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Finanzielle Unterstützung der Ehefrau in Russland
Verfasst: 25 Mär 2008, 15:27
von pimpim
Hallo Leute
Heute habe ich gleich mehrere Anliegen.
1. Als frisch Verheirateter geht man natürlich zur Gemeinde und will seine Lohnsteuerkarte von I auf III ändern lassen. Aber Pustekuchen :( , da die Gattin nicht in Deutschland lebt.
Meine Frage ist nun: Wenn meine Frau vor November einreist, kann ich dann rückwirkend fürs Kalenderjahr die Lohnsteuerklasse ändern lassen? Auf den Punkt gebracht: Was ist steuerrechtlich entscheidend: Datum der Eheschließung, oder Datum der "in der Bundesrepublik" Wohnsitznahme?
2. Es lebt sich sehr schlecht von der Luft und der Liebe in Russland, und noch schlechter, wenn man eine kleine Tochter hat. Folglich habe ich meiner Frau Geld in Russland gelassen, und will/darf/muss/soll sie auch (so lange das Visum für die FZF noch läuft) finanziell unterstützen. Dass Frauen Geld kosten ist mir bekannt, nur würde es mich interessieren, ob ich den Unterhalt von der Einkommenssteuer absetzen kann. In Deutschland funktioniert das. Vielleicht hat ja jemand im Forum Erfahrung mit dem Unterhalt von irgendwelchen Angehörigen in Russland.
3. Geld nach Russland
Was ist zur Zeit die kostengünstigste Variante?
Ich wollte in Saransk ein Konto eröffnen, aber dort wusste auf 7 verschiedenen !!!!! Banken niemand etwas mit den Begriffen BIC und IBAN an zu fangen.
Gibt es internationale Konten in Russland? Und was ist die Alternative zu Western Union?
Besten Dank für das Lesen und eventuelle Antworten.
Gruss pimpim
PS: Ich arbeite gerade an einer Kostenaufstellung meiner bisherigen Ausgaben in Sachen Deutsch-Russische Ehe. Ich werde sie posten wenn meine Liebste hier in Deutschland ist. Vielleicht kann manch Neuling noch was dabei lernen.
Re: Finanzielle Unterstützung der Ehefrau in Russland
Verfasst: 25 Mär 2008, 15:43
von Zejtnot
pimpim hat geschrieben:Gibt es internationale Konten in Russland? Und was ist die Alternative zu Western Union?
Du kannst bei der VTB24 definitiv Konten anlegen, auf die man aus Deutschland überweisen kann. Definitiv billiger ist es aber, wenn Du in Deutschland ein Konto mit EC-Karte anlegst und diese Karte Deiner Frau gibst. Sie zieht das Geld dann in Russland. Es gibt Konten, die einen Dispo ausschließen ... dann ist auch das Risiko einer Überziehung ausgeschlossen.
Von den Gebühren her dürfte das die günstigste aller Varianten sein.
Zum deutschen Steuerrecht habe ich keinerlei Ahnung. Frage auch mal im Forum von
http://www.info4alien.de - die dürften da mehr wissen.
Re: Finanzielle Unterstützung der Ehefrau in Russland
Verfasst: 25 Mär 2008, 18:11
von manuchka
Gleich vorneweg, ich bin auch kein Steuerrechtler.
Zu 1.: Es kann dir letztlich egal sein, welches Datum maßgeblich ist, wenn beide im gleichen Jahr liegen. Schließlich heiraten manche noch kurz vorm Jahresende "der Steuer wegen", und dann wird für das ganze Jahr, in dem sie geheiratet haben, nachträglich so getan, als wären sie verheiratet gewesen.
Wenn du es aber genauer wissen willst: die Voraussetzungen sind (nach § 26 EStG)
a) dass man verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt (gemeint ist nicht räumliche Trennung, sondern quasi die Vorstufe zur Scheidung), und
b) dass beide unbeschränkt (in Deutschland) steuerpflichtig sind, was erst dann der Fall ist, wenn deine Frau in DE lebt.
Du kannst also m.M.n. durchaus im November, wenn deine Frau dann kommt, die Steuerklasse ändern lassen, das muss dann entsprechend berücksichtigt werden (kriegste dann halt was wieder).
Zu 2.: Mir ist, ehrlich gesagt, neu, dass man Unterhalt für die Ehefrau von der Einkommensteuer absetzen können soll. Für die geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehefrau ginge es wohl, für ein Kind unter 14 unter bestimmten Umständen auch, ich möchte da aber nichts falsches sagen. § 10 EStG ist die Vorschrift für diese sog. Sonderausgaben, wenn du mal selber nachlesen willst. Ansonsten würde ich mir da Rat vom Steuerberater meines Vertrauens holen. (Den kannste ja dann auch steuerlich absetzen, meine ich.)
