Seite 1 von 5
Steuern
Verfasst: 09 Mär 2008, 03:41
von cs1
Hallo,
ich arbeite derzeit in D als Freiberufler in der IT-Branche.
Welche Steuern muss ich in RU zahlen, wenn ich das min. 186 Tage im Jahr in St.P. tue. Weiterhin für Kunden in D (Ich arbeite zu 75 % zu Hause).
Danke!
Re: Steuern
Verfasst: 09 Mär 2008, 11:49
von fremantle
Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung hast, dann fallen in den ersten 6 Monaten Deines Aufenthalts 30% EInkommenssteuer an, danach traegst Du mit dem russischen Steuersatz von 13% zum Allgemeinwohl bei.
Re: Steuern
Verfasst: 09 Mär 2008, 18:06
von cs1
Wie? 13 % - das ist alles? Nur EST, keine GST, UST etc?
Danke
Re: Steuern
Verfasst: 10 Mär 2008, 13:33
von manuchka
Doch, da kommt schon mehr raus - denn die 13% gelten nur für Arbeitnehmer. Du bist ja aber selbständig.
Zunächst - wenn du keinen russischen Pass hast - hast du ein Problem. Denn wenn du in Russland arbeiten willst, brauchst du eine Arbeitserlaubnis. Im Prinzip auch, wenn du zu Hause arbeitest.
Außerdem kann man auch nicht einfach so in der Gegend herumarbeiten, es sei denn, du möchtest gern schwarz arbeiten (aber dann sollte dich auch die Frage nach den Steuern nicht interessieren). Entweder solltest du eine Firma gründen oder dich als Einzelunternehmer registrieren lassen. Und da wartet schon das nächste Problem - die (auch steuerlich) günstige Einzelunternehmerregistrierung können - soweit ich weiß - nur Leute bekommen, die russische Staatsbürger sind oder zumindest eine Aufenthaltserlaubnis haben. Nur mit Visum geht das nicht.
Bleibt also die Gründung einer Firma - z.B. einer OOO (GmbH). Stammkapital ist gering, so ca. 300 Euro. Aber es ist ein wenig aufwendig, man braucht einen Generaldirektor (der könntest auch du selber sein), du brauchst eine Arbeitserlaubnis (das ist auch Papierkram, der lange dauert), und zu den Steuern, die du als Generaldirektor oder wer auch immer auf dein Gehalt zahlen musst (13% Einkommenssteuer), kommen die Sozialpflichtbeiträge für dich und wohl so 24% Umsatz- oder Gewinnsteuer (das weiß ich jetzt nicht genau, was da besteuert wird).
Als Einzelunternehmer zahlt man - soweit ich weiß - keine Einkommensteuer, es gibt zwei vereinfachte Besteuerungsarten, nämlich (ohne Garantie, ich bin mir da nicht ganz sicher) etwa 6% vom Umsatz (sprich - alles, was du einnimmst ohne Anrechnung deiner Kosten) oder 15% vom Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben).
Re: Steuern
Verfasst: 10 Mär 2008, 16:34
von Zejtnot
fremantle hat geschrieben:Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung hast, dann fallen in den ersten 6 Monaten Deines Aufenthalts 30% EInkommenssteuer an, danach traegst Du mit dem russischen Steuersatz von 13% zum Allgemeinwohl bei.
Nach den sechs Monaten gibt es auch die 17 % Differenz zurück!
Ansonsten stimme ich Manu zu. Folgende Ergänzung:
Für OOOs gibt es eine vereinfachte Besteuerung: Da zahlt der Arbeitnehmer besagt 13 % Lohnsteuer, der Arbeitgeber weitere 14 % Rentenkasse und 0.2 Prozent Unfallversicherung. Auf alle Ausgaben, die nicht zum Arbeitsfeld der Firma passen, werden 15 % Umsatzsteuer erhoben (also für eine IT-Firma beispielsweise 0 % auf Internet, aber 15 % auf Steuerbücher). Der Firmenbesitz wird wiefolgt besteuert:
(Variante A) Jeweils am Quartalsende 15 % des Firmenbesitzes.
