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Was benötigt man für ein Visum zur Eheschließung?

Verfasst: 30 Jan 2008, 18:18
von OTB2k8
Hallo,

nachdem ich die Faq's gelesen habe, sind doch noch ein paar Fragen offen geblieben.
Zur besseren Veranschaulichung habe ich die Quellen samt Textpassagen die auf unsere Situation zutreffen mit in diesen Post kopiert.
Nun zum eigentlichen:

Was benötigt man für ein Visum zur Eheschließung? (Dokumente, Russland, Deutschland (Ausländerbehörde))

Infos im Dokument:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf


Folgende Unterlagen müssen bei der Visastelle vorgelegt werden:

Achtung! Alle Urkunden/Bescheinigungen/Übersetzungen müssen im Original und mit zwei einfachen Kopien vorgelegt werden. Fremdsprachige Unterlagen einschließlich Apostille müssen von einem zugelassenem Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Beantragung eines Visums bei beabsichtigter Eheschließung:

· Auslandspass und zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten
· Inlandspass und eine Kopie der Seiten mit den persönlichen Daten und der Seite mit
der Anmeldung am Wohnsitz
· drei in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (auch auf der Homepage der Botschaft
http://www.moskau.diplo.de erhältlich) mit aufgeklebten Passfotos und ein zusätzliches
Passfoto für das Visum
· zwei eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß Â§ 55 AufenthG (auch auf der
Homepage erhältlich)
· Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass alle Voraussetzungen zur
Eheschließung erfüllt sind (Möglichkeit 1)
oder (Möglichkeit 2)
- Geburtsurkunde mit Apostille
- Ledigkeitsbescheinigung
- ggf. weitere Personenstandsurkunden/-bescheinigungen mit Apostille (z.B.
Scheidungsurkunden, standesamtliche Bescheinigungen über Vorehen,
Sterbeurkunden früherer Ehepartner)
- Eine schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Verlobten, dass er die bis
zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der §§ 66 – 68 AufenthG
übernimmt. Die Unterschrift des Verlobten muss beglaubigt sein oder es muss eine
Passkopie des Verlobten beiliegen
· Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache: grundsätzlich nachzuweisen
durch das Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe Instituts. Näheres hierzu entnehmen
Sie bitte dem Merkblatt „Sprachnachweis bei Ehegattennachzug“.
· Visagebühr: 30,- Euro in Russischen Rubeln, abhängig vom Umtauschkurs.

Bitte beachten Sie, dass
· alle Antragsteller den Antrag persönlich stellen müssen
· bei Visumserteilung ein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen
werden muss
· Familienzusammenführung von volljährigen Kindern zu ihren Eltern oder von Eltern zu
ihren volljährigen Kindern nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte (§ 36
AufenthG) erfolgen kann.


Fragen:
1. Nur unterlagen mit Apostillen von einem beglaubigtem Übersetzer zu übersetzen? Wo beglaubigt, in Russland oder in Deutschland?

2. Muss man einen Antrag zur Aufenthaltsgenehmigung stellen? Wenn Ja, Wo und Wie? In der Botschaft? Mit welchen Dokumenten?

3. Zur Möglichkeit2, von welcher Institution bekommt meine Verlobte in Russland (Moskau) die Ledigkeitsbescheinigung

4. Zur Möglichkeit2, kann das Formular zur Kostenübernahme handschriftlich verfasst sein oder muss es in Deutschland notariel beglaubigt werden? Ist es vielleicht das gleich wie das für die Kostenübernahme?

5. Wir möchten gern das Visum jetzt schon beantragen, also quasi Möglichkeit 2, ohne die Genehmigung vom Standesamt welche uns befähigt zu heiraten. (Läuft dann quasi)

6. Was muss man auf der ABH beantragen oder veranlassen? Ich lese immer wieder das es von Vorteil ist wenn bereits alle informiert sind. Aber wie sind diese Institutionen zu informieren? Einfach vorsprechen und die Aussage treffen das man heiraten möchte scheint mir etwas flau. Wenn doch mit wem? Zwecks Kompetenzen. Ich denke ein Standard ABH Mitarbeiter wünscht mir alles Gute und vergisst nach 5 Minuten welches Anliegen mir am Herzen liegt.

