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Frage zur Eheschließung
Verfasst: 12 Okt 2007, 12:24
von Henry39
Sehr geehrte Forumleser,
ich bitte bei der Bantwortung einiger Fragen.......
Meine Freundin ist seit zwei Jahren in Belgien mit einem Belgier verheiratet und würde sich gerne von ihm scheiden lassen, um mit mir zusammenzuleben. Sie hat dort eine geregelte Arbeit und möchte diese auch nicht verlieren. Ich weiß nicht genau, wie lange man in Belgien verheiatet sein muß um nicht nicht wieder ausreisen zu müssen? Wir wissen also nicht wie wir diese ganzen Probleme lösen können und wie abhängig wir von den Gesetzen sind.... aber vielleicht at ja hier jemand im Forum eine Idee??? Ich muß auch noch erwähnen, dass sie Jüdin ist und es auch gut nachweisen kann und das sie auf jeden Fall ihre Stelle behalten will!!
Re: Frage zur Eheschließung
Verfasst: 12 Okt 2007, 13:00
von Dietrich
Lies dir mal dies hier durch:
http://www.lemur.unisa.it/ITALIANO/Belg ... Min_Al.htm
Demnach muesste dies moeglich sein, wenn ihr (du bist Deutscher?) zusammen in Belgien lebt.
Aber da wuerde ich mich auf jeden Fall in Belgien beim Auslaenderamt (oder wie das bei denen auch immer heisst) nochmal genauer erkundigen.
Dietrich
Re: Frage zur Eheschließung
Verfasst: 12 Okt 2007, 13:08
von fremantle
Ich denke, Du kommst hier zu mindest ein bisschen weiter:
http://www.info4alien.de/
Ich glaube Dein Fall ist sehr speziell, so dass Du bei uns wahrscheinlich nur Mutmassungen bekommst. Vielleicht hat ja Zeppelin auch zu solchen Fragen etwas Wissen parat.
Re: Frage zur Eheschließung
Verfasst: 12 Okt 2007, 13:44
von manuchka
Da belgisches Recht einschlägig ist, wird wohl keiner von uns erschöpfend Auskunft geben können, vermutlich auch nicht die (deutschen) Ausländerrechtsexperten von alien.de
Re: Frage zur Eheschließung
Verfasst: 19 Okt 2007, 20:53
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:Ich denke, Du kommst hier zu mindest ein bisschen weiter:
http://www.info4alien.de/
Ich glaube Dein Fall ist sehr speziell, so dass Du bei uns wahrscheinlich nur Mutmassungen bekommst.
In der Tat.
fremantle hat geschrieben:Vielleicht hat ja Zeppelin auch zu solchen Fragen etwas Wissen parat.
Mir mangelt es inzwischen an der Zeit, mich um solche Fragen zu kümmern.
Aber grundsätzlich müsste man davon ausgehen, das hier EU-Recht greift, wonach eine mind 24 Monate im EU-Inland (also in diesem Falle IN Belgien und nicht sonstwo) zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht führt, auch wenn
danach die eheliche Lebensgemeinschaft beendet wird.
Es kommt nun weiterhin darauf an, ob die Sicherstellung des Lebensunterhaltes aus eigener Kraft erfolgt oder ob hierfür Soziallleistungen (mit) in Anspruch genommen werden. Ist dies nicht der Fall, sollte auch nach belgischem Recht die Erlangung eines Dauerauftenthaltstitels -EU aus Belgien heraus möglich sein, womit sich die Drittstaatlerin in jedem EU-Staat frei neiderlassen könnte.
Wie das Prozedere dafür in Belgien abläuft, weiß ich leider nicht. Dazu könnte bei
info4alien.de aber vermutlich
der dortige user mikael321 Auskunft geben.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... =Mikael321
Grüße,
Zeppelin