Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung
Verfasst: 23 Jan 2008, 15:14
Hallo,
erst einmal ein großes Lob an alle die dieses Forum verwalten und die FAQ's und hilfreichen Beiträge
erstellt haben. Damit wird einem doch so mancher Stein von den Schultern genommen und neue oder andere
Möglichkeiten aufgezeigt. Das Verzweifeln wird weniger
Trotz der ausführlichen Erklärungen sind doch noch einige Fragen offen geblieben.
Bei uns, meiner Verlobten und mir, welche aus Russland (Moskau) kommt, sollen sobald wie möglich die
Hochzeitsglocken klingen.
Zur Durchführung habe ich jedoch noch ein paar Fragen. Wir werden in Baden-Württemberg, OLG Kreis
Stuttgart, heiraten und leben.
Eine kurze Liste der Dokumente die zum Antrag der Eheschließung verlangt werden:
Mann, Deutsch in Deutschland lebend, keine Kinder, nicht verheiratet (gewesen):
1) Abstammungsurkunde neuren Datums (Alt. begl. Abschrift des Geburtseintrags) <- kein Problem
2) Personalausweis oder Reispass <- kein Problem
3) Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes <- kein Problem (vielleicht zeitlicher Vorteil)
Frau, Russin aus Russland(Moskau), keine Kinder, nicht verheiratet (gewesen):
1) Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern, im Original mit Apostille (Überbeglaubigung) und einer
vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache (durch einen vereidigten Übersetzer, zu finden Webseite
OLG-Stuttgart)
2) Russischer Reispass in belgaubigter Kopie (durch russischen Notar) ? ? ? keine Angaben zur Übersetzung
? ? ?
3) Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes ? ? ? keine Angaben zur Übersetzung ? ? ?
4) Familienstandserklärung nicht älter als 6 Monate, abgegeben vor einem russischen Notar im Original mit
Apostille und einer vollständigen Übersetzung in die Deutsche Sprache (durch einen vereidigten Übersetzer,
zu finden Webseite OLG-Stuttgart)
!! Wichtig es sind insbesondere auch Angaben zu vorherigen Eheschließungen in der Heimat oder im Ausland
zu machen !!
5) Russischer Inlandspass in vollständiger beglaubigter Kopie mit einer Übersetzung aller darin
enthaltenen Eintragungen in die deutsche Sprache (durch einen vereidigten Übersetzer, zu finden Webseite
OLG-Stuttgart)
!!! Bitte korrigiert mich falls etwas nicht stimmt, z.B. die Beglaubigungen etc. Habe alle Infos von offiziellen Dokumenten. !!!
aktueller Stand:
Deutsche Seite:
Von mir aus ist alles klar, ich habe die meine aktuelle Abstammungsurkunde und Personalausweis
(klar
). Die Aufenthaltsbescheinigung kann, laut Aussage des Standesamtmitarbeiters auch dieser
beantragen.
Russische Seite:
Sie hat die Geburtsurkunde und die Aufenthaltsbescheinigung. Notariell hat Sie heute die
Familienstandserklärung abgegeben. Im Laufe der verbleibenden Woche erhält Sie darauf die Apostille.
Inlandspass und Reisepass werden noch kopiert und notariell beglaubigt.
Frage1: Wird die Hochzeitantrag schneller zugelassen wenn die Deutsche Aufenthaltsbescheinigung schon
vorliegt anstatt durch das Standesamt? Oder bringt das keinen Vorteil?
Frage2: Muss der Russische Reisepass auch übersetzt werden?
Frage3: Muss die Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes in Russland auch übersetzt werden?
Frage4: Genügen notariell beglaubigte Kopien von Inland-und Reisepass oder muss die Beglaubigung von einer
offiziellen Einrichtung erfolgen? (wie anscheinend beim Antrag des Visum?)
Frage5: Genügt zum Antrag der Eheschließung die beglaubigte Kopie von Inland-und Reisepass
Frage6: Bringt es einen Vorteil wenn zur Anmeldung zur Eheschließung beide Verlobte anwesend sind? Laut Standesamt Beamten wäre das egal.
Frage7: Kennt jemand einen vereidigten Übersetzer Raum 765XX welcher mir die Dokumente im vorab übersetzt. Ich habe diese als Scans hier und möchte das vorab übersetzen lassen. Wenn Sie die Originale und beglaubigten Kopien mitbringt, würde ich diese einfach vorzeigen und der Übersetzer setzt seine Beglaubigung.
Sie kommt mitte Februar mit einem Touristenvisum. Zu diesem Zeitpunkt würde ich uns gern zur Eheschließung anmelden.