(Variante B) 15 % der monatliche Einnahmen minus der Ausgaben für Pensionsfond und Lohnsteuer (oder so - erinnere mich nicht so genau).
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 02:31
von Fraggel
Guten Tag allerseits,
ich habe eine ähnliche Frage wie der Threadersteller,
allerdings dürfte ich keine Probleme mit der Arbeitserlaubnis haben da meine Gattin Russin ist.
Also Situation:
- Deutscher
- Branche Automationstechnik
- Wohnen in St.Petersburg
- Arbeiten in europäischem "Ausland" (halbes Jahr)
Fallen sofort von Anfang an nur die 13% Einkommenssteuer an?
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 06:49
von Zejtnot
Fraggel hat geschrieben:Fallen sofort von Anfang an nur die 13% Einkommenssteuer an?
Leider ist der Satz "Arbeiten in europäischem 'Ausland' (halbes Jahr)" nicht ganz schlüssig. Noch einmal: Wenn Du mehr als 183 Tage pro Jahr in Russland bist, dann 13 %, ansonsten 30 %. Egal, ob Deine Frau Russin ist oder nicht.
allerdings dürfte ich keine Probleme mit der Arbeitserlaubnis haben da meine Gattin Russin ist.
Ist leider nicht mehr so. Du kannst zwar mit einer russischen Frau vorläufiges Wohnrecht beantragen, aber erstens läuft der Antrag rund ein halbes Jahr, zweitens berechtigt das vorläufige Wohnrecht nicht (!) zum Arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung. Erst mit endgültigem Wohnrecht, welches Du frühestens nach einem Jahr mit vorläufigem beantragen kannst, darfst Du dann ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten.
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 09:25
von Dietrich
Fraggel hat geschrieben:
allerdings dürfte ich keine Probleme mit der Arbeitserlaubnis haben da meine Gattin Russin ist.
Nachdem ich mir die Traenen aus dem Gesicht gewischt habe, habe ich gesehen, dass Zejtnot schon geantwortet hat....
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 10:15
von Fraggel
Danke, insbesondere Dietrich, fuer die konstruktive Antwort.
Das heist also sehr bald vor einem geplanten Umzug Wohnrecht beantragen, und nachdem das erworben wurde auch die Arbeitserlaubnis beantragen.
Wenn ich das Wohnrecht habe, muss ich das dann auch sofort in Anspruch nehmen oder kann ich den Umzug dann organisieren wenn ich beide Erlaubnisse/Rechte habe, und wie lange gelten diese beiden Rechte?
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 10:25
von Dietrich
Sorry, aber ich habe selber eine russische Frau und wenn ich da an die Untersuchungen im tuberkulosni oder narkologizheski dispanser denke, dann musste ich eben herzlich lachen.
Das mit der "Arbeitserlaubnis vor dem Umzug beantragen" duerfte schwierig werden, denn bei Beantragung muss man sowohl ein Einkommen (oder das deiner Frau), als auch Wohnraum nachweisen. Und eine Arbeitserlaubnis, die den Namen auch verdient, gibt es soundso erst nach fruehstens 1,5 Jahren (vom Zeitpunkt des Antrags auf vorlaeufiges Wohnrecht sogar bis zu 2 Jahre).
Wie man das dann moeglichst schmerzfrei organisieren kann? Keine Ahnung. Aber "schmerzfrei" und "russische Buerokratie" sind eh Gegensaetze...
Vorlaeufiges Wohnrecht (rasresheniye na vremmenoe proshivaniye) gilt 3 Jahre, Vid na Shitelstvo (mit universeller Arbeitserlaubins) gilt dann bis zu 5 Jahre, wenn dein Pass solange gueltig ist.
Allerdings muss man sich bei beiden Varianten trotzdem einmal im Jahr im Passportni Stol melden, ein langes Antragsformular ausfuellen und mehr oder weniger Dokumente vorlegen, damit man dann wieder ein Jahr Ruhe hat....