Visum für russische Bekannte
Verfasst: 09 Dez 2007, 11:33
Liebes Forum,
wie sich der ein oder andere vielleicht erinnert, habe ich dank eurer tatkräftigen Mithilfe im August ein Visum für eine russische Freundin beim Konsulat in Novosibirsk erhalten (http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=5445&e=0). Wir hatten eine schöne Zeit im Oktober und nun ist sie wieder wohlbehalten zurück in Russland. Für eure Mithilfe noch einmal vielen Dank. Da ich die Verpflichtungserklärung damals aufgrund fehlender finanzieller Sicherheiten nicht selbst abgeben konnte, hat dies meine Mutter für mich getan. Dass ich dabei der tatsächlich Einladende war, haben wir auch ehrlich so gesagt. Wir hatten dem Visumsantrag ferner ein formloses Begleitschreiben beigefügt, welches kurz den Hintergrund der Einladung erläuterte.
Nun habe ich noch eine andere russische Bekannte, die ich vor über einem Jahr zufällig im Internet kennenlernte. Sie hat im Juni vergangenen Jahres eine 10-tägige Europatour (mit französischem Schengen-Touristikvisum) gemacht, auf welcher sie auch Deutschland besucht hat, und wir haben uns für ein paar Tage in Paris getroffen (rein freundschaftlich). Nun ist sie durch ihren kurzen Aufenthalt in Deutschland sehr deutschlandliebend geworden, hat einen Deutsch-Intensivkurs angefangen und möchte mittelfristig hier auch ein Studium beginnen. Sie hat für Ende Februar 2008 zwei Wochen Urlaub bekommen, die sie dazu nutzen möchte, Deutschland näher kennenzulernen und ihre Sprachkenntnisse praktisch einmal anzuwenden. Dazu möchte ich sie (wiederum mit einer Verpflichtungserklärung meiner Mutter) zu mir einladen, so dass sie ein deutsches Schengen-Besuchsvisum beim Konsulat in Novosibirsk beantragen kann. Wohnen wird sie in Deutschland dann entweder bei meinen Eltern oder bei mir.
Mit dem Ablauf bei der Visumsbeantragung im Allgemeinen bin ich dank der Visumsbeantragung im August ja schon recht gut vertraut. Allerdings drängen sich mir dennoch zwei Fragen auf:
1) Grundsätzlich erscheint es mir sinnvoll, dem Antrag wieder ein formloses Begleitschreiben meiner Mutter an das Konsulat mit beglaubigter Unterschrift beizufügen, in welchem die Hintergründe der Einladung erläutert werden. Aber meint ihr, es wirkt sehr komisch, wenn binnen eines halben Jahres meine Mutter auf Wunsch ihres Sohnes zwei verschiedene Russinnen einlädt, die der Sohn irgendwann in 2006 mal im Internet kennengelernt hat (obwohl er beide natürlich persönlich kennt)? Sofern wir wieder die gleiche Sachbearbeiterin im Konsulat erwischen, erinnert die sich sicherlich viel besser an uns, falls wir wieder ein Begleitschreiben in gleicher Art beifügen (gleicher Stil/Absender/Briefkopf). Oder ist es vielleicht besser, in diesem Falle auf das freiwillige Begleitschreiben zu verzichten? Französisches Schengenvisum hatte sie ja schon mal und Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist auch kein Problem, so schlecht dürfte unser Fall im Allgemeinen damit ja nicht sein.
2) Ist es sinnvoll, im Begleitschreiben und im Interview zu betonen, dass meine Bekannte deutsch lernt und irgendwann mal hier studieren will oder vielleicht sogar angebracht, Unterlagen zu ihrer Europatour und Nachweis über ihren Deutschkurs dem Visumsantrag beizufügen? Einerseits zeugt dies von einem ernsthaften Interesse an diesem Land und somit einem guten Reisegrund. Und wenn sie hier studieren will, kann sie dies später natürlich ohnehin nur mit legaler Aufenthaltserlaubnis tun, da sie ansonsten wohl keinen Studienplatz bekäme. Andererseits könnte ihr ein zu großes Interesse an Deutschland aber natürlich auch negativ ausgelegt werden, denn das Konsulat könnte darin eine höhere Wahrscheinlichkeit des illegalen Untertauchens erkennen. Was meint ihr? Besser gar nicht von selbst erwähnen, ein bisschen erwähnen (einschließlich im Begleitschreiben) oder ihr Deutschlandinteresse offensiv kommunizieren?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße,
Stefan
wie sich der ein oder andere vielleicht erinnert, habe ich dank eurer tatkräftigen Mithilfe im August ein Visum für eine russische Freundin beim Konsulat in Novosibirsk erhalten (http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=5445&e=0). Wir hatten eine schöne Zeit im Oktober und nun ist sie wieder wohlbehalten zurück in Russland. Für eure Mithilfe noch einmal vielen Dank. Da ich die Verpflichtungserklärung damals aufgrund fehlender finanzieller Sicherheiten nicht selbst abgeben konnte, hat dies meine Mutter für mich getan. Dass ich dabei der tatsächlich Einladende war, haben wir auch ehrlich so gesagt. Wir hatten dem Visumsantrag ferner ein formloses Begleitschreiben beigefügt, welches kurz den Hintergrund der Einladung erläuterte.
