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Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung

Verfasst: 23 Jan 2008, 15:14
von OTB2k8
Hallo,

erst einmal ein großes Lob an alle die dieses Forum verwalten und die FAQ's und hilfreichen Beiträge

erstellt haben. Damit wird einem doch so mancher Stein von den Schultern genommen und neue oder andere

Möglichkeiten aufgezeigt. Das Verzweifeln wird weniger :)

Trotz der ausführlichen Erklärungen sind doch noch einige Fragen offen geblieben.
Bei uns, meiner Verlobten und mir, welche aus Russland (Moskau) kommt, sollen sobald wie möglich die

Hochzeitsglocken klingen.
Zur Durchführung habe ich jedoch noch ein paar Fragen. Wir werden in Baden-Württemberg, OLG Kreis

Stuttgart, heiraten und leben.

Eine kurze Liste der Dokumente die zum Antrag der Eheschließung verlangt werden:


Mann, Deutsch in Deutschland lebend, keine Kinder, nicht verheiratet (gewesen):
1) Abstammungsurkunde neuren Datums (Alt. begl. Abschrift des Geburtseintrags) <- kein Problem

2) Personalausweis oder Reispass <- kein Problem

3) Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes <- kein Problem (vielleicht zeitlicher Vorteil)

Frau, Russin aus Russland(Moskau), keine Kinder, nicht verheiratet (gewesen):

1) Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern, im Original mit Apostille (Überbeglaubigung) und einer

vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache (durch einen vereidigten Übersetzer, zu finden Webseite

OLG-Stuttgart)

2) Russischer Reispass in belgaubigter Kopie (durch russischen Notar) ? ? ? keine Angaben zur Übersetzung

? ? ?

3) Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes ? ? ? keine Angaben zur Übersetzung ? ? ?

4) Familienstandserklärung nicht älter als 6 Monate, abgegeben vor einem russischen Notar im Original mit

Apostille und einer vollständigen Übersetzung in die Deutsche Sprache (durch einen vereidigten Übersetzer,

zu finden Webseite OLG-Stuttgart)
!! Wichtig es sind insbesondere auch Angaben zu vorherigen Eheschließungen in der Heimat oder im Ausland

zu machen !!

5) Russischer Inlandspass in vollständiger beglaubigter Kopie mit einer Übersetzung aller darin

enthaltenen Eintragungen in die deutsche Sprache (durch einen vereidigten Übersetzer, zu finden Webseite

OLG-Stuttgart)

!!! Bitte korrigiert mich falls etwas nicht stimmt, z.B. die Beglaubigungen etc. Habe alle Infos von offiziellen Dokumenten. !!!


aktueller Stand:

Deutsche Seite:

Von mir aus ist alles klar, ich habe die meine aktuelle Abstammungsurkunde und Personalausweis

(klar :D ). Die Aufenthaltsbescheinigung kann, laut Aussage des Standesamtmitarbeiters auch dieser

beantragen.


Russische Seite:

Sie hat die Geburtsurkunde und die Aufenthaltsbescheinigung. Notariell hat Sie heute die

Familienstandserklärung abgegeben. Im Laufe der verbleibenden Woche erhält Sie darauf die Apostille.
Inlandspass und Reisepass werden noch kopiert und notariell beglaubigt.


Frage1: Wird die Hochzeitantrag schneller zugelassen wenn die Deutsche Aufenthaltsbescheinigung schon

vorliegt anstatt durch das Standesamt? Oder bringt das keinen Vorteil?

Frage2: Muss der Russische Reisepass auch übersetzt werden?

Frage3: Muss die Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes in Russland auch übersetzt werden?

Frage4: Genügen notariell beglaubigte Kopien von Inland-und Reisepass oder muss die Beglaubigung von einer

offiziellen Einrichtung erfolgen? (wie anscheinend beim Antrag des Visum?)

Frage5: Genügt zum Antrag der Eheschließung die beglaubigte Kopie von Inland-und Reisepass

Frage6: Bringt es einen Vorteil wenn zur Anmeldung zur Eheschließung beide Verlobte anwesend sind? Laut Standesamt Beamten wäre das egal.

