Die Bescheinigung heisst: polizeiliches Führungszeugnis und meins haben wir glaube über unser Einwohnermeldeamt direkt in Bonn bestellen lassen. Wenn es nicht apostilliert ist, dann ist es echt nur ein Computerausdruck ohne jeglichen Stempel, Unterschrift oder sonstwas drauf.(da würde jede Behörde drüber lächeln) Also gleich nochmal zurück nach Bonn geschickt und Apostille draufmachen lassen. Wenn die Leute im EW Meldeamt mit Apostillen Bescheid wissen, dann gleich sagen, daß diese mit drauf muss, damit erspart man sich das zurückschicken und apostillieren.senfi hat geschrieben:und zwar würde ich VOR einer Übersiedlung nach RU noch beim Ministerium für Justiz in Bonn eine
Bescheinigung anfordern, die bestätigt, dass man NICHT vorbestraft ist (MIT Apostille!).
Viele Grüße
Silvio