FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
fremantle

FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von fremantle »

Dank Manuchkas ausführlicher Telefonhotline, die ich soeben in Anspruch nahm, möchte ich hier zusammentragen, was es zu organisieren gilt, wenn man für eine bestimmte Zeit nach Russland übersiedelt. Ich beschreibe den Fall, dass man nach dem Studium nach Russland geht und dort schon einen Arbeitgeber hat, der das Arbeitsvisum und die Arbeitserlaubnis organisiert, so wie es wohl den meisten hier im Forum ergangen ist. Ich bitte Euch, den Thread mit weiteren Hinweisen, Tips und Anmerkungen zu füttern, und werde diese dann in den Beitrag einpflegen, damit spätere Suchende sich nicht durch die Seiten ackern müssen.

Es gilt für sämtliche Ausführungen, dass ich keine Garantien über die Richtigkeit und Aktualität übernehmen kann, sondern nur aus eigener Erfahrung schreibe. Jeder sollte sich selbst bei den Einrichtungen nochmals erkundigen und den speziellen Fall klären. Die FAQ ist eher als ein Überblick zu verstehen.

Folgende Behörden sind in Deutschland wichtig:
- Finanzamt
- Krankenversicherung
- ggf. Haftpflichtversicherung
- Weitere Hinweise

Finanzamt
Am Besten, man erkundigt sich zuerst bei einem Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes am Wohnort, wie die aktuelle Situation aussieht. Russland hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, so dass man nicht befürchten muss, in beiden Ländern gleichzeitig Steuern bezahlen zu müssen.
Wenn man in der zweiten Jahreshälfte Deutschland verlässt hat man üblicherweise mehr als 50% der Zeit in Deutschland verbracht und ist damit noch dort steuerpflichtig. Dementsprechend muss im folgenden Jahr noch die deutsche Steuererklärung abgegeben werden. Darin sollte man vermerken, ab wann man in Russland angefangen hat, zu arbeiten und dies nachweisen. In meinem Fall reiche ich im Januar die Kopie meines Diploms ein, welche das Ende meines Studiums bestätigt. Da die notwendigen Unterlagen (Arbeitsvisum und -erlaubnis) in Russland noch nicht fertig sind, stellt mir meine Firma für diese Übergbangszeit eine Praktikumsbescheinigung aus, die bestätigt, dass ich in der russischen Firma arbeite. Damit wird auch das Finanzamt davon in Kenntnis gesetzt, dass ich mich in Russland aufhalte. Sobald dann auf Grundlage der offiziellen russischen Dokumente mein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, reiche ich diesen beim Finanzamt in Deutschland ein. In meinem Fall wird dies im Jahr 2009 fällig, zusammen mit der Steuererklärung für 2008. Da ich 2008 nichts weiter in Deutschland zu versteuern haben werde, werde ich also nur den Nachweis meiner Arbeit in Russland erbringen und in Deutschland steuerbefreit sein.

Wenn man in Russland offiziell mit Arbeitsvisum und -erlaubnis arbeitet, ist der russische Arbeitgeber verpflichtet, für den Arbeitnehmer Lohnsteuer abzuführen. Dazu füllt der Arbeitgeber das Formular "2НДФЛ" aus - das Formular für die Besteuerung natürlicher Personen. Die Kopie des Formulars kann man ebenso mit dem Arbeitsvertrag in Deutschland einreichen und damit nachweisen, dass man in der Tat in Russland Steuern zahlt. Der Steuersatz beläuft sich für Ausländer zur Zeit im ersten halben Arbeitsjahr auf 30%, später dann auf 13%.

