Heiraten in Dänemark (Sønderborg)
Verfasst: 22 Jul 2007, 22:51
Hallo,
ich habe mal ein bisschen recherchiert und habe folgende Informationen sind auf http://www.sonderborg.dk gefunden die ich nicht vorenthalten möchte:
Heiraten in Sønderborg
Adresse: Sønderborg Kommune
Raadhustorvet 10
DK - 6400 Sønderborg
Email: raadhus@sonderborg.dk
Telefon: 0045 8872 5184
Montag — Donnerstag
9.00 - 12.00 und 13.00 - 14.00 Uhr
SCHICKEN SIE BITTE FOLGENDE UNTERLAGEN:
Lesbar, vollständig ausgefüllte Eheerklärung (Original) http://www.sonderborg.dk//nonsec/20070412-101818.pdf
Der Hochzeitstermin wird zusammen mit uns ausgemacht.
(Freitags zwischen 9.00 — 12.00 Uhr wenn kein Feiertag oder Ferien)
2 x Unterschrift nicht vergessen.
Geburtsurkunden von Braut und Bräutigam (Kopie)
Kopie des Stammbuches oder eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde in deutscher oder englischer Sprache.
500 Dkr für die Sachbearbeitung zusammen mit den Unterlagen schicken
Wichtig: Die Einzahlung muss in dänische Kronen erfolgen.
Aufenthaltsbescheinigung oder Ledigkeitserklärung
mit Familienstand (Original)
Von den Behörden im Wohnort. Muss enthalten: Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Familienstand, Adresse und Staatsangehörigkeit. Ausländer die in Deutschland gemeldet sind bekommen diese vom Einwohnermeldeamt.
Darf nicht älter als 4 Monate sein. Soll in originaler Sprache sein, samt einer beglaubigten übersetzten Version, wenn das Original nicht in Englisch, Deutsch oder Dänisch ist.
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind
Scheidungsurteile/Sterbeurkunden im Original und müssen in Dänisch, Deutsch oder Englisch beglaubigt übersetzt werden.
Scheidungsurteile müssen mit einem „Rechtskräftstempel" versehen sein.
Scheidungsurteile/Sterbeurkunden die außerhalb der EU ausgefertigt sind (außer USA, Kanada, Australien und Neuseeland) müssen im Original sein mit der Legalisierung (aus dem Land wo das Dokument ausgestellt ist) vom:
1. Justizministerium (in einigen Ländern das Innenministerium)
2. Außenministerium
3. Der dänischen Botschaft
(Wenn die Scheidungsurteile/Sterbeurkunden von einem Land ausgestellt sind, das Mitglied der Apostillekonvention (http://www.hcch.net) ist, genügt ein Stempel vom Aussenministerium.)
Beachten Sie bitte, dass auch die Legalisationen in Dänisch, Deutsch oder Englisch beglaubigt übersetzt werden müssen.
Beachten Sie bitte auch, dass es nicht die Unterschrift des Übersetzers ist, die legalisiert werden soll.
Kopie der Pässe
Mit eingeklebter Aufenthaltsgenehmigung oder Schengener Visum. Bei Ihrer Ankunft in Sønderborg, werden Ihre Papiere auf Legalität geprüft. Staatsbürger außerhalb der EU-Länder müssen darauf achten, dass sie bei der Einreise in einen Schengen Staat einen Einreisestempel erhalten.
Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Pässe für die Einreise in Ordnung sind.
HOCHZEITSTERMIN:
Zwei Wochen nachdem Sie uns die Unterlagen zugeschickt haben, können Sie uns anrufen und mit uns den Termin für Ihre Hochzeit ausmachen.
Bitte beachten Sie, daß kein Termin festgelegt wird bevor wir alle Papiere geprüft haben und Sie uns angerufen haben.
TRAUZEUGEN:
Für die Trauung werden 2 Trauzeugen benötigt. Falls Sie keine Zeugen dabei haben, werden wir Ihnen welche zur Verfügung stellen.
AUFENTHALT/ANKUNFT:
In Sønderborg besteht keine Aufenthaltspflicht. Wenn Sie trotzdem übernachten möchten, können Sie auf dieser Website nach Hotels in Sønderborg suchen: http://www.visitsonderborg.com
Am Tag Ihrer Hochzeit melden Sie sich bitte im "Radhusbutikken" im Rathaus. Sie müssen 15 Minuten vor Ihren Termin erscheinen.
WICHTIG:
Das Brautpaar und die Trauzeugen müssen Dänisch, Deutsch oder Englisch verstehen können, oder einen Dolmetscher mitbringen.
