FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

Ich verstehe den Unsinn ebenso wenig....
Piter90
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Piter90 »

Ich muss dieses Jahr auch den VID beantragen, weil die RVP Ende des Jahres ausläuft.
Hatte sicherheitshalber schon vor einer Weile geguckt, welche Dokumente man braucht, und bin dabei auch auf das Führungszeugnis gestoßen. Ist wohl neu seit 2020, brauchen auch nur die Ausländer, die aus visapflichtigen Ländern stammen.
Führungszeugnis kann man auch aus dem Ausland beantragen, man muss allerdings zum Konsulat wackeln, um die Unterschrift auf dem Antrag beglaubigen zu lassen. Dann schickt man den Kram per Post an das Bundesamt für Justiz in Bonn. Außerdem braucht man einen Kontakt in Deutschland, da apostillierte Führungszeugnisse nur an deutsche Adressen versandt werden (wohl, weil man die Apostille per Nachnahme bezahlen muss).

Hier die Info auf der Seite des MWD:
"8. Документ, подтверждающий отсутствие судимости либо, при ее наличии, содержащий информацию о преступлении, за которое был осужден заявитель. Представляется иностранным гражданином, достигшим четырнадцатилетнего возраста.
Указанный документ не представляется иностранным гражданином, прибывшим в Российскую Федерацию в порядке, не требующем получения визы."
https://xn--b1aew.xn--p1ai/Deljatelnost ... 0%B2%D0%BE
m5bere2
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

Piter90 hat geschrieben: 13 Jan 2021, 16:12 Außerdem braucht man einen Kontakt in Deutschland, da apostillierte Führungszeugnisse nur an deutsche Adressen versandt werden (wohl, weil man die Apostille per Nachnahme bezahlen muss).
Man kann sie auch ans Konsulat schicken lassen. Gibt im Antragsformular so ein Kreuz. Dann beim Konsulat bezahlen und abholen. Jedenfalls klappte das 2015 so. Ach ist das schon lange her, dass ich mal ein deutsches Führungszeugnis brauchte. Das erste und einzige Mal. :-D
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Piter90 »

m5bere2 hat geschrieben: 13 Jan 2021, 16:22 Man kann sie auch ans Konsulat schicken lassen. Gibt im Antragsformular so ein Kreuz. Dann beim Konsulat bezahlen und abholen. Jedenfalls klappte das 2015 so. Ach ist das schon lange her, dass ich mal ein deutsches Führungszeugnis brauchte. Das erste und einzige Mal. :-D
Ich glaube, das geht nur in dem Fall, wenn das Führungszeugnis Eintragungen enthält (meine, mich zu entsinne, das so auf dem Antrag gelesen zu haben).

Hatte noch vergessen, dass man das Führungszeugnis auch online beantragen kann, aber dafür braucht man wohl einen Personalausweis mit freigeschalteter E-Funktion plus Kartenlesegerät.
Für mich fiel diese Variante aus, weil ich seit Jahr und Tag nur noch mit Reisepass unterwegs bin :D
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

Piter90 hat geschrieben: 13 Jan 2021, 16:29 Ich glaube, das geht nur in dem Fall, wenn das Führungszeugnis Eintragungen enthält (meine, mich zu entsinne, das so auf dem Antrag gelesen zu haben).
Meins enthält keine Eintragungen. Sonst dürfte ich nicht an einer Universität unterrichten. ;) Ging trotzdem übers Konsulat.
m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

Offenbar gibt es, aufgrund der Corona Sitation, auch andere Moeglichkeiten.

Habe soeben den Antrag fuer das Fuehrungszeugnis, vom Deutschen Konsulat in Moskau, in russischer Sprache erhalten. Akzeptiert wird inzwischen auch die Beglaubigung durch einen russischen Notar.

E-Perso hab ich, die PIN auch. NFC Mobiltelefon ist heute Abend auch am Start. Dann versuche ich die Beantragung Online.
Dann beim Konsulat bezahlen und abholen.
Das hab ich 2012 gemacht, wenn ich mich recht erinnere, ging der Antrag auch ueber das Konsulat nach Deutschland.... In der Mail von Heute teilte mir das Konsulat mit, das diese Vorgehensweise nicht mehr moeglich ist...
kamensky
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von kamensky »

Da hier soviel ueber das Fuehrungszeugnis debutiert wird, einmal die Frage, ob man dies mit einem "Strafauszug aus dem eidgenoessischen Zentralregister" vergleichen kann? Wen dem so ist: Diesen Auszug musste ich bei der ersten Beantragung zur Vid auch beilegen. Danach, also fuer die zukuenftigen Verlaengerungen der Vid nicht mehr, weil ich dann ja sowieso in Russland gelebt habe bzw. immer noch lebe. Somit waere ja dann doch ein russischer Strafauszug massgebend.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

Wie ich es verstehe, gilt die Regelung seit dem 23.07.20. Und auch fuer Antragsteller aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, so zumindest die Aussage unserer oertlichen Behoerde. Hintergrund, die Straftaten bei VID Inhabern sollen zugenommen haben, daher habe man sich zu dieser Massnahme entschlossen....
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von kamensky »

m1009 hat geschrieben: 13 Jan 2021, 17:58 Wie ich es verstehe, gilt die Regelung seit dem 23.07.20. Und auch fuer Antragsteller aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, so zumindest die Aussage unserer oertlichen Behoerde. Hintergrund, die Straftaten bei VID Inhabern sollen zugenommen haben, daher habe man sich zu dieser Massnahme entschlossen....
Habe meine unbefristete Vid am 11.03.2020 erhalten. Die Beantragung war Nicht besonderes und beinahe frei von Beilagen und Dokumenten. Wie ich mich erinnere: Letzte Emigrationskarte, die sich alljaehrlich wiederholende Bestaetigung ueber den Aufenthalt in RU, ein Auszug ueber die Adresse der Registrierung. Passport und eine notariell beglaubigte Uebersetzung davon. Was das finanzielle inkl. Rosreester anbelangt, musste ich Nichts beilegen. Die Dame erklaerte mir, dass sie dies selbst vom russischen Steueramt und Rosreester beziehen werden. Dies war Alles. Die Bearbeitung dauerte ca. 3 Wochen.
Zