FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
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bella_b33
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von bella_b33 »

senfi hat geschrieben:und zwar würde ich VOR einer Übersiedlung nach RU noch beim Ministerium für Justiz in Bonn eine
Bescheinigung anfordern, die bestätigt, dass man NICHT vorbestraft ist (MIT Apostille!).
Die Bescheinigung heisst: polizeiliches Führungszeugnis und meins haben wir glaube über unser Einwohnermeldeamt direkt in Bonn bestellen lassen. Wenn es nicht apostilliert ist, dann ist es echt nur ein Computerausdruck ohne jeglichen Stempel, Unterschrift oder sonstwas drauf.(da würde jede Behörde drüber lächeln) Also gleich nochmal zurück nach Bonn geschickt und Apostille draufmachen lassen. Wenn die Leute im EW Meldeamt mit Apostillen Bescheid wissen, dann gleich sagen, daß diese mit drauf muss, damit erspart man sich das zurückschicken und apostillieren.

Viele Grüße
Silvio
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bella_b33
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von bella_b33 »

Stromberg hat geschrieben:Danke fuer die Initiative diese FAQ zu erstellen! Was ich noch anfuegen moechte...

Die, die Wehrdienst geleistet haben, muessen bei dem zustaendigen Kreiswehrersatzamt um Erlaubnis bitten, fuer eine gewisse Zeit aus Deutschland herausfahren zu duerfen. Man muss denen z.B. ein Visum schicken, aus dem hervorgeht, fuer wie lange man wegfaehrt und falls es sich um eine Arbeitserlaubnis handelt, muss man sie uebersetzen. Es reichte aber, dass ich sie selbst uebersetzt habe. Der Hintergrund der, dass man auf eine "Nichteinberufungsliste" gesetzt wird und im "V-Fall" nicht mehr verpflichtet ist sich sofort in seine zugewiesene Kaserne zu begeben (erinnert ihr euch noch an den Zettel, den ihr unterschrieben habt, am ende des Wehrdienstes? :roll: )
@Stromberg,
sag mal bitte, weißt Du ab welchem Alter man da raus ist? :D soll heißen, ab wann man nichtmehr im V Fall einberufen wird? ;) Theorhetisch sollte das der Deutsche Staat mit meiner Umeldung nach RU bemerken ;)

Gruß
Silvio
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Sibirier
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von Sibirier »

Ich denke, das gilt aber nur, wenn man einer Reserveeinheit (Reservist) zugeteilt ist. Wer normal Wehrpflicht gemacht hat und kein Reservist ist, braucht das m. E. nicht.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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bella_b33
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von bella_b33 »

:) mein ex standort wurde eh schon lang geschlossen, und die haben mich als dauer MSG in Erinnerung :D
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Sibirier
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von Sibirier »

He, Reservist muss Du nicht unbedingt bei der Einheit sein, wo Du warst. Ich wurde damals als Reservist einer kompletten anderen Einheit in einer anderen Stadt zugeteilt. Diese Einheit wurde dann im Rahmen der Wiedervereinigung aufgelöst und sie hatten leider keine andere Einplanungsmöglichkeit für mich. :-P
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
daveg

Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von daveg »

fremantle hat geschrieben: [Haftpflicht]
Es empfielt sich, noch in Deutschland eine Auslandshaftpflichtversicherung abzuschliessen, für den Fall, dass einem ein Missgeschick passiert, oder dass man auch nur beschuldigt wird, einem Anderen einen Schaden zugefügt zu haben. Manuchka kann die Aspekta Versicherung aus Hamburg empfehlen, die Europa als Kontinent, und somit auch Russland, einschliesst und nur 55 EUR im Jahr für Alleinversicherte und um die 70 EUR inklusive Ehepartner kostet.
Gilt das noch? Suche derzeit auch eine Haftpflicht, welche auch in Russland gilt (auch bei längerem Aufenthalt), jedoch konnte ich auf der Seite der Aspecta nichts finden.
Robert_Novosibirsk
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von Robert_Novosibirsk »

@fremantle
Danke für den ausführlichen Beitrag. Ist ein gutes Gefühl sich nicht ganz allein durch den Dschungel der Bürokratie durchfragen zu müssen.
Gibt es jemanden der etwas über die russische Anmeldungsprozedure schreiben kann, oder weiß wo ich das finde?
Vielen Dank schon mal.
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Norbert
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von Norbert »

Um was geht es Dir denn konkret bei der Anmeldungsprozedur. Die Registrierung? Diese muss laut Gesetz der Gastgeber machen, also entweder der Vermieter oder der Arbeitgeber. In den Visa-FAQ gibt es dazu im hinteren Drittel des ersten Postings ein Kapitel: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=4170
klecker
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von klecker »

„Rentenversicherungspunkte können in Russland nicht gesammelt werden, da man ja nicht in die deutsche Rentenversicherung einzahlt. Sollte jemand einen Weg kennen, dennoch die Rentenversicherung in Deutschland weiterzuzahlen, dann wäre es schön, wenn er dies uns hier mitteilt.“
Man kann freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge einzahlen, wenn man als Deutscher im Ausland lebt.
Aktuell beträgt der Mindestbeitrag 18,9 % von 450,00 EUR = 85,05 EUR mtl.
Der Maximalbeitrag wird durch die Beitragsbemessungsgrenze (aktuell von 2014) begrenzt.
Neue Bundesländer (Ost): 5.000 EUR pro Monat; daraus folgt: 945,00 EUR mtl.
Alte Bundesländer (West): 5.950 EUR pro Monat; daraus folgt: 1.124,55 EUR mtl.
Kauft Euch lieber eine Eigentumswohnung als Renditeobjekt!
Gruß klecker
Hadrian
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von Hadrian »

Hallo,
ich werde bald für einen russischen Arbeitgeber in Ru tätig sein. Ganz offiziell mit Arbeitsvisum etc. :-) Jetzt habe ich euren Thread einmal durchgelesen und eine Frage zur Abmeldung in D:

Vom Gefühl her hätte ich gedacht, dass eine Abmeldung zwingende Voraussetzung ist, um in den Genuss der niedrigen Steuern in Ru zu kommen (z.B. auf Einkünfte aus Kapitalanlagen die bereits bei einer dt. Bank bestehen). Wenn dem nicht so ist, ok. Aber welche Vorteile soll es haben weiterhin in D gemeldet zu bleiben? Es wurde geschrieben, dass es Auswirkungen auf Versicherungen und Bankkonten haben kann wenn ich mich abmelde. Wie genau sieht das aus? Bekommt die Bank meine Abmeldung vom Finanzamt mitgeteilt und fordert dann einen "Nicht-Residenten-Zuschlag"? Habe so etwas in meinem Konto Vertrag nicht gefunden...
Zu Versicherungen: Diese orientieren sich doch nicht am "formalen" Wohnsitz. Bei meiner Huk24 Haftpflicht steht drin, dass sie nur bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weiterbesteht, konkret wenn zwei Jahre im Ausland nicht überschritten werden. Da heißt es dann für mich in spätestens zwei Jahren eine neue abschließen, egal wo ich gemeldet bin (ich würde da auch im Leben nichts riskieren).

Sonst kenne ich nur positive Auswirkungen der Abmeldung (Mehrwertsteuererstattung etc.)
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