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voruebergehende Einfuhr eines juengeren Fahrzeugs

Verfasst: 16 Jan 2008, 11:43
von AnGro
Hallo,

ist irgendjemand von euch in letzter Zeit mit seinem Auto, was juenger als drei Jahre war, nach Russland eingereist?

Hintergrund der Frage: Mir hat mal ein Ukrainer erzaehlt, dass er bei einem Versuch mit einem fast noch neuem Auto von Finnland nach Kiew durch Russland zu fahren mit dem russischen Zoll Probleme hatte, da dieser die Hinterlegung einer Kaution wollte, man hat ihm wohl nicht abgenommen, dass er das Auto auch wieder ausfuehren wollte. Den Typen habe ich dann auf der Faehre von Hanko nach Rostock getroffen.

Danke und Gruss.

Re: voruebergehende Einfuhr eines juengeren Fahrzeugs

Verfasst: 16 Jan 2008, 11:56
von manuchka
Ich habe es nicht versucht, kann mir aber gut vorstellen, dass das in der Tat so ist, weil alle Autos unter 3 Jahren Alter als Neuwagen angesehen werden und für die ein heftig hoher Einfuhrzoll gilt. Man will so vermutlich unterbinden, dass die einfach so reingeschmuggelt werden und dann in den unendlichen Weiten der RF verschwinden.

Re: voruebergehende Einfuhr eines juengeren Fahrzeugs

Verfasst: 19 Jan 2008, 17:14
von m1009
hi,

wenn du als deutscher mit einen in deutschland zugelassenen einreist, gibts keine probleme. vorausgesetzt du hast alle dokumente dabei. egal wie alt das auto ist.
wen das in deutschland zugelassene fahrzeug von einen ausslaender gelenkt wird, dann ist es in der tat so, das eine kaution erhoben wird. ist uns auch schon passiert. man wollte 10% vom fahrzeugneuwert haben.

Re: voruebergehende Einfuhr eines juengeren Fahrzeugs

Verfasst: 23 Jan 2008, 13:34
von Glider
Der russische Zöllner unterscheidet sich in seiner Denke gar nicht von allen anderen Zöllnern dieser Welt:
Reist ein Deutscher mit einer deutsch zugelassenen Kiste ein, dann wird dieser aller Schätzung nach wieder mit dieser Kiste ausreisen.
Macht er es nicht, weil das Ding gemopst wurde, dann wird spätestens bei der Ausreise ohne Auto der Zoll fällig.

Reist ein Russe mit derselben deutsch zugelassenen Kiste ein, auch wenn es sich nicht um ein Exportkennzeichen handelt, dann wird der Zöllner
vermuten, dass das Auto nicht wieder ausgeführt werden soll und zur Kasse (zur Kaution) bitten. Das lässt sich auf jede beliebige Zollgrenze
übertragen.