7. Welches Vorgehen würdet ihr empfehlen? Sie kommt aus Moskau, unverheiratet keine Kinder. Bei mir das gleiche. Finanzielle Mittel sind bei ihr und mir zur genüge Vorhanden. Quasi, ein problemloser Fall.

8. zwecks Krankenversicherung für Sie; es wurde ihr von der Deutschen Botschaft in Moskau mitgeteilt das sie diese erst bei Erhalt des Visum vorzeigen müsse... klingt für mich auch seltsam... Genügt eine russische Versicherung oder sollten wir hier für Sie eine abschließen. Über welchen Zeitraum. In einem anderen Post stand dazu das die Russischen manchmal nicht anerkannt werden.

Fragen die mir noch auffallen werde ich einfach an dieses Post anhängen :)

Gruß und viiiiiiieeeeeelen Dank :D :D :D

OTB2k8

Re: Was benötigt man für ein Visum zur Eheschließung?

Verfasst: 30 Jan 2008, 20:36
von Marco
OTB2k8 hat geschrieben:

Fragen:
1. Nur unterlagen mit Apostillen von einem beglaubigtem Übersetzer zu übersetzen? Wo beglaubigt, in Russland oder in Deutschland?
In D, da ihr in D heiraten wollt
OTB2k8 hat geschrieben: 2. Muss man einen Antrag zur Aufenthaltsgenehmigung stellen? Wenn Ja, Wo und Wie? In der Botschaft? Mit welchen Dokumenten?
Nein, der ist erst nach Heirat zu stellen.

OTB2k8 hat geschrieben: 5. Wir möchten gern das Visum jetzt schon beantragen, also quasi Möglichkeit 2, ohne die Genehmigung vom Standesamt welche uns befähigt zu heiraten. (Läuft dann quasi)
Was läuft dann quasi? Ihr habt dann trotzdem noch nicht alle Unterlagen zusammen, da die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG fehlt, wo rauf man in D auch noch mal 4 Wochen warten darf und wehe das OLG beanstandet etwas, dann ist Holland in Not, falls man noch was aus RU braucht. Die Genehmigung vom Standesamt ist nichts anderes als dass alle Unterlagen für die Heirat vorliegen und der Heirat nichts im Weg steht.

OTB2k8 hat geschrieben: 6. Was muss man auf der ABH beantragen oder veranlassen? Ich lese immer wieder das es von Vorteil ist wenn bereits alle informiert sind. Aber wie sind diese Institutionen zu informieren? Einfach vorsprechen und die Aussage treffen das man heiraten möchte scheint mir etwas flau. Wenn doch mit wem? Zwecks Kompetenzen. Ich denke ein Standard ABH Mitarbeiter wünscht mir alles Gute und vergisst nach 5 Minuten welches Anliegen mir am Herzen liegt.
Beim zuständigen Sachbearbeiter vorsprechen. Die ABH wird beim Visaverfahren beteiligt und muß dem Visum zustimmen
OTB2k8 hat geschrieben: 7. Welches Vorgehen würdet ihr empfehlen? Sie kommt aus Moskau, unverheiratet keine Kinder. Bei mir das gleiche. Finanzielle Mittel sind bei ihr und mir zur genüge Vorhanden. Quasi, ein problemloser Fall.
Was meinst du damit genau?
OTB2k8 hat geschrieben: 8. zwecks Krankenversicherung für Sie; es wurde ihr von der Deutschen Botschaft in Moskau mitgeteilt das sie diese erst bei Erhalt des Visum vorzeigen müsse... klingt für mich auch seltsam... Genügt eine russische Versicherung oder sollten wir hier für Sie eine abschließen. Über welchen Zeitraum. In einem anderen Post stand dazu das die Russischen manchmal nicht anerkannt werden.
Für den Gültigkeitszeitraum des Visums (3 Monate)

Re: Was benötigt man für ein Visum zur Eheschließung?

Verfasst: 31 Jan 2008, 00:34
von OTB2k8
Hi,

vielen Dank für die Antworten.
Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob alles so stimmt. Vielleicht wurde es teilweise auch aus den Fragen heraus falsch verstanden.

Zu Frage 1:
Die Dokumente für das Visum können doch gar nicht in Deutschland übersetzt werden, aus logischen Gründen. Das betrifft einzig und allein das Heiratsvisum.

Zu Frage 2:
Also der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung wird nach der Hochzeit gestellt. Sollte dann ohne Probleme laufen da sie sich mit einem gültigen Heiratsvisum hier aufhält und geheiratet hat. Richtig verstanden???

Zu Frage 5:
Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis gibt es wofür? Dafür das es in Russland keinen Ledigkeitsnachweis gibt??? Hmmm laut Standesamt wäre das überhaupt kein Problem. Die Person aus Russland muss lediglich notariell beglaubigen lassen das sie niemals verheiratet war weder in Russland noch im Ausland, und heiratsfähig ist. Das ganze muss dann in Russland mit Apostillen versehen werden. Ich habe den Standesbeamten nach der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis gefragt. Er meinte die Beglaubigung ist absolut ausreichend. Auf der anderen Seite, es steht auch nichts von Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis in den offiziellen Unterlagen für die Heirat mit einem Russischen Staatsangehörigen (der noch nie verheiratet war und/oder Kinder hat).
Zum Thema Genehmigung vom Standesamt, er meinte das dauert 3-5 Wochen und mit der Genehmigung können wir uns einen Termin aussuchen und Heiraten.

Zu Frage 6:
Ok, Termin im ABH habe ich noch in dieser Woche. Mal schauen was man mir dort sagt :D Kann nur positiv ausgehen :D :D :D

Zu Frage 7:
Ich meinte, soll man direkt das Visum stellen also Möglichkeit 2, mit extra Unterlagen? Wäre kein Problem da diese schon vorbereitet sind :) Oder soll man die Zusage vom Standesamt abwarten, also Möglichkeit 1, und das Original dann nach Russland schicken damit Sie dieses bei der Visumbeantragung vorzeigen kann?
Da es beide Möglichkeiten gibt, denke ich einfach das diese auch genutzt werden können??? Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Zu Frage 8:
Das klingt fein fein :D Aber da fehlt die Hälfte? Reicht eine Russische Versicherung oder sollte es eine Deutsche sein? Zwecks Zahlungssicherheit? Da ich den Zeitraum nicht abschätzen kann wann Sie kommt, werde ich die Versicherung über ein halbes Jahr abschließen :D Das war ja leicht :DDD

Vielen Dank für die Antworten!!!!
Ich werde im Zuge der Heirat ein HowTo schreiben. Quasi die genauen Dokumente die man in unserem Fall benötigt. Es gibt hier irgendwie keine klare Linie.
Irgendwie habe ich im allgemeinen das Gefühl es gibt hier sehr unterschiedliche Aussagen. Am besten fährt man, sich immer direkt bei öffentlichen lokalen Quellen zu informiere, da es anscheinend (Bundes-)Länderabhängig große Unterschiede gibt.

Danke und Gruß

OTB2k8

Re: Was benötigt man für ein Visum zur Eheschließung?

Verfasst: 31 Jan 2008, 01:58
von Marco
OTB2k8 hat geschrieben:Hi,

Zu Frage 1:
Die Dokumente für das Visum können doch gar nicht in Deutschland übersetzt werden, aus logischen Gründen. Das betrifft einzig und allein das Heiratsvisum.
Ja hast recht, habe ich übersehen. Ich hatte nur an das Standesamt gedacht. Falls sie die Übersetzung auch so akzeptieren ist es ja gut
OTB2k8 hat geschrieben: Zu Frage 2:
Also der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung wird nach der Hochzeit gestellt. Sollte dann ohne Probleme laufen da sie sich mit einem gültigen Heiratsvisum hier aufhält und geheiratet hat. Richtig verstanden???
Ja, denn wenn ihr nicht mehr heiraten wollt, reist sie vor Ablauf des Visums ja aus

