FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

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bella_b33
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Re: FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

Beitrag von bella_b33 »

Axel Henrich hat geschrieben: Boah ey, das ist heftig. Tja, die Provinz hat auch einige Vorteile ... ;)

-ah-
richtig! Ich hab bisher nie mehr als ein paar hundert Rubel für irgendwelche Gesundheitschecks gezahlt :)
“Warum machen wir eine Wattwanderung?"
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zimdriver
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Re: FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

Beitrag von zimdriver »

Aus der Pressemitteilung der Deutschen Botschaft Moskau von heute:

Zitatanfang -->
Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend im Hoheitsgebiet der Russischen
Föderation befinden, können mit einem ausländischen internationalen oder nationalen
Führerschein fahren. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder
des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen
Beglaubigung versehen werden.
Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische
Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.
Für Aufenthalte in der Russischen Föderation, die eine Arbeits- und /oder
Aufenthaltserlaubnis voraussetzen, ist ebenfalls ein russischer Führerschein vorgeschrieben.
Ein ausländischer Führerschein verliert 60 Tage nach Ausstellung einer
Daueraufenthaltsgenehmigung für die Russische Föderation seine Gültigkeit. Es empfiehlt
sich daher, möglichst umgehend eine Umschreibung des ausländischen in einen russischen
Führerschein zu beantragen. Die Umschreibung erfolgt nach Ablegung einer theoretischen
Prüfung. --> Zitatende

Ob die Damen und Herren in der Botschaft die Realitäten kennen? Führerschein umschreiben für Ausländer mit Arbeitsvisum stelle ich mir als tolles Abenteuer vor. Wenn ich mir überlege, was für Handstände gemacht werden mussten, eine Registrierung bis zum Ablauf meines Visums zu bekommen, damit der FS nicht nur für 3 Monate ausgestellt wird ...
Aber dies ist die Gesetzeslage, deshalb auch hier untergebracht.
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Norbert
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Re: FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

Beitrag von Norbert »

Ich wüsste nicht, in welchem Gesetz die Regelung verankert ist, dass man mit einer Arbeitserlaubnis den Führerschein umschreiben muss. Nach russischem Recht gilt man mit Arbeitsgenehmigung als "vorrübergehend" im Land - und dann gilt der nationale FS mit Übersetzung. So war es zumindestens vor wenigen Monaten, als ich das Gesetz letztmalig gelesen habe.

Der russische Führerschein ist nur notwendig, wenn man hier "dauerhaft" wohnt (Vid na Zhitelstvo) - und dafür ist die Prozedur richtig beschrieben.

(Wer mit Arbeitsgenehmigung den russischen FS wöllte, müsste sogar die Fahrschule noch einmal machen - ich habe mich dazu informiert, als ich noch keinen Vid hatte.)

Vielleicht sollte man die Botschaft auf den Irrtum hinweisen?
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Dietrich
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Re: FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

Beitrag von Dietrich »

Da der Führerschein immer nur so lange gilt wie die aktuelle Registrierung (bzw. wie die "Aufenthaltserlaubnis"), ist das mit dem Führerschein so natürlich großer Quatsch.´
Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass solche Sachen aus der Hüfte geschossen werden, ohne auch nur 5 Minuten über die Konsequenzen nachzudenken.
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Nikolaus
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Re: FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

Beitrag von Nikolaus »

Nun, vielleicht ist mir etwas entgangen, aber ich kenne das nur so, wie Norbert es beschrieben hat. (auch im neuen Gesetzesentwurf).
Mitteilung der Deutschen Botschaft an die Presse!? Kommentar zu einem russischen Gesetz??
Offiziell schreibt man jedenfalls unter "Leben und Arbeiten in Russland" nur
Wenn jemand seinen ständigen Wohnsitz in die Russische Föderation verlegt, d.h. einen sog. „wid na shitjelstwo“ erhält, verliert dessen ausländischer Führerschein 60 Tage nach Ausstellung dieser Daueraufenthaltsgenehmigung seine Gültigkeit. Es empfiehlt sich daher, möglichst umgehend eine Umschreibung des ausländischen in einen russischen Führerschein zu beantragen. Die Umschreibung erfolgt nach Ablegen einer theoretischen Prüfung.
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... eiten.html

