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Für deutsche Firma in Russland arbeiten - wie?
Verfasst: 10 Dez 2007, 22:51
von Lea
Hallo,
ich werde jetzt wohl über eine deutsche Tochtergesellschaft eines russischen Unternehmens eingestellt und dann aber in St. Petersburg im Büro arbeiten. Da ich in Deutschland angemeldet und dort auch bezahlt werde, weiß ich nicht, was ich für meinen Aufenthalt in Russland brauche. Ist eine Arbeitsgenehmigung nötig oder gibt es ein anderes Visum oder ähnliches? Da ich mit einem Business Visum alle 90 Tage ausreisen muss, wäre das nicht so praktisch.
Kann mir da jemand weiterhelfen, wie das andere Firmen mit ihren Expats machen?
Vielen Dank
Re: Für deutsche Firma in Russland arbeiten - wie?
Verfasst: 11 Dez 2007, 10:46
von manuchka
Darum muss sich deine Firma kümmern. Wenn die so groß ist, dass sie ein deutsches Tochterunternehmen hat, sollten da auch ein paar fähige Juristen arbeiten, die das erledigen.
Wer in Russland dauerhaft arbeiten will und nicht mal nur so auf Dienstreise für ein paar Tage da ist, braucht eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum. Früher kam man um das Arbeitsvisum herum und hat das Businessvisum für ganzjährigen Aufenthalt nutzen können, aber das geht jetzt nicht mehr. Aber um Arbeitserlaubnis und -visum muss sich - wie gesagt - der Arbeitgeber kümmern, das kannst du nicht selbst beantragen. Der Beantragungsprozess dauert auch eine ganze Weile, drei Monate sollte man einrechnen.
Re: Für deutsche Firma in Russland arbeiten - wie?
Verfasst: 14 Dez 2007, 01:35
von Lea
Hallo,
wenn ich aber für das deutsche Unternehmen arbeite und dort auch bezahlt werde, verläuft dann die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung gleich? Das russiche Unternehmen möchte mich wohl irgendwie nicht in Russland einstellen. Geht das dann trotzdem? Sie haben mir vorgeschlagen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Wie ist das? Geht das auch? Oder ist das komplizierter? Das Unternehmen ist zwar schon größer, aber eher im Vertrieb. Eigene Anwälte in diesem Bereich haben sie nicht. Ich bin die erste Ausländerin dort.
Danke für die Hilfe.
Re: Für deutsche Firma in Russland arbeiten - wie?
Verfasst: 14 Dez 2007, 11:05
von Dietrich
Bei einer Aufenthaltsgenehmigung bist du von der Auslaender-Quote abhaengig. Und die ist zumindest in Moskau sehr gering.
Aber auch dann brauchst du zumindest im ersten Jahr (bis du einen Vid na Shitelstvo bekommen kannst) eine Arbeitserlaubnis!!!! Bzw. die ersten 1/2 bis du den Vid dann auch hast....
Re: Für deutsche Firma in Russland arbeiten - wie?
Verfasst: 14 Dez 2007, 11:21
von Hero 1964
Hallo,
wie manuchka und Dietrich bereits schreibten: egal von wem du eingestellt bist, dein Arbeitsplatz befindet sich in der RF, also benoetigst du auch eine Arbeitserlaubnis.
http://www.bblaw.com/uploads/media/Ausl ... ion6.4.pdf
Unter Absatz 2 steht beschrieben
Viel Erfolg
Re: Für deutsche Firma in Russland arbeiten - wie?
Verfasst: 14 Dez 2007, 11:31
von Dietrich
Das Dokument ist prima, stimmt aber in sofern nicht mehr mit der aktuellen Lage ueberein, als das man mittlerweile auch mit "zeitweiligem Wohnrecht" weiterhin eine Arbeitserlaubnis braucht.
Re: Für deutsche Firma in Russland arbeiten - wie?
Verfasst: 14 Dez 2007, 18:41
von manuchka
Eine Aufenthaltserlaubnis ist übrigens viel schwerer zu bekommen als eine Arbeitserlaubnis mit Visum, Lea... und wie Dietrich schon sagte, nach dem seit 17.1.2007 geltenden Recht hilft die Aufenthaltserlaubnis nicht, man braucht jetzt auch mit der eine Arbeitserlaubnis.
Re: Für deutsche Firma in Russland arbeiten - wie?
Verfasst: 22 Dez 2007, 01:56
von zimdriver
Kurz und knapp: Laß Dir eine Arbeitsgenehmigung machen, gleichzeitig eine Einladung für ein Arbeitsvisum- und fertig. Alles weitere per PN- sorry.
Re: Für deutsche Firma in Russland arbeiten - wie?
Verfasst: 24 Dez 2007, 08:17
von Zejtnot
Lea hat geschrieben:Das russiche Unternehmen möchte mich wohl irgendwie nicht in Russland einstellen. Geht das dann trotzdem?
Nein. Selbst für eine Aufenthaltsgenehmigung brauchst Du einen Nachweis finanzieller Mittel, also einen russischen Lohn. Ich schließe mich meinen Vorrednern also uneingeschränkt an.