OTB2k8 hat geschrieben: Zu Frage 5:
Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis gibt es wofür? Dafür das es in Russland keinen Ledigkeitsnachweis gibt??? Hmmm laut Standesamt wäre das überhaupt kein Problem. Die Person aus Russland muss lediglich notariell beglaubigen lassen das sie niemals verheiratet war weder in Russland noch im Ausland, und heiratsfähig ist. Das ganze muss dann in Russland mit Apostillen versehen werden. Ich habe den Standesbeamten nach der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis gefragt. Er meinte die Beglaubigung ist absolut ausreichend. Auf der anderen Seite, es steht auch nichts von Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis in den offiziellen Unterlagen für die Heirat mit einem Russischen Staatsangehörigen (der noch nie verheiratet war und/oder Kinder hat).
Zum Thema Genehmigung vom Standesamt, er meinte das dauert 3-5 Wochen und mit der Genehmigung können wir uns einen Termin aussuchen und Heiraten.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eigentlich zwingende Voraussetzung für eine Heirat in D. Falls der ausländische Staat sowas nicht hat, gibt es eben die Befreiung vom EFZ. Daher wundert mich die Aussage etwas. Oder hat sich da was geändert??
OTB2k8 hat geschrieben: Zu Frage 7:
Ich meinte, soll man direkt das Visum stellen also Möglichkeit 2, mit extra Unterlagen? Wäre kein Problem da diese schon vorbereitet sind :) Oder soll man die Zusage vom Standesamt abwarten, also Möglichkeit 1, und das Original dann nach Russland schicken damit Sie dieses bei der Visumbeantragung vorzeigen kann?
Da es beide Möglichkeiten gibt, denke ich einfach das diese auch genutzt werden können??? Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Nein. Bei Möglichkeit 1 wartet die ABH mit der Zustimmung bis das Standesamt das OK gibt. Da braucht man nichts nach Moskau schicken. Evtl. verlangt die ABH auch von vornherein das OK vom Standesamt bevor sie das OK gibt. Dann gibt es keine Möglichkeit 2.
OTB2k8 hat geschrieben: Zu Frage 8:
Das klingt fein fein :D Aber da fehlt die Hälfte? Reicht eine Russische Versicherung oder sollte es eine Deutsche sein? Zwecks Zahlungssicherheit? Da ich den Zeitraum nicht abschätzen kann wann Sie kommt, werde ich die Versicherung über ein halbes Jahr abschließen :D Das war ja leicht :DDD
Nein, nur für die 3 Monate abschließen. Russische Versicherung reicht. Wenn du in der gesetzlichen KV bist, ist sie ab Heirat automatisch bei dir mitversichert. Ansonsten mußt du eine private Vollversicherung für sie nach Heirat abschließen

Re: Was benötigt man für ein Visum zur Eheschließung?

Verfasst: 31 Jan 2008, 02:03
von Marco
OTB2k8 hat geschrieben:Hi,

Zu Frage 1:
Die Dokumente für das Visum können doch gar nicht in Deutschland übersetzt werden, aus logischen Gründen. Das betrifft einzig und allein das Heiratsvisum.
Ja hast recht, habe ich übersehen. Ich hatte nur an das Standesamt gedacht. Falls sie die Übersetzung auch so akzeptieren ist es ja gut
OTB2k8 hat geschrieben: Zu Frage 2:
Also der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung wird nach der Hochzeit gestellt. Sollte dann ohne Probleme laufen da sie sich mit einem gültigen Heiratsvisum hier aufhält und geheiratet hat. Richtig verstanden???
Ja, denn wenn ihr nicht mehr heiraten wollt, reist sie vor Ablauf des Visums ja aus

OTB2k8 hat geschrieben: Zu Frage 5:
Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis gibt es wofür? Dafür das es in Russland keinen Ledigkeitsnachweis gibt??? Hmmm laut Standesamt wäre das überhaupt kein Problem. Die Person aus Russland muss lediglich notariell beglaubigen lassen das sie niemals verheiratet war weder in Russland noch im Ausland, und heiratsfähig ist. Das ganze muss dann in Russland mit Apostillen versehen werden. Ich habe den Standesbeamten nach der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis gefragt. Er meinte die Beglaubigung ist absolut ausreichend. Auf der anderen Seite, es steht auch nichts von Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis in den offiziellen Unterlagen für die Heirat mit einem Russischen Staatsangehörigen (der noch nie verheiratet war und/oder Kinder hat).
Zum Thema Genehmigung vom Standesamt, er meinte das dauert 3-5 Wochen und mit der Genehmigung können wir uns einen Termin aussuchen und Heiraten.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eigentlich zwingende Voraussetzung für eine Heirat in D. Falls der ausländische Staat sowas nicht hat, gibt es eben die Befreiung vom EFZ. Daher wundert mich die Aussage etwas. Oder hat sich da was geändert??


