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Visum für russische Bekannte

Verfasst: 09 Dez 2007, 11:33
von astronic
Liebes Forum,

wie sich der ein oder andere vielleicht erinnert, habe ich dank eurer tatkräftigen Mithilfe im August ein Visum für eine russische Freundin beim Konsulat in Novosibirsk erhalten (http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=5445&e=0). Wir hatten eine schöne Zeit im Oktober und nun ist sie wieder wohlbehalten zurück in Russland. Für eure Mithilfe noch einmal vielen Dank. Da ich die Verpflichtungserklärung damals aufgrund fehlender finanzieller Sicherheiten nicht selbst abgeben konnte, hat dies meine Mutter für mich getan. Dass ich dabei der tatsächlich Einladende war, haben wir auch ehrlich so gesagt. Wir hatten dem Visumsantrag ferner ein formloses Begleitschreiben beigefügt, welches kurz den Hintergrund der Einladung erläuterte.

Nun habe ich noch eine andere russische Bekannte, die ich vor über einem Jahr zufällig im Internet kennenlernte. Sie hat im Juni vergangenen Jahres eine 10-tägige Europatour (mit französischem Schengen-Touristikvisum) gemacht, auf welcher sie auch Deutschland besucht hat, und wir haben uns für ein paar Tage in Paris getroffen (rein freundschaftlich). Nun ist sie durch ihren kurzen Aufenthalt in Deutschland sehr deutschlandliebend geworden, hat einen Deutsch-Intensivkurs angefangen und möchte mittelfristig hier auch ein Studium beginnen. Sie hat für Ende Februar 2008 zwei Wochen Urlaub bekommen, die sie dazu nutzen möchte, Deutschland näher kennenzulernen und ihre Sprachkenntnisse praktisch einmal anzuwenden. Dazu möchte ich sie (wiederum mit einer Verpflichtungserklärung meiner Mutter) zu mir einladen, so dass sie ein deutsches Schengen-Besuchsvisum beim Konsulat in Novosibirsk beantragen kann. Wohnen wird sie in Deutschland dann entweder bei meinen Eltern oder bei mir.

Mit dem Ablauf bei der Visumsbeantragung im Allgemeinen bin ich dank der Visumsbeantragung im August ja schon recht gut vertraut. Allerdings drängen sich mir dennoch zwei Fragen auf:

1) Grundsätzlich erscheint es mir sinnvoll, dem Antrag wieder ein formloses Begleitschreiben meiner Mutter an das Konsulat mit beglaubigter Unterschrift beizufügen, in welchem die Hintergründe der Einladung erläutert werden. Aber meint ihr, es wirkt sehr komisch, wenn binnen eines halben Jahres meine Mutter auf Wunsch ihres Sohnes zwei verschiedene Russinnen einlädt, die der Sohn irgendwann in 2006 mal im Internet kennengelernt hat (obwohl er beide natürlich persönlich kennt)? Sofern wir wieder die gleiche Sachbearbeiterin im Konsulat erwischen, erinnert die sich sicherlich viel besser an uns, falls wir wieder ein Begleitschreiben in gleicher Art beifügen (gleicher Stil/Absender/Briefkopf). Oder ist es vielleicht besser, in diesem Falle auf das freiwillige Begleitschreiben zu verzichten? Französisches Schengenvisum hatte sie ja schon mal und Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist auch kein Problem, so schlecht dürfte unser Fall im Allgemeinen damit ja nicht sein.

2) Ist es sinnvoll, im Begleitschreiben und im Interview zu betonen, dass meine Bekannte deutsch lernt und irgendwann mal hier studieren will oder vielleicht sogar angebracht, Unterlagen zu ihrer Europatour und Nachweis über ihren Deutschkurs dem Visumsantrag beizufügen? Einerseits zeugt dies von einem ernsthaften Interesse an diesem Land und somit einem guten Reisegrund. Und wenn sie hier studieren will, kann sie dies später natürlich ohnehin nur mit legaler Aufenthaltserlaubnis tun, da sie ansonsten wohl keinen Studienplatz bekäme. Andererseits könnte ihr ein zu großes Interesse an Deutschland aber natürlich auch negativ ausgelegt werden, denn das Konsulat könnte darin eine höhere Wahrscheinlichkeit des illegalen Untertauchens erkennen. Was meint ihr? Besser gar nicht von selbst erwähnen, ein bisschen erwähnen (einschließlich im Begleitschreiben) oder ihr Deutschlandinteresse offensiv kommunizieren?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

Re: Visum für russische Bekannte

Verfasst: 11 Dez 2007, 17:04
von Zejtnot
zu 1) Sie hatte ja schon ein Visum, also würde ich ggf. auf das Begleitschreiben verzichten und lieber einen Nachweis über den geplanten Sprachkurs beilegen.

zu 2) Ich würde es schon erwähnen. Es hat kein Beamter etwas gegen intelligente russische Studenten in Deutschland - solche Leute werden gesucht und mit DAAD etc. gezielt abgeworben. (Das Problem sind ja eher Sozialfälle, die umziehen.)

Re: Visum für russische Bekannte

Verfasst: 11 Dez 2007, 20:13
von Paulchen
astronic hat geschrieben:Sofern wir wieder die gleiche Sachbearbeiterin im Konsulat erwischen, erinnert die sich sicherlich viel besser an uns, falls wir wieder ein Begleitschreiben in gleicher Art beifügen (gleicher Stil/Absender/Briefkopf).
Stefan
Also das kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, wenn man jetzt im Zusammenhang mit dem Visa-Skandal liest, dass die Sachbearbeiter pro Antrag nur 3 Minuten Zeit haben...

das macht pro Stunde 20 Anträge, also an einem Arbeitstag so ca 150. Sind im Monat schon 3.000 und in 4 Monaten mehr als 10.000 :lol:

Naja, lass es nur 1.000 sein und die erinnert sich schon nicht mehr!

Re: Visum für russische Bekannte

Verfasst: 11 Dez 2007, 20:45
von astronic
Paulchen hat geschrieben:Also das kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, wenn man jetzt im Zusammenhang mit dem Visa-Skandal liest, dass die Sachbearbeiter pro Antrag nur 3 Minuten Zeit haben...
Das mag für Moskau gelten, aber andere Konsulate haben weit weniger Anträge zu bearbeiten.
das macht pro Stunde 20 Anträge, also an einem Arbeitstag so ca 150. Sind im Monat schon 3.000 und in 4 Monaten mehr als 10.000 :lol:
Naja, lass es nur 1.000 sein und die erinnert sich schon nicht mehr!
Naja, meine russische Bekannte wurde damals von einem deutschen Konsulatsbeamten noch zu einem längeren Interview gebeten, bei dem sie diverse persönliche Fragen zu beantworten hatte. Da erinnert man sich schon mal eher dran. :)

Erfahren die Konsulate eigentlich, wenn ein Antragsteller pflichtgemäß wieder zurückgereist ist? Wäre in unserem Falle ja nur von Vorteil, da mein letzter russischer Gast selbstverständlich wieder pünktlich zurück in Russland war. An Stelle der Konsulate hätte ich doch ein datenbankgestütztes System, bei dem die Daten des Einreisenden und des Einladenden automatisch abgeglichen würden. Wenn bspw. jemand häufiger Verwandte oder Bekannte aus Russland einlädt und die immer pünktlich zurückreisen, wäre das doch ein gutes Indiz dafür, auch künftige Visa für Verwandte/Bekannte dieses Einladenen zu erteilen.

Grüße,
Stefan

Re: Visum für russische Bekannte

Verfasst: 11 Dez 2007, 21:21
von fremantle
Ich denke, wenn jemand nicht ordnungsgemaess ausreist, wird das moeglicherweise im Pass (auf dem Visum) vermerkt. Ausserdem gibts da mit Sicherheit einen Eintrag in die Datenbank der BuPo. Sicherlich haben da die Visastellen wirklich drauf Zugriff. Dazu muss man mal mehr ueber das Thema "Schengener Informationssystems" recherchieren.

Re: Visum für russische Bekannte

Verfasst: 14 Dez 2007, 01:49
von astronic
So, die Verpflichtungserklärung habe ich nun. Der Bearbeiter beim Ausländeramt meinte aber, man solle auf jeden Fall noch ein persönliches Einladungsschreiben (adressiert an die Eingeladene) schreiben.

Da meine Mutter die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, aber die Eingeladene gar nicht kennt, fällt mir ehrlich gesagt wenig Wohlklingendes ein, was sie unter Beibehaltung der Wahrheit schreiben könnte. Der Grund, warum meine Mutter die Einladung ausspricht, besteht ja darin, dass ich sie darum gebeten habe. Der tatsächlich Einladende bin ja eigentlich ich.