Sollte das Zitat von Zimdriver jedoch aus den "Presseauswertungen" der Botschaft stammen, dann ist es wenig sinnvoll, sich bei der Botschaft ueber Falschinformationen zu beschweren (oder wieder einmal ueber Russland zu schimpfen), sondern dann verantwortet die falsche Information ausschliesslich das zitierte Massenmedium.
Von "Gesetz" sollte man aber dann nur bedingt sprechen. Scheint mir jedenfalls.
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Norbert
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Re: FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

Beitrag von Norbert »

Ich habe dennoch mal eine Mail geschickt, über das Kontaktformular. Denn wenn diese Mails an diverse deutsche Firmen ging, kann dies ja schon zu Verwirrungen führen.
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zimdriver
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Re: FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

Beitrag von zimdriver »

Das war der header der mail. Vermute, dass diese an Alle ging, die in Deutschen- Liste gemeldet sind.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Presse Deutsche Botschaft Moskau [mailto:geembpr@aha.ru]
Gesendet: Montag, 29. März 2010 14:13
An: Undisclosed-Recipient:;
Betreff: Infoservice: Reise- und Sicherheitshinweise Russland

Aus aktuellem Anlass werden die Reise- und Sicherheitshinweise Russland
übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Botschaft Moskau
Abteilung für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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Norbert
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Re: FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

Beitrag von Norbert »

Ich habe beim Pressedienst nachgefragt.
Sie haben natürlich recht. Inhaber einer Arbeitserlaubnis gelten als vorübergehend in Russland wohnhaft und können daher den deutschen Führerschein weiter nutzen.
Und dazu den Zusatz:
Nur Inhaber einer Arbeitserlaubnis, die einen auf die russische Firma zugelassenen Dienstwagen nutzen, müssen einen russischen Führerschein haben. Das Fahren mit dem Dienstwagen wird hier als Arbeitstätigkeit gewertet. Ein deutscher Führerschein wird nach einer Prüfung umgeschrieben. Dazu muss nicht erneut komplett die Fahrschulausbildung gemacht werden. Möglicherweise sieht das die GIBDD in Nowosibirsk anders. Aber die russische Gesetzgebung fordert keine Fahrschulausbildung bei Umschreibung, da das Europäische Verkehrsabkommen über der russischen Führerscheinverordnung steht.
Den Satz "Möglicherweise sieht das die GIBDD in Nowosibirsk anders." kann ich definitiv bestätigen, denn ich habe es sogar über einen Antrag beim obersten GAIshnik des Oblasts versucht - und bekam eine Ablehnung. Keine Umschreibung ohne Fahrschule.
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Sibirier
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Re: FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

Beitrag von Sibirier »

Was heisst jetzt Fahrschule? Reicht es nicht mehr aus die theoretische Prüfung abzulegen?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Norbert
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Re: FAQ: Russischen Fuehrerschein machen (in Moskau)

Beitrag von Norbert »

Für Inhaber des Vid reicht nur die Theorieprüfung. Aber die Botschaft meint, dies würde auch bei anderen Ausländern reichen. Dies kann ich aus praktischer Erfahrung (und auch nach nochmaliger Kontrolle der Gesetze) nicht bestätigen. Meine Antwort an die Botschaft:
Hier ist die GIBDD in Nowosibirsk definitiv anderer Meinung. Ich wollte eine Umschreibung beantragen, dies wurde abgelehnt. Auch ein schriftlicher Antrag beim obersten Verkehrspolizisten des Oblasts brachte keine Lösung - selbst eine Prüfung nach selbstständiger Vorbereitung ("samoobuchenie") wurde mir verwehrt.

Die russischen Verordnungen schreiben für die Ausstellung eines Führerscheins eindeutig einen Nachweis über die Fahrschule als Voraussetzung vor. Die einzige Ausnahme sind Diplomaten sowie Inhaber eines ständigen Wohnrechtes.

Das europäische Verkehrsabkommen war für die GIBDD völlig irrelevant - es zählte ausschließlich die russische Verordnung zur Ausgabe von Führerscheinen. Und dort ist in Paragraph 46 ("Правила сдачи квалификационных экзаменов и выдачи Водительского Удостоверения") definiert, dass nationale Führerscheine von zeitweise in Russland lebenden Ausländern prinzipiell nicht umgetauscht werden, es sei denn dies wäre in internationalen Abkommen anders definiert. Im "Übereinkommen über den Strassenverkehr" kann ich jedoch keine solche Regelung zum Umtausch finden - dort ist meiner Meinung nach nur die Anerkennung definiert.
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