Erfahrungsbericht - offene Fragen
Verfasst: 03 Apr 2008, 20:01
hallo zusammen!
meine Verlobte und ich wollen im Juni heiraten. Sie wohnt noch in Moskau.
Wir dachten, wenn wir die "Bestätigung vom Standesamt dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind" bei dem Visum-Antrag (Eheschließung) vorlegen, dann müßten die Papiere wohl nicht von der Botschaft nach München geschickt werden zwecks Rückbestätigung. Dazu später.
Also haben wir in Russland die für sie notwendigen Unterlagen lt. Merkblatt besorgt und bei ihrem letzten Besuch in München sind wir zum Standesamt zwecks Anmeldung gepilgert.
Problem 1: die Übersetzungen müssen der ISO-Norm entsprechen, was bei dieser (sehr guten) russ. Übersetzung nicht der Fall war. Also zum nächsten Notar gelaufen und die gleichen Papiere nochmal übersetzen lassen, inkl. Beglaubigung
Problem 2: von wegen Bestätigung! die Papiere werden erst zum OLG geschickt und ich bekomme in 2 bis 3 Wochen Bescheid, erst dann kann ich die schriftliche Bestätigung bekommen
Immerhin wurde die Anmeldung beim 2. Anlauf dann angenommen und die Unterlagen sind jetzt beim OLG.
Die Bestätigung muß ich dann per DHL nach Moskau schicken und dann kann meine Verlobte das Visum beantragen.
Frage: Stimmt es, das ein Brief mit DHL nach Moskau nur 2-3 Tage dauert?
Nun zu der oben erwähnten Frage: weiß jemand, ob die Botschaft trotz der behördlichen Bestätigung (dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind) die Unterlagen zur Ausländerbehörde nach München schicken muß?
Wenn ja, kann man erreichen, dass die Botschaft die Korrespondenz per Fax oder Email macht? denn sonst kann sich das über Monate hinziehen, befürchte ich!
EInen Termin zu bekommen bei der Botschaft in Moskau scheint ja z. Z. nicht das grosse Problem zu sein. Aber dass da so viel Beliebigkeit im Spiel ist, ist schon beängstigend.
meine Verlobte und ich wollen im Juni heiraten. Sie wohnt noch in Moskau.
Wir dachten, wenn wir die "Bestätigung vom Standesamt dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind" bei dem Visum-Antrag (Eheschließung) vorlegen, dann müßten die Papiere wohl nicht von der Botschaft nach München geschickt werden zwecks Rückbestätigung. Dazu später.
Also haben wir in Russland die für sie notwendigen Unterlagen lt. Merkblatt besorgt und bei ihrem letzten Besuch in München sind wir zum Standesamt zwecks Anmeldung gepilgert.
Problem 1: die Übersetzungen müssen der ISO-Norm entsprechen, was bei dieser (sehr guten) russ. Übersetzung nicht der Fall war. Also zum nächsten Notar gelaufen und die gleichen Papiere nochmal übersetzen lassen, inkl. Beglaubigung
Problem 2: von wegen Bestätigung! die Papiere werden erst zum OLG geschickt und ich bekomme in 2 bis 3 Wochen Bescheid, erst dann kann ich die schriftliche Bestätigung bekommen
Immerhin wurde die Anmeldung beim 2. Anlauf dann angenommen und die Unterlagen sind jetzt beim OLG.
Die Bestätigung muß ich dann per DHL nach Moskau schicken und dann kann meine Verlobte das Visum beantragen.
Frage: Stimmt es, das ein Brief mit DHL nach Moskau nur 2-3 Tage dauert?
Nun zu der oben erwähnten Frage: weiß jemand, ob die Botschaft trotz der behördlichen Bestätigung (dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind) die Unterlagen zur Ausländerbehörde nach München schicken muß?
Wenn ja, kann man erreichen, dass die Botschaft die Korrespondenz per Fax oder Email macht? denn sonst kann sich das über Monate hinziehen, befürchte ich!
EInen Termin zu bekommen bei der Botschaft in Moskau scheint ja z. Z. nicht das grosse Problem zu sein. Aber dass da so viel Beliebigkeit im Spiel ist, ist schon beängstigend.