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Russische Staatsangehörigkeit abgeben

Verfasst: 01 Nov 2007, 13:18
von expatriate
Liebes Forum,

nach lesen diverser Gesprächsfäden über den Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft würde ich ganz gerne eine von zwei Staatsbürgerschaften loswerden. Leider kann ich kein russisch, bin aber dennoch im Besitz sowohl der deutschen als auch der russischen Staatsbürgerschaft. Aus Letzterer würde ich gerne entlassen werden, da ich nicht glaube jemals nach Rußland auszuwandern.

Erwartungsgemäß sind die verfügbaren Informationen zum russischen Staatsbürgerschaftsrecht nur auf Russisch verfügbar. Für jede Hilfe Dankbar.

Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben

Verfasst: 01 Nov 2007, 14:15
von 7punkt
Guck ma da rein http://www.ruskonsulatbonn.de/citz/ig-21.htm

Ich wuerde aber bei der Botschaft der RF anrufen und fragen, was man in dem Fall machen soll.

7punkt

P.S. Ich gehe aber davon aus, dass Du ein Aussiedler bist, und in solchen Faellen gelten bestimmt andere Regeln. Wie gesagt, ich wuerde bei der Botschaft anrufen oder per E-mail mich informieren lassen.

Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben

Verfasst: 01 Nov 2007, 14:40
von expatriate
7punkt hat geschrieben:Guck ma da rein http://www.ruskonsulatbonn.de/citz/ig-21.htm
Damit wäre schon mal ein Teil der Kosten geklärt.

Wo kann ich denn dieses Gesetz (online) finden:
Gesetz der Russischen Föderation „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“ vom 31.05.2002 Nr62-FS

Einen PC-gestützten Übersetzer wird fürs erste reichen.
7punkt hat geschrieben: Ich wuerde aber bei der Botschaft der RF anrufen und fragen, was man in dem Fall machen soll.
Das führte leider nicht weiter. So weit ich das in Deutsch/Englisch verstanden habe wollen die mich nur in Farbe, 3D, live und in russisch beraten.
7punkt hat geschrieben: P.S. Ich gehe aber davon aus, dass Du ein Aussiedler bist, und in solchen Faellen gelten bestimmt andere Regeln.
Ich bin das Kind aus einer Ehe zwischen einem Deutschen ohne Migrationshintergrund und einem Deutschen Spät-Aussiedler. Ich habe noch nicht einen Tag in Rußland verbracht.

Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben

Verfasst: 01 Nov 2007, 15:14
von manuchka
Das Gesetz ist aktueller Fassung hier zu finden: http://www.consultant.ru/popular/civic/
Für interessant sein sollte Abschnitt III zur Beendigung der Staatsbürgerschaft der RF (Art. 18-21).

Art. 18 sagt, dass die Staatsbürgerschaft endet
a) mit Austritt
b) aus sonstigen Gründen.

Art. 19 sagt zum Austritt folgendes:
1. (betrifft Leute, die in der RF wohnen, dich also nicht)
2. Der Austritt aus der Staatsbürgerschaft von Personen mit Wohnsitz im Ausland erfolgt aufgrund freier Willenserklärung der Person im vereinfachten Verfahren mit Ausnahme der in Art. 20 vorgesehenen Fälle.
3. (betrifft minderjährige Kinder von Eltern verschiedener Nationalität, darunter RF)

Art. 20: Der Austritt ist unzulässig, wenn
a) der Bürger nichterfüllte, föderalgesetzliche Verpflichtungen gegenüber der RF hat. (Anm: Möglicherweise Wherpflicht oder so? Wie alt bist du?)
b) der Bürger Angeklagter in einem Strafverfahren in der RF ist oder ihm gegenüber ein rechtskräftiges Strafurteil ergangen ist.
c) keine andere Staatsbürgerschaft bzw. Garantien für deren Erwerb hat.

Art. 21: (nicht relevant, betrifft Staatsbürgerschaftswahl bei Grenzverschiebung).

