Das Gesetz ist aktueller Fassung hier zu finden:
http://www.consultant.ru/popular/civic/
Für interessant sein sollte
Abschnitt III zur Beendigung der Staatsbürgerschaft der RF (Art. 18-21).
Art. 18 sagt, dass die Staatsbürgerschaft endet
a) mit Austritt
b) aus sonstigen Gründen.
Art. 19 sagt zum Austritt folgendes:
1. (betrifft Leute, die in der RF wohnen, dich also nicht)
2. Der Austritt aus der Staatsbürgerschaft von Personen mit Wohnsitz im Ausland erfolgt aufgrund freier Willenserklärung der Person im vereinfachten Verfahren mit Ausnahme der in Art. 20 vorgesehenen Fälle.
3. (betrifft minderjährige Kinder von Eltern verschiedener Nationalität, darunter RF)
Art. 20: Der Austritt ist unzulässig, wenn
a) der Bürger nichterfüllte, föderalgesetzliche Verpflichtungen gegenüber der RF hat. (Anm: Möglicherweise Wherpflicht oder so? Wie alt bist du?)
b) der Bürger Angeklagter in einem Strafverfahren in der RF ist oder ihm gegenüber ein rechtskräftiges Strafurteil ergangen ist.
c) keine andere Staatsbürgerschaft bzw. Garantien für deren Erwerb hat.
Art. 21: (nicht relevant, betrifft Staatsbürgerschaftswahl bei Grenzverschiebung).
Interessant ist auch noch
Abschnitt VII zum Antragsverfahren (Art. 32-38):
Art 32 Antragstellung
1. erfolgt am Wohnort des Antragsteller
a) (wenn der Wohnort in der RF ist) ...
b) bei Wohnort im Ausland im zuständigen Konsulat der RF
2. persönliche Einreichung des Antrags
3. In extremen Ausnahmefällen Antragseinreichung durch bevollmächtigten Vertreter oder per Post, dann aber mit notarieller Beglaubigung des Antrags und der Kopien .
4. (minderjährige Kinder)
Art. 33 Antrag
1. schriftlich gemäß bestätigtem Formular, Unterschrift des Antragstellers wird von der den Antrag annehmenden Behörde beglaubigt.
2. (falls jemand selbst nicht schreiben kann) ...
3. (Einverständiserklärung Dritter) ...
4. Antragsformular, beizulegende Dokumente etc. werden durch Rechtsverordnung festgelegt.
Art. 34 staatliche Gebühr für den Antrag
1. wird erhoben
2. wird nicht erstattet
Art. 35 Entscheidung über den Antrag
1. trifft der Präsident der RF
2. innerhalb einer Frist von bis zu einem Jahr ab der Einreichung aller Unterlagen
3. Entscheidungen im vereinfachten Verfahren nach Art. 14, 19 und 26 (betrifft dich nicht)
4. Entscheidung im vereinfachten Verfahren (u.a. Austritt) innerhalb von bis zu 6 Monaten ab Einreichung aller Unterlagen
Art. 36 wiederholte Antragstellung
Art. 37 Tag des Wirksamwerden von Eintritt in oder Austritt aus Staatsbürgerschaft der RF
1. Erwerb der Staatsbürgerschaft
2. Entlassung aus der Staatsbürgerschaft ab dem Tag der entsprechenden behördlichen Entscheidung
Art. 38 Ausführung der Entscheidung
Soviel als Steno-Zusammenfassung.