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Pass beantragen
Verfasst: 08 Nov 2007, 21:28
von 2.0.0.4
Seher geehrte Damen und Herren,
ich plane im Kommenden Jahr 2008 nach Russland zu ziehen. Dabei stoße ich auf folgende Probleme.
Problem Nr.1
Meine Eltern sind mit mir 1992 von Kabardino-Balkarien nach Deutschland gezogen, zu diesem Zeitpunkt war ich bei meiner Mutter im Pass der UdSSR eingetragen. Seit 1997 ist er Abgelaufen seitdem wurde er nicht erneuert. Wir haben uns nicht von der Russischen Staatsangehörichkeit distanziert !
Meine Frage Nr.1
Gebt es Möglichkeiten das ich den Russischen Pass beantrage. Welche Papiere muss ich dabei einreichen und welche Formulare beantragen?
Problem Nr.2
In der Russische Föderation gilt die allgemeine Wehrpflicht, wobei eine Einberufung bis 27 Jahre möglich ist.
Meine Frage Nr.2
gielt dies auch für Bürger mit zwei Staatsangehörigkeiten?
mfg 2.0.0.4
Re: Pass beantragen
Verfasst: 09 Nov 2007, 02:08
von wolk0815
Hi 2.0.0.4,
kann dir zwar nicht gleich abschliessend helfen, aber wer auch immer weiterhelfen kann wird wohl folgende Info brauchen.
Welche Staatsangehörigkeit hast du bzw jeweils deine Eltern ? Hintergrund ist der, dass doppelte Staatsangehörigkeit (hier dann nach dem Abstammungsrecht) nach dem 23.Lebensjahr nur dann (in D) akzeptiert wird, wenn ein Elternteil deutsch ist.
Ist dies nicht der Fall, so geht eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht (bzw nur unter seeeeehr bestimmten) Umständen.
Ohne diese Vorzeichen muss sich ein "Kind" sich dann für eine entscheiden (hier kommen die 23 Jahre ins Spiel.. meine gelesen zu haben, dass diese Entscheidung zw. dem 18 und 23 Lebensjahr fallen muss - genaues kann man sicher dann, so zutreffend im StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz)
Nimmt ein Deutscher freiwillig sonst eine andere Staatsangehörigkeit an, so verliert er damit die deutsche (Aber ich habe doch die deutsche Staatsangehörigkeit nicht offiziell abgelegt zieht hier nicht. Es ist dann einfach so...und auf ein Das kommt doch nicht heraus würde ich nicht zählen)
Zum Thema Wehrpflicht wurde hier schon vor kurzen im Bezug auf doppelte Staatsbürgerschaft diskutiert (siehe Unterforum "Deutsch-Russische Partnerschaften/Ehen" dort im Thread "Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör." - vielleicht steht da noch mehr brauchbares für dich) :
der Dank gilt hier manuchka (stellvertretend schon mal:
![Danke [Danke]](./images/smilies/dankeschoen.gif)
) die schrieb, dass (zusammengefasst) Russland und D keine befreundeten Streitkräfte sind und daher der Wehrdienst in einem der Länder vom anderen nicht anerkannt wird. Sie schrieb treffend: .. mit dem Ergebnis, dass man(n) ggf. zweimal eingezogen wird. "
Re: Pass beantragen
Verfasst: 09 Nov 2007, 12:46
von fremantle
Im Ehe- und Familienthread gibt es eine Diskussion zur Staatsbuergerschaft der Kinder. Dort habe ich auch das Gesetz zitiert. Da Deine Eltern bei Deiner Geburt nicht die Deutsche StA hatten, sondern vermutlich spaeter angenommen haben, kannst Du hoechstens bis zum Alter von 23 beide haben, und musst Dich dann entscheiden, welche Du ablegst.
Re: Pass beantragen
Verfasst: 09 Nov 2007, 19:12
von 2.0.0.4
ich danke erstmal für die Antworten
meine Eltern haben beide die Deutsche Staatsangehörichkeit, im Juni 1997 hat meine Schwester den Russischen Pass beantragt und auch bekommen sie war ebenfals bei meiner Mutter eingetragen. Haben sich seitdem irgentwelche Gesätze geändert?
Gibt es andere möglichkeiten in Russland zu leben (arbeiten/studiren) bis man 27 ist.
Ich bin momentan 22J. alt.
mfg 2.0.0.4
Re: Pass beantragen
Verfasst: 09 Nov 2007, 19:50
von fremantle
Das Staatsangehoerigkeitsgesetz hat sich seit dem geaendert (2000). Du findest es hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/index.html
Hatten Deine Eltern (oder nur Vater oder Mutter) bei Geburt die dt. oder die rus. Staatsangehoerigkeit? -> Lies Paragraf 4.1
Waren Deine Eltern nicht Deutsche bei Deiner Geburt? -> Lies Paragraf 4.3 ...(ach Nein, Du bist ja nicht in D geboren).
... lies Dich da einfach mal Durch... Man merkt recht schnell, was relavant sein koennte und man lieber doppelt liest...
Re: Pass beantragen
Verfasst: 12 Nov 2007, 08:20
von Zejtnot
2.0.0.4 hat geschrieben:In der Russische Föderation gilt die allgemeine Wehrpflicht, wobei eine Einberufung bis 27 Jahre möglich ist. Gilt dies auch für Bürger mit zwei Staatsangehörigkeiten?
Ja! Viele Kasachen, die einen Anspruch auf die russische Staatsbürgerschaft haben (weil sie oder ihre Eltern Anfang der 90er Jahre in Russland lebten) warten extra bis zum 27. Geburtstag mit der Einbürgerung, damit sie nicht zur russischen Armee müssen!
Diese Kasachen müssen den kasachischen Pass übrigens auch abgeben, wenn sie den russischen wollen!
(Eine Ausnahme wäre in Deinem Fall, wenn Dein Vater die deutsche Staatsbürgerschaft hätte, Deine Mutter die russische behielte - dann dürftest Du eventuell beide haben.)
Gibt es andere möglichkeiten in Russland zu leben (arbeiten/studiren) bis man 27 ist.
Studieren - klar. Informiere Dich bei einer Uni Deiner Wahl, zahle die Studiengebühren und man wird Dich einladen. Oder suche ein Austauschprogramm, damit es kostenlos ist. Für Russland gibt es recht viele freie Plätze beim DAAD.
Arbeiten - finde einen Arbeitgeber, der eine Arbeitsgenehmigung für Dich beantragt, damit Du ein Arbeitsvisum bekommst. Beides muss aber jährlich verlängert werden.
Re: Pass beantragen
Verfasst: 12 Nov 2007, 12:13
von wolk0815
2.0.0.4 hat geschrieben:Gibt es andere möglichkeiten in Russland zu leben (arbeiten/studiren) bis man 27 ist.
Ich bin momentan 22J. alt.
Hiesse doch aber immer noch, dass wenn du (auch noch) russischer Staatsbürger bist (ob nun aktuell mit Pass oder nur in den Büchern der Russischen Föderation sollte hier egal sein, denn wenn du damals im Pass drin warst heisst dass, du müsstest doch noch Russe - hast sie ja nie offiziell abgelegt - Dein Zitat: "Wir haben uns nicht von der Russischen Staatsangehörichkeit distanziert "
Oder ,liebe Forummitglieder, sehe ich das falsch ? Damit wäre doch mit jedem Betreten des Hoheitsgebietes der Russischen Föderation (ob nun zum Zweck des Studiums, der Arbeit oder einfach so) vor dem 27. Lebensjahr immer mit dem Risiko der Einberufung verbunden.
Oder nicht -oder doch