Vielen Dank für eure Geduld beim lesen
Es kommt noch ein zweiter Post über Visumfragen 
Ich werde den Fortgang hier schildern. Für eure Antworten, Hilfen und Verbesserungen wäre ich seeeeeeehr
dankbar
Gruß
OTB2k8
erst einmal ein großes Lob an alle die dieses Forum verwalten und die FAQ's und hilfreichen Beiträge
erstellt haben. Damit wird einem doch so mancher Stein von den Schultern genommen und neue oder andere
Möglichkeiten aufgezeigt. Das Verzweifeln wird weniger
Trotz der ausführlichen Erklärungen sind doch noch einige Fragen offen geblieben.
Bei uns, meiner Verlobten und mir, welche aus Russland (Moskau) kommt, sollen sobald wie möglich die
Hochzeitsglocken klingen.
Zur Durchführung habe ich jedoch noch ein paar Fragen. Wir werden in Baden-Württemberg, OLG Kreis
Stuttgart, heiraten und leben.
Eine kurze Liste der Dokumente die zum Antrag der Eheschließung verlangt werden:
Mann, Deutsch in Deutschland lebend, keine Kinder, nicht verheiratet (gewesen):
1) Abstammungsurkunde neuren Datums (Alt. begl. Abschrift des Geburtseintrags) <- kein Problem
2) Personalausweis oder Reispass <- kein Problem
3) Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes <- kein Problem (vielleicht zeitlicher Vorteil)
Frau, Russin aus Russland(Moskau), keine Kinder, nicht verheiratet (gewesen):
1) Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern, im Original mit Apostille (Überbeglaubigung) und einer
vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache (durch einen vereidigten Übersetzer, zu finden Webseite
OLG-Stuttgart)
2) Russischer Reispass in belgaubigter Kopie (durch russischen Notar) ? ? ? keine Angaben zur Übersetzung
? ? ?
3) Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes ? ? ? keine Angaben zur Übersetzung ? ? ?
4) Familienstandserklärung nicht älter als 6 Monate, abgegeben vor einem russischen Notar im Original mit
Apostille und einer vollständigen Übersetzung in die Deutsche Sprache (durch einen vereidigten Übersetzer,
zu finden Webseite OLG-Stuttgart)
!! Wichtig es sind insbesondere auch Angaben zu vorherigen Eheschließungen in der Heimat oder im Ausland
zu machen !!
5) Russischer Inlandspass in vollständiger beglaubigter Kopie mit einer Übersetzung aller darin
enthaltenen Eintragungen in die deutsche Sprache (durch einen vereidigten Übersetzer, zu finden Webseite
OLG-Stuttgart)
!!! Bitte korrigiert mich falls etwas nicht stimmt, z.B. die Beglaubigungen etc. Habe alle Infos von offiziellen Dokumenten. !!!
aktueller Stand:
Deutsche Seite:
Von mir aus ist alles klar, ich habe die meine aktuelle Abstammungsurkunde und Personalausweis
(klar
beantragen.
Russische Seite:
Sie hat die Geburtsurkunde und die Aufenthaltsbescheinigung. Notariell hat Sie heute die
Familienstandserklärung abgegeben. Im Laufe der verbleibenden Woche erhält Sie darauf die Apostille.
Inlandspass und Reisepass werden noch kopiert und notariell beglaubigt.
Frage1: Wird die Hochzeitantrag schneller zugelassen wenn die Deutsche Aufenthaltsbescheinigung schon
vorliegt anstatt durch das Standesamt? Oder bringt das keinen Vorteil?
Frage2: Muss der Russische Reisepass auch übersetzt werden?
Frage3: Muss die Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes in Russland auch übersetzt werden?
Frage4: Genügen notariell beglaubigte Kopien von Inland-und Reisepass oder muss die Beglaubigung von einer
offiziellen Einrichtung erfolgen? (wie anscheinend beim Antrag des Visum?)
Frage5: Genügt zum Antrag der Eheschließung die beglaubigte Kopie von Inland-und Reisepass
Frage6: Bringt es einen Vorteil wenn zur Anmeldung zur Eheschließung beide Verlobte anwesend sind? Laut Standesamt Beamten wäre das egal.
Frage7: Kennt jemand einen vereidigten Übersetzer Raum 765XX welcher mir die Dokumente im vorab übersetzt. Ich habe diese als Scans hier und möchte das vorab übersetzen lassen. Wenn Sie die Originale und beglaubigten Kopien mitbringt, würde ich diese einfach vorzeigen und der Übersetzer setzt seine Beglaubigung.
Sie kommt mitte Februar mit einem Touristenvisum. Zu diesem Zeitpunkt würde ich uns gern zur Eheschließung anmelden.
Vielen Dank für eure Geduld beim lesen
Ich werde den Fortgang hier schildern. Für eure Antworten, Hilfen und Verbesserungen wäre ich seeeeeeehr
dankbar
Gruß
OTB2k8