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Krankenversicherung während Gültigkeit Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 19 Feb 2008, 21:37
von scalloped
Hallo allerseits,
vorab (für diejenigen, die es interessiert - die anderen bitte gleich zum nächsten Abschnitt springen) ein ganz kurzer Bericht, wie unsere Beantraungen zur Eheschliessung bisher verliefen:
Zunächst haben wir alle geforderten Unterlagen in Deutschland übersetzen lassen und waren am 31.01. gemeinsam beim Standesamt und haben die Eheschliessung benatragt bzw. die Prüfung der Voraussetzungen zur Eheschliessung. Laut Standesbeanten sollte dieses Verfahren beim OLG ca. 3 Wochen dauern. Bereits am 07.02. bekam ich den Anruf, dass das OLG sein OK erteilt hätte und wir die Bestätigung vom Standesamt bereits abholen können! Laut Standesbeanten war dies ein Rekord - er hatte eine so schnelle Bearbeitung noch nicht erlebt. Dann sind wir gleich mit dem Papier zur Ausländerbehörde und haben unseren Fall vorgetragen, gleich den russischen Pass meiner Verlobten kopieren lassen und eine Liste der Dinge, die für die Verpflichtungserklärung benötigt werden, mitgenommen. Heute war ich dann mit diesen Unterlagen nochmals dort und habe jetzt die Verpflichtungserklärung in den Händen. Jetzt warten wir noch auf den Termin für den Visumsantrag bei der Botschaft in Moskau im März (meine Verlobte ist inzwischen wieder in Russland).
Nun zu meiner Frage: Krankenversicherung während der Gültigkeit des Heiratsvisums. Man benötigt einen Nachweis über eine Krankenversicherung, klar. Auf jeden Fall für die Ausländerbörde. Ob man diesen Nachweis bei Antragsstellung in der Botschaft vorlegen muss, konnte mir der Beamte nicht sagen. Weiß das jemand?
Eigentlich wollte ich hier in Deutschland (beim ADAC) eine Versicherung für meine Verlobte abschliessen. Die wird vom Ausländeramt auch anerkannt, allerdings wies man mich darauf hin, dass in manchen Fällen die Zahlungen verweigert werden, wenn man nicht als Tourist hier ist sondern zum Zwecke einer Eheschliessung. Also habe ich heute beim ADAC angerufen und nachgefragt: Dort sagte man mir, dass der Reisezweck egal sei, allerdings dürfe die versichtere Person keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Weiß jemand, wie sich die Sache verhält für die Gültigkeitsdauer des Visums? Ich würde davon ausgehen, dass meine Verlobte erst nach der Heirat gemeldet wird und solange zwar (geregelt über die Verpflichtungserklärung) bei mir wohnt, aber nicht mit eingetragenem Wohnsitz in Deutschland. Dann wäre das mit der Versicherung kein Problem.
Klar, ich werde bei der Ausländerbehörde nachfragen, aber das geht erst wieder am Donnerstag und vielleicht kann mir ja jemand aus eigener Erfahrung meine Fragen beantworten oder sonst einen hilfreichen Tipp zur Versicherungs-Frage geben?
Herzlichen Dank!
Grüße
Scalloped
Re: Krankenversicherung während Gültigkeit Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 20 Feb 2008, 07:08
von Zejtnot
Für Kurzzeitvisa wird die KV in aller Regel schon bei der Visabeantragung gefordert. Nachträgliche Ergänzung: Nur bei Langzeitvisa für Ehepartner unterschreibt man manchmal ein Blatt, dass man vor jeder Reise eine KV abschließen wird (da man ja bei einem Jahresvisum mit 90 Tage Gültigkeit vorher selten weiß, welche 90 Tage man nutzen wird).
Schließe also in jedem Fall eine KV ab oder lasse Deine künftige Frau eine russische abschließen.
Die KV gilt in jedem Fall, da Deine Frau ja noch keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Den hat sie ja erst, wenn sie auch einen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommt. (Meine Meinung.)
