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Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 19 Okt 2007, 09:25
von Simone
Im Netz schwirren Infos zu neuen Visa-bestimmungen (nur Jahresvisum Business) für die Einreise nach Russland (http://www.expat.ru/forum/obtaining-vis ... -eu-8.html. Hat jemand etwas davon mitbekommen und weiß Bescheid?


важаемые Дамы и Господа,

На прошлой неделе Правительство России опубликовало два постановления (Nr635 и Nr655), которые вносят уточнения в порядок выдачи виз в РФ.

Главной новостью стало то, что отныне иностранный гражданин, независимо от своей национальности, и к которому применятся визовый режим, сможет находиться в РФ БЕСПРЕРЫВНО или СУММАРНО не более 90 дней в течение каждого периода в 180 дней. Об этом будет делаться соответствующая отметка в визе на русском языке.

Таким образом, привычных годовых виз больше не будет.

Исключение составляют только держатели РАБОЧИХ виз.

И еще одно нововведение, которое касается выдачи российской визы иностранному гражданину, находящимся в гос-ве, не являющимся государством его гражданства (например, гражданин Франции в США). Российские визы для этой категории граждан отныне будут оформляться только при целом ряде условий. Одним из них может быть наличие вида на жительство в стране пребывания, либо будет приниматься во внимание принцип взаимности (когда российский гражданин мог бы обратиться, например, за французской визой, находясь в США, без каких либо дополнительных условий).

С уважением,

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 22 Okt 2007, 09:02
von Zejtnot
Wir hatten das hier einige male besprochen - ist in der Tat so. Echte Jahresvisa, die auch 365 Tage gelten, gibt es wohl nur noch für Besitzer einer Arbeitsgenehmigung und für ausländische Inhaber russischer Firmen, die oft kommen müssen, zugleich aber nicht die Rolle des Direktors inne haben.

Details findest Du in folgenden zwei Threads:
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=6614
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=6664

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 22 Okt 2007, 15:28
von manuchka
Ich habe jetzt eben mal diese neue Regierungsverordnung Nr. 635 vom 4.10.2007 durchgesehen. Die Änderungen sind hauptsächtlich folgende, wie schon oben in russisch dargestellt:

1. Ort der Beantragung
Ein Ausländer, der ein Visum für die RF beantragen will und dies in einem anderen Land als seinem Heimatland beantragen möchte, kann dies nur in einem solchen Land tun, in dem er sich länger als 90 Tage ununterbrochen aufhalten darf (entweder weil er in diesem Land einen entsprechenden Aufenthaltstitel hat oder weil er dafür keinen braucht).
Dies betrifft wohl vor allem US-Bürger, die meist ihre Jahresvisa in Finnland, Estland oder der Ukraine neu beantragt haben, um nicht extra in die USA zu fliegen. Ob US-Bürger sich länger als 90 Tage am Stück in EU-Ländern oder der Ukraine aufhalten dürfen, weiß ich nicht. Ein EU-Bürger kann aber sein Russland-Visum in jedem EU-Land beantragen, da ein EU-Bürger sich ohne extra-Erlaubnis in jedem EU-Land länger als 90 Tage am Stück aufhalten darf.
In dringenden Ausnahmefällen (wie dringend erforderliche Teilnahme an irgendwelchen offiziellen Veranstaltungen, Krankheit oder Todesfall unter nahen, in der RF wohnenden Angehörigen etc.) kann von der o.g. Einschränkung beim ort der Visabeantragung abgesehen werden.

2. Gültigkeitsdauer der Visa
Geschäftliche und humanitäre Multi-Jahresvisa berechtigen nunmehr in der Tat nur noch zu einem Aufenthalt von summarisch 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, wie das übrigens schon vor einem Jahr vor Einführung der neuen Ausländergesetze angekündigt war (siehe auch hier dazu D.h., wer sich dauerhaft in Russland aufhalten möchte, muss entweder Arbeitsvisum oder Aufenthaltserlaubnis beantragen - beides ist an Quotenregelungen gebunden und mit relativ hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Einfach über Visa-Agenturen "bestellen" lassen die sich nicht.

Das heißt, dass einige Ausländer, insbesondere die sich hier mehr oder weniger "privat" ohne Arbeitgeber aufhalten und auch die, deren Arbeitgeber diesen Aufwand scheuen, wohl die Koffer packen müssen, wenn diese Regelungen so umgesetzt werden und keine Erleichterungen für den Erwerb von Arbeitsvisa und Aufenthaltserlaubnissen nachfolgen.
Außerdem sorgt dies sicherlich für massive Unsicherheit unter den ausländischen Firmen und Investoren in Russland und wird sich bremsend auf weitere ausländische Investitionen auswirken, da ausländische Firmen natürlich nicht die kontrolle über ihr Geschäft in Russland nicht einfach so in russische Hände legen, sondern ihre eigenen Leute einstellen wollen.

