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90/180 Regel - unbedingt nach D. ?

Verfasst: 18 Feb 2008, 03:03
von pravda
Da ich auch unter das neue, verflucht sei es, 90/180 Gesetz falle und für es für mich als Freiwilliger keine genau geregelten Richtlinien zwecks Visaverlängerung gibt, müsste ich rein theoretisch in zwei Monaten für drei Monate nach Deutschland. Das wäre der worst-case. Nun zu meiner Frage:
Muss ich unbedingt zurück nach Deutschland? Soweit ich weiß, heißt es im Gesetz, man müsse in ein Land, in dem man sich länger als drei Monate aufhalten darf, also theoretisch könnte ich als EU Bürger in jedes X-beliebige EU Land oder sehe ich das falsch?

Re: 90/180 Regel - unbedingt nach D. ?

Verfasst: 18 Feb 2008, 07:31
von Zejtnot
Du darfst überall hin, wenn Du willst auch nach Mombasa ... Hauptsache nicht Russland.

Alle EU-Länder lassen Dich natürlich problemlos über drei Monate rein ... insofern sind diese vorzuziehen. Kannst aber auch zweimal 45 Tage in die Türkei und nach Agypten ... da ist es wenigstens warm.

Re: 90/180 Regel - unbedingt nach D. ?

Verfasst: 18 Feb 2008, 10:28
von pravda
Mit meinem Gehalt nach Ägypten ist zwar utopisch aber danke für die Info!

Re: 90/180 Regel - unbedingt nach D. ?

Verfasst: 23 Feb 2008, 18:14
von zimdriver
Für die Visaerteilung in russischen Konsulaten im Ausland, besser: außerhalb Deutschlands, gilt, daß der Antragsteller das Recht auf mehr als dreimonatigen Aufenthalt haben muß. Für die 180- Tage- Regel gilt lediglich, da0 Du raus mußt aus der Russ. Föderation- wohin, ist doch völlig gleichgültig, da es keinen Schengenvertragsähnlichen Verbund mit Russland gibt. Wäre also auch die Ukraine denkbar.