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Freundin will Sprachkurs in D machen

Verfasst: 18 Sep 2007, 23:05
von morchant
HAllo zusammen,

vorab : falls das in die Visarubrik soll, bitte verschieben, ich bin mir nicht sicher.

Folgende Ausgangslage :)

Meine Freundin aus Russland moechte gerne einen Sprachkurs hier machen fuer 2 Monate, natuerlich in meiner Naehe so dass wir auch was davon haben. Es gibt nun die Moeglichkeit den Kurs ohne Unterkunft zu buchen.

Folgende Fragen :

Im Merkblatt der deutschen Botschaft lese ich folgende Bedingungen :
(http://www.jekaterinburg.diplo.de/Vertr ... =Daten.pdf)

5) Eine Bestätigung der Sprachschule, die Angaben über
Anschrift und Kurszeitraum sowie darüber, dass die Kursgebühr
bereits bezahlt wurde, enthalten muss.

Sollte kein Problem sein, sicher ist die Schule auch nicht gerade traurig, wenn man vorab bezahlt. Sollte kein Visum erteil werden, kann man kuendigen und bekommt das Geld zurueck.

6) Unterkunftsnachweis

Was will die Botschaft da genau? Wir haben verschiedene Optionen : Hotelbuchung, Wohnheim, Familie oder eben bei mir.
Letteres wuerden wir verstaendlicherweise bevorzugen. Kann ich da ein Blatt schreiben wo ich bestaetige dass Sie bei mir wohnen kann im Zeitraum X unentgeldlich bla bla weil ich bei jener Familie bla bla gewohnt habe? Und Kopie vom Mietvertrag beifuegen?

7) Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts durch:
o förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68
AufenthG, sowie eine Kopie dieser Verpflichtungserklärung
oder
o Nachweis eigener Mittel in Höhe von 45,- € pro Tag des
Aufenthalts. Falls die Unterkunft bereits bezahlt ist, so
halbiert sich der Tagessatz.

Ich glaube kaum dass jemand fuer 2 Monate Sprachkurs solches Geld nachweisen kann, darum wuerde ich die VE machen. Fuehrt das zu komischen Gedanken? Waere es besser ich gebe ihr das Geld?

Ich mein eigentlich verstehe ich die Problematik eh nicht, warum durfen die nicht wissen dass es meine Freundinist und sie jetzt nen Sprahckurs machen will und solange bei mir wohnt (den Eindruck gewann ich beim lesen des Forums). Was ist denn da dabei, naechstes Jahr heiraten wir ja sowieso. Oder habe ich nen falschen Eindruck und man kann das denen einfach sagen und gut ist es?

Bitte helft mir, ich steig da nicht durch

Danke!

Edit : Ich hab noch ne Frage :) was meinen die mit

9) Eine für den gesamten Aufenthaltszeitraum für alle
Schengenländer gültige Krankenversicherung und eine Kopie
dieses Dokuments. Sie muss eine Mindestdeckung von 30.000 €
aufweisen.

Haftpflicht oder was?

Re: Freundin will Sprachkurs in D machen

Verfasst: 19 Sep 2007, 02:40
von Zeppelin
Bin schon etwas zu müde, um jetzt noch die §§ nachzuschlagen.

Aber natürlich kann Deine Freundin sich hier zu einem Sprachkurs anmelden und diesen auch machen.
Zu den Einzelmodalitäten mach Dich mal hier schlau http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... ard=arbeit oder poste dort Deine Fragen in einem separaten Thread.

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#16 hilft auch weiter.

KV hat nichts mit Haftpflicht zu tun, sondern damit, bis zu welcher Summe eine Krankenversicherung zahlt.

Unterkunftsnachweis ist variabel. Erklär einfach, das Du Frau xy während der Zeit ihres Aufenhaltes hier bei Dir beherbergen wirst und dass dafür genügend Wohnraum zur Verfügung steht. (12 m2 pro Person Minimum.)

