. Bei ihrem Vor- und Vatersnamen allerdings jeweils mit V. Also komplett uneinheitlich. Ihre Passnummer und Adressdaten sind allerdings korrekt. Kann das Probleme bei der Visabeantragung geben, sprich sollte ich nochmal 25 Euro investieren oder spielt dieser kleine Fehler keine Rolle?
ramses28
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von ramses28 »

Hallo,
ein guter Freund aus Russland möchte mich besuchen kommen. Er hatte ein Touristenvisum beantragt aber das wurde mangels seines Einkommens abgelehnt. Mein Angebot, dass ich eine Verpflichtungserklärung mache würde ihm wohl nichts nützen. Nun möchte ich ihn per Einladung nach Deutschland einladen und habe folgende Einladung formuliert. Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mal einen Blick darauf werft und mir sagen könntet, ob ich sie ihm so per Mail schicken kann oder ob ich noch was ändern muss. Ich Danke euch im Voraus.

Einladung zu einem Besuch in Deutschland

Hiermit lade ich, Vorname Nachname von mir, meinen Bekannten Herrn Vorname Nachname mit der Reisepassnummer XYZ in dem Zeitraum vom 07.03. – 22.04.2016 zu einem Besuch hier in Deutschland ein. Verpflegung und Unterkunft für die gesamte Dauer des Aufenthaltes werden von mir gestellt. Desweiteren werde ich mich auch um alle seine Angelegenheiten kümmern.

Grund für die Einladung:
- Möglichkeit seine Sprachkenntnisse der deutschen Sprache zu erweitern
- Besuch diverser Kultureinrichtungen und Museen im Landkreis Teltow-Fläming und deren Umkreis
- Diverse Freizeitaktivitäten wie z.B. Tagesfahrt in die Großstadt nach Berlin, Besuch eines Einkaufszentrum, Kinobesuch, sportliche Aktivitäten wie Radtour auf der Inlineskaterstrecke im Landkreis Teltow-Fläming oder Kanutour im Spreewald

Persönliche Daten des Einladenden:
Vorname Nachname
Strasse und Hausnummer
PLZ und Ort
Landkreis Teltow-Fläming
Deutschland
Festnetz: 0 00 00 / 00 00 00
Mobil: 0 11 0 / 11 11 111
Personalausweisnummer: XXXXX

Persönliche Daten des Eingeladenen:
Herr XYZ
Strasse so und so
Ort so und so
Land Russland
Reisepassnummer: XXXXXX



Ort Datum Unterschrift
Name Einladenden in Blockschrift
ramses28
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von ramses28 »

Lebt dieses Forum noch oder warum hat sich noch niemand zu meiner Frage geäußert? :?
m1009

Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von m1009 »

Gibt es eine Frist, in der Fragen richtig und vollstaendig beantwortet werden muessen? :)

Gib dem Forum ein paar Tage Zeit. ;)
ramses28
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von ramses28 »

Eine Frist gibt es sicherlich nicht, aber wäre halt super, wenn man eine zeitnahe Antwort bekommt. ;)
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Wladimir30
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von Wladimir30 »

Sorry, dass wir auch ein Leben ausserhalb des Forums haben, gerade am WE.

Bitte nicht mehr schimpfen. Wir geloben ja Besserung.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Nikolaus
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von Nikolaus »

m1009 hat geschrieben:Gib dem Forum ein paar Tage Zeit. ;)
Und bedenke, dass der vorangehende Fragesteller seit 2013 wartet.
:D
Die Einladung reicht nur, wenn der Eingeladene seine Zahlungsfaehigkeit nachweisen kann. Sonst musst Du in der formalen Verpflichtungserklaerung auch die volle Kostenuebernahme fuer den Aufenthalt versichern.
Schau doch mal auf die Webseiten der Botschaft Moskau und des z
ustaendigen Visabeantragungszentrums. Es lohnt sich wirklich.
Nikolaus
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von Nikolaus »

Wladimir30 hat geschrieben:Sorry, dass wir auch ein Leben ausserhalb des Forums haben, gerade am WE.
Da muEssen wir nämlich arbeiten. :lol:
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