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Verhinderung möglicher Kindsentführung
Verfasst: 21 Jan 2008, 18:31
von hilfesucher
Hallo,
meine Frau ist russische Staatsangehörige (mit Aufenthaltstitel für Deutschland) und ich bin deutscher Staatsangehöriger. Unser Sohn ist 4 Jahre alt und hat bis jetzt nur die deutsche Staatsangehörigkeit.
Da wir uns trennen wollen und ich Angst habe, dass meine Frau unseren Sohn gegen meinen Willen mit nach Russland nehmen will, möchte ich keine russische Staatsangehörigkeit für unseren Sohn.
Meine Frage:
Kann meine Frau ohne mich die russische Staatsangehörigkeit für unseren Sohn in Bonn (oder Berlin) beantragen, obwohl sie das nach deutschem Gesetz nicht darf (geminesames Sorgerecht)?
Könnte dies in Russland möglich sein?
Die Seiten des russischen Konsulats in Bonn zu diesem Thema sind leider nur auf russisch und telefonisch erreicht man nie jemanden (immer besetzt!). Eine e-mail an das Konsulat blieb bis jetzt auch unbeantwortet.
Wer kennt sich hier aus???
Hoffe sehr auf Hilfe - bin mit meinen Nerven langsam am Ende

Re: Verhinderung möglicher Kindsentführung
Verfasst: 21 Jan 2008, 21:06
von harald63
Wenn ich es richtig sehe, hat Dein Sohn als Kind einer Russin auf jeden Fall schon die russische Staatsangehörigkeit. Was er wohl nicht hat, ist ein russischer Pass.
Wie es die Russen sehen, weiss ich nicht. Im deutschen Fall ist es so, dass nicht das Sorgerecht entscheidet, sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Habt ihr es gemeinsam, könntet ihr nur gemeinsam für das Kind einen deutschen Pass austellen lassen. Die Frage ist nun, inwieweit sich das russische Konsulat um so etwas kümmert, wenn eine Russin mit einem Kind, dessen Herkunft sie anhand der Geburtsurkunde belegen kann, einen russischen Pass für das Kind ausgestellt haben will. Ich kann mir vorstellen, dass auch diese die hiesige Gesetzeslage beachten müssen, weil sie sonst unter Umständen Beihilfe zur Kindesentziehung leisten. Das Kind und der Vater sind ja immerhin deutsche Staatsbürger.
Ich würde Dir empfehlen, dich auch an das Forum von
http://www.info4alien.de zu wenden.
Re: Verhinderung möglicher Kindsentführung
Verfasst: 21 Jan 2008, 21:48
von Paulchen
also ich habe gerade für meinen Sohn die russiche Staatsbürgerschaft beantragt. Ob es sich da nun nur um einen Klarstellungsakt durch Eintragung in den Pass handelt oder um ein konstitutives Antragsverfahren, das ist mir nicht so recht klar geworden. Jedenfalls mußte ich auch auf der Botschaft erscheinen und von meinen Ausweispapieren apostillierte Beglaubigungen vorlegen und einen Antrag unterschreiben. Ich schätze daher, dass Deine Frau das alleine nicht wird bewerkstelligen können.
Re: Verhinderung möglicher Kindsentführung
Verfasst: 22 Jan 2008, 01:50
von wolk0815
Ich kann Paulchen nur beipflichten. Um unsere Tochter durch Eintrag in den Pass auch offiziell die russ. Staatsbürgerschaft zu bestätigen (was ja durch einen Pass geschieht), musste auch ich eine Einverständniserklärung unterschreiben. Persönlich vor den Augen des Konsulatmitarbeiters.
In einem russ. Konsulat in D kommt sie also wohl (sollte sie in diese Richtung spielen wollen) nicht weiter.
