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Russischer Auslandspass während Beantragung Eheschliessung
Verfasst: 09 Jan 2008, 23:53
von scalloped
Hallo zusammen,
weiss jemand, wie das Verfahren bei der Beantragung eines Heirats-Visums über die deutsche Botschaft ist?
Muss meine Verlobte ihren Pass für die Dauer der Bearbeitung abgeben und kann somit nicht mit dem noch bestehenden Touristenvisum nach Deutschland reisen? Oder muss der Pass nur vorgelegt werden und nach positiver Rückmeldung der Ausländerbehörde nochmals bei der Botschaft abgegeben werden, um das Visum einzuheften?
Es wäre nicht schlecht, wenn wir bis zur Ausstellung eines Heiratsvisums die verbleibenden Tage des Touristenvisums nutzen könnten.
Vielen Dank im voraus!
Scalloped
Re: Russischer Auslandspass während Beantragung Eheschliessung
Verfasst: 09 Jan 2008, 23:59
von CSB_Wolf
Ich denke dass es eigentlich gehen müsste, ich weiss aber genau das jeweils immer nur 1 Visum beantragt werden kann. Ob sie den Pass während der Dauer der Beantragung abgeben muss weiss ich nicht mehr.
Gruss
wolf
Re: Russischer Auslandspass während Beantragung Eheschliessung
Verfasst: 10 Jan 2008, 00:17
von Zeppelin
scalloped hat geschrieben:...weiss jemand, wie das Verfahren bei der Beantragung eines Heirats-Visums über die deutsche Botschaft ist?
Muss meine Verlobte ihren Pass für die Dauer der Bearbeitung abgeben und kann somit nicht mit dem noch bestehenden Touristenvisum nach Deutschland reisen? Oder muss der Pass nur vorgelegt werden und nach positiver Rückmeldung der Ausländerbehörde nochmals bei der Botschaft abgegeben werden, um das Visum einzuheften?
Es wäre nicht schlecht, wenn wir bis zur Ausstellung eines Heiratsvisums die verbleibenden Tage des Touristenvisums nutzen könnten.
Es wäre nicht schlecht, wenn Du die konkreten Umstände mal etwas genauer formulieren würdest.
Sonst kann man nur spekulieren, worum es geht.
Z.
Re: Russischer Auslandspass während Beantragung Eheschliessung
Verfasst: 10 Jan 2008, 00:33
von scalloped
Ok, dann mal etwas genauer:
Meine Verlobte und ich wollen heiraten. Momentan hat sie ein Touristenvisum, gültig für 6 Monate (Bis Ende Mai) und für 45 Aufenthaltstage. Ende Januar wollen wir zum Standesamt und die Eheschliessung beantragen.
Wenn ich richtig informiert bin, kann nach erfolgtem OK des Standesamtes der Antrag für ein Heiratsvisum gestellt werden. Jetzt fragen wir uns, ob man für diesen Antrag den russischen Pass bei der Botschaft abgeben muss oder nur vorzeigen muss. Die Antrags-Unterlagen werden ja zum Ausländeramt meines Wohnsitzes geschickt und dort geprüft. Ich frage mich, ob man den Pass nach positiver Rückmeldung des Ausländeramtes nochmals zum Einheften des Visums bei der Botschaft vorlegen kann, oder ob der Pass für die gesamte Bearbeitungszeit "weg" ist.
Wir hätten nämlich gerne noch die restlichen Tage des Touristenvisums im April und Mai für zwei Deutschland-Besuche genutzt. Muss sie den Pass aber bei der Botschaft abgeben, wird aus diesen Plänen nichts.
Ich hoffe mal, dass es einigermassen verständlich war :-)
Grüße
Scalloped
Re: Russischer Auslandspass während Beantragung Eheschliessung
Verfasst: 10 Jan 2008, 01:04
von Zeppelin
Okay, damit ist es etwas klarer.
Das Heiratsvisum muss sie natürlich beim zust. Konsulat in der Heimat beantragen und m.W. dabei zwar nicht ihren Pass abgeben, aber das aktuelle Visum würde ungültig gestempelt. Damit wäre zwischenzeitlich eine erneute Einreise in den Schengenraum ohnehin unmöglich.
Allerdings vergeht i.d.R. zwischen Beantragung der Eheschließung und der Zustimmung des OLG zur Befreiung von der Beibrinung eines EFZ einige Zeit.
Deine Verlobte kann also ihr derzeitiges Visum durchaus ausschöpfen und dann in das Antragsverfahren für das Heiratsverfahren übergehen - ändert aber auch nichts an den Umständen.
Mir scheint, dass Dir der Verfahrensablauf nicht so ganz klar ist, und dass sich hier offfenkundig ein Tourivisum mit einem Antrag auf ein Visum zum Zweck der Eheschleißung überscheiden.
Mit dem neuen Visaantrag erlischt der ursprüngliche Einreisezweck, womit auch das jetzige Visum hinfällig ist.
Die Zwischenzeit wird Deine Verlobte wohl oder übel in der Heeimat verbringen müssen, wenn sie sich nicht des möglichen Vorwurfs eines Visamissbrauchs aussetzen möchte.
Kurzum: Hier sein, die Entscheidung von OLG und StA abwarten, mal kurz nach Hause fahren, um das Heiratsvisum zu beantragen, sofort wieder herkommen und abwarten, dann wieder zurück um das Visum abzuholen, ist nicht.
Bedenke auch, dass für ein Heiratsvisum inzwischen ein Sprachtestzeugnis vorzulegen ist, u.v.a.m.
Z.
Re: Russischer Auslandspass während Beantragung Eheschliessung
Verfasst: 10 Jan 2008, 01:28
von scalloped
Danke erst mal.
Mir ist der Unterschied schon klar. Sprachprüfung beim Goethe-Institut sowie die voraussichtlich benötigten Unterlagen sind schon "in Arbeit" und sollten kein Problem darstellen.
Was mir nicht klar war/ist:
Kann man bei der Beantragung des Heiratsvisums einen "Wunschtermin" angeben?
Dieses Visum berechtigt ja m.W. zum Aufenthalt für drei Monate zum Zwecke der Heirat. Wenn es zweitlich funktioniert (ich gehe mal grob von ca. 8 Wochen StAmt + OLG, also wahrscheinlich bis Ende März/Anfang April - und für 8 Wochen bei der Visa-Bearbeitung, also Ende Mai/Anfang Juni, aus) könnte das Heiratsvisum ab Anfang Juni gelten.
Die Idee war einfach, das bestehende Touristenvisum bis Ende Mai auszuschöpfen und die Pause nicht zu lange werden zu lassen. Visa-Missbrauch ist selbstverständlich nicht beabsichtigt. Ich hatte einfach gehofft, dass wir das Touri-Visum noch bis Ende Mai nutzen können und dann kurze Zeit später das Visum zur Eheschliessung gültig wird.
Soviel zu meinen Gedanken, die sich wohl leider nicht umsetzen lassen. Also werde ich wohl nochmal nach Russland fliegen und sie dort besuchen :-)
Grüße
Scalloped
Re: Russischer Auslandspass während Beantragung Eheschliessung
Verfasst: 11 Jan 2008, 21:41
von Zeppelin
scalloped hat geschrieben:Was mir nicht klar war/ist:
Kann man bei der Beantragung des Heiratsvisums einen "Wunschtermin" angeben?
Dieses Visum berechtigt ja m.W. zum Aufenthalt für drei Monate zum Zwecke der Heirat. Wenn es zweitlich funktioniert (ich gehe mal grob von ca. 8 Wochen StAmt + OLG, also wahrscheinlich bis Ende März/Anfang April - und für 8 Wochen bei der Visa-Bearbeitung, also Ende Mai/Anfang Juni, aus) könnte das Heiratsvisum ab Anfang Juni gelten.
Die Idee war einfach, das bestehende Touristenvisum bis Ende Mai auszuschöpfen und die Pause nicht zu lange werden zu lassen. Visa-Missbrauch ist selbstverständlich nicht beabsichtigt. Ich hatte einfach gehofft, dass wir das Touri-Visum noch bis Ende Mai nutzen können und dann kurze Zeit später das Visum zur Eheschliessung gültig wird.
Soviel zu meinen Gedanken, die sich wohl leider nicht umsetzen lassen. Also werde ich wohl nochmal nach Russland fliegen und sie dort besuchen :-)
Ganz so dark würde ich das in dieser Konstellation nicht sehen.
Bei dem Timing könntet ihr evtl. sogar noch während des Touriaufenthaltes hier heiraten.
Sofern Eure ABH da mitspielt (hängt sehr vom jeweiligen Bundesland ab - was Du ja nicht angegeben hast) könntet ihr Euch den ganzen Dünnpfiff mit dem Heiratsvisum evtl. ersparen.
Denn wenn das OLG seine Zustimmung gibt, während sie hier ist, könnt ihr Euch natürlich sofort trauen lassen, falls das organisierbar ist.
Wir hatten das in 2003 so gemacht (Berlin.) Ob das heute noch geht weiß ich nicht.
Aber ich hab damals einfach mal unseren SB bei der ABH angerufen und gefragt, was wäre wenn... Und der meinte nur, dass sie sie dort die vergebliche Mühe lieber ersparen würden, meine Frau wieder herauszuwerfen, zumal sie ja keinen Visamissbrauch betrieben hatte, weil der ursprüngliche Einreisezweck durchaus erfüllt worden war. (Dies konnte natürlich belegt werden.)
Auch gibt es nicht wirklich einen ultimativen Zwang, ein Zeugnis über die grundlegenden Spachfähigkeiten vorzulegen, sofern ABH bzw. Konsulate dazu bereit sind, sich selbst ein Bild von den Deutschkenntnissen der/des nachziehenden Ehegatten zu machen.
So ein Zeugnis braucht man nur dann, falls die Behörden dies auch explizit verlangen und es ablehnen, den Versuch einer direkten Kommunikation zu unternehmen.
Es gibt halt Formalisten und Realisten...
Sollte der Versuch scheitern, schon von hier aus direkt eine AE zu bekommen, bleibt ja immernoch die Option, die Ihr offenbar sowieso schon eingerechnet habt: nämlich Ausreise, dann FZF-Visum (also nicht mehr Heiratsvisum) abwarten und Wiedereinreise.
Diesen Plan-B hatten wir damals ohnehin im Gepäck, aber die AE erleichterte fortan weitere Reisen und sparte enormen Aufwand an Zeit, Organisation und nat. auch Geld.
Z.
Re: Russischer Auslandspass während Beantragung Eheschliessung
Verfasst: 14 Jan 2008, 13:07
von manuchka
scalloped hat geschrieben:Muss meine Verlobte ihren Pass für die Dauer der Bearbeitung abgeben und kann somit nicht mit dem noch bestehenden Touristenvisum nach Deutschland reisen? Oder muss der Pass nur vorgelegt werden und nach positiver Rückmeldung der Ausländerbehörde nochmals bei der Botschaft abgegeben werden, um das Visum einzuheften?
Wie beim Beantragen eines jeden Visums muss der Reise- bzw. Auslandspass dafür abgegeben werden. Nur mal Pass vorzeigen geht nicht, der Pass ist Bestandteil der Antragsunterlagen. Da die dt. Botschaft aber innerhalb von drei Arbeitstagen den Pass fertig macht, kann man danach evtl. noch reisen. Ob allerdings möglicherweise das Touri-Visum annulliert wird, wenn das neue Visum reinkommt, weiß ich nicht, da würde ich mal in der Visastelle anrufen und nachfragen. +7-495-933-43-11
Achtung: Wenn das Tourivisum am 10.1. abläuft und am 11.1. beginnt die Gültigkeit des anderen Visums, kann man trotzdem nicht ununterbrochen in DE bleiben. Das heißt, nach Ablauf des Tourivisums muss deine Liebste noch mal zurück nach RUS.
Re: Russischer Auslandspass während Beantragung Eheschliessung
Verfasst: 14 Jan 2008, 14:50
von wolk0815
manuchka hat geschrieben:.. Das heißt, nach Ablauf des Tourivisums muss deine Liebste noch mal zurück nach RUS.
hhmm.. mir kam gerade ein Gedanke: das muss dann aber nicht unbedingt RUS sein, oder ? Wenn man vielleicht günstiger in ein anderes Nicht-Schengenland reisen kann, müsste das doch auch gehen. Es wird zwar immer bei der Visavergabe auf Rückkehrwilligkeit geprüft, aber ich denke hier gehts mehr um das Nicht-illegal-im-Schengenraum-bleiben. Hat man den/einen Ausreisestempel also spätestens am 10. im Pass, so sollte doch alles OK sein. Andere Meinungen ?!
Re: Russischer Auslandspass während Beantragung Eheschliessung
Verfasst: 14 Jan 2008, 14:55
von Zejtnot
manuchka hat geschrieben:Ob allerdings möglicherweise das Touri-Visum annulliert wird, wenn das neue Visum reinkommt, weiß ich nicht, da würde ich mal in der Visastelle anrufen und nachfragen. +7-495-933-43-11
Habe letztens diese Frage gestellt: Ja, vorhandene Visa müssen eigentlich annulliert werden. Aber man kann sicher mal um eine Ausnahme bitten. Fragen schadet nicht.