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Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 18 Feb 2008, 14:16
von Zejtnot
Wir hatten das Thema ja schon einige Male. Mit vorläufigem Wohnrecht braucht man nun wieder eine Arbeitsgenehmigung.

Mein Arbeitgeber wollte diese beantragen ... abgelehnt, weil die Quote für 2008 voll wäre. Dabei gilt doch die Quote bei Leuten mit Ehepartnern in Russland nicht. Antwort: Die gilt nicht für Einladungen, aber sehr wohl für Arbeitsplätze.

Hat irgendwer ähnliche Erfahrungen?

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 18 Feb 2008, 14:46
von Dietrich
Waaaahhhhhh Russland life!

(siehe signatur...)

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 18 Feb 2008, 15:02
von 7punkt
Zejtnot_ hat geschrieben:....Mein Arbeitgeber wollte diese beantragen ... abgelehnt, weil die Quote für 2008 voll wäre.....
Bestechung sollte helfen :roll:

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 18 Feb 2008, 17:05
von manuchka
Würde eine zajavlenie schreiben, weil dir als legal in RUS lebendem Ausländer verweigert wird, dir legal deinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 19 Feb 2008, 09:24
von Zejtnot
Es ist wirklich der Hammer. Ich war nun in dem Amt für "Trudoustroistvo" und habe nachgefragt. Die Sache ist ganz simpel: Die Quote für die Vremennoje Prozhivanie und die Quote für Arbeitsgenehmigungen haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Soll heißen: Ich darf hier gerne ganz legal wohnen, aber um zu arbeiten, muss mein Arbeitgeber dennoch eine Genehmigung beantragen - im Rahmen der Quote. Wenn sie voll ist, dann muss mich halt meine Frau durchfüttern.

Das ist eigentlich ein schlechter Scherz, aber im Gesetz steht es wirklich so. "Ausländer mit Wohnrecht brauchen eine Arbeitsgenehmigung. ... Der Gesetzgeber legt Quoten für einzelne Arbeitsbereiche fest."

Nun könnte man als Deutscher noch folgenden Trick anwenden: Und zwar gelten diese Quoten nicht für Bürger (!), die in Russland im visafreien Regime sind. Dies zielt eigentlich auf die Länder (!) der GUS, aber zufällig brauchen ja auch Deutsche mit Wohnrecht kein Visum. (Und im konkreten Absatz geht es nicht um "Bürger aus Ländern" sondern nur um "Bürger".) Ich habe das Amt damit konfrontiert ... sie kamen ins Schlingern und haben mich an das UFMS verwiesen. 8) Bei Gelegenheit frage ich dort mal nach.

So oder so haben die echt eine Meise.

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 19 Feb 2008, 09:32
von Zejtnot
Noch ein paar Zahlen, die ich im Internet gefunden habe:

Quote für Arbeitsgenehmigungen für Bürger mit Visum im Jahr 2007: 309.000
Quote für Arbeitsgenehmigungen für Bürger ohne Visum im Jahr 2007: 6.000.000

Quote für vorläufiges Wohnrecht im Jahr 2007: 52.723, davon
in Moskau: 500
im Tscheljabinsker Oblast: 3.500
im Woronescher Oblast: 3.000
im Brjansker Oblast: 2.000
im Krasnojarski Krai: 2.000

Noch einmal: Für alle, die hier verheiratet sind, gilt Wohnrechtsquote nicht. In gewissen Fällen aber dennoch die Arbeitsgenehmigungsquote.

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 19 Feb 2008, 13:02
von manuchka
*zähneknirsch und fäusteball* Scheissstaat!

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 19 Feb 2008, 16:54
von Dietrich
Die Liste der Sachen die ich beim Zurueckziehen nach D vermissen werde, wird immer kuerzer und unbedeutender....

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 19 Feb 2008, 19:05
von manuchka
Mir fällt gerade auch gar nicht so viel ein, Dietrich... leider.

Re: Arbeiten mit vorläufigem Wohnrecht

Verfasst: 19 Feb 2008, 19:25
von Dietrich
Wahrscheinlich bleibt nur копчёный сыр und Вобла auf der Liste stehen.

Und 13% Einkommenssteuer vielleicht....