Eine VE wirst Du als Einlader abgeben müssen, oder Deine Freundin kann entsprechende Eigenmittel sowie Rückkehrbereitschaft nachweisen.
Gibst Du eine VE ab, haftest Du in vollem Umfang für den Fall, dass sie nicht freiwillig und termingerecht wieder ausreist.

Warum die nicht wissen dürfen, dass es Deine Freundin ist?
Gute Frage.
Es wird schlichtweg vermutet dass der "Besuch der Sprachschule" als Umweg genutzt wird, um hier oder in DK zwischendurch zu heiraten und somit zu einer AE zu gelangen.

Wo wollt ihr denn nächstes Jahr heiraten? Wenn hier, müsst ihr die Bedingungen dafür vorab klären, wenn anderswo, verschiebt ihr das Problem in die Zeit nach der Heirat.

Egal: Haltet Euch zunächst an die Regeln die für ein Sprachkursvisum gefordert werden:
Finanzierung aller Aspekte des Aufenhthalts mus gesichert sein.
Belege für die Wahrnehmung des Einreisezwecks (Anmeldung bzw. Buchungsbestätigung beim Sprachinstitut) werden gefordert.
Es darf keine Zweifel daran geben, dass sie pünktlch zurücckehrt und dem Staat keine Kosten verursacht.

So banal ist das halt.

Z.

Re: Freundin will Sprachkurs in D machen

Verfasst: 19 Sep 2007, 06:40
von Zejtnot
Ich schließe mich Zeppelin an:
* Sprachschule buchen
* VE machen, damit ist quasi auch die Wohnunterkunft geklärt
* eventuell Begleitschreiben machen, wo Du das noch einmal erklärst
* eine normale Auslandskrankenversicherung abschließen, kostet rund 1 Euro pro Tag

Wenn alles sauber gemacht ist und im Konsulat keine Lügen aufgetischt werden, dann kommt in der Regel alles durch. Ich würde auch nicht verheimlichen, dass Du ihr Freund bist - das ahnen die Beamten sowieso. Wenn sie merken, dass Deine Freundin da lügt, werden sie nur misstrauisch.

Re: Freundin will Sprachkurs in D machen

Verfasst: 19 Sep 2007, 13:45
von Joerg57
Ich hatte das Problem in der eigenen Familie:

Sohn (damals 20 )lernt bei Grossmutter in RU seine "grosse Liebe" Kennen. Logischerweise wollen sie die 2.000 km nicht nur einmal im Jahr überbrücken. Sohn selber "Bettelstudent" - Freundin in RU arbeitet schon bei einem Energievrsorger (Gazprom :) )
1. Variante: Studienvisum für DE - dafür braucht sie deutsche Sprachkenntnisse der Mittelstufenprüfung!
Also auch - Sprachvisum. "Aber" oder "но" wie die Russen sagen - sie arbeitet ja in RU - was soll sie denn auf die Frage der Botschaft antworten: "Und wer gibt Ihnen in RU so lange Urlaub, dass sie in DE einen 2 oder dreimonatigen Sprachkurs besuchen können??!!
Oder anders gefragt: "In welchen Puff soll es denn gehen?"
nach mehrmonatigem Hin- und her und abwägen aller WENN und Aber - wurde sich dann für Hochzeit in RU entschieden.
2. Variante: Habe jetzt neben russischer Frau auch noch russische Schwiegertochter in der Wohnung... :( Eheschliessung von
deutschem "Bettelstudent" mit russicher "Prinzessin" war kein Problem. Einreise zwecks Familienzusammenführung ebensowenig, weil bei deutschen Staatsbürgern keine Prüfung der materiellen Lebenslage (es sei denn sie beziehen Sozialhilfe) des deutsche
Ehepartners gemacht werden darf/soll/muss. Schwiegertochter "musste" intergartionskurse für 1 EUR die Std hinter sich bringen und macht jetzt die Zertifikatsprüfung "Grundstufe".