Re: Krankenversicherung während Gültigkeit Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 20 Feb 2008, 12:59
von manuchka
Dringende Empfehlung: Schließt die Versicherung vorher ab und nehmt das Original des Versicherungsscheins und eine Kopie davon mit zur Botschaft beim Beantragen des Visums. Das Schreiben mit dem Versprechen, dass man jeweils eine Krankenversicherung abschließen wird, nehmen sie einem in der Botschaft nur deswegen ab, weil man als (deutscher) Ehepartner sowieso für seinen russischen Ehepartner haftet. Aber solange ihr nicht verheiratet seid, gilt das nicht! Insofern könnte die Botschaft den Antrag ablehnen oder die Krankenversicherung nachforderung und die Bearbeitung des Visaantrages solange auf Eis legen.
1. Es muss keine Versicherung vom ADAC sein, es kann auch eine russische sein, egal. Wenn du aber den ADAC bevorzugst - bitte, kein Problem, aber schick oder übergib den Originalversicherungsschein zusammen mit der Verpflichtungserklärung an deine Verlobte. Kopie dem Visaantrag beifügen, Original bei der Antragsabgabe vorzeigen.
2. Die Versicherung muss den gesamten Gültigkeitszeitraum des Visums abdecken und auch die Gesamtzahl der möglichen Aufenthaltstage. Beispiel: A ist Russe und beantragt ein deutsches Jahresvisum vom 1.5.2008 bis 30.4.2009 Innerhalb eines Jahres kann A sich aber nur insgesamt 180 Tage in Deutschland aufhalten. Er schließt eine Versicherung ab, die das ganze Jahr lang (das Jahr muss sich mit den Visadaten decken), also vom 1.5. bis 30.4. und - da er noch nicht weiß, wann er nach DE reisen will - beliebige 180 Tage innerhalb dieses Jahres gilt. Das ist gängige Praxis, das machen die Versicherungen in der Regel ohne Probleme. Euer Heiratsvisum wird vermutlich ein Monats- oder Dreimonatsvisum sein, das ist versicherungsmäßig nicht so teuer, kann man auch einfach den ganzen Geltungszeitraum des Visums versichern.
3. Sobald deine Frau dann mit dir verheiratet ist und eine Aufenthaltserlaubnis für DE im Pass hat und da wohnt, muss sie richtig, also nicht als Gast, sondern gesetzlich krankenversichert werden (vielleicht kannst du sie bei dir mitversichern).
Re: Krankenversicherung während Gültigkeit Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 20 Feb 2008, 13:23
von Zejtnot
Danke Manu, ich habe meinen Beitrag umgehend korrigiert.
Re: Krankenversicherung während Gültigkeit Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 21 Feb 2008, 20:25
von scalloped
Danke für die Antworten! Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde scheint es hier ein grundsätzliches Problem (mit vielen Versicherungen) zu geben:
Meine Verlobte muss - entgegen meiner Annahme - auch schon während des Visums (also direkt nach Einreise) gemeldet werden, da die Absicht des permanenten Aufenthaltes besteht. Ich ging eigentlich davon aus, dass diese Anmeldung erst nach erfolgter Eheschließung stattfinden muss. Dem ist wohl nicht so.
Daraus ergibt sich dann auch das Problem mit der ADAC-Versicherung: Sie kann im Ernstfall die Zahlung verweigern (kann, muss nicht). Der Ausländerbehörde ist das Problem bekannt, sie akzeptieren diese Versicherung aber trotzdem, da sie ebenfalls keine gute Lösung verschlagen können. Im schlimmsten Fall bleibt man allerdings auf den Kosten einer Behandlung sitzen.
Eine russische Krankenversicherung wird von der ABH nicht akzeptiert! Ebenfalls sagte man mir, dass man die Police nicht unbedingt beim Antragstellen in der Botschaft zeigen muss, aber auf jeden Fall bei der ABH vorlegen muss. Evtl. verlangt die Botschaft nochmals einen Versicherungsnachweis bei der Paßausgabe.
Alles in allem muss ich sagen, dass ich mir über den tatsächlichen Sachverhalt nicht im Klaren bin. Nach langer Recherche habe ich nun eine KV in Deutschland gefunden, die meine Verlobte dennoch versichert und auch zahlen wird, unabhängig von einem Wohnsitz in Deutschland.
Die Police werde ich zunächst der ABH vorlegen und dann meiner Verlobten mitgeben, damit sie schon beim Visainterview vorgelegt werden kann. Sicher ist sicher!