Zu 3.: Ich denke auch, dass Zejtnots Idee mit dem deutschen Konto und der EC-Karte für deine Frau die beste Lösung ist. Sie zieht vor Ort Rubel aus dem Automaten, die ja mittlerweile konvertierbar sind und deswegen auch vom Euro-Konto in DE abgebucht werden können. Gebühren so um die 4 Euro pro Abhebung, allerdings Beschränkung der Maximalsumme, die man mit einem Mal abheben kann, auf ca. 400-500 Euro (in der jeweiligen Währung). Außerdem solltest du deiner Bank Bescheid geben, dass das seine Richtigkeit hat, wenn da regelmäßig von Russland aus auf das Konto zugegriffen wird, sonst sperren sie möglicherweise von sich aus die Karte, wenn sie befürchten, dass die evtl. geklaut ist und du dann Schadenersatz geltend machen willst.
Re: Finanzielle Unterstützung der Ehefrau in Russland
Verfasst: 26 Mär 2008, 16:38
von Traxx
Freiwillig gezahlter Unterhalt kann nicht abgesetzt werden - leider.
Re: Finanzielle Unterstützung der Ehefrau in Russland
Verfasst: 26 Mär 2008, 17:31
von harald63
Traxx hat geschrieben:Freiwillig gezahlter Unterhalt kann nicht abgesetzt werden - leider.
Kann ihn seine Frau zur Unterhaltszahlung verklagen?

Re: Finanzielle Unterstützung der Ehefrau in Russland
Verfasst: 27 Mär 2008, 14:09
von pimpim
Hallo
Kann man denn im Falle der Arbeitslosigkeit der Frau und noch nicht möglicher Einreise (weil das FZF ewig dauert) denn von Freiwilligkeit reden?
Müsste man die Bedürftigkeit der Ehefrau nachweisen?
Gruss pimpim
Re: Finanzielle Unterstützung der Ehefrau in Russland
Verfasst: 27 Mär 2008, 15:23
von Traxx
In deutschalnd ist es so, wenn sie wirklich kein Einkommen hat dann kann der Unterhalt als Sonderausgaben anerkannt werden. Aber nur hier, nicht als Anlage U - das geht schief (musste ich auch schon erfahren)
Re: Finanzielle Unterstützung der Ehefrau in Russland
Verfasst: 27 Mär 2008, 16:20
von pimpim
Traxx hat geschrieben:In deutschalnd ist es so, wenn sie wirklich kein Einkommen hat dann kann der Unterhalt als Sonderausgaben anerkannt werden. Aber nur hier, nicht als Anlage U - das geht schief (musste ich auch schon erfahren)
das widerspricht zwar meinem Gerechtigkeitsempfinden (weder bessere Lohnsteuerklasse, noch Absetzbarkeit als Unterstützung), aber vielleicht sollte ich davon Abschied nehmen, dass auf dieser Welt irgendetwas gerecht ist. :(
Re: Finanzielle Unterstützung der Ehefrau in Russland
Verfasst: 28 Mär 2008, 13:54
von Traxx
Anlage U geht nur, wenn Sie kein einkommen hat, und du dazu verpflichtet bist zu zahlen (so ist mein aktueller kentnissstand)
Re: Finanzielle Unterstützung der Ehefrau in Russland
Verfasst: 28 Mär 2008, 14:36
von Marco
1. Als Konto empfehle ich Postbank SparCard 3000 plus direkt, 10 Auslandsabhebungen kostenfrei/Jahr, Karte kannst deiner Ehefrau geben, so dass sie immer in Russland Geld abheben kann, was du auf das Konto einzahlst. Habe ich vor 4-5 Jahren mit meiner Frau genauso gemacht
http://www.postbank.de/-snm-0184330278- ... BB2ACDB049
2. Steuer
Auf Lohnsteuerklasse 3 hast du nur Anspruch, wenn beide hier leben (unbeschränkt steuerpflichtig). Dabei reicht es aus, dass dieser Zeitraum 1 Tag beträgt. Wenn sie also am 31.12. hier ist, hast du Anspruch auf Zusammenveranlagung (sprich Lohnsteuerklasse 3 für das gesamte Jahr). Das Geld bekommst aber nicht mehr rückwirkend per Lohntüte sondern musst du dir über die Einkommensteuererklärung wiederholen. Die Steuerklasse wird für die Zukunft geändert, rückwirkend wird das nicht gemacht. Also wenn sie im Mai kommt, dann kannst die Lohnsteuerklasse ab Mai ändern und den Rest musst du dir über die Einkommensteuererklärung holen.
Falls sie das gesamte Jahr in Russland bleibt, ist ein Abzug als Aussergewöhnliche Belastung gem. §33a möglich (unterhalt an nahe Angehörige). Hier geht es aber nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag.
Anlage U ist nur für Leute bestimmt, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind. Der Zahlende zieht den Unterhalt als Sonderausgabe ab, während er Empfänger den erhaltenen Betrag versteuert. Kommt also in diesem Fall nicht in Betracht. Der Empfänger kann auch Einkommen haben, lohnt sich dann aber nur wenn der Steuersatz des Empfängers niedriger als der des Zahlenden ist. Falls der Empfänger kein Einkommen hat, kann er zu diesem Konstrukt gezwungen werden, da eine Verweigerung der Schädigung des Zahlenden gleichkommt, was in Rosenkriegen ja ab und zu mal gemacht wird