Auf Letzteres habe ich doch schon geantwortet, wobei ich nicht sagen kann, ob ein offizieller A1-Nachweis nötig ist. Das Kind sollte jedoch schulfähig sein; sprich dem Unterricht folgen können. Oder aber - wie ebenfalls schon geschrieben - Kontakt mit dem Schulamt aufnehmen um die Frage zu klären.tedesken hat geschrieben:Ich hab da noch mal eine frage wie schaut es eigentlich aus wenn meine Freundin gut Englisch kann hilft uns das eventuell bei der Ausländerbehörde und Standesamt weiter ?
Wie schaut es eigentlich mit der Tochter aus muss sie auch die A1 in deutsch erwerben?
gruss tedesken
An dem Englisch-Argument sind schon viele gescheitert, weil halt die "Amtssprache" hier Deutsch ist. Es geht eben darum, ob Deine künftige Frau in der Lage ist, auf dt. (ggf. mit Unterstützung) Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Hamburger Behörden sind da nicht eben für Kulanz berühmt. (Nichts gegen die Stadt, aber deren Verwaltung ist halt ziemlich antiliberal.)
Ob Dein Standesamt bereit ist in Englisch zu kommunizieren, musst Du wirklich dort abklären.
Z.