Ist in diesem Falle ein solches Einladungsschreiben wirklich sinnvoll/notwendig? Eigentlich wollte ich ja nach darauf verzichten, nachdem norbert_ meine zuvor geäußerten Bedenken teilte, aber nachdem der Bearbeiter im Ausländeramt heute darauf hinwies, dass ein solches Schreiben "sehr, sehr sinnvoll" sei, habe ich Sorge, ohne dieses Schreiben unsere Visachancen zu verschlechtern. Falls jemand eine gute Idee hat, was man schreiben könnte, wäre ich für kurzen Hinweis sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

Re: Visum für russische Bekannte

Verfasst: 14 Dez 2007, 10:32
von manuchka
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=50408#p50408 - da hast du doch selber schon mal was geschrieben... und da ist doch irgendwie auch schon davon die Rede, warum eben die Eltern die Verpflichtungserklärung machen...

Re: Visum für russische Bekannte

Verfasst: 16 Dez 2007, 22:58
von Bephep
Zejtnot_
Ich würde es schon erwähnen. Es hat kein Beamter etwas gegen intelligente russische Studenten in Deutschland - solche Leute werden gesucht und mit DAAD etc. gezielt abgeworben.
Schön wärs.Aber es gibt erheblich mehr Studenten/innen die einen Aufenthalt und ein Stipendium haben wollen als es Plätze gibt..
So etwa 1 zu 10.

Paulchen.
Naja, lass es nur 1.000 sein und die erinnert sich schon nicht mehr!
Es gibt leider Computer die nichts vergessen.

Re: Visum für russische Bekannte

Verfasst: 17 Dez 2007, 03:31
von astronic
Was haltet ihr von folgendem Schreiben (Absender: meine Mutter, Empfänger: das Konsulat)?
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem Frau ... im Rahmen ihrer Europareise im Juni 2007 Deutschland nur kurz besuchen konnte, möchten meine Familie und ich Frau ... gerne mehr von unserem Land zeigen. Dazu laden wir sie herzlich ein, uns im Februar/März 2008 für 16 Tage zu besuchen.

Ich bitte Sie, Frau ... den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...
Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

Re: Visum für russische Bekannte

Verfasst: 17 Dez 2007, 13:29
von Zeppelin
astronic hat geschrieben:So, die Verpflichtungserklärung habe ich nun. Der Bearbeiter beim Ausländeramt meinte aber, man solle auf jeden Fall noch ein persönliches Einladungsschreiben (adressiert an die Eingeladene) schreiben.

Da meine Mutter die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, aber die Eingeladene gar nicht kennt, fällt mir ehrlich gesagt wenig Wohlklingendes ein, was sie unter Beibehaltung der Wahrheit schreiben könnte. Der Grund, warum meine Mutter die Einladung ausspricht, besteht ja darin, dass ich sie darum gebeten habe. Der tatsächlich Einladende bin ja eigentlich ich.

Ist in diesem Falle ein solches Einladungsschreiben wirklich sinnvoll/notwendig? Eigentlich wollte ich ja nach darauf verzichten, nachdem norbert_ meine zuvor geäußerten Bedenken teilte, aber nachdem der Bearbeiter im Ausländeramt heute darauf hinwies, dass ein solches Schreiben "sehr, sehr sinnvoll" sei, habe ich Sorge, ohne dieses Schreiben unsere Visachancen zu verschlechtern. Falls jemand eine gute Idee hat, was man schreiben könnte, wäre ich für kurzen Hinweis sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan
Hallo Stefan,
habe aus Zeitmangel den Thread erst jetzt gesehen.

In dem zitierten Posting bestätigst Du ja alles, was ich zum Thema zusätzliches Einladungsschreiben empfohlen habe. Der SB in Deiner ABH sieht das offenbar auch so.

Deine Verwirrung um den Zusammenhang von formellem und tatsächlichem Einlader verstehe ich nicht so recht, da Deine Mutter ja als Stellvertreterin für Dich eintritt.
Entscheident ist doch nur, dass es jemanden gibt, der im Zweifelsfalle die Verantwortung (Kosten) übernimmt.

Wer das ist, ist dem Staat doch völlig egal. - Du erinnerst Dich womöglich an den Spruch: "Eltern haften für ihre Kinder!" - welcher ja hier völlig zutreffen würde.

Selbstverständlich macht das Konsulat zuerst eine SIS-Abfrage, falls es sich dazu veranlasst sieht. Na und? Wer da eine weiße Weste hat, braucht nichts zu befürchten.

Z.