FAQ: Apostillen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

Paulchen

FAQ: Apostillen

Beitrag von Paulchen »

Für alle die immer wieder Zweifel haben, weil die Sachbearbeiter der Russischen Botschaft einfach den Unterschied nicht kapieren (wollen) und sich nur unklar ausdrücken (können) was sie eigentlich verlangen:

1. Apostillen an originalen Ausweispapieren (Perso, Pass etc) oder an Aufenthaltstiteln (Im ausländischen Pass eingeklebt) gibt es grundsätzlich nicht und werden daher auch nirgends und von niemandem erteilt.

2. Apostillen an anderen behördlichen ORIGINAL-Dokumenten (Geburtsurkunde, Heiratsukunde, etc.) werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde der die Urkunde ausstellenden Behörde erteilt und direkt auf dem Original angebracht oder angeheftet (In Berlin macht das das Standesamt I in Mitte). Übersetzungen werden dabei nicht mitapostilliert, müssen bzw. dürfen daher nicht mit angeheftet sein.

3. Apostillen an einfachen Kopien gibt es ebenfalls generell nicht und werden daher auch von niemandem und nirgendwo erteilt.

4. Apostillen an notariell beglaubigten Kopien gibt es und werden ausschließlich vom Landgerichtspräsidenten erteilt (In Berlin LG Littenstrasse Zimmer 1603). Diese Apostille bescheinigt nämlich nicht etwa die Echtheit oder Richtigkeit des der Kopie zugrundeliegenden Originals sondern ausschließlich die Echtheit und Richtigkeit des Notarsiegels bzw. der notariellen Unterschrift an dem Beglaubigungsvermerk. Die Apostille sagt hier also: Dieser Beglaubigungsstempel ist richtig Und nicht: Diese Urkunde ist richtig

In der RUS Botschaft bringen die Bearbeiter (wie ich selbst gesehen habe) die Leute reihenweise zur Verzweiflung, weil Sie apostillierte Ausweise und Aufenthaltsitel verlangen und es eben das nicht gibt.

ALSO merke: Apostillierbar ist nur der Beglaubigungsvermerk des Notars auf der beglaubigten Kopie eines Ausweisdokuments, sonst nix! Und mehr wollen die bei der Botschaft letztlich auch nicht sehen.
achim

Re: Apostillen

Beitrag von achim »

Bravo!

Den Beitrag markiere ich als Bekanntmachung.
Hat noch jemand Anmerkungen dazu?
Ist der Beitrag eurer Meinung nach in der richtigen Rubrik?
Mir erscheint deutsch-russische Partnerschaften und Ehen als passender.
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7punkt
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Re: Apostillen

Beitrag von 7punkt »

achim hat geschrieben:.....Mir erscheint deutsch-russische Partnerschaften und Ehen als passender.
Finde ich auch.
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Dietrich
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Re: FAQ: Apostillen

Beitrag von Dietrich »

Ich finde er passt sowohl als auch.... also mir egal ;-)
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Magdeburg-Moskva
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Re: FAQ: Apostillen und Übersetzungen

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Paulchen hat geschrieben:2. Apostillen an anderen behördlichen ORIGINAL-Dokumenten (Geburtsurkunde, Heiratsukunde, etc.) werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde der die Urkunde ausstellenden Behörde erteilt und direkt auf dem Original angebracht oder angeheftet (In Berlin macht das das Standesamt I in Mitte).
Jo, in Sachsen-Anhalt machen erteilen die Landesverwaltungsämter, Abt. Hoheitsangelegenheiten, die Apostille für Urkunden der Verwaltungsbehörden. Die Landgerichte für Urkunden der Notare, Amtsgerichte und Übersetzungen der öffentlich bestellten Übersetzer.
Paulchen hat geschrieben:Übersetzungen werden dabei nicht mitapostilliert, müssen bzw. dürfen daher nicht mit angeheftet sein.
Richtig!

Ein professioneller Übersetzer heftet in Deutschland seine Übersetzung nicht oder nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder Weisung einer Behörde an eine Originalurkunde. Das sähe eher so aus: Urkunde - Unterschrift/Siegel - Apostille für die ursprüngliche Urkunde - dann kommt die Übersetzung mit Unterschrift und Stempel des Übersetzers, dann gegebenenfalls die Apostille für die Unterschrift des Übersetzers. Der Trend ist eher: Einfache Fotokopie der Urkunde mit der Übersetzung verbinden. Bis zur Botschaftstür gilt deutsches Recht, an das sich auch die Übersetzer halten. Was dann die russische Botschaft macht, ist ne andere Sache.

Die Übersetzung selbst wird in Deutschland als so eine Art "Minder"-Urkunde angesehen. Daher kann man sich beim zuständigen Landgericht für die Unterschrift und den Stempel des Übersetzers (ggf. mit einer Zwischenbeglaubigung durch einen Justizbeamten, je nach Ansicht des LG-Präsidenten) eine eigene, vom Präsidenten des Landgerichts oder seinem Vertreter zu unterzeichnende Apostille holen.
morchant

Re: FAQ: Apostillen

Beitrag von morchant »

Hier noch ein Verweis auf meinen mittlerweile fast verschütteten Erfahrungsbericht zum Papiere mit Apostille besorgen http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6844
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patznjeschniki
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Re: FAQ: Apostillen

Beitrag von patznjeschniki »

Klasse Beitrag, super Zusammenfassung. Da das Thema nicht nur für Heirat oder andere persönliche Belange interessant ist, sondern auch für die Firmengründung einer OOO, hier kurz meine Erfahrungen für die Dokumente, die ich eingeholt habe:

Handelsregisterauszug
angefordert vom zuständigen Amtsgericht (hier Jena) mit Stempel/Siegel und Originalunterschrift - Apostille zu erteilen von zuständiger Landesbehörde (hier TLVA Weimar, weitere Info s. http://bit.ly/GCUIk7 oder http://bit.ly/GF4b90)
in unserem Fall hat das Amtsgericht in Jena die Apostille des TLVA Weimar gleich als Service mit angeboten, sodass die sich um die postualischen Bewegungen der Dokumente gekümmert haben. Persönliches Erscheinen möglich.
Für die Gründung einer OOO notwendig.