Frage7: Kennt jemand einen vereidigten Übersetzer Raum 765XX welcher mir die Dokumente im vorab übersetzt. Ich habe diese als Scans hier und möchte das vorab übersetzen lassen. Wenn Sie die Originale und beglaubigten Kopien mitbringt, würde ich diese einfach vorzeigen und der Übersetzer setzt seine Beglaubigung.

Sie kommt mitte Februar mit einem Touristenvisum. Zu diesem Zeitpunkt würde ich uns gern zur Eheschließung anmelden.
Vielen Dank für eure Geduld beim lesen :D :D :D Es kommt noch ein zweiter Post über Visumfragen :D
Ich werde den Fortgang hier schildern. Für eure Antworten, Hilfen und Verbesserungen wäre ich seeeeeeehr

dankbar :D :D :D


Gruß

OTB2k8

Re: Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung

Verfasst: 23 Jan 2008, 16:25
von Magdeburg-Moskva
Hallo, OTB2k8
OTB2k8 hat geschrieben: Frage2: Muss der Russische Reisepass auch übersetzt werden?
Frage dazu bitte Deinen Standesbeamten bzw. bitte ihn, dazu das OLG zu befragen.
An sich ist die Übersetzung eines Reisepasses sinnlos, da es ein internationales Dokument in russischer und englischer Sprache ist. Es gibt aber Beamte, die meinen, der RP müsste übersetzt werden.
Sinn macht die Übersetzung des Reisepasses, wenn er bestimmte Vermerke z. B. zum Familienstand enthält.
OTB2k8 hat geschrieben:Frage3: Muss die Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes in Russland auch übersetzt werden?
In 99,99 % der Fälle - ja.
OTB2k8 hat geschrieben:Frage4: Genügen notariell beglaubigte Kopien von Inland-und Reisepass oder muss die Beglaubigung von einer offiziellen Einrichtung erfolgen? (wie anscheinend beim Antrag des Visum?)
Es gibt nichts Geileres und als offizieller angesehenes als den russischen Notar ;-) Auch wenn es dort u. U. recht unorthodox zugehen sollte. Eine Apostille unter die Unterschrift des Notars schadet nicht. --> Standesamt fragen
OTB2k8 hat geschrieben:Frage5: Genügt zum Antrag der Eheschließung die beglaubigte Kopie von Inland-und Reisepass
Muss ja, wenn sie nicht zur Anmeldung anwesend ist, kann sie ja nicht andernorts ohne Original-Pässe herumlaufen.
OTB2k8 hat geschrieben:Frage6: Bringt es einen Vorteil wenn zur Anmeldung zur Eheschließung beide Verlobte anwesend sind? Laut Standesamt Beamten wäre das egal.
Der einzige, etwas vage Vorteil, wäre, dass man dadurch bei der Anmeldung eventuelle Bedenken gegen eine Scheinehe ausräumen könnte. Wenn sie aber stumm und stocksteif - wegen fehlender Deutschkenntnisse - dasitzt, kann das erst den Verdacht erhärten. Also, ist das nicht von Belang. Sollte man Euch mit diesem Verdacht begegnen, solltet ihr weitere Argumente gegen eine Scheinehe parat haben.

Für die Anmeldung zur Eheschließung "auf Distanz" muss Deine Verlobte das Formular Beitrittserklärung ausfüllen und dich oder eine andere Vertrauensperson bevollmächtigen, in ihrem Namen die Eheschließung anzumelden. Die Unterschrift dazu sollte notariell beglaubigt werden, Apostille schadet nicht. Das sachsen-anhaltische Formular habe ich schon mal beglaubigt ins Russische übersetzt.
OTB2k8 hat geschrieben:Frage7: Kennt jemand einen vereidigten Übersetzer Raum 765XX welcher mir die Dokumente im vorab übersetzt. Ich habe diese als Scans hier und möchte das vorab übersetzen lassen. Wenn Sie die Originale und beglaubigten Kopien mitbringt, würde ich diese einfach vorzeigen und der Übersetzer setzt seine Beglaubigung.
Du kannst auch gern einen Übersetzer von anderswo beauftragen, z. B. mich.
Übersetzer fassen eine Sache (Akte) nicht gern mehrmals an. Du kannst die Scans übersetzen lassen, der Übersetzer wird dann Übersetzung als "von einfacher Kopie" gefertigt beglaubigen. Der Nachweis, dass das Original mit der Kopie übereinstimmt und dass das Original gegenüber der Kopie und somit der Übersetzung in der Zwischenzeit nicht verändert wurde, ist Deine Sache. Bitte den Übersetzer, eine einfache Kopie/Ausdruck der Vorlage mit der Übersetzung zu verbinden. Frage zu den Formalia bitte nochmal den Standesbeamten.
OTB2k8 hat geschrieben:Sie kommt mitte Februar mit einem Touristenvisum. Zu diesem Zeitpunkt würde ich uns gern zur Eheschließung anmelden.
Kannste alles schon vorher erledigen, s.o.