Man darf gespannt sein, was als nächstes kommt. Lushkov möchte ja die Quoten für "Arbeitsmigranten" in Moskau auf 200.000 herunterschrauben. Derzeit sind ca. 800.000 ausländische Arbeitnehmer in Moskau registriert (und sicherlich viele nicht registriert). Und Putin möchte ja auch gern, dass die ausländischen Führungskräfte russischer Unternehmen (und russische Unternehmen sind ja streng genommen auch die OOOs ausländischer Firmen) Russen sind (siehe hier).

So richtig rosig sieht das alles nicht aus. Fragt sich aber, für wen diese Beschränkungen letzten Endes mehr Nachteile bringt...

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 22 Okt 2007, 15:37
von fremantle
manuchka hat geschrieben:Ich habe jetzt eben mal diese neue Regierungsverordnung Nr. 635 vom 4.10.2007 durchgesehen. Die Änderungen sind hauptsächtlich folgende, wie schon oben in russisch dargestellt:
(...)
Manuchka, weisst Du zufaellig auch, ob die neuen Regelungen (90/180 Tage) auch rueckwirkend auf bereits ausgestellte Visa zutreffen, die eigentlicht 365-Tages-Visa sind? Oder gilt das nur fuer Visa, die seit letzter Woche ausgestellt wurden?

Ich habe ein bisschen Bang'... Vielleicht muessen wir unsere Hochzeit, die um einen Sommer verschoben wurde nun doch wieder ein halbes Jahr zurueckziehen... Das waer wiederum nicht ganz so schlimm, ausser der Kaelte, die die Gaeste belasten koennte.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 22 Okt 2007, 18:49
von fremantle
Vorhin war unser Firmenjurist im Haus um mir die neuen Regeln zu erlaeutern. Es ist laut seiner Aussage in der Tat, so, dass selbst bereits ausgestellte Jahresvisa indirekt unter das neue Gesetz fallen. Und zwar so, dass mit ablaufen der Registrierung eine Ausreise faellig wird, und mit der anschliessenden Neueinreise die neue Gesetzeslage angwandt wird. Da (zu mindest in meinem Fall) die Registrierung immer nur 3 Monate lief und dann verlaengert wurde, wird wohl die naechste Verlaengerung nicht durchgefuehrt. Damit ist eine Ausreise faellig und ausserdem die neubeantragung eines (Arbeits-)Visums.

PS: (die von mir benannte Rgistrierung meint die Anmeldung)

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 23 Okt 2007, 06:47
von Zejtnot
Ich denke alte Visa laufen noch normal nach den alten Regeln aus, da in dem Gesetz doch steht, dass die neuen Visa einen entsprechenden russischsprachigen Vermerk haben. Den müsste dann ja jemand per Stempel o.ä. ergänzen - was wiederum dem Gesetz widerspräche, wonach es direkt schon im Visum steht.

Verlassen sollte man sich auf diese kühne These aber nicht. :?

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 23 Okt 2007, 09:14
von manuchka
Ich meine auch, dass es keine Rückwirkung gibt. Auf jeden Fall werden die Migrationsbehörden jetzt überrollt, wie das ja schon mal Anfang dieses Jahres mit den neuen ausländerrechtlichen Regelungen der Fall war.

Was mich ärgert und stört, ist, dass es keine Übergangsfrist gibt, die sowohl den Betroffenen als auch den Behörden ein normales Tätigwerden ermöglicht. Nein, da muss wieder alles übers Knie gebrochen werden. Zack - heute neue Regeln, morgen angewandt, übermorgen erst öffentlich bekannt gemacht, überübermorgen Panik...

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 23 Okt 2007, 10:23
von fremantle
manuchka hat geschrieben:Ich meine auch, dass es keine Rückwirkung gibt.
Deshalb habe ich ihn ja auch gefragt, ob meine 360 erlaubten Tage nicht weiterhin gelten - er meinte nein (Moeglicherweise um auf der sicheren Seite zu sein.)

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 23 Okt 2007, 16:11
von manuchka
Wenn du im Russischen eine verneinte Frage stellst und die Antwort ist nein, dann kann das auch ja heißen. ;) Abwarten und Tee trinken. Wenn im Visum nichts vermekrt ist, gilt es wie bisher; nur neue Visa werden eben mit der Einschränkung ausgestellt.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 23 Okt 2007, 17:56
von fremantle
manuchka hat geschrieben:Wenn du im Russischen eine verneinte Frage stellst und die Antwort ist nein, dann kann das auch ja heißen.
Habs ja auch nicht wortwoertlich wiedergegeben. ;) ;)

Ansonsten seh ichs persoenlich auch so wie Du, andererseits wird wohl nun mein Zugang zur Plastikkarte etc etwas beschleunigt, deshalb bin ich nun auch nicht mehr ganz dagegen :)