Nun habe ich noch eine andere russische Bekannte, die ich vor über einem Jahr zufällig im Internet kennenlernte. Sie hat im Juni vergangenen Jahres eine 10-tägige Europatour (mit französischem Schengen-Touristikvisum) gemacht, auf welcher sie auch Deutschland besucht hat, und wir haben uns für ein paar Tage in Paris getroffen (rein freundschaftlich). Nun ist sie durch ihren kurzen Aufenthalt in Deutschland sehr deutschlandliebend geworden, hat einen Deutsch-Intensivkurs angefangen und möchte mittelfristig hier auch ein Studium beginnen. Sie hat für Ende Februar 2008 zwei Wochen Urlaub bekommen, die sie dazu nutzen möchte, Deutschland näher kennenzulernen und ihre Sprachkenntnisse praktisch einmal anzuwenden. Dazu möchte ich sie (wiederum mit einer Verpflichtungserklärung meiner Mutter) zu mir einladen, so dass sie ein deutsches Schengen-Besuchsvisum beim Konsulat in Novosibirsk beantragen kann. Wohnen wird sie in Deutschland dann entweder bei meinen Eltern oder bei mir.
Mit dem Ablauf bei der Visumsbeantragung im Allgemeinen bin ich dank der Visumsbeantragung im August ja schon recht gut vertraut. Allerdings drängen sich mir dennoch zwei Fragen auf:
1) Grundsätzlich erscheint es mir sinnvoll, dem Antrag wieder ein formloses Begleitschreiben meiner Mutter an das Konsulat mit beglaubigter Unterschrift beizufügen, in welchem die Hintergründe der Einladung erläutert werden. Aber meint ihr, es wirkt sehr komisch, wenn binnen eines halben Jahres meine Mutter auf Wunsch ihres Sohnes zwei verschiedene Russinnen einlädt, die der Sohn irgendwann in 2006 mal im Internet kennengelernt hat (obwohl er beide natürlich persönlich kennt)? Sofern wir wieder die gleiche Sachbearbeiterin im Konsulat erwischen, erinnert die sich sicherlich viel besser an uns, falls wir wieder ein Begleitschreiben in gleicher Art beifügen (gleicher Stil/Absender/Briefkopf). Oder ist es vielleicht besser, in diesem Falle auf das freiwillige Begleitschreiben zu verzichten? Französisches Schengenvisum hatte sie ja schon mal und Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist auch kein Problem, so schlecht dürfte unser Fall im Allgemeinen damit ja nicht sein.
2) Ist es sinnvoll, im Begleitschreiben und im Interview zu betonen, dass meine Bekannte deutsch lernt und irgendwann mal hier studieren will oder vielleicht sogar angebracht, Unterlagen zu ihrer Europatour und Nachweis über ihren Deutschkurs dem Visumsantrag beizufügen? Einerseits zeugt dies von einem ernsthaften Interesse an diesem Land und somit einem guten Reisegrund. Und wenn sie hier studieren will, kann sie dies später natürlich ohnehin nur mit legaler Aufenthaltserlaubnis tun, da sie ansonsten wohl keinen Studienplatz bekäme. Andererseits könnte ihr ein zu großes Interesse an Deutschland aber natürlich auch negativ ausgelegt werden, denn das Konsulat könnte darin eine höhere Wahrscheinlichkeit des illegalen Untertauchens erkennen. Was meint ihr? Besser gar nicht von selbst erwähnen, ein bisschen erwähnen (einschließlich im Begleitschreiben) oder ihr Deutschlandinteresse offensiv kommunizieren?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße,
Stefan