Krankenversicherung
Man sollte eine Krankenversicherung in Deutschland abschliessen, die den Aufenthalt im Ausland über die gesamte Zeit deckt. Viele Versicherungen bieten Tarife an, die überwiegend auf Expatriates zugeschnitten sind, deren Versicherungen von den entsendenden Firmen bezahlt werden. Ist das Budget klein und man noch jung, empfielt sich nach mehreren Erfahrungen vom Preis her die Auslandskrankenversicherung der DKV. Hier zahlt man im Monat ab 35 EUR (je nach Geschlecht und Alter). Das Besondere bei dieser Versicherung ist, dass sie über drei Jahre gilt, und man in dieser Zeit auch beim "Heimaturlaub" in Deutschland für bis zu sechs Wochen versichert ist. Die herkömmliche Krankenversicherung kann abgemeldet werden. Nach diversen Auskünften z.B. der Techniker Krankenkasse (TK) ist es seit April 2007 auch nicht mehr notwendig, die "Anwartschaft" weiterzuführen (Kosten: ca. 35 EUR im Monat), wenn man sich im Ausland aufhält. Neue Gesetze verpflichten die Versicherung, die eine Person zuletzt versichert hatte, bevor die Person nicht mehr krankenversicherungspflichtig war (privatversichert oder eben im Ausland), bei Wiedereintreten der versicherungspflicht wieder aufzunehmen. Damit besteht also keine Gefahr, dass man bei der Wiederkehr nach Deutschland Probleme bei der Suche nach einer Krankenversicherung bekommt.

[Haftpflicht]
Es empfielt sich, noch in Deutschland eine Auslandshaftpflichtversicherung abzuschliessen, für den Fall, dass einem ein Missgeschick passiert, oder dass man auch nur beschuldigt wird, einem Anderen einen Schaden zugefügt zu haben. Manuchka kann die Aspekta Versicherung aus Hamburg empfehlen, die Europa als Kontinent, und somit auch Russland, einschliesst und nur 55 EUR im Jahr für Alleinversicherte und um die 70 EUR inklusive Ehepartner kostet.

Weiteres
Offizell muss man sich abmelden, wenn man nicht mehr in Deutschland wohnt. Aber um rechtliche Belange in Deutschland zum Beispiel mit Banken und Versicherungen klären zu können, ist meistens ein Hauptwohnsitz in Deutschland notwendig. Deshalb sollte man diesen zum Beispiel bei den Eltern oder anderen Vertrauenspersonen belassen, und sich auch nicht offiziell bei den deutschen Konsulaten in Russland anmelden. Natürlich muss man sich aber bei den russischen Behörden registrieren, so wie es das Aufenthaltsgesetz vorschreibt. Den "Kontaktpersonen" am Hauptwohnsitz in Deutschland sollte man eine umfassende Vollmacht ausstellen, dass sie in dringenden Fällen im Auftrag handeln können. Am besten man stellt für jede wichtige in Betracht kommende Behörde oder Firma (Bank, Vericherung, Ämter, etc.) eine gesonderte Vollmacht aus, und für besondere Fälle eine allgemeine Vollmacht, die für universelle Situationen genutzt werden kann.

Rentenversicherungspunkte können in Russland nicht gesammelt werden, da man ja nicht in die deutsche Rentenversicherung einzahlt. Sollte jemand einen Weg kennen, dennoch die Rentenversicherung in Deutschland weiterzuzahlen, dann wäre es schön, wenn er dies uns hier mitteilt.
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Norbert
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von Norbert »

Ummelden ... hat natürlich Vorteile, da man dann alle Dokumente etc. in Russland im Konsulat oder in der Botschaft beantragen kann. Der Nachteil ist natürlich, dass man kein kostenloses Girokonto mehr in Deutschland bekommt, bei der Autovermietung mehr bezahlt, die Krankenversicherung u.U. mehr kostet und so weiter.

Rente ... man kann freiwillig Beiträge zahlen, zumindestens wenn man den Hauptwohnsitz in Deutschland belässt. Fraglich, ob sich die Beiträge angesichts der demographischen Entwicklung in D jemals amortisieren?!