Damit hatte sich das Problem des "Sprachkurses" dann auch erledigt... ;)

Re: Freundin will Sprachkurs in D machen

Verfasst: 19 Sep 2007, 20:25
von morchant
Vielen Dank fuer Eure Antworten.

Heiraten wollen wir in Russland, die deutsche VErwandschaft kann es sich eher leisten zu kommen und ist auch unproblematischer ein Visum fuer RU zu erlangen.

Danke fuer die Links Zeppelin, das Argument mit hier heiraten kann ich ja verstehen, andererseits meint Zejtnot dass mans auch sagen koennte.

Alternativ koennte natuerlich auch ein guter (verheirateter, mit Familie) Freund die VE und Unterkunft bereitstellen. Dann tauche ich nirgendwo auf.

Ich finds nur einfach bescheuert, weil man das alles nur machen muss um irgendwelche Staatsbedienstete zu begluecken, die scheinbar die Wahrheit nicht akzeptieren koennen.

Andererseits, hat denn mal jemand das einfach so geschrieben, wie es ist? Und es wurde abgelehnt? Ich kann Einzelverbindungsnachweise beifuegen falls das was bringt, wir telefonieren fast taeglich und das mit der Hochzeit naechstes Jahr koennten wir doch auch gleich erzaehlen. Den Sprachkurs will sie so oder so machen, wir wollen jeweils die Sprache des anderen verstehen :)

So richtig gluecklich bin ich jetzt noch nicht mit den Antworten, muss aber noch Zeppelins links lesen.

Danke nochmals fuer Eure Muehe!

Re: Freundin will Sprachkurs in D machen

Verfasst: 19 Sep 2007, 20:44
von morchant
Habe jetzt schon einiges im Alienforum gelesen, nun weiss ich immerhin dass der Kurs ein Intensivkrus sein muss und 18-20 Wochenstunden umfassen soll. DAs ist laut Kursangebot so.

Ich haette echt gute Lust denen einfach zu schreiben wie es ist, nur um zu wissen was passiert. Haette eine Ablehnung irgendwelche Folgen wenn wir dann verheiratet sind? Oder bekommen Ehepartner immer ein Visum (wir gehen mal davon aus dass keinerlei Staftaten oder sowas begangen wurden)?

Re: Freundin will Sprachkurs in D machen

Verfasst: 20 Sep 2007, 07:22
von Zejtnot
Grundsätzlich rate ich wirklich zur Wahrheit. Die Leute in der Botschaft sind doch nicht blöde. Wenn Deine Freundin da unruhig wirkt beim Gespräch, weil sie irgendetwas verbirgt, dann ist das doch offensichtlich. Also lieber die Wahrheit - das ist denen auch lieber. Ich würde nicht gleich von der Heirat erzählen, aber dass sie einen Freund in D hat und nun D kennenlernen will, ist nicht ungewöhnlich.

Hat sie einen Job in RU? Wenn ja, ist das gut.

Wir hatten letztens einen Fall, der Junge hat sich tierisch die Sorgen gemacht und Zeppelin sowie andere haben mit ihm ein tolles Begleitschreiben formuliert ... am Ende ging alles klar. Hier ein Link in die Mitte des Threads: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=50408#p50408
morchant hat geschrieben:Haette eine Ablehnung irgendwelche Folgen wenn wir dann verheiratet sind?
Nein, nur bei neuen Touristenvisa wird man nachfragen, warum sie denn irgendwann mal abgelehnt wurde.
Oder bekommen Ehepartner immer ein Visum (wir gehen mal davon aus dass keinerlei Staftaten oder sowas begangen wurden)?
Ist (im Moment) im Grundgesetz verankert.

Re: Freundin will Sprachkurs in D machen

Verfasst: 20 Sep 2007, 14:20
von fremantle
Meine Freundin hat zwar nie nen Sprachkurs gemacht, zu allen Visaantraegen stand im Begleitschreiben, dass sie meine Freundin ist, mich und meine Eltern (die sie einluden) besucht, dass wir uns so und so lange kennen, (detailliert) woher etc. Fragen der Rueckkehrtwilligkeit wurden mit dem laufenden Studium zufriedenstellend beantwortet.

