Einladung nach Deutschland

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

Moderator: Dietrich

Pustekuchen
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von Pustekuchen »

Nikolaus hat geschrieben:
m1009 hat geschrieben:Gib dem Forum ein paar Tage Zeit. ;)
Und bedenke, dass der vorangehende Fragesteller seit 2013 wartet.
:D
Ich hatte das Thema sogar noch abonniert :D

Da wir mittlerweile seit über 1,5 Jahren glücklich zusammenleben, kann ich sagen, dass W und V keinen Unterschied gemacht haben. :lol:
Magdeburg-Moskva
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Warum sollte es neben Bridescam keinen Bridegroomscam aus Yoshkar-Ola geben? Nichts menschliches ist den Foristen fern.

In jedem Fall ist solch eine Verarschung ärgerlich und eine Sauerei, aber gut, dass ramses28 noch vor einer möglichen «Vermögensabschöpfung» die Reißleine gezogen hat. Den Schilderungen nach hat ja keinen persönlichen Kontakt oder nur einen sehr losen Kontakt im Vorfeld mit dem «guten Freund» gehabt.
SandraNRW
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von SandraNRW »

Hallo allerseits,

und zwar will meine Freudin aus Russland für 7 tage nach Berlin kommen, sie hat bereits ein Schengen Visum welches noch bis Dezember gilt und war auch schon bereits in Europa im Juli (Italien, Spanien und 1 Tag Berlin).
Jetzt meinte sie, dass sie eine Einladung bräuchte, reicht da etwas formloses oder muss es eine VE sein? auch notariell Beglaubigt o.ä.? sie hat eigenes Einkommen. Wohneigentum habe ich nicht, könnte aber meine Eltern bitten das Schreiben zu verfassen, die besitzen ein Haus, falls es nötig ist.

Achja, würde sowas ausreichen?

---------------------------------------------------------------------------------------------------

Betreff: Einladung für Herrn/Frau _________


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich Herrn/Frau _________ ,
Passnummer: _________ ,
Geb. am __.__.___ in _________ , _________ ,

wohnhaft in Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Land

in die Bundesrepublik Deutschland ein und zwar in der Zeit vom __.__.20__ bis zum __.__.20__ .

Ziel des Besuchs ist es, _______________ [Grund ausführlich beschreiben].

Herr/Frau _________ wird für die Zeit seines/ihres Aufenthalts bei _________ in _________ [Gastgeber oder anderen Aufenthaltsort angeben] wohnen.

Kontaktdaten des Eingeladenen während seines Aufenthalts:
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Email-Adresse

Persönliche Daten des Einladenden:
Vor- und Nachname
Geb. am __.__.____ in _________ , _________
Pass-/Personalausweisnummer: _________
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Email-Adresse

Ich verpflichte mich hiermit, mich um alle Angelegenheiten von Herrn/Frau _________ zu kümmern sowie für alle anfallenden Kosten nach §§ 66 bis 68 AufenthG der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen, einschließlich medizinischer Versorgung.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag auf Erteilung des Visums stattzugeben.

Mit freundlichen Grüßen,
____ [handschriftliche Unterschrift]
Vor- und Nachname des Einladenden in Druckbuchstaben
keksonline
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von keksonline »

SandraNRW hat geschrieben:Hallo allerseits,

und zwar will meine Freudin aus Russland für 7 tage nach Berlin kommen, sie hat bereits ein Schengen Visum welches noch bis Dezember gilt und war auch schon bereits in Europa im Juli (Italien, Spanien und 1 Tag Berlin).
Jetzt meinte sie, dass sie eine Einladung bräuchte, reicht da etwas formloses oder muss es eine VE sein? auch notariell Beglaubigt o.ä.? sie hat eigenes Einkommen. Wohneigentum habe ich nicht, könnte aber meine Eltern bitten das Schreiben zu verfassen, die besitzen ein Haus, falls es nötig ist.
Für welche Stelle benötigt sie denn die Einladung? Will sie ein neues Visum beantragen oder das alte, noch gültige, verwenden?
SandraNRW
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von SandraNRW »

für welche Stelle müsste ich nochmal Nachfragen, aber Grundsätzlich will sie mit dem "alten", noch gültigen Visum einreisen.

edit:

hatte sie gerade angeschrieben, sie meinte, dass das Reisebüro es ihr Empfohlen hätte, für den Notfall.......
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Norbert
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von Norbert »

Wenn das bestehende und bereits genutzte Visum verwendet wird, ist so ein Schreiben an sich nicht nötig. An der Grenze kann es unter Umständen hilfreich sein, aber ich würde die Paragraphen am Ende weglassen, weil sie in dieser Form eh keinen Wert haben. (Diese Bestätigung gilt nur bei Unternehmen oder in Form einer Verpflichtungserklärung - so mein Bauernwissen.)