Das alles ist keine Rechtsberatung, ich über nehme keine Haftung für gar nichts. Bitte immer schön den zuständigen Beamten fragen.

M.-M.

Re: Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung

Verfasst: 23 Jan 2008, 17:27
von harald63
OTB2k8 hat geschrieben:Sie kommt mitte Februar mit einem Touristenvisum. Zu diesem Zeitpunkt würde ich uns gern zur Eheschließung anmelden.
Kann das nicht Ärger geben? Dazu bräuchte sie doch ein Heiratsvisum. Natürlich könnte man während eines touritischen Aufenthalts plötzlich auf die Idee kommen zu heiraten. Wenn dann aber schon einige nötige Dokumente vorher ausgestellt wurden, lässt sich das natürlich nicht behaupten.
Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?

Re: Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung

Verfasst: 23 Jan 2008, 18:37
von OTB2k8
Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!

Das mit der Übersetzung ist so eine Sache, der Standesamtbeamte meinte ausdrücklich das es nachweislich vom Original übersetzt sein muss :-/ Von einem vereidigten Übersetzer. Das bereitet mir etwas Magenschmerzen. Wie lang benötigt man in der Regel für diese Anzahl an Dokumenten? Wenn es im Rahmen bleibt könnte ich auch alles innerhalb einer Woche hier erledigen :D
Natürlich würde mir eher am besten gefallen :D :D :D

Sie Beruhigung, sie kommt im Februar als Tourist zwecks Urlaub und (viel wichtiger :D ) um mir die Dokumente im Original zu geben.

Gruß
OTB2k8

Re: Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung

Verfasst: 23 Jan 2008, 20:40
von Zeppelin
harald63 hat geschrieben:
OTB2k8 hat geschrieben:Sie kommt mitte Februar mit einem Touristenvisum. Zu diesem Zeitpunkt würde ich uns gern zur Eheschließung anmelden.
Kann das nicht Ärger geben? Dazu bräuchte sie doch ein Heiratsvisum. Natürlich könnte man während eines touritischen Aufenthalts plötzlich auf die Idee kommen zu heiraten. Wenn dann aber schon einige nötige Dokumente vorher ausgestellt wurden, lässt sich das natürlich nicht behaupten.
Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Ja, das bist Du! ;)
Die Anmeldung zu einer Ehschließung ist doch ganz was anderes, als die Eheschließung als solche.

Ich habe das hier im Forum schon 'zig mal beschrieben: Es ist sowol legal, als auch legitim und dazu sogar noch gern gesehen, wenn man gemeinsam anwesend ist, um das Aufgebot zu bestellen und den ganzen Kram mit dem OLG einzuleiten.
Wenn man dabei auch schon wesentliche Unterlagen vorlegen kann, die ohnehin gebraucht werden, kann der / die Satndesbeamte gleich ganz konkret sagen, was eventuell noch fehlt oder Formfehler aufweist.
Außerdem kann man gemeinsam zum OLG gehen und die Gebühren abdrücken, ganz zuvor die Übersetzungen anfertigen lassen etc. pp.

Auch ist es keineswegs verkehrt, bei so einem touristischen Aufenthalt schon mal die zuständige ABH gemeinsam aufzusuchen und diese dahingehend zu briefen, dass in Kürze der Antrag auf ein Eheschließungsvisum dort einflattern wird. Dann kann die ABH sich schon mal darauf einstellen, dass evtl. ein AZR-Auszug benötigt wird und / oder eine Ausländerakte, die womöglich irgendwo schon angelegt wurde etc.
Und falls man schon relativ gut die dt. Sprache beherrscht, kann man das auch auf diesem Wege zeigen.

Ergo: Why not?

Z.