Ich wuerds in Deinem Fall auch bei der Wahrheit (niedergeschrieben in Deutsch und mdl. vor Ort vorgetragen in Russisch) belassen.

Re: Freundin will Sprachkurs in D machen

Verfasst: 21 Sep 2007, 00:02
von Zeppelin
Zejtnot_ hat geschrieben:
morchant hat geschrieben:Haette eine Ablehnung irgendwelche Folgen wenn wir dann verheiratet sind?
Nein, nur bei neuen Touristenvisa wird man nachfragen, warum sie denn irgendwann mal abgelehnt wurde.
Oder bekommen Ehepartner immer ein Visum (wir gehen mal davon aus dass keinerlei Staftaten oder sowas begangen wurden)?
Ist (im Moment) im Grundgesetz verankert.
Das Grundgesetz ist aber nicht unmittelbar anwendbar (sorry manuchka, wenn ich mich so laienhaft ausdrücke), sondern durch die Neufassung des Zuwanderungsgesetzes etwas eigeschränkt. - Stichwort: Erfordernis des Nachweises grundlegender Sprachkenntnisse...

Aber bei Ehepartenern aus RUS braucht man sich grundsätzlich keine Sorgen zu machen.
Mit "grundsätzlich" meine ich, dass es zwar in komplizierten Konstellationen zu Schwierigkeiten kommen kann, was aber nicht die Regel darstellt, sondern nur wenige Ausnahmefälle betrifft.

Ferner ist gerade im Hinblick auf Eure Zkunftspläne doch sehr plausibel, sich die erforderlichen Sprachkenntnisse auf völlig legitime Weise im Land der Muttersprache aneignen zu wollen und dabei auch entsprechend die Landeskultur und die Gepflogenheiten des Alltagslebens kennenzulernen.

Insofern ist das wegen der ja erst in Planung befindlichen Heirat doch eher ein begünstigender Faktor für die Abwicklung des darauf folgeneden Verfahrens zur Familienzusammenführung.
Für die Visavergabe ist allein entscheidend, dass die jeweiligen Viazwecke voraussichtlich eingehalten werden und die nötigen Voraussetzungen vorliegen.

Also könnt ihr doch ganz entspannt mit dem Konsulat tacheles Reden. In so einer Konstellation geht das Integrationsproblemrisiko doch völlig gegen Null.

So haben wir das vor paar Jahren auch gemacht und alles war ganz easy. Alle Behörden wussten über unsere Vorhaben und Verpflichtungen bescheid und haben es uns so einfach wie möglich gemacht.

Die größten Feinde, die man bei so etwas haben kann, sind die eigene Unsicherheit und die Gerüchteküche, der man ggf. glaubt.

Gruß,
Zeppelin

Re: Freundin will Sprachkurs in D machen

Verfasst: 21 Sep 2007, 10:12
von Dietrich
Zepp, du setzt jetzt aber Visa = "Visa zur Familienzusammenfuehrung".

Fuer ein normales Visum braucht die Frau eines Deutschen KEINE Deutschkenntnisse. Allerdings darf sie mit dem Visum auch nur 90 tage pro Halbjahr in D sein. Auf ein solches Visum hat sie sogar Anspruch und ein solches Visum gibt es sogar kostenlos.
(Im Gegensatz zum Russlandvisum fuer den Ehemann!)

Ob das natuerlich fuer einen Sprachkurs "reicht", das weiss ich nicht. Und die 3 Monate Zwangs-Trennung im Anschluss sind ja auch nicht ohne. Immerhin kann man sich dann ja noch in RU oder in der Tuerkei oder so treffen.

Ich wuerde im vorliegenden Fall ruhig erwaehnen, dass ihr spaeter dann in RU heiraten wollt. Ist ja nix schlimmes dran. Und auf die Frage "warum in RU" habt ihr ja auch einleuchtende Argumente. Also lasst euch nicht bangemachen!