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Zivildienst: 11-monatiger Aufenthalt

Verfasst: 18 Mär 2008, 16:45
von gustav
Hallo!

Ich lese hier schon seit einiger Zeit mit, und wollte mich heute mit einer dringenden Frage an euch wenden, in der Hoffnung, dass sich jemand findet, der sich auskennt:

ich habe vor, dieses Jahr im Herbst meinen "Zivildienst" als "Anderer Dienst im Ausland" in Russland abzuleisten. Dabei handelt es sich um einen 11-monatigen Freiwilligendienst aehnlich einem FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), der, ueber eine deutsche Organisation abgeleistet, meinen eigentlichen Zivildienst hier in der BRD ersetzt. Faktisch bin ich demnach nicht als "deutscher Zivildienstleistender" in Russland, sondern als nicht-staatlicher Freiwilliger. Diese Zeit wird dann als "Anderer Dienst im Ausland" von den deutschen Behoerden nachtraeglich offiziell honoriert und ersetzt dann nach meiner Rueckkehr meine Zivildienstpflicht.

Nun habe ich aber erfahren, dass die Russische Foerderation seit 2007 ein neues Visumrecht hat, dass mit Touristen- und Geschaeftsvisen (Jahresvisum) nur noch einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in Russland ermoeglicht, d.h., ich muesste staendig ein- und ausreisen, und Pausen von 90 Tagen einlegen - meine Dienstzeit wuerde sich theoretisch verdoppeln. Das ist natuerlich in der Praxis voellig unmoeglich fuer mich.
Fuer "Zivildienstleistende" in Russland ist dies nun ein grosses Problem. Kennt ihr euch mit den jetzigen Regelungen aus; wisst ihr von Moeglichkeiten, dennoch eine "permanente Aufenthaltserlaubnis" fuer einen 11-monatigen Aufenthalt als auslaendischer Freiwilliger in der Sozialarbeit zu bekommen? Ich stehe in dieser Zeit ausdruecklich in keinem Einkommensverhaeltnis, d.h. ich bekomme von keiner Seite Lohn fuer meinen Dienst. Ein klassischer Arbeitnehmer bin ich somit nicht.

Ich waere euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen koenntet, ich und auch andere Zivildienstleistende verzweiflen sonst momentan an diesem neuen, unbefriedigendem Gesetz.. vielen Dank im vorraus!
gustav
Seit dem 17.10.2007 gelten außerdem für Aufenthalte nicht-touristischer Art neue Bestimmungen im russischen Visumsrecht. Demnach ist, ähnlich wie in den Schengenstaaten, eine Einreise mit einem Geschäfts- oder einem humanitären Visum nur noch für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen möglich. Ein längerer Aufenthalt erfordert die Beantragung eines russischen Arbeitsvisums.
Quelle: Auswaertiges Amt

Re: Zivildienst: 11-monatiger Aufenthalt

Verfasst: 18 Mär 2008, 18:02
von manuchka
Die Stelle, bei der du deinen Zivildienst ableisten möchtest, müsste für dich vermutlich eine Einladung für ein reguläres Arbeitsvisum beantragen, denn du arbeitest ja da, auch wenn du keinen Lohn bekommst. Was anderes fällt mir gerade nicht ein. Zu Visa für humitäre Zwecke muss ich erst was nachlesen.

Das neue Gesetz mag zwar für eine Vielzahl von Ausländern jetzt unbefriedigend sein, aber das, was vorher galt, war im Prinzip eine Gesetzeslücke, die man jetzt geschlossen hat. Auch in Deutschland kann man sich als Ausländer mit einem Business-Visum nicht länger als 90 Tage am Stück aufhalten...

