Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

Zeppelin
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Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Beitrag von Zeppelin »

tedesken hat geschrieben:Ich hab da noch mal eine frage wie schaut es eigentlich aus wenn meine Freundin gut Englisch kann hilft uns das eventuell bei der Ausländerbehörde und Standesamt weiter ?

Wie schaut es eigentlich mit der Tochter aus muss sie auch die A1 in deutsch erwerben?

gruss tedesken
Auf Letzteres habe ich doch schon geantwortet, wobei ich nicht sagen kann, ob ein offizieller A1-Nachweis nötig ist. Das Kind sollte jedoch schulfähig sein; sprich dem Unterricht folgen können. Oder aber - wie ebenfalls schon geschrieben - Kontakt mit dem Schulamt aufnehmen um die Frage zu klären.

An dem Englisch-Argument sind schon viele gescheitert, weil halt die "Amtssprache" hier Deutsch ist. Es geht eben darum, ob Deine künftige Frau in der Lage ist, auf dt. (ggf. mit Unterstützung) Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die Hamburger Behörden sind da nicht eben für Kulanz berühmt. (Nichts gegen die Stadt, aber deren Verwaltung ist halt ziemlich antiliberal.)
Ob Dein Standesamt bereit ist in Englisch zu kommunizieren, musst Du wirklich dort abklären.

Z.
Zuletzt geändert von Zeppelin am 13 Mär 2008, 22:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Sibirier
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Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Beitrag von Sibirier »

Also, betreffend der Tochter kann ich nur sagen, wenn der Vater nicht unterschreiben möchte, muss Deine Frau den gerichtlichen Weg beschreiben. Dabei muss sie jedoch nachweisen, dass der Vater sich nicht kümmert usw. Ausserdem wird es noch sicherlich hilfreich, wenn ihr bei dem Gerichtstermin schon verheiratet seid. D. h. aber auch die deutsche Urkunde nachher ins russische übersetzen lassen.

Es kann aber auch sein, dass das Gericht erst ein zeitlich befristete Genehmigung für die Tochter gibt. D. h. dann nach 1-2 Jahren müsst ihr das noch einmal durchstehen.

Es gibt tatsächlich in Russland ein Sorgerechturteil. Nur wie schon geschrieben, deine Verlobte muss dann nachweisen können, dass der Vater ein schleichter Umgang für die Tochter ist....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
tedesken

Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Beitrag von tedesken »

Sibirier hat geschrieben:Dabei muss sie jedoch nachweisen, dass der Vater sich nicht kümmert usw. Ausserdem wird es noch sicherlich hilfreich, wenn ihr bei dem Gerichtstermin schon verheiratet seid.
Es gibt tatsächlich in Russland ein Sorgerechturteil. Nur wie schon geschrieben, deine Verlobte muss dann nachweisen können, dass der Vater ein schleichter Umgang für die Tochter ist....

Danke Sibiria für deine Antwort wie schaut es in dem Fall aus wenn der Vater zwar die Alimente bezahlt aber sich sonst nicht weiter um das Kind kümmert ,wie ich von meiner Verlobten weiss hat der Vater das Kind nur ganze zwei mal in dem leben des Kindes gesehen und das zum 1 und 2 Geburtstag des Kindes da das Kind mittlerweile 6 und im Juni 7 Jahre alt wird hat der Vater des Kindes es ganze 5 Jahre nicht gesehen er zahlt zwar die Alimente aber ich vermute er tut es nur weil er keine lust auf Stress mit der Polizei hat . Unterschreiben will er nicht den Grund kenne ich leider nicht . Kann man da irgendetwas machen oder scheint es Aussicht los für mich und meine Verlobte . Ich würde ihr so gern helfen aber ich weiss nicht wie ich das von hier aus machen kann .
Hat jemand vielleicht irgend einen Rat für mich
tedesken
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Dietrich
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Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Beitrag von Dietrich »

Vielleicht solltet ihr versuchen, beim Vater "Unterschrift gegen Alimente" auszuhandeln. Also er braucht die Alimente nicht mehr zu bezahlen (koennt ihr ihm ja beim Notar schriftlich geben) und dafuer unterschreibt er dann.

Oder eben Bargeld....
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Norbert
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Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Beitrag von Norbert »

Ich denke auch eine Einigung ist einfacher als ein Gerichtsstreit. Erst recht wenn er immer brav Alimente gezahlt hat!
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manuchka
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Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Beitrag von manuchka »

Die Chancen dafür, dass die Mutter hier das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, stehen hier ziemlich schlecht, würde ich mal sagen. Das ist oft schon schwierig, wenn der Vater überhaupt nichts mit dem Kind zu tun hat, und noch schwieriger ist das in diesem Fall, da der Vater ja Alimente zahlt.

Die Gründe, weshalb einem Elternteil das Sorgerecht aberkannt werden kann, sind gesetzlich geregelt und werden - so, wie ich das mitbekommen habe - recht restriktiv gehandhabt. Ich hatte es anderswo schon geschrieben:
Ein Elternteil, das vom anderen und von seinem Kind getrennt lebt, verliert nicht automatisch das Sorgerecht, sondern hat im Regelfall das Recht auf Umgang mit seinem Kind und Anteil an der Erziehung. Die Aberkennung der "elterlichen Rechte", wie es im Russischen heißt, erfolgt per Gerichtsentscheidung, und zwar gemäß Art. 69 des Familengesetzbuches der RF aus folgenden Gründen:
- Verweigerung / Unterlassung der Erfüllung der elterlichen Pflichten, darunter auch vorsätzliche (böswillige) Verweigerung / Unterlassung der Zahlung von Alimenten
- Weigerung ohne entschuldbare Gründe, das Kind aus der Geburtsklinik, ... sonstigen Sozialeinrichtungen abzuholen
- Missbrauch der elterlichen Rechte
- Misshandlung des Kindes, darunter physische und psychische Gewalt, sexueller Missbrauch
- Alkohol- oder Drogensucht der Eltern/des Elternteils
- Begehen einer vorsätzlichen Straftat gegen Leib oder Leben des Kindes oder des Ehegatten.
Du erntest, was du säst.
tedesken

Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Beitrag von tedesken »

Hi an alle die mich tatkräftig unterstützen
Bei mir ist schon wieder ein Problem aufgetaucht wie ist das eigentlich das Standesamt will ja einen Einkommensnachweis meiner Freundin haben , wie ist es aber wenn sie arbeitslos ist?
Sie lebt bei und von ihren Eltern brauchen die vom Standesamt da irgend einen anderen Nachweis?
Gruß tedesken
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Norbert
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Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Beitrag von Norbert »

Wozu braucht das Standesamt einen Einkommensnachweis? In Österreich ist das Standard, aber in Deutschland habe ich es noch nie gehört. (Oder liegt das einfach daran, dass ich damit bislang wenig zu tun hatte? Kann auch sein.)
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7punkt
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Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Beitrag von 7punkt »

Norbert_ hat geschrieben:Wozu braucht das Standesamt einen Einkommensnachweis?....
Beim Standesamt, wenn beide Verlobten da sind, beim Beitrittserklaerungmachen wird gefragt, wieviel man verdient, ob man Eigentumswohnung in RU hat etc. Alles wird aufgeschrieben, dann unterschrieben, aber kein schriftlicher Nachweis wird gefragt.

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Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll

Beitrag von Zeppelin »

Norbert_ hat geschrieben:Wozu braucht das Standesamt einen Einkommensnachweis? ...
Das Einkommen des/der ausländischen Verlobten wird nur für die Festsetzung der Gebühren für das Verfahren zur Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG herangezogen.
Da aber das Standesamt federführend in der Sache ist, muss man auch dort die ganzen Angaben machen.

Wenn man nichts verdient, kostet das auch so gut wie nichts. War bei meiner Frau damals auch so, da sie noch Studentin mit ca 400 Rub. Stip war.
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