Laut Infos auf der Seite vom offiziellen Visadienst Visametric ist dies aber nicht erforderlich, wenn wie in eurem Fall eine Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
https://www.visametric.com/storage/imag ... es-DEU.pdfFinanzierungsnachweise (sofern keine amtliche Verpflichtungserklärung vorgelegt wird)
Nachweise über die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln während des Aufenthalts auf dem Gebiet der SchengenMitgliedstaaten können nur mit einer entsprechenden aktuellen auf den Namen des Antragstellers ausgestellten
Bestätigung von einer nachweislich auch in den EU-Mitgliedsstaaten tätigen Bank akzeptiert werden.
Mit der Vorlage des oben genannten Kontoauszugs bestätigt der Antragsteller, dass die Mittel auf seinem Konto/seiner
Karte für die Verwendung in EU-Mitgliedstaaten verfügbar sind.
Auch noch wichtig: Das deutsche Konsulat in St. Petersburg nimmt momentan keine Anträge für normale Schengen-Visa an (und auch nicht für die meisten nationalen Visa); diese kann man nur im offiz. Visazentrum (Visametric) abgeben.