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max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 17 Aug 2007, 17:24
von DerMoe78
Hallo,
ich bin mittlerweile mit meinem Geschäftsvisum in SPB angekommen. Vor meiner Abreise habe ich allerdings widersprüchliche Informationen bzgl. der Aufenhaltsdauer erhalten. Eigentlich wollte ich ein Jahresvisum beantragen und mich mit diesem auch ein Jahr in Russland aufhalten (nach Möglichkeit am Stück). Davon hat mir mein Visadienst abgeraten, da ich mich mit diesem Visum nur 2x90 Tage in Russland aufhalten darf. Daher habe ich ein Halbjahres Geschäftsvisum (Деловая) beantragt und auch erhalten. Möchte nach Abblauf evtl. auch nach kurzer Ausreise nach Dtld. mich nochmal 6 Monate in SPB aufhalten.
Folgende Fragen:
1. Wie lange darf ich mich mit dem Halbjahresvisum in Russland aufhalten, muss ich u.U. nach 3 Monaten kurz aus- und wieder einreisen?
2. Ist die Beantragung eines zweiten Halbjahresvisum möglich, wie lange muss ich mich dafür in Dtld. aufhalten?
3. War die Information mit dem Jahresvisum korrekt oder hätte ich es einfacher haben können?
Danke für die Antwort.
Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 20 Aug 2007, 10:17
von Dietrich
Hallo,
zuerst einmal grundsaetzlich: 90 Tage im Halbjahr sind 90 Tage. Also wenn du 6 Monate mehr oder weniger "am Stueck" bleiben moechtest, dann hast du quasi nur eine Variante:
(Der Einfachheit halber sei das Visum gueltig vom 1.1. bis 31.12.)
Du reist am 1.1. ein und nach ein paar Tagen (sagen wir mal 3) wieder aus. Das erste halbe Jahr laeuft jetzt. Wenn du jetzt 90 Tage in D "wartest", dann kannst du also ca. 4. April wieder einreisen. Nach 87 Tagen muesstest du dann am 30.06. wieder ausreisen. Dann ist das erste halbe Jahr um. Danach kannst du sofort wieder einreisen und noch mal 90 Tage bleiben.
Danach hast du dann aber "Sendepause" fuer die naechsten 90 Tage, also bis Ende des Jahres. Und ich glaube auch kaum, dass du einfach ein neues Visum beantragen kannst.
Warum man dir vom einem "echten" Jahresvisum abgeraten hat, kann ich dir nicht beantworten. Welche Agentur war das denn?
Dietrich
Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 20 Aug 2007, 11:29
von DerMoe78
Vielen Dank, schonmal für die Info. Mein Visum habe ich über die Spomer GmbH bezogen. Man hat mir zu einem Halbjahresvisum geraten, da ich mich sowohl mit dem Jahres- als auch mit dem Halbjahresvisum max. 180 Tage evtl. nach 90 Tagen durch kurze Unterbrechung in Russland aufhalten darf. Ich habe mich daher erstmal für das Halbjahresvisum entschieden, um vor Ort alles weitere zu klären und mir eine Einladung für das zweite halbe Jahr zu besorgen.
Ich bin seit dem 16.08.2007 in St. Petersburg, meine Frage ist nun wann ich das erste Mal ausreisen muss und für wie lange. Meine Registrierung gilt 6 Monate.
Gruß
Andreas
Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 20 Aug 2007, 11:42
von Dietrich
DerMoe78 hat geschrieben:
Ich bin seit dem 16.08.2007 in St. Petersburg, meine Frage ist nun wann ich das erste Mal ausreisen muss und für wie lange. Meine Registrierung gilt 6 Monate.
Also so wie ich es sehe, musst du spaetestens am 15.11. ausreisen und darfst dann auch mit deinem Visum erstmal nicht wieder einreisen. Zumindest wenn du ein Visum mit 90 Tagen Aufenthaltsdauer hast. Erst mit einem neuen Visum duerftest du dann ab Mitte Februar naechsten Jahres wieder einreisen.
Ich muss allerdings einschraenken:
Ich habe keine Erfahrungen mit dieser Art von Visum, da ich immer ein echtes Jahresvisum hatte (also 365 Tage Audenthalt bei 365 Tagen Gueltigkeit) und mittlerweile soundso einen Vid na Shitelstvo habe..
Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 20 Aug 2007, 11:45
von manuchka
Eigentlich hat Russland (bis vor kurzem) keine zeitliche Beschränkung der Aufenthaltsdauer für Geschäftsvisa gehabt. Das heißt, man konnte mit einem Jahresvisum auch das ganze Jahr in RUS sein und musste nur nach Ablauf von 6 Monaten ein Mal ausreisen, um die nur 6-monatige Registrierung zu erneuern. Neulich habe ich erstmals ein Visum mit eingetragener Beschränkung gesehen. Jetzt guck doch bitte mal auf dein Halbjahresvisum drauf - das sieht etwa folgendermaßen aus:
(links ist das Hologramm)
Многократная
01.08.07 01.08.07/01.02.08 183
Германия БЕР123456
МАРКУС МУСТЕРМАНН
MARKUS MUSTERMANN
987654321 20.05.1970 муж 2Н979797
ДЕЛОВАЯ, 003
ООО ВИЗА, С. Петербург
Wenn unter der einladenden Organisation KEINE Bemerkung mehr ist, dann ist das Visum ohne Einschränkung gültig für die gesamte Geltungsdauer, d.h. du kannst mit einem Halbjahresvisum auch ein halbes Jahr bleiben (und könntest mit einem Jahresvisum auch ein Jahr lang mit einer Ausreise zwischendurch bleiben) und anschließend sofort ein neues Visum beantragen (solltest dich halt rechtzeitig selbst um eine Einladung kümmern oder dich an einen Visadienst wenden, um nur kurz nach DE zum Visum-Holen zu kommen).
Wenn du allerdings einen Vermerk drunter stehen hast wie "nur 90 Tage Aufenthalt pro 180 Tage", dann darfst du pro Halbjahr nur 90 Tage bleiben und könntest so vorgehen, wie es Dietrich vorgerechnet hat.
Hier ist die Seite von der
Visum-Centrale, guck mal unter Kontakte und frag mal per Mail, ob die bestätigen können, dass es nur noch Visa mit der eingeschränkten Aufenthaltsdauer gibt. Ich meine - nein, aber ich hab kein Geschäftsvisum mehr.
Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 20 Aug 2007, 20:55
von DerMoe78
Vielen Dank für die Antwort, jetzt bin ich ein ganzes Stück weiter. In meinem Visum gibt es keinen entsprechenden Eintrag, der die Gültigkeit einschränkt. Wovon hängt es den ab, ob ich in zwischenzeitlich ein- und ausreisen muss? Ist dies abhängig von der Registrierung.
Gruß
Andreas
Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 21 Aug 2007, 08:46
von Dietrich
Dann hast du ja Glueck gehabt und darft so lange am Stueck in RU blieben, wie deine Registrierung laeuft. Also in deinem Fall ueber die ganze Gueltigkeitsdauer des Visums....
Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 21 Aug 2007, 09:54
von manuchka
DerMoe78 hat geschrieben:Wovon hängt es den ab, ob ich in zwischenzeitlich ein- und ausreisen muss? Ist dies abhängig von der Registrierung.
Das ist abhängig von der gesetzlichen Regelung und damit mittelbar auch von der Registrierung. Man darf sich für maximal 6 Monate registrieren und muss dann (wenigstens kurz) ausreisen, um sich nach der Einreise neu zu registrieren. Wenn jemand also ein Business-Jahresvisum hat und das ganze Jahr ununterbrochen bleiben will, dann muss er in der Mitte des Aufenthalts trotzdem ein Mal ausreisen. Wenn du sowieso nur ein Halbjahresvisum hast und für die ganze Zeit registriert bist, musst du nicht ausreisen.
PS: Und deine Visa-Agentur hat da ein bisschen Mist erzählt... naja, kommt vor, seit 1.6. gelten neue Regelungen, da sind die wohl nicht ganz auf dem Laufenden.
Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 21 Aug 2007, 13:24
von Dietrich
sredny hat geschrieben:
Wie sind Eure Erfahrungen mit der Bearbeitungszeit fuer einen russischen Aufenthaltstitel ? Habe das jetzt angeleiert mit Bundeszentralregisterauszug usw. - wie lange brauchen die Russen wirklich und kann man das wie ueblich "beschleunigen", Ihr wisst, was ich meine....
Die Vremennoe hat bei mir ca. 4 1/2 Monate gedauert. Der Vid na Shitelsvo 2 1/2.
Ueber "Beschleunigung" kann ich nichts sagen, denn erstens sind dafuer zu viele Stellen an der Entscheidung beteiligt und zweitens waere es mir persoenlich auch zu riskant nur um ein paar Wochen zu gewinnen.
Am laengsten braucht bei der Entscheidung wohl meist die Steuerbehoerde. Sagte zumindest der Fuzzi in unserem OVIR.
Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht erstmal alle Papiere komplett zu beschaffen und dann stets freundlich aufzutreten. Beim Vid hatte mir der sogar angeboten, nach 4-6 Wochen nochmal nachzufragen und dann ggf. selber bei der Steuerbehoerde anzufragen, wenn die sich bis dahin noch nicht gemeldet hatten. Bei mir waren es dann ca. 8 Wochen bis ich dazu gekommen bin, aber dafuer war zu dem Zeitpunkt schon alles unterschrieben und zur Pokrovka weitergeleitet. Bis ich dann da endlich angerufen hatte und zum Bezahlen/Abholen gegangen bin, waren noch 2 Wochen um ;-)
Auf eine Postkarte, die die angeblich bereits weggeschickt hatten, warte ich heute (nach fast 5 Monaten) immer noch....