Wenn es es für ein neues Visum wäre, ist die Frage, ob das eigene Einkommen / Guthaben zur Finanzierung der Reise ausreichend ist. Falls ja, wiederum die Paragraphen rauswerfen. Falls nein, ist das Schreiben so nicht ausreichend sondern eine Verpflichtungserklärung muss her.

Grundsätzlich: Die Gründe immer wahrheitsgemäß angeben! Und sei es eine frische, naive Jugendliebe. Kommt vor, das wissen auch Grenz- und Konsularbeamte. Jegliche Märchen (Sohn eines Studienfreundes des Papas) kennen sie aber genauso gut, und mit wenigen Fragen kann man den Gast dann aufs Glatteis bringen.
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zimdriver
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von zimdriver »

... wenn das Visum gültig ist, könnte ein solches Schreiben hilfreich sein für alle übergenauen Bundespolizisten. Dazu bitte eine Liste mit Adresseen und erreichbaren Telefonnummern, falls der Beamte gleich mal nachprüfen möchte.
SandraNRW
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von SandraNRW »

Hallo nochmal,

so, die Einreise hat mit dem (seit damals noch gültigen) Schengen Visum prima geklappt, es gab keinerlei Probleme. Heute lief ihr Visum ab.

Jetzt ist es so, dass sie für 3 Monate am Stück hier zu einer Sprachschule möchte und sozusagen für jeden Tag Aufenthalt in Deutschland 50 euro "guthaben" auf einem Konto Nachweisen muss, zumindest um das Schengenvisum erneut zu bekommen.
Und sie hat nie im Leben 5k euro mal ebenso übrig.

Man sagte ihr aber, dass sie auch ein Visum bekäme (ohne Nachweis der 5k euro), wenn ich z.B. eine VE unterschreiben würde.
Stimmt das so? oder welche Möglichkeiten gäbe es noch, damit sie für 3 Monate hier auf die Sprachschule gehen kann? das ganze wäre dann im April 2016
Anelya
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von Anelya »

SandraNRW hat geschrieben: Jetzt ist es so, dass sie für 3 Monate am Stück hier zu einer Sprachschule möchte und sozusagen für jeden Tag Aufenthalt in Deutschland 50 euro "guthaben" auf einem Konto Nachweisen muss, zumindest um das Schengenvisum erneut zu bekommen.
Und sie hat nie im Leben 5k euro mal ebenso übrig.

Man sagte ihr aber, dass sie auch ein Visum bekäme (ohne Nachweis der 5k euro), wenn ich z.B. eine VE unterschreiben würde.
Stimmt das so? oder welche Möglichkeiten gäbe es noch, damit sie für 3 Monate hier auf die Sprachschule gehen kann? das ganze wäre dann im April 2016
Du kannst eine Verpflichtungserklärung unterschreiben - du solltest dir aber auch bewusst sein, mit welcher Verantwortung das verbunden ist. Wie finanziert sie sich denn realistisch gesehen? Drei Monate in Deutschland (mit einem Schengenvisum darf man nicht arbeiten!) sind nun einmal teuer, und die Sprachschule ist ja auch nicht umsonst.
Nopper
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Re: Einladung nach Deutschland

Beitrag von Nopper »

Mal eine Visa-Frage in die Runde:

Ich habe dem Sohn (ausgemustert) meiner Frau eine Verpflichtungserklärung nach Russland (Weliki Nowgorod) geschickt! Dieser möchte nun ein Visum nach Deutschland beantragen.
Ihn hat man nun auf Anfrage mitgeteilt, dass er dafür ein Konto in der EU haben muss. Für jeden Tag Aufenthalt soll er dort 100 Euro nachweisen können.
Ist das eine neue Regelung, denn ich habe nichts davon mitbekommen?
Meines Wissens ist das die normale touristische Regelung ohne die Einladung. Es ging bisher jedenfalls immer ohne......

Auf mein Nachfragen hin war er weiter, allerdings nicht beim zuständigen deutschen Konsulat in St. Petersburg, sondern wohl in einem Visavermittlungsbüro in seiner Stadt. Kann das sein, dass er dort falsch informiert wurde?

Hat da jemand Erfahrungen damit?
„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ (Mahatma Gandhi)
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