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Gültigkeitszeitraum einer Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12 Jul 2007, 08:55
von Kultgrieche
Ich war gerstern auf der Ausländerbehörde in Wiesbaden, um eine Verpflichtungserklärung für meine Schwiegermama zu erhalten. Sie will Mitte September nach Deutschland kommen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die deutsche Botschaft Moskau nur noch Verpflichtungserklärungen akzeptieren würde, die höchstens 4-6 Wochen alt seien. Das habe ich sogar schriftlich auf einem Infoblatt von der Ausländerbehörde erhalten.
Und da lt. Forumnews die Terminvergabe 6 Wochen dauern kann, muss man derzeit wohl wie folgt vorgehen:
1.) Termin beantragen
2.) Ca. drei Wochen vor dem Termin Verpflichtungserklärung ausstellen lassen und per Post nach Russland schicken.
Re: Gültigkeitszeitraum einer Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12 Jul 2007, 09:03
von Dietrich
Sieht wohl so aus.....
hast du mal gefragt, wann es denn endlich ueberfluessig wird, diese Papierfetzen physisch nach Moskau zu schaffen? Im Zeitalter von "online", "email", "fax" und co. kommt mir das wie eine kuenstliche Arbeitsbeschaffung fuer DHL vor....
Re: Gültigkeitszeitraum einer Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12 Jul 2007, 09:09
von 7punkt
Ne Moment, auf der Seite der DE-Botschaft steht doch klar geschrieben, dass die VE ruhig 6 Monate alt sein darf! Mom ich schau mal nach dem Link.
Aha hier Meinunsgaustausch zum Thema und Antwort von Manu:
http://forum.aktuell.ru/phpBB3/viewtopi ... 66&start=0
Und hier der Link zum Merkblatt
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
Gruss,
7punkt
Re: Gültigkeitszeitraum einer Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12 Jul 2007, 09:16
von Zejtnot
Also ich gebe Pünktchen recht - im Mai galten VEs noch sechs Monate. Drei Wochen wäre ja mit klassischer Post (nicht jeder hat das Geld für DHL) nicht einmal sicher zu schaffen?!
Digitale VEs gibt es bislang leider nur in Österreich. Begreife auch nicht, warum D so etwas nicht einführt.
Re: Gültigkeitszeitraum einer Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12 Jul 2007, 11:35
von Glider
Da kocht wohl jede ABH ihr eigenes Süppchen.
Meine Liebste will ihre Eltern nach D einladen. Anruf im Konsulat Kaliningrad, was auf diesen blöden Fresszettel für eine Zeitangabe drauf müsste.
Antwort: Am besten kein Datum eintragen. Auf Gegenfrage, dass das "unsere" ABH nicht zulassen würde, die Antwort, den Reisebeginn so zu wählen, dass ihre Eltern innerhalb von drei Monaten nach dem angegebenen Datum beim Konsulat vorsprechen können.
Frage nach dem ominösen Mehrfachvisum. Antwort, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein Besuch, mit zeitgerechter Ausreise, dann sowieso kein Mehrfachvisum mit längerer Gültigkeit.
Ist ja echt toll, trotz allen schönen Abkommen, wird dieses wieder ausgetrickst, da die Erteilung sich im beinahe rechtsfreien Raum der Ermessensentscheidungen abspielt.

Re: Gültigkeitszeitraum einer Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12 Jul 2007, 12:12
von Dietrich
Steht ja auch im Abkommen NIX drueber drin:
1)Diplomatische Vertretungen und konsularische Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Russischen Foderation stellen folgenden Personenkategorien Mehrfachvisa mit einer Gueltigkeit von bis zu 5 Jahren aus:
[...]
b) Ehepartnern, Kindern (auch Adoptivkindern) unter 21 Jahren oder unterhalteberechtigten Kindern, die Buerger......
Also von "Eltern" steht da auch nix drin. Leider.
Re: Gültigkeitszeitraum einer Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12 Jul 2007, 13:01
von 7punkt
Fuer Eltern steht da max. 1 Jahr und kostenlos das Beantragen.
Re: Gültigkeitszeitraum einer Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12 Jul 2007, 14:11
von Zeppelin
Glider hat geschrieben:Da kocht wohl jede ABH ihr eigenes Süppchen.
Jepp! Richtig vermutet.
Ich fürchte, was sie dem Kultgriechen erzählt haben, ist eine faule Ausrede, bei der die Forderungen des Konsulats vorgeschoben und frei erfunden wurden, damit die ABH nicht als Sündenbock da steht.
Denn die VE interessiert das Konsulat eigentlich nur mittelbar, denn es muss ja nur prüfen, ob eine VE existiert.
Der Grund für die kurze Gültigkeitsdauer der VE kann eigentlich nur sein, dass die ABH fürchtet, dass der VE-Geber in kurzer Zeit nicht mehr solvent sein könnte, und dann bliebe die ABH (also das Land, vielleicht sogar die Kommune) und nicht etwa das AA (der Bund) auf den Kosten sitzen, weil die ABH erstmal finanziell in Vorleistung gehen müsste (im Falle eines Falles).
Zeppelin
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Re: Gültigkeitszeitraum einer Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12 Jul 2007, 15:06
von Dietrich
Zeppelin hat geschrieben:
Der Grund für die kurze Gültigkeitsdauer der VE kann eigentlich nur sein, dass die ABH fürchtet, dass der VE-Geber in kurzer Zeit nicht mehr solvent sein könnte, und dann bliebe die ABH (also das Land, vielleicht sogar die Kommune) und nicht etwa das AA (der Bund) auf den Kosten sitzen, weil die ABH erstmal finanziell in Vorleistung gehen müsste (im Falle eines Falles).
Ja, und in Zukunft muss der Aussteller der VE solange mit dem vorgezeigten (Bar)Geld in der Amtsstube der ABH stehen bleiben, bis der Eingeladene wieder ausgereist ist. Alternativ kann er auch sein Auto (Restwert mind. 20.000) auf dem Parkplatz (in Sichtweite der ABH) parken und den Schluessel hinterlegen.
Ich bleibe dabei: "Ermessens-Spielraum" und Beamte passt nicht zusammen!!!!