Viele freundliche Grüße,
Grethe Dixen
gdix(at)sonderborg.dk
ich habe mal ein bisschen recherchiert und habe folgende Informationen sind auf http://www.sonderborg.dk gefunden die ich nicht vorenthalten möchte:
Heiraten in Sønderborg
Adresse: Sønderborg Kommune
Raadhustorvet 10
DK - 6400 Sønderborg
Email: raadhus@sonderborg.dk
Telefon: 0045 8872 5184
Montag — Donnerstag
9.00 - 12.00 und 13.00 - 14.00 Uhr
SCHICKEN SIE BITTE FOLGENDE UNTERLAGEN:
Lesbar, vollständig ausgefüllte Eheerklärung (Original) http://www.sonderborg.dk//nonsec/20070412-101818.pdf
Der Hochzeitstermin wird zusammen mit uns ausgemacht.
(Freitags zwischen 9.00 — 12.00 Uhr wenn kein Feiertag oder Ferien)
2 x Unterschrift nicht vergessen.
Geburtsurkunden von Braut und Bräutigam (Kopie)
Kopie des Stammbuches oder eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde in deutscher oder englischer Sprache.
500 Dkr für die Sachbearbeitung zusammen mit den Unterlagen schicken
Wichtig: Die Einzahlung muss in dänische Kronen erfolgen.
Aufenthaltsbescheinigung oder Ledigkeitserklärung
mit Familienstand (Original)
Von den Behörden im Wohnort. Muss enthalten: Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Familienstand, Adresse und Staatsangehörigkeit. Ausländer die in Deutschland gemeldet sind bekommen diese vom Einwohnermeldeamt.
Darf nicht älter als 4 Monate sein. Soll in originaler Sprache sein, samt einer beglaubigten übersetzten Version, wenn das Original nicht in Englisch, Deutsch oder Dänisch ist.
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind
Scheidungsurteile/Sterbeurkunden im Original und müssen in Dänisch, Deutsch oder Englisch beglaubigt übersetzt werden.
Scheidungsurteile müssen mit einem „Rechtskräftstempel" versehen sein.
Scheidungsurteile/Sterbeurkunden die außerhalb der EU ausgefertigt sind (außer USA, Kanada, Australien und Neuseeland) müssen im Original sein mit der Legalisierung (aus dem Land wo das Dokument ausgestellt ist) vom:
1. Justizministerium (in einigen Ländern das Innenministerium)
2. Außenministerium
3. Der dänischen Botschaft
(Wenn die Scheidungsurteile/Sterbeurkunden von einem Land ausgestellt sind, das Mitglied der Apostillekonvention (http://www.hcch.net) ist, genügt ein Stempel vom Aussenministerium.)
Beachten Sie bitte, dass auch die Legalisationen in Dänisch, Deutsch oder Englisch beglaubigt übersetzt werden müssen.
Beachten Sie bitte auch, dass es nicht die Unterschrift des Übersetzers ist, die legalisiert werden soll.
Kopie der Pässe
Mit eingeklebter Aufenthaltsgenehmigung oder Schengener Visum. Bei Ihrer Ankunft in Sønderborg, werden Ihre Papiere auf Legalität geprüft. Staatsbürger außerhalb der EU-Länder müssen darauf achten, dass sie bei der Einreise in einen Schengen Staat einen Einreisestempel erhalten.
Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Pässe für die Einreise in Ordnung sind.
HOCHZEITSTERMIN:
Zwei Wochen nachdem Sie uns die Unterlagen zugeschickt haben, können Sie uns anrufen und mit uns den Termin für Ihre Hochzeit ausmachen.
Bitte beachten Sie, daß kein Termin festgelegt wird bevor wir alle Papiere geprüft haben und Sie uns angerufen haben.
TRAUZEUGEN:
Für die Trauung werden 2 Trauzeugen benötigt. Falls Sie keine Zeugen dabei haben, werden wir Ihnen welche zur Verfügung stellen.
AUFENTHALT/ANKUNFT:
In Sønderborg besteht keine Aufenthaltspflicht. Wenn Sie trotzdem übernachten möchten, können Sie auf dieser Website nach Hotels in Sønderborg suchen: http://www.visitsonderborg.com
Am Tag Ihrer Hochzeit melden Sie sich bitte im "Radhusbutikken" im Rathaus. Sie müssen 15 Minuten vor Ihren Termin erscheinen.
WICHTIG:
Das Brautpaar und die Trauzeugen müssen Dänisch, Deutsch oder Englisch verstehen können, oder einen Dolmetscher mitbringen.
Viele freundliche Grüße,
Grethe Dixen
gdix(at)sonderborg.dk