Nun gilt herauszufinden, ob sie einfach einen D Ausweis für das Kind bekommen, ein Visum beantragen und dann auch alleine mit dem Kind ausreisen könnte. Hier gilt es wohl generell mal herauszufinden, ob man als Elternteil mit gültigen Ausweispapieren für beide auch ohne eine extra Schreiben des Vaters verreisen kann.
Wenn man also überhaupt etwas braucht und nicht schon der Pass(-eintrag) aussreicht, dann würde ich mal sagen, dass es ein einfaches Schreiben nicht tut. Woher sollte denn der Grenzbeamte wissen, ob das nun wirklich vom Vater unterschrieben ist ? Aber in dem Bereich kann ich nur spekulieren, lass es also lieber. Solch gefährliches Halbwissen nutzt nicht wirklich.
Hoffe aber für euch, dass es nicht zu diesem befürchteten Szenario kommt.
Re: Verhinderung möglicher Kindsentführung
Verfasst: 22 Jan 2008, 14:45
von Oletsch
wolk0815 hat geschrieben:Ich kann Paulchen nur beipflichten. Um unsere Tochter durch Eintrag in den Pass auch offiziell die russ. Staatsbürgerschaft zu bestätigen (was ja durch einen Pass geschieht), musste auch ich eine Einverständniserklärung unterschreiben. Persönlich vor den Augen des Konsulatmitarbeiters.
Das ist richtig, im russischen Konsulat bekommt das Kind keinen Pass bzw. keinen Eintrag in den Pass der Mutter ohne Anwesenheit des Vaters und seiner Unterschrift. Übrigens ein sehr komischer Ablauf - der Vater muss eine Einverständniserklärung unterschreiben, die nur in russischer Sprache verfasst ist, und es interessiert keinen, ob er russisch versteht.
Kleine Anmerkung zum Eintrag in dem Reisepaß und Staatsangehörigkeit. Soweit mir bekannt: seit einiger Zeit bedeutet die Tatsache, dass das Kind im russischen Reisepaß (der Mutter) eingetragen ist,
nicht, dass es auch automatisch russische Staatsangehörigkeit hat. Ich wusste es auch nicht, als wir für unseren Sohn den Eintrag in meinen Reisepaß beantragt haben. Um die russische Staatsangehörigkeit offiziel zu belegen, muss das Konsulat auf die Geburtsurkunde des Kindes (die apostillierte, beglaubigte, ins russische übersetzte) einen Stempel abdrücken, wo extra steht, dass es nun russischer Staatsbürger ist. Nur so.
Gruß
Oletsch
Re: Verhinderung möglicher Kindsentführung
Verfasst: 23 Jan 2008, 19:46
von Zeppelin
wolk0815 hat geschrieben:Nun gilt herauszufinden, ob sie einfach einen D Ausweis für das Kind bekommen, ein Visum beantragen und dann auch alleine mit dem Kind ausreisen könnte. Hier gilt es wohl generell mal herauszufinden, ob man als Elternteil mit gültigen Ausweispapieren für beide auch ohne eine extra Schreiben des Vaters verreisen kann.
Dies ist ein sehr wichtiger Hinweis, denn nach dt. Recht müssen
eigentlich beide Eltern einen Pass für das Kind beantragen.
Aber die Betonung liegt auf
EIGENTLICH, denn es wird wohl in manchen Einwohnerämtern recht lax gehandhabt und dann klappt es halt auch, dass nur der eine Elternteil allein sich den Pass für das Kind besorgt.
Ob es damit dann allerdings möglich wäre, auch allein ein Visum für das Kind beim russischen Konsulat zu beantragen, weiß ich nicht. Jedoch wäre ein solches Visum ja nötig, solange das Kind nicht in den Pass der Mutter eingetragen ist bzw. einen eigenen russ. Pass hätte.
Ich würde für den Fall des TS vorsorglich die zuständige Meldebehörde, das zuständige Jugendamt und ggf. auch das zust. Standesamt informieren.
Ansonsten verweise auch ich auf
http://www.info4alien.de
Gruß,
Zeppelin