P.S.: Sehr schöner Beitrag! Lasst ihn uns noch um ein Kapitel für die notwendigen Schritte in Russland erweitern!
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zimdriver
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von zimdriver »

Abmeldung aus D:
Der wesentlichste Nachteil ist der Wegfall des Anspruchs auf einen internationalen Führerschein und der Meldung des Wohnsitzes. Damit ausgeschlossen wird die Möglichkeit, ein Auto o.ä. in D zuzulassen. Die deutsche Botschaft stellt weder eine Meldebescheinigung noch einen neuen grauen int. FS aus.
Der wesentlichste Vorteil ist, bei der Ausreise mit unbenutzten Gütern vom Zoll das taxfree- Papier abstempeln zu lassen und anschließend einen Teil der MWSt. zurückzuerhalten. Vorteilhaft ist auch der niedrigere Preis eines neuen Reisepasses, der bei der Botschaft beantragt wird.

Autovermietung:
Ich hatte immer die gleichen Preise, da sie keinen Personalausweis sehen wollten. Selbst mit dem russ. FS sind die Preise identisch.

Rente:
Hat nichts mit dem Hauptwohnsitz zu tun. Man kann eine Anwartschaft abschließen und z.B. den Mindestbeitrag monatlich einzahlen.
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von manuchka »

Zimdriver, kannste das mit der Rente mal bissel ausführen? Das würde mich interessieren...
Du erntest, was du säst.
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zimdriver
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von zimdriver »

... da gibt's nichts Ausführliches, leider. Bei der BfA eine Anwartschaft abschließen, Dauerauftrag einrichten und - fertig! Abgebucht wird automatisch. Damit bist du dann Mindesteinzahler, aber wenigstens im deutschen System. Wobei die russische Rente nicht zu verachten wäre :D
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von fremantle »

Wie hoch ist denn eigentlich der mindestbeitrag, bzw. die Kosten fuer die Anwartschaft?
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zimdriver
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von zimdriver »

79,60 EUR pro Nase und Monat
... und hier gibt's mehr zu lesen
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
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Norbert
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von Norbert »

Erwirbt man mit der Anwartschaft nicht nur einen Mindestanspruch von wenigen Cent?! Darf man als Auslandsdeutscher (also mit Wohnsitz außerhalb der EU) eine Anwartschaft bei der BfA haben?
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Simone
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von Simone »

Wer nach 1962* geboren worden ist und bisher nur wenige Zähl-und Beitragsjahre in der deutschen Rentenversicherung hat, sollte abwägen, ob er den Anwartschaftsbetrag nicht lieber in eine Kapitalanlage mit guter Verzinsung einzahlt. Am Ende (also mind. nach 20 Jahren) ist die Auszahlung inklusive Wertsteigerung der Anlage sowie der Zinszuwächse. Bestimmte Anlageformen, z.B. neuerdings Lebensversicherungen, unterliegen der deutschen Steuer bei Auszahlung. Ab 2009 kommt die deutsche Abgeltungssteuer zum Tragen bei Anlagen in Wertpapaiere.

Bei der deutschen Rentenversicherung wird man froh sein müssen, wenn man das eingezahlte Geld überhaupt zurückbekommt. Die Durchführung einer Rentenberechnung (unter Annahme aller worst-case-szenanien) macht hier auf alle Fälle Sinn.

Unschlagbar ist der Vorteil, solange man Russland lebt, kann man in sogenannte "offshore-Anlagen" einzahlen, auf die der deutsche Staat im Auszahlungsfall keine Steuern erheben kann.

*danach geborene sind mit der Anwartschaft der deutschen Rentenversicherung nicht mehr auf Arbeitsunfähigkeit versichert. Das heißt, bei Behinderung (Unfall, Krankheit) bekommt man keine Rente!!!
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Dietrich
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Re: FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.

Beitrag von Dietrich »

Simone hat geschrieben: *danach geborene sind mit der Anwartschaft der deutschen Rentenversicherung nicht mehr auf Arbeitsunfähigkeit versichert. Das heißt, bei Behinderung (Unfall, Krankheit) bekommt man keine Rente!!!
Und dagegen sollte man sich AUF JEDEN FALL privat versichern!
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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