OTB2k8 hat geschrieben: Zu Frage 8:
Das klingt fein fein :D Aber da fehlt die Hälfte? Reicht eine Russische Versicherung oder sollte es eine Deutsche sein? Zwecks Zahlungssicherheit? Da ich den Zeitraum nicht abschätzen kann wann Sie kommt, werde ich die Versicherung über ein halbes Jahr abschließen :D Das war ja leicht :DDD
Nein, nur für die 3 Monate abschließen. Russische Versicherung reicht. Wenn du in der gesetzlichen KV bist, ist sie ab Heirat automatisch bei dir mitversichert. Ansonsten mußt du eine private Vollversicherung für sie nach Heirat abschließen

Re: Was benötigt man für ein Visum zur Eheschließung?

Verfasst: 31 Jan 2008, 02:17
von OTB2k8
Hey die Antwort kam ja wie der Blitz :D

Danke für die Heinweise.
Einzig das mit dem Ehefähigkeitszeugnisses ist etwas dubios :-/ Habe mich gerade hier schlau gemacht http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgab ... sl_ehe.htm
Da steht es auch ganz genau drin. Werde den Beamten morgen noch einmal ganz genau fragen. Wahrscheinlich hat er es einfach nur vergessen (oder schlimmer, kennt das nicht). Auf jeden Fall muss das ja von ihm beantragt werden.

Nun gut wird kein Problem sein :D
Gruß und vielen Dank nochmal

OTB2k8

Re: Was benötigt man für ein Visum zur Eheschließung?

Verfasst: 31 Jan 2008, 11:27
von Zejtnot
OTB2k8 hat geschrieben:Einzig das mit dem Ehefähigkeitszeugnisses ist etwas dubios :-/
Wir hatten das hier schon ein paar mal. Es gibt in Russland keine Ledigkeitsbescheinigung. Und das kann ein Problem sein.
Die Person aus Russland muss lediglich notariell beglaubigen lassen das sie niemals verheiratet war ...
Schön und gut, aber welcher Notar bestätigt das? Der Notar schickt Dich zum Standesamt und die werden sagen: Nö, so etwas stellen wir nicht aus! Denn russische Standesämter prüfen die Ledigkeit nur indirekt - (a) bestätigen Bräutigam und Braut ihre Ledigkeit per Unterschrift und (b) schaut man im Inlandspass nach, ob dort keine Heirat vermerkt wurde. Da es aber kein Gesetz gibt, wo steht, dass der fehlende Stempel ein Nachweis der Ledigkeit ist, kann man sich in Deutschland auch nicht direkt darauf berufen.

Auswege:
* Russisches Standesamt überzeugen, dass sie es doch bestätigen. (Klappt selten.)
* Im Einwohnermeldeamt einen Eintrag im russischen Reisepass machen lassen, dass man laut Inlandspass nicht verheiratet wäre. Das ist möglich! Manchmal formulieren sie es so, dass es in Deutschland als Ledigkeitsnachweis akzeptiert wird.
* Einen Ausdruck der Seite http://www.nowosibirsk.diplo.de/Vertret ... 9Fung.html in Deutschland vorzeigen, dort steht: "Obwohl es im russischen Recht keine Grundlage für die Ausstellung von Ledigkeitsbescheinigungen gibt, werden solche oftmals von den hiesigen Standesämtern ausgestellt. ... Der sicherste Nachweis des Familienstandes wird in Rußland durch standesamtliche Eintragungen im Inlandspaß (oder das Fehlen eines solchen) erbracht." Dazu eine Übersetzung des Inlandspasses ohne Stempel auf der Heiratsseite.
* In Deutschland darum bitten, die Ledigkeit per eidesstattlicher Erklärung nachweisen zu dürfen - ist theoretisch erlaubt, wenn es keinen Ledigkeitsnachweis im Heimatland gibt.