Die Höhe des Zolltarifs hängt u.a. vom Alter des KFZ ab und auch davon, ob das Auto für private oder geschäftliche Nutzung in die RF eingeführt werden soll.
Derzeit gilt u.a. die "Verordnung über die Anwendung einheitlicher Zollsätze und Steuern bzgl. Waren, die von natürlichen Personen zur privaten Nutzung über die Zollgrenze der RF gebracht werden", russisch "
ПОЛОЖЕНИЕ О ПРИМЕНЕНИИ ЕДИНЫХ СТАВОК ТАМОЖЕННЫХ ПОШЛИН, НАЛОГОВ В ОТНОШЕНИИ ТОВАРОВ, ПЕРЕМЕЩАЕМЫХ ЧЕРЕЗ ТАМОЖЕННУЮ ГРАНИЦУ РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ ФИЗИЧЕСКИМИ ЛИЦАМИ ДЛЯ ЛИЧНОГО ПОЛЬЗОВАНИЯ".
Da heißt es in P. 5 Abs. 3, dass für KFZ (und zwar solche, die für max. 12 Personen einschl. Fahrer vorgesehen sind) ein einheitlicher Zoll- und Steuersatz von pauschal 30% des Zollwertes angewendet wird.
Davon ausgeschlossen sind KFZ, die in P. 6.1. und 11 der Verordnung aufgeführt sind:
6.1 Für KFZ der Klassifizierung 8704 (LKW), 8705 (Spezial-LWN wie Kranwagen etc) und 8709 (KFZ für Industrie) werden die allgemeinen, für den Außenwirtschaftsverkehr anzuwendeten Zoll- und Steuersätze herangezogen.
11. Einheitliche Zoll- und Steuersätze gelten für von natürlichen Personen über die Zollgrenze der RF gebrachte KFZ:
а)
neue KFZ (0-3 Jahre alt, außer KFZ mit Herkunftsland RF):
Wert bis 325.000 RUR, - 48%, mindestens 2,5 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Wert über 325.000 RUR bis 650.000 RUR, - 48%, mindestens 3,5 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Wert über 650.000 RUR bis 1.625.000 RUR, - 48%, mindestens 5,5 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Wert über 1.625.000 RUR bis 3.250.000 RUR, - 48%, mindestens 7,5 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Wert über 3.250.000 RUR bis 6.500.000 RUR, - 48%, mindestens 15 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Wert über 6.500.000 RUR, - 48%, mindestens 20 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
б)
KFZ mit Alter von 3-7 Jahren, unabhängig vom Herkunftsland:
Motorvolumen bis 1000 ccm, - 0,85 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Motorvolumen über 1000 ccm bis 1500 ccm, - 1 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Motorvolumen über 1500 ccm bis 1800 ccm, - 1,5 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Motorvolumen über 1800 ccm bis 2300 ccm, - 1,75 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Motorvolumen über 2300 ccm bis 3000 ccm, - 2 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Motorvolumen über 3000 ccm, - 2,25 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
в)
KFZ älter als 7 Jahre, unabhängig vom Herkunftsland:
Motorvolumen bis 2500 ccm, - 2 EUR pro 1 ccm Motorvolumen;
Motorvolumen über 2500 ccm, - 3 EUR pro 1 ccm Motorvolumen.
Für Autos, die 0-3 Jahre alt sind, gilt als Wert der Preis, zu dem dieses oder ein entsprechendes KFZ im normalen Einzelhandel unter normalen Konkurrenzbedingungen verkauft oder zum Verkauf angeboten wird. ... Der Wert wird zum Rubelkurs der Zentralbank der RF am Tag der Abgabe der Zollerklärung bestimmt. ...
Wenn ein Beleg des Herstellungsdatums fehlt, wird das Herstellungsdatum über den Herstellungscode der VIN bestimmt, das volle Jahr wird ab dem 1.7. des Herstellungsjahres berechnet.
Interessant noch Punkt 13, das wurde ja schon erwähnt:
Ausländische natürliche Personen können KFZ, die im Ausland registriert sind, für die Zeit ihres vorübergehenden Aufenthaltes vorübergehend in die RF einführen, jedoch für maximal 1 Jahr. Falls sie danach nicht (wenigstens für 1 Tag) aus der RF ausgeführt werden, fallen die o.g. Zollsätze an. Innerhalb eines Jahres ist die Verlängerung der befristeten Einfuhr ohne Zollzahlung zulässig.
Achtung, Steuersätze wurden am 1.1.2009 deutlich erhöht! Administrator