Re: Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung

Verfasst: 24 Jan 2008, 11:56
von Magdeburg-Moskva
OTB2k8 hat geschrieben:Das mit der Übersetzung ist so eine Sache, der Standesamtbeamte meinte ausdrücklich das es nachweislich vom Original übersetzt sein muss :-/
Ach ja, jeder Beamte hat so seine eigenen Vorstellungen.
OTB2k8 hat geschrieben:Wie lang benötigt man in der Regel für diese Anzahl an Dokumenten? Wenn es im Rahmen bleibt könnte ich auch alles innerhalb einer Woche hier erledigen :D
Bei der derzeiten Marktlage sollte eine Woche ausreichen. Die eigentliche Übersetzung dauert nicht lange, kommt halt darauf an, wieviel andere Aufträge beim Übersetzer noch davor liegen. Ruf schon mal vorher den Übersetzer an, erkläre ihm den Umfang an Dokumenten.
Vielleicht habe ich Dein ursprüngliches Posting falsch verstanden. Du kannst natürlich gescannte Dateien als Vorlage verwenden und dann bei der Abholung die Originale vorlegen. Die Scans sollten vollständig das Original wiedergeben, z. B. auch auf der Rückseite vom letzten Blatt den Vermerkt über das Verschnüren und das Sicherheitssiegel. Zwischen Auftragserteilung und Anfertigung vs. Abholung sollte nicht allzuviel Zeit liegen, dass der Übersetzer wirklich nur noch Original und Scan miteinander vergleicht, die fertige Übersetzung vorliegen hat, das alles abnickt und übergibt.

Re: Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung

Verfasst: 24 Jan 2008, 13:56
von OTB2k8
Supi :D

Da bin ich nun beruhigt. Habe mir mal die aktuelle Liste vom OLG Stuttgart runtergeladen mit allen eingetragenen Übersetzern. Denke aber das ich mir noch persönlich Auskunft bei unserem Landgericht hole. Es gibt anscheinend auch jede Menge nicht eingetragener Übersetzer die nur das LG vorliegen hat :D :D :D
Wir haben jetzt alle Dokumente zur Eheschließung von beiden Seiten vollständig. Auch alle Kopien beglaubigt und wenn gefordert mit Apostille versehen. Nun geht es an die Übersetzung!!! :D Ich denke einer gemeinsamen Anmeldung sollte somit nichts im Wege stehen!!!
Halte euch auf dem laufenden.

Gruß und Dank

OTB2k8

Re: Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung

Verfasst: 26 Jan 2008, 20:36
von Stas M
Hallo, ich bin neue hier und habe eine Frage??

ich habe eine Freundin und die lebt noch in Russland, zur Zeit Studiere ich, will sie aber Heiraten, ich wollte fragen wie ist es mit dem Arbeitstatus?
kann man als Student ein Russische Frau Heiraten und die nach Deutschland bringen???
vielleicht kann mir da jemand helfen?!

Vielen Dank!!!!!

Re: Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung

Verfasst: 27 Jan 2008, 04:01
von St. Germain
Hallo Stas,
man kann jede Frau, die man geheiratet hat, nach Deutschland bringen.
Es sei denn man hat die Nerven und das Geld sich mit den Behörden auseinanderzusetzen :roll:
Ich kenne einen Fall wo es seit fast vier Jahren versucht wird und es bis jetzt nicht funktioniert hat.
Ich denke bis dahin hast Du fertig studiert und dann wird es eventuell einfacher *lol

Will Dir nicht alle Hoffnung nehmen
und schick Dir liebe Grüße
St. Germain

Re: Bericht und Fragen zum Antrag der Eheschließung

Verfasst: 27 Jan 2008, 15:25
von Stas M
Hallo!!!

Vielen Dank für dein Antwort!!!!
das sind natürlich nicht besonders gute Aussichten aber wir werden Kämpfen!!!!! ;)
kannst du mir mal sagen, wo es dann besser ist zu Heiraten, ich habe schon viele Berichte gelesen einige meinen das so andere so!
Wenn man in Russland Heiratet und dann auf Familienzusammenführung plädiert oder das man versucht in Deutschland zu heiraten, sie aber trozdem nicht gleich hier bleiben kann und man sich trennen muss??!!!!

Danke im Vorraus!!!!!!!

Stas M