Interessant ist auch noch Abschnitt VII zum Antragsverfahren (Art. 32-38):
Art 32 Antragstellung
1. erfolgt am Wohnort des Antragsteller
a) (wenn der Wohnort in der RF ist) ...
b) bei Wohnort im Ausland im zuständigen Konsulat der RF
2. persönliche Einreichung des Antrags
3. In extremen Ausnahmefällen Antragseinreichung durch bevollmächtigten Vertreter oder per Post, dann aber mit notarieller Beglaubigung des Antrags und der Kopien .
4. (minderjährige Kinder)

Art. 33 Antrag
1. schriftlich gemäß bestätigtem Formular, Unterschrift des Antragstellers wird von der den Antrag annehmenden Behörde beglaubigt.
2. (falls jemand selbst nicht schreiben kann) ...
3. (Einverständiserklärung Dritter) ...
4. Antragsformular, beizulegende Dokumente etc. werden durch Rechtsverordnung festgelegt.

Art. 34 staatliche Gebühr für den Antrag
1. wird erhoben
2. wird nicht erstattet

Art. 35 Entscheidung über den Antrag
1. trifft der Präsident der RF
2. innerhalb einer Frist von bis zu einem Jahr ab der Einreichung aller Unterlagen
3. Entscheidungen im vereinfachten Verfahren nach Art. 14, 19 und 26 (betrifft dich nicht)
4. Entscheidung im vereinfachten Verfahren (u.a. Austritt) innerhalb von bis zu 6 Monaten ab Einreichung aller Unterlagen

Art. 36 wiederholte Antragstellung

Art. 37 Tag des Wirksamwerden von Eintritt in oder Austritt aus Staatsbürgerschaft der RF
1. Erwerb der Staatsbürgerschaft
2. Entlassung aus der Staatsbürgerschaft ab dem Tag der entsprechenden behördlichen Entscheidung

Art. 38 Ausführung der Entscheidung

Soviel als Steno-Zusammenfassung.

Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben

Verfasst: 01 Nov 2007, 15:17
von Dietrich
Cool!

Wann kommen die anderen russischen Gesetze in der Manu-Kurzfassung?

Koennte glatt ein Bestseller werden!

Besonders Artikel 34 fand ich ideal praegnant zusammengefasst!

Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben

Verfasst: 01 Nov 2007, 15:25
von manuchka
Willste mir schon mal einen Verlag suchen und das Honorar aushandeln, Dietrich? :D

Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben

Verfasst: 01 Nov 2007, 16:10
von expatriate
Erstmal ein dickes Dankeschön für Deine prompte Hilfe!

Da ich noch nicht volljährig bin (17; wo ist da in RU eigentlich die Grenze?), habe ich jetzt mit babel fish die Seite übersetzt (ins englische :( ).

Die Minderjährigkeit setzt, so wie ich das verstehe die Zustimmung der Eltern voraus, und bereitet außer zwei zusätzlichen Dokumenten/Unterschriften keine Schwierigkeiten. Richtig?

Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben

Verfasst: 01 Nov 2007, 16:11
von Oletsch
Ich würde vorschlagen - Manu ist Heldin der Woche!

Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben

Verfasst: 01 Nov 2007, 16:16
von 7punkt
WOOOW Manu, hast ja tierische Arbeit geleistet!!! Bild

Achim, ich denke, Manu hat wieder Heldin der Woche verdient.

7punkt

Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben

Verfasst: 01 Nov 2007, 16:23
von harald63
expatriate hat geschrieben:Liebes Forum,

nach lesen diverser Gesprächsfäden über den Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft würde ich ganz gerne eine von zwei Staatsbürgerschaften loswerden. Leider kann ich kein russisch, bin aber dennoch im Besitz sowohl der deutschen als auch der russischen Staatsbürgerschaft. Aus Letzterer würde ich gerne entlassen werden, da ich nicht glaube jemals nach Rußland auszuwandern.
Selbst wenn Du nie nach Russland auswandern willst, warum willst Du die russische Staatsbürgerschaft abgeben? Welche Nachteile befürchtest Du?