Re: Zivildienst: 11-monatiger Aufenthalt

Verfasst: 18 Mär 2008, 18:19
von gustav
Hallo manuchka, danke fuer die schnelle Antwort! Klar, das Gesetz ist wohl bereits ueberfaellig gewesen, aber subjektiv ist es jetzt ganz einfach desastroes. Ich hoffe, es laesst sich eine Loesung finden.
Du erwaehnst das Arbeitsvisum, ich habe mal eben recherchiert, und gelesen, dass dazu der Arbeitgeber Lizenzen benoetigt, auslaendische Arbeitnehmer zu beschaeftigen.. das ist bei gewerblichen Betrieben sicherlich moeglich und absolut sinnvoll, aber im Fall der Zivildienstleistenden - in meinem Fall - schliesse ich das so gut wie aus, diese sehr kleinen lokalen Projekte zB in der Arbeit mit behinderten Menschen werden keine Moeglichkeit haben, sich diese vermutlich recht aufwaendigen Lizenzen zu beschaffen; meist sind sie nur spendenfinanziert und oft ohne behoerdliche Unterstuetzung. Vor allem fuer mich wuerde das auch rein zeitlich vermutlich nicht mehr klappen, wenn mein Projekt sich zusaetzlich noch derartig registrieren lassen muss.
Meinst du/ihr, dass es sich nun wirklich nur noch ueber diesen Weg als Freiwilliger nach Russland gelangen laesst? Ich hoffe noch immer auf eine Art Ausnahmeregelung, aber habe bislang noch nichts derartiges waehrend meiner Recherchen finden koennen.

Re: Zivildienst: 11-monatiger Aufenthalt

Verfasst: 19 Mär 2008, 07:57
von Zejtnot
Also ich weiß von einer deutschen Hilfsorganisation in Russland, dass diese vor genau demselben Problem steht: Alle Freiwilligen werden nun nach 90 Tagen rausgeschmissen. Auch wenn diese keine "gekauften" Visa sondern normale Jahres-Gästevisa mit Einladung der Organisation haben. Es ist sogar so streng, dass die Einwohnermeldestelle kurz vor Ablauf der 90 Tage anruft und auf Ablauf der Frist hinweist.

Diese Organisation wird hier nun auch versuchen, Arbeitsgenehmigungen zu bekommen. Theoretisch ist das machbar. Zuerst beantragt man beim Amt für Arbeitsbeschaffung (трудоустройство) eine Genehmigung, Ausländer anzustellen. Leider muss man das recht früh machen, weil die Quoten kalenderjährlich vergeben werden. Für 2008 sind fast alle Quoten ausgereizt - in Moskau und in beliebten Branchen sowieso. Diese Genehmigung ist nicht Personen- aber Länderbezogen. Problematisch ist, dass Du zumindestens einen formalen Lohn bekommen musst - denn der Arbeitgeber muss für Deinen Unterhalt garantieren.

Wenn die Genehmigung vorliegt, einen Deutschen einzustellen, kannst Du innerhalb von zwei Wochen eine Arbeitsgenehmiguing bekommen, dann innerhalb eines Monats eine Einladung, dann ein Visum.

Welche Auswege gibt es?! Wenige.

(A) Um Ausnahmen bitten - mehr als 6 Monate sind aber kaum wahrscheinlich.
(B) Nebenbei studieren, denn für Studenten gelten die Regeln nicht. (Kostet leider bei fast allen Unis Geld.)
(C) Jeweils mit 3-Monatsvisa einreisen. Raus, neues Visum, wieder rein. Soll wohl gehen, aber eine Garantie dafür kann Dir niemand geben.

Re: Zivildienst: 11-monatiger Aufenthalt

Verfasst: 06 Apr 2008, 16:35
von gustav
Danke! Auch wenn es schlecht aussieht, habe ich jetzt bereits einen sehr viel besseren Ueberblick. Die Moeglichkeit, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, muss ich vermutlich aber ausschliessen.

