FAQ: Apostillen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

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bella_b33
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Re: FAQ: Apostillen

Beitrag von bella_b33 »

manuchka hat geschrieben:Bella, wenn eine dt. Firma als Gesellschafter drinsteckt, dann wollen die nicht, dass die Frau von irgendwem da eine OOO gründet.
Okay, bei einer Außenstelleneröffnung ist das natürlich klar. Mein Ratschlag war eher für den Fall gedacht, wenn man sich einfach allein in seinem "Gewerk" selbsständig macht. Ich selber kenne die Konstellation bei Patznjeschniki nicht.
manuchka hat geschrieben: und selbst wenn, braucht man die Unterlagen trotzdem
Moment. Wenn eine andere Person die OOO eröffnet, muss ich mir, als Angestellter in der OOO, NICHT in DE die Hacken nach irgendwelchen Beglaubigungen und Apostillen wundlaufen, richtig? Ich hab meinen Handwerksmeister und meinen Gesellenbrief mitgebracht, vielleicht noch ein paar Seminar-Diplome, fertig.

Aber BTT:
patznjeschniki hat geschrieben:Diplom (universitärer Abschluss)
Braucht man den denn zum Eröffnen einer OOO?
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GastroService
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Re: FAQ: Apostillen

Beitrag von GastroService »

bella_b33 hat geschrieben: Aber BTT:
patznjeschniki hat geschrieben:Diplom (universitärer Abschluss)
Braucht man den denn zum Eröffnen einer OOO?
Nein, ich brauchte auch nur meinen dtscht. Pass mit gültigem Visum und Registration mit den beglaubigten Übersetzungen (vor Ort gemacht).
Die Direktion hat meine Freundin (ru) übernommen, der OOO-Vertrag ist zweisprachig abgefasst.
Jetzt sind wir dabei, mich als Mitarbeiter einzustellen, es scheint auch hier keine Probleme zu geben,ausser dass es Zeit kostet, bis der Antrag durch ist.
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patznjeschniki
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Re: FAQ: Apostillen

Beitrag von patznjeschniki »

patznjeschniki hat geschrieben:Wofür die Apostille aufs Diplom gut sein wird, kann ich noch nicht sagen, habe ich profilaktisch ausstellen lassen.
Hab ich ja geschrieben, ist nicht für die OOO notwendig.
bella_b33 hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:Bella, wenn eine dt. Firma als Gesellschafter drinsteckt, dann wollen die nicht, dass die Frau von irgendwem da eine OOO gründet.
Okay, bei einer Außenstelleneröffnung ist das natürlich klar. Mein Ratschlag war eher für den Fall gedacht, wenn man sich einfach allein in seinem "Gewerk" selbsständig macht. Ich selber kenne die Konstellation bei Patznjeschniki nicht.
manuchka hat geschrieben: und selbst wenn, braucht man die Unterlagen trotzdem
Moment. Wenn eine andere Person die OOO eröffnet, muss ich mir, als Angestellter in der OOO, NICHT in DE die Hacken nach irgendwelchen Beglaubigungen und Apostillen wundlaufen, richtig? Ich hab meinen Handwerksmeister und meinen Gesellenbrief mitgebracht, vielleicht noch ein paar Seminar-Diplome, fertig.
Einer der Gründer ist die deutsche jur. Person "Muttergesellschaft", deshalb werden die Dokumente benötigt. Die Muttergesellschaft wünscht einen möglichst offiziellen nachvollziehbaren Weg. Ich werde in der OOO nicht nur Angestellter, sondern auch Gründer sein. Deshalb hab ich mich der Sache mit den Dokumenten angenommen.
Между первый и второй...

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