?!
(Interessant, wenn auch doch etwas adsurd, wäre die Sachlage bei Betreten einer Auslandsvertetung der Russischen Föderation. Streng genommen ist das ja auch schon Hoheitsgebiet der Russischen Föderation. Aber obs da auch einen Einberufung geben kann...und eine damit dann einhergehendes, notwendiges Festsetzen der Person, damit sie sich nicht wieder absetzen kann, ..naja.. das wäre wohl auch für die Russen etwas zuviel des Guten.
Re: Pass beantragen
Verfasst: 12 Nov 2007, 13:19
von Zejtnot
wolk0815 hat geschrieben:Damit wäre doch mit jedem Betreten des Hoheitsgebietes der Russischen Föderation vor dem 27. Lebensjahr immer mit dem Risiko der Einberufung verbunden. Oder nicht - oder doch

?!
Prinzipiell ja, habe ich auch schon überlegt.
Faktisch würde es aber Russland eventuell nicht bemerken, da nur irgendein Deutscher mit seinem deutschen Pass einreist. (Es müsste ja quasi jemand Verdacht schöpfen, dass dieser Deutsche noch in irgendeinem Melderegister als Russe gemeldet ist. Wie wollen sie das nachprüfen, wer soll da nachfragen?)
Die Sache mit der Botschaft: Da die Botschaft keine eigene Landebahn hat, würde müssten sie ihre Schäfchen quasi durch deutsches Territorium hindurch "entführen". Das machen sie dann ganz bestimmt nicht. 8)
Re: Pass beantragen
Verfasst: 12 Nov 2007, 13:51
von wolk0815
Zejtnot_ hat geschrieben:wolk0815 hat geschrieben:Die Sache mit der Botschaft: Da die Botschaft keine eigene Landebahn hat, würde müssten sie ihre Schäfchen quasi durch deutsches Territorium hindurch "entführen". Das machen sie dann ganz bestimmt nicht. 8)
Ja ja...das waren ja die anderen, die mit sowas schon recht viel Erfahrung haben 8) .. Landebahnen waren da ja auch nur optional (wozu gleich Flugzeug, wenns für den ersten Teil der Reise ein normaler Kleintransporter .. und ein paar helfende, überzeugende Hände auch tun

.."Platz nehmen !.. Orange steht ihnen aber sehr gut")