da im Forum ja immer mal wieder das Thema "Familienbuch" auftauchte und angesprochen wurde (zB. hier) und ich das auch für eine sinnvolle Sache hielt, habe ich heute mal im Standesamt I Berlin angerufen, das für Fälle zuständig ist, in denen die Ehe im Ausland geschlossen wurde und es keinen gemeinsamen Wohnsitz im Inland gibt. Ich sprach mit Herrn Pfeifer und erhielt folgende Auskunft:
1. Man muss eine im Ausland geschlossene Ehe, bei denen einer der Ehepartner Deutsche(r) ist, nicht in Deutschland anerkennen lassen. Die Ehe ist kraft des deutschen internationalen Privatrechts ohne Anerkennung in DE gültig; das weiß nur nicht jeder Provinzstandesbeamte. Rechtliche Begründung ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), da eine Ehe ja auch ein Rechtsverhältnis ist, das jemand eingeht, und da heißt es:
Der Nachweis der Ehe erfolgt in DE durch Vorlage der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (die am besten von einem in DE beeidigten Übersetzer nach ISO angefertigt und beglaubigt sein sollte). Davon kann man dann die entsprechenden (ggf. beglaubigten) Kopien machen lassen."Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfodernisse [...] des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird."
2. Wenn man in DE gemeldet ist, ist das Wohnsitzstandesamt verpflichtet, eine entsprechende Eintragung über den Familienstand auf Grundlage der vorgelegten Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (siehe Nr. 1) vorzunehmen; auf dieser Grundlage kann ggf. auch die Änderung der Steuerklasse beantragt werden. Achtung: Keine Originalurkunden "für die Akten" abgeben, sondern nur (ggf. beglaubigte) Kopien!
3. Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie.
a) Das Familienbuch ist eine A4-Registerkarte, auf der sämtliche Angaben zu den Ehegatten, darunter auch zur Abstammung, sprich zu den Eltern etc., und deren Kindern erfasst werden. Bei Eheschließung im inland wird sowas automatisch angelegt, ohne dass man davon etwas mitbekommt, das wird halt einfach geführt.
b) Das Stammbuch der Familie ist ein in (Kunst-)Leder gebundenes Büchlein mit Klarsichthüllen, in dem die Urkunden der Familie wie Geburts- und Heiratsurkunden etc. enthalten sind. Das ist das, was ich kannte.
4. Die Anlage eines Familienbuches auf Antrag bei vorangegangener Eheschließung im Ausland ist aufwendig.
a) Man braucht ewig viele Unterlagen, z.T. auch von den Eltern, in beglaubigter Abschrift und ggf. mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, weil die Angaben ja alle auf das Kärtchen sollen - siehe Nr. 3a). Das ist in manchen Fällen nicht nur umständlich, sondern auch kostenintensiv (Beglaubigungen, Apostillen, Übersetzungen etc.). Viele deutsch-ausländische Paare leiern das Verfahren an, führen es dann aber nicht zu Ende, wenn sie merken, welchen Aufwand, auch finanziell, das mit sich bringt.
b) Es dauert lange - das Standesamt I Berlin ist über beide Ohren ausgelastet und hat derzeit enorme Rückstände und eine Bearbeitungszeit für Familienbücher von über einem Jahr.
5. Ab 01.01.2009 werden die Familienbücher abgeschafft - es werden dann keine neuen Familienbücher mehr angelegt, und auch von alten gibt dann keine beglaubigten Abschriften mehr, so dass es sich dann um eine quasi tote Urkunde handelt, wie mir der Sachbearbeiter des Standesamtes I Berlin sagte. Statt den Familienbüchern wird es dann wohl ein Heiratsregister geben. Insofern lohnt sich der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Anlage des Familienbuches nicht, weil es einem ab dem genannten Datum nichts mehr bringt. Zudem ist wg. Nr. 4b) fraglich, ob ein heute beantragtes Familienbuch überhaupt vor dem 01.01.2009 fertig würde. Was mit den Anträgen passiert, die vor dem 01.01.2009 gestellt, aber noch nicht bearbeitet wurden, ist derzeit unklar.
Insofern rät der Sachbearbeiter von der Beantragung eines Familienbuches ab. Ich werde demnach auch "nur" eine entsprechende Übersetzung anfertigen lassen, und gut is.
Was allerdings sinnvoll ist, ist die Nachbeurkundung der Geburt von (deutschen) Kindern im Ausland, damit die z.B. bei einem Wohnsitzwechsel nach DE dann später auch eine deutsche Geburtsurkunde haben. Das wird vorteilhaft sein, wenn man eine Geburtsurkunde benötigt, denn andernfalls müsste man die oder eine Abschrift jeweils beim zuständigen Geburtsstandesamt im Ausland beantragen und apostillien, übersetzen lassen etc. Das Kind wird dankbar sein spätestens, wenn es selber heiraten will und dafür eine Geburtsurkunde braucht.
Infos hier: http://www.berlin.de/standesamt1/