Satzung der gründenden Gesellschaft (hier GmbH)
Die Satzung wurde von einem Notar (hier Ilmenau) kopiert, unterschrieben und mit einem Siegel versehen (beglaubigte Kopie). Damit muss man für den Erhalt der Apostille zum für den jeweiligen Notar zuständigen Landgericht (hier Erfurt). Postualischer Weg oder persönliches Erscheinen möglich.
Für die Gründung einer OOO nötig, wenn min. einer der Gründer eine jur. Person ist. Dokument kann vor Ort (Russland) wahlweise auch im Original vorgelegt werden (aber wer macht das schon? ;-).

Reisepass einer gründenden Person (hier: ich)
Mit dem Reisepass zum zuständigen Einwohnermeldeamt gehen, Kopie mit Stempel/Siegel und Unterschrift anfordern (beglaubigte Passkopie). Mit der Kopie muss man für den Erhalt der Apostille zur Zuständigen Behörde (hier TLVA Weimar). Postualischer Weg oder persönliches Erscheinen möglich.
Für die Gründung einer OOO notwendig, wenn min. einer der Gründer eine natürliche Person ist. Dokument kann vor Ort (Russland) wahlweise auch im Original vorgelegt werden (das erscheint schon eher realistisch).

Diplom (universitärer Abschluss)
Beim zuständigen Amt der Universität (meist Rechtsamt der Uni) erhält man eine vorbeglaubigte Kopie seines Diploms mit Stempel/Siegel und Unterschrift. Damit muss man für den Erhalt der Apostille zur zuständigen Behörde (hier TLVA Weimar). Postualischer Weg oder persönliches Erscheinen möglich.
Wofür die Apostille aufs Diplom gut sein wird, kann ich noch nicht sagen, habe ich profilaktisch ausstellen lassen.


Allgemeine Hinweise
Apostillen austellen bedeutet stets ein ziemliches anfängliches Wirrwarr, weil es sein kann, dass für die Austellung jeder Apostille eine andere Behörde zuständig sein kann. Mir hat es stets geholfen die Zuständigkeiten bei der zuständigen obersten Behörde für Apostillen (hier TLVA Weimar) und bei den austellenden Behörden der Dokumente zu erfragen.


Weitere Links zum Thema Apostillen
Beglaubigung dt. Urkunden für Verwendung im Ausland, Thüringen: http://bit.ly/wuhg2C
Legalisation und Apostille - Internationaler Urkundenverkehr / Legalisation von Urkunden: http://bit.ly/yRJHr7
Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961: http://bit.ly/cPfmQ1
Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausstellung der Apostille: http://bit.ly/wG1nay
Verwendung deutscher Urkunden im Ausland; Beglaubigung, Apostille: http://bit.ly/zGr8g0
URKUNDEN BESTÄTIGEN, Haager Apostille, IHK Darmstadt: http://bit.ly/x84S9e
Beurkundungen und Beglaubigungen durch deutsche Auslandsvertretungen, auswärtiges Amt: http://bit.ly/wrXHlO
Anerkennung amtlicher Urkunden in anderen Staaten – Legalisierung und Apostille, IHK Ostbrandenburg: http://bit.ly/ymDyiL
Beglaubigung / Apostille - wer ist zuständig? http://bit.ly/GCUIk7
Zuständige Stellen in Deutschland für: Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation / Apostille - Verfahren): http://bit.ly/GF4b90

Bei Anmerkungen und inhaltlichen Fehlern bitte Bescheid geben.
Между первый и второй...

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Re: FAQ: Apostillen

Beitrag von bella_b33 »

patznjeschniki hat geschrieben: Apostillen austellen bedeutet stets ein ziemliches anfängliches Wirrwarr
Ziemliche Rennerei in DE für der Eröffnung einer OOO in RU. Hast Du keine Frau in RU, die sowas für Dich eröffnen kann? Dauert ein paar Minuten(kein Scherz).

Gruß
Silvio
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Re: FAQ: Apostillen

Beitrag von manuchka »

Bella, wenn eine dt. Firma als Gesellschafter drinsteckt, dann wollen die nicht, dass die Frau von irgendwem da eine OOO gründet - und selbst wenn, braucht man die Unterlagen trotzdem.
Du erntest, was du säst.
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patznjeschniki
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Re: FAQ: Apostillen

Beitrag von patznjeschniki »

manuchka hat geschrieben:Bella, wenn eine dt. Firma als Gesellschafter drinsteckt, dann wollen die nicht, dass die Frau von irgendwem da eine OOO gründet - und selbst wenn, braucht man die Unterlagen trotzdem.
...ohne Kommentar ;)
Между первый и второй...

patznjeschniki
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