Immer wieder bin ich erstaunt, wie chaotisch diese DInge gelegentlich ablaufen. Einen roten Faden kann ich nicht erkennen, an den man sich in jedem Fall halten kann. Am besten alle Eventualitäten bedenken und abdecken!
Liebe Grüße
Scalloped
Re: Krankenversicherung während Gültigkeit Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 21 Feb 2008, 21:02
von Zeppelin
Hi scalloped,
danke für Deinen Zwischenbericht. Darf ich kurz nachfragen?
Wenn ich es richtig verstanden habe, habt ihr es etwa genau so gemacht, wie wir damals; sprich in aller Ruhe die Unterlagen zusammengebracht und dann im Rahmen eines kürzeren Besuchsaufenthaltes hier gemeinsam zum Standesamt gegangen, um die eheschließung zu beantragen. Richtig?
Ich frage nur deshalb, weil immer wieder die bange Frage gestellt wird, ob dieser Weg möglich ist, und die/der Verlobte auch ein Visum bekommt, während man bereits Heiratspläne hat.
Wenn ich Dich weiterhin richtig verstanden habe, würdest Du ebenso wie ich bestätigen, dass gemeinsames Erscheinen zuerst beim Standesamt und - wenn es so weit ist - bei der ABH erheblich zur Vereinfachung des Verfahrens beigetragen hat (ich meine, weil man fast alle Fragen unmittelbar vor Ort klären kann?
Ferner gehe ich davon aus, dass Deine Verlobte über ziemlich gute Deutschkenntnisse verfügt. Ist das richtig? Oder haben Du oder eine dritte Person bei den Ämterbesuchen gedolmetscht?
Das Problem mit der KV bestand zu dem Zeitpunkt unserer Heirat nicht, da wir vor (so ziemlich genau) fünf Jahren und 14 Tagen währen eines Besuchsaufenthaltes meiner damals zunächst noch Verlobten hier geheiratet haben. Dafür hatte ich zunächst eine Reise-KV für sie abgeschlossen und nach unserer Trauung haben wir sie hier gemeldet und so wurde sie dann auch bei mir familienversichert.
Ich stimme Dir zu, dass der inzwischen sehr verschärfte Prozess mit dem Zwang zur Einreise per Heiratsvisum von vorn bis hinten viele ungeklärte Grauzonen hat, um die sich der Gestzgeber einfach nicht kümmert.
Grüße,
Zeppelin
Re: Krankenversicherung während Gültigkeit Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 21 Feb 2008, 21:28
von scalloped
Hi Zeppelin,
nach dem ich hier im Forum so viele wertvolle Tipps und Ratschläge bekommen habe, muss ich doch mal berichten, wie es uns bisher so ergangen ist! Auf jeden Fall an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank für die Unterstützung!
Richtig, meine Verlobte verfügt bisher über ein Touristenvisum (45 Aufenthaltstage innerhalb 6 Monaten). Bei einem solchen Besuch waren wir dann auch gemeinsam beim Standesamt (nachdem ich mich vorher über die benötigten Unterlagen informiert habe) und haben die Eheschließung beantragt. Alle erforderlichen Dokumente und Übersetzungen hatten wir schon dabei und konnten sie gleich dem Standesbeamten in die Hand drücken.
Meines Wissens ist es Touristenvisum kein Problem, solange man noch kein Heratsvisum beantragt hat. Und aus unserer Sicht - entsprechend Deiner Erfahrung - empfiehlt es sich wenn möglich, zusammen beim Standesbeamten vorzusprechen. Das gilt ebenfalls für die ABH. In beiden Fällen hatte ich den Eindruck, dass das weitere Procedere hierdurch vereinfacht wird und man ggf. auf fehlende Unterlagen oder offene Fragen viel schneller reagieren kann. Zudem kann es nicht schaden, wenn Standes- und Ausländerbeamten sehen, dass es sich um eine "reale" Beziehung handelt (der Verdacht von Scheinehen kommt so vielleicht gar nicht erst auf).
Meine Verlobte spricht tatsächlich sehr gut deutsch (fliessend - auch wenn sie anderer Meinung ist

), einen Dolmentscher brauchten wir nicht. Und wir hatten eine sehr nette Übersetzerin in Deutschland, die auch als Dolmetscherin arbeitet und mit Standesämtern Erfahrung hat - sie hat meiner Verlobten vor diesem Termin einige Hinweise für mögliche Standardfragen gegeben, damit sie nicht überrascht wird. Allerdings war unser Standesbeamter sehr freundlich und zuvorkommend, es gab zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, dass er irgendwelche böswilligen Fragen stellt. Ebenso war die Erfahrung bei der ABH.
Grüße
Scalloped
Re: Krankenversicherung während Gültigkeit Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 21 Feb 2008, 23:11
von Zeppelin
Hallo scalloped,
danke nochmals für Deine Schilderungen und für Deine Antwort.
Was Du schreibst, entspricht absolut unseren Erfahrungen aus 2002/03: Als die Leute in den Behörden gesehen haben, wie wir dort aufgekreuzt sind, schien sofort jeglicher Zweifel im Keim erstickt.
Zum Thema Eheschließungsvisum: Ich weiß nicht, ob ich mir/uns das auch unter heutigen Bedingungen antun würde. Es ist aus meiner Sicht ein völlig sinnloser bürokratischer Aufwand, denn das Standeamt interssiert es überhaupt nicht, mit welcher Art Visum man "vor den Altar" tritt.
Die einzige Möglichkeit der ABH'en, die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28/1 AufenthG zu verweigern, wäre nachweislicher Visamissbrauch.
Dieser liegt aber dann schon nicht vor, wenn man durchaus dem eigentlichen Einreisezweck nachgekommen ist.
Nebenbei zu heiraten - zumal, wenn man danach vorerst ohnehin wieder ausreist - ist nicht verboten.
Aber wenn man sich hier dierekt nach der Heirat eine AE ausstellen lässt, hat sich anschließend jedes Visaproblem von selbst erledigt.
Grüße,
Zeppelin
Re: Krankenversicherung während Gültigkeit Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 21 Feb 2008, 23:32
von scalloped
Hallo Zeppelin,
kein Problem - ich teile gerne die gemachten Erfahrungen mit!
Die Bürokratie rund ums Heiraten in D ist durchaus unübersichtlich geworden. Zumindest kann man mit ein paar Tricks (persönlich erscheinen, ...) die Sache etwas vereinfachen.
Ob man wirklich ohne die Zustimmung der ABH heiraten kann weiß ich nicht. In dem aktuellen Touristenvisum steht ein Vermerk, dass Eheschließung, Arbeitsaufnehme und eine andere Sache (ist mir gerade entfallen) nicht erlaubt sind. Vielleicht schreibt das die Botschaft inzwischen in alle Visa?
Die Dame der Ausländerbhörde sagte mir auch, dass wir evtl. auch mit dem Touristenvisum heiraten können, sofern eine Zustimmung der ABH erfolgt. Sie empfahl uns aber, den offiziellen Weg über das Heiratsvisum zu gehen, der auf jeden Fall sicherer sei. Da es bei uns von der Terminsituation auch ganz gut passt, sofern jetzt der Visums-Antrag nicht gerade 3 Monate läuft (6 Wochen ca. meinte der ABH-Miarbeiter), spricht von unserer Seite auch nichts gegen die sichere Variante.
Ich berichte auf jeden Fall weiterhin, welche Erfahrungen wir noch sammeln!
Grüße
Scalloped
Re: Krankenversicherung während Gültigkeit Eheschliessungs-Visum
Verfasst: 21 Feb 2008, 23:50
von Zeppelin
scalloped hat geschrieben:Ob man wirklich ohne die Zustimmung der ABH heiraten kann weiß ich nicht. In dem aktuellen Touristenvisum steht ein Vermerk, dass Eheschließung, Arbeitsaufnehme und eine andere Sache (ist mir gerade entfallen) nicht erlaubt sind. Vielleicht schreibt das die Botschaft inzwischen in alle Visa? ...
Danke für diese Info!
Einen solchen Vermerk hatte ich bislang noch nicht gesehen.
Aber der erklärt, wie inzwischen die Lücke geschlossen worden zu sein scheint.
Grüße,
Zeppelin