Eine Frage habe ich jedoch noch: was haltet ihr von der Idee,
ein Jahresvisum (unter Beruecksichtigung der 90/180-Regel fuer multiple Einreisen) zu beantragen und dann zunaechst in Russland einzureisen (fuer wenige Tage), so dass das erste Halbjahr anfaengt zu laufen.
Dann koennte man fuer die letzten ~90 Tage des ersten Halbjahres zurueckkehren, um am Ende der ~90 Tage wieder (fuer wenige Tage) auszureisen,
um dann im zweiten Halbjahr zurueckzukehren und weitere 90 Tage zu bleiben.
Demnach haette man sozusagen ein halbes Jahr am Stueck, also nur mit einer kurzen Unterbrechung, in Russland verbracht.
Das waere zumindest ein Kompromiss, mit dem man ein 1/2 Jahr Dienst ableisten koennte, welches man sich in Deutschland anrechnen lassen wuerde. Zumindest waere es besser als gar kein Dienst in der Russischen Foerderation.

Meine Frage an euch - ist diese Idee realistischerweise umsetztbar?
Bin dankbar fuer jede Antwort, Gruss,
Gustav

Re: Zivildienst: 11-monatiger Aufenthalt

Verfasst: 08 Apr 2008, 11:18
von Zejtnot
An sich scheint die Idee ganz gut zu sein. Man könnte auch, wie schon erwähnt, versuchen mit vier 3-Monatsvisa durchzukommen.

Re: Zivildienst: 11-monatiger Aufenthalt

Verfasst: 08 Apr 2008, 12:40
von gustav
Zejtnot_ hat geschrieben:An sich scheint die Idee ganz gut zu sein. Man könnte auch, wie schon erwähnt, versuchen mit vier 3-Monatsvisa durchzukommen.
Perfekt, danke. Ich waere froh, wenn's wenigstens so klappen kann, und sich mein Dienst noch in irgendeiner sinnvollen Form realisieren laesst.
Und deine Idee mit den 3-Monatsvisa, bedeutet das, man wendet diesen "2-Paesse-Trick" an, und kehrt dann jedes mal mit dem jeweils anderen Pass zurueck? Das ist ja recht heikel. Oder gilt die Idee mit den 2 Paessen nur fuer zwei Jahres-Visa?

Ueber die Moeglichkeit, jeweils mehrere 3-Monatsvisa zu beantragen, bin ich gar nicht so recht im Bilde. Gilt denn die 90/180-Regel dann nicht mehr, oder faellt es dann an der Grenze schlichtweg keinem mehr auf?

Ich ging bislang davon aus, dass man - unabhaengig vom Visum, das man hat - nur noch 90/180 Tage im Land sein darf. Dass die eigene Verweildauer also kontinuierlich irgendwo zentral gespeichert wird, die Tage des Aufenthalts sich addieren, und man so wirklich nur noch 90 von 180 Tage in Russland "geduldet" wird.
Gibt es da irgendwelche Erfahrungen oder Einschaetzungen, wie vielversprechend diese Taktik ist?

Gruss,
gustav

Re: Zivildienst: 11-monatiger Aufenthalt

Verfasst: 08 Apr 2008, 13:53
von Zejtnot
Ich kenne ein paar Leute, die es im Moment so machen, jeweils mit 3-Monatsvisa hier zu sein. Läuft es ab, fliegen sie für eine Woche nach Deutschland und holen sich ein neues. Praktisch geht das wohl meist gut, aber ich kann mir auch vorstellen, dass der Passportny Stol, welcher einen registriert, Probleme machen könnte.

Man kann also nicht pauschal sagen, dass das überall und immer klappt.

Re: Zivildienst: 11-monatiger Aufenthalt

Verfasst: 18 Feb 2009, 21:10
von maxi
Ich wollte auch ein FSJ oder ein ADiA in Russland machen und habe das selbe Problem.

Ich habe hier ganz gute Informationen zum Visum in Russland gefunden:
http://www.fsj-adia.de/forum/adia_in_russland-t365.html

Hilft dir evtl. etwas weiter.