Übersetzungen und Terminwunsch für Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 12 Jan 2008, 19:03
Und schon wieder habe ich einige Fragen (das Thema kommt aber langsam in Bewegung):
Ich war am Donnerstag bei der zuständingen Ausländerbehörde (BW, Raum Karlsruhe) und habe mich über den Ablauf der Vorbereitung zur Eheschließung und des Visumantrags informiert.
Die Dame war sehr nett und hilfsbereit. Den Vorschlag, ein bestehendes Touristenvisum bei Aufenthalt meiner Verlobten in Deutschland für die Eheschliessung zu nutzen, ha sie mir gemacht. Da unser Zeitplan aber aus organisatorischen Gründen eine Trauung im Sommer (Juli oder August) vorsieht, hielt sie den offiziellen Weg über Antrag beim Standesamt und anschliessend Visaantrag für Eheschliessung für sicherer.
Anschliessend war ich beim Standesamt und habe mich über alle benötigten Unterlagen informiert. Jetzt gibt es noch zwei Fragen, bei denen Ihr mir vielleicht helfen könnt:
1. Übersetzung russischer Dokumente in die deutsche Sprache
Laut Information des Standesbeamten müssen alle Übersetzungen von einem in Deutschland beeidigten Urkundenübersetzer angefertigt werden. Ob und wo es solche Übersetzer in Moskau gibt, konnte er mir nicht sagen und verwies mich an die Botschaft. Dort hat meine Verlobte nachgefragt und erhielt die Antwort, dass jedes in Moskau angesiedelte, offizielle Übersetzungsbüro genutzt werden könne und die Übersetzungen dort auch gleich von einem russischen Notar beglaubigt werden können. Wenn das so ist wäre es natürlich toll, ansonsten habe ich etwas Angst davon, dass das OLG diese Übersetzungen nicht anerkennt und wir das ganze nochmals tun müssen. Wer hat vor kurzem Erfahrungen zu diesem Thema gemacht und welche?
2. Gültigkeitsdauer und -termine des Heiratsvisums
Meines Wissens gilt ein Heiratsvisum 3 Monate, in dieser Zeit muss geheiratet werden. Der Standesbeante meinte, es gebe wahrscheinlich keine so kurze Befristung, war sich aber nicht sicher. Stimmen die 3 Monate? Und wie ist es mit dem Gültigkeitsbeginn dieses Visums: Kann man darauf Einfluss nehmen (natürlich nicht die Bearbeitungszeit verkürzen, sondern einen Wunschtermin nennen).
Grund: Wir wollten den Antrag voraussichtlich Anfang April stellen, gehen mal von ca. 8 Wochen Bearbeitungszeit aus. Die Dame in Ausländeramt meinte aber, dass es u.U. auch deutlich schneller gehen kann, wenn sie über den Antrag informiert sind und Standesamt und OLG bereits zugestimmt haben. Bei einem Hochzeitstermin im August, was wir uns wünschen, wäre ein Visumsbeginn früher als 1. Juni eher stressig. Kann man den Antrag also früh abgeben und sich einen nach hinten verzögerten Beginn "wünschen" oder legt die Botschaft bzw. die Ausländerbehörde den Gültigkeitsbeginn immer selbst fest, ohne dass man darauf Einfluss nehmen kann?
Danke für Eure Hilfe!
Scalloped
Ich war am Donnerstag bei der zuständingen Ausländerbehörde (BW, Raum Karlsruhe) und habe mich über den Ablauf der Vorbereitung zur Eheschließung und des Visumantrags informiert.
Die Dame war sehr nett und hilfsbereit. Den Vorschlag, ein bestehendes Touristenvisum bei Aufenthalt meiner Verlobten in Deutschland für die Eheschliessung zu nutzen, ha sie mir gemacht. Da unser Zeitplan aber aus organisatorischen Gründen eine Trauung im Sommer (Juli oder August) vorsieht, hielt sie den offiziellen Weg über Antrag beim Standesamt und anschliessend Visaantrag für Eheschliessung für sicherer.
Anschliessend war ich beim Standesamt und habe mich über alle benötigten Unterlagen informiert. Jetzt gibt es noch zwei Fragen, bei denen Ihr mir vielleicht helfen könnt:
1. Übersetzung russischer Dokumente in die deutsche Sprache
Laut Information des Standesbeamten müssen alle Übersetzungen von einem in Deutschland beeidigten Urkundenübersetzer angefertigt werden. Ob und wo es solche Übersetzer in Moskau gibt, konnte er mir nicht sagen und verwies mich an die Botschaft. Dort hat meine Verlobte nachgefragt und erhielt die Antwort, dass jedes in Moskau angesiedelte, offizielle Übersetzungsbüro genutzt werden könne und die Übersetzungen dort auch gleich von einem russischen Notar beglaubigt werden können. Wenn das so ist wäre es natürlich toll, ansonsten habe ich etwas Angst davon, dass das OLG diese Übersetzungen nicht anerkennt und wir das ganze nochmals tun müssen. Wer hat vor kurzem Erfahrungen zu diesem Thema gemacht und welche?
2. Gültigkeitsdauer und -termine des Heiratsvisums
Meines Wissens gilt ein Heiratsvisum 3 Monate, in dieser Zeit muss geheiratet werden. Der Standesbeante meinte, es gebe wahrscheinlich keine so kurze Befristung, war sich aber nicht sicher. Stimmen die 3 Monate? Und wie ist es mit dem Gültigkeitsbeginn dieses Visums: Kann man darauf Einfluss nehmen (natürlich nicht die Bearbeitungszeit verkürzen, sondern einen Wunschtermin nennen).
Grund: Wir wollten den Antrag voraussichtlich Anfang April stellen, gehen mal von ca. 8 Wochen Bearbeitungszeit aus. Die Dame in Ausländeramt meinte aber, dass es u.U. auch deutlich schneller gehen kann, wenn sie über den Antrag informiert sind und Standesamt und OLG bereits zugestimmt haben. Bei einem Hochzeitstermin im August, was wir uns wünschen, wäre ein Visumsbeginn früher als 1. Juni eher stressig. Kann man den Antrag also früh abgeben und sich einen nach hinten verzögerten Beginn "wünschen" oder legt die Botschaft bzw. die Ausländerbehörde den Gültigkeitsbeginn immer selbst fest, ohne dass man darauf Einfluss nehmen kann?
Danke für Eure Hilfe!
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