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Eheschließung in Moskau - Vollmacht für Aufgebot

Verfasst: 13 Dez 2007, 15:36
von pimpim
Hallo
Zuerst einmal möchte ich ein dickes Lob für dieses Forum aussprechen, da es mir schon in einigen Fragen weitergeholfen hat. Nun habeich aber eine Frage, zu der ich im Forum keine Antwort gefunden habe.
Also mein Problem ist folgendes:
Verliebt in ein Mädel aus Moskau, und fest entschlossen auch zu heiraten.
Drei Alternativen für den Heiratsort: Deutschland, Dänemark und Moskau.
Deutschland will Ehefähigkeitszeugnis, Dänemark ist zwar einfach aber danach scheint es ja das eine oder andere Problem geben zu können, also bleibt nur noch Moskau.
Mein Mädel ist dann auch schon auf dem Standesamt 4 gewesen (also dem Standesamt für Ehen mit Ausländern), und hat gefragt welche Dokumente (von meiner Seite) wir vorlegen müssen.
Die Antwort war folgende:
Meldebescheinigung mit Familienstandanzeige
Reisepass, natürlich alles apostilliert und nicht älter als 6 Monate.

So nun kommt aber das Spannende: Ich muss angeblich selbst nicht zur Aufgebotsstellung (ich benutze diesen Ausdruck jetzt mal für das Anmelden der gewünschten Heirat) in Moskau erscheinen.
Angeblich reicht es aus, wenn ich hier in Deutschland beim Notar erkläre, dass ich meine Freundin heiraten will, und muss ihr dann das apostillierte Dokument schicken.

Von so etws habe ich hier im ganzen Board nirgends was gelesen. Überall steht, dass man persönlich (alle beide) das Aufgebot stellen muss. Hat jemand mit so einem Dokument Erfahrung? Und weiss jemand ob man auf dem besagten Standesamt einen Vordruck, Merkblatt oder Checkliste bekommen kann? Es ist nämlich ärgerlich, wenn man Zeit verliert, nur weil ein Beamter in Moskau seine Dienstvorschriften nicht kennt.
Ich wäre euch alten Hasen dankbar, wenn ihr ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern würdet.
Gruss pimpim

Re: Eheschließung in Moskau - Vollmacht für Aufgebot

Verfasst: 13 Dez 2007, 16:17
von Marco
Moin!
pimpim hat geschrieben: So nun kommt aber das Spannende: Ich muss angeblich selbst nicht zur Aufgebotsstellung (ich benutze diesen Ausdruck jetzt mal für das Anmelden der gewünschten Heirat) in Moskau erscheinen.
Angeblich reicht es aus, wenn ich hier in Deutschland beim Notar erkläre, dass ich meine Freundin heiraten will, und muss ihr dann das apostillierte Dokument schicken.
Ja es reicht aus. Du setzt einfach ein Schreiben auf, dass du dich mit der Heirat und der Aufgebotsbestellung einverstanden erklärst und welchen Namen du annehmen bzw. den alten beibehalten willst. DIeses Schreiben unterschreibst du vor den Augen des Notars, so dass er beglaubigen kann, dass deine Unterschrift rechtens und die richtige ist. Das ganze lässt du dann beim zuständigen Landgericht (meine zumindest dass es das Gericht gewesen ist) apostillieren. Vordruck oder ähnliches ist nicht notwendig.

Mein Schreiben habe ich noch auf meinem Computer. Bei Interesse kann ich es dir zukommen lassen

Re: Eheschließung in Moskau - Vollmacht für Aufgebot

Verfasst: 13 Dez 2007, 17:29
von manuchka
Hallo pimpim,

du musst in der Tat nicht selbst erscheinen, um das Aufgebot zu bestellen.
Dass es genügen soll, wenn du eine einfache Erklärung vorm dt. Notar abgibst, in der du sagst, dass du wirklich heiraten willst, ist mir neu - wäre aber natürlich praktisch und - wenn es funktioniert, wie Marco sagt - der folgenden Vorgehensweise vorzuziehen:

Ich kenne es so, wie hier schon mal beschrieben, dass der ausländische Ehegatte
- den Bogen auf Antragstellung zur Heirat (Formblatt) aus dem Russischen ins Deutsche übersetzt,
- diese Übersetzung dann deutsch ausfüllt,
- vor einem deutschen Notar unterschreibt,
- von diesem Notar beglaubigen lässt,
- vom zuständigen Landgericht apostillieren lässt,
- nach Russland schickt,

und dort der zukünfitge russische Ehepartner
- eine Übersetzung des ganzen Dokumentes (einschließlich aller Beglaubigungsvermerke) zurück ins Russische machen lässt,
- diese Übersetzung notariell beglaubigen lässt
- und sie zusammen mit dem eigenen ausgefüllten Antrag und allen anderen erforderlichen und ggf. übersetzten Unterlagen beim Standesamt Nr. 4 einreicht.

Ich würde in das einfache notariell beglaubigte Schreiben mein Geburtsdatum, Geburtsort, meine Passdaten (Nr., wann und von wem ausgestellt) und das Gleiche auch vom zukünftigen Ehepartner reinschreiben und auch ausdrücklich den russischen Ehepartner bevollmächtigen, das Aufgebot zu bestellen und alle damit zusammenhängenden Handlungen (einschließlich Unterzeichnung, Einreichung und Empfang von Unterlagen) vorzunehmen.

Re: Eheschließung in Moskau - Vollmacht für Aufgebot

Verfasst: 13 Dez 2007, 17:55
von Marco
Meine Frau hat damals in Moskau mit der Vollmacht, die ich auf oben beschriebenen Weg gemacht habe, in Moskau (nr.4) das Aufgebot bestellt. Letzendlich unterscheidet sich Manus und mein Weg nur dadurch, dass sie den amtlichen Vordruck genommen hat bzw. das Dokument dem Vordruck mehr oder weniger exakt entsprach.
manuchka hat geschrieben:und dort der zukünfitge russische Ehepartner
- eine Übersetzung des ganzen Dokumentes (einschließlich aller Beglaubigungsvermerke) zurück ins Russische machen lässt,
- diese Übersetzung notariell beglaubigen lässt
Das müsste auch mit meinem DOkument gemacht werden. Was genau in meinem Dokument drin stand kann ich dir sagen, wenn ich zuhause bin

Re: Eheschließung in Moskau - Vollmacht für Aufgebot

Verfasst: 13 Dez 2007, 18:44
von pimpim
Super Leute Danke für die schnelle und qualitative Hilfe.
Marco, ich werde wenn es notwendig ist auf dein Angebot zurückkommen.
Gruss PIMPIM

Re: Eheschließung in Moskau - Vollmacht für Aufgebot

Verfasst: 13 Dez 2007, 23:12
von Marco

Antrag auf Eheschließung





Name:
Staatsangehörigkeit: deutsch
geboren am
Familienstand:
wohnhaft in Deutschland, PLZ Ort, Straße HAusnummer
Reisepassnummer: XXXXXXXXXX ausgestellt von der Stadt Stadtname am XX.XX.XXXX


Ich beantrage Eheschließung mit Frau Vorname Nachname, geboren am XX.XX.XXXX. Ich werde meinen Namen XXXXX beibehalten.
Ich bestätige, das freiwillige Einverständnis für die Heirat und versichere, dass es keine Umstände gibt, die für unsere Eheschließung hinderlich sein könnten.


Stadt, den XX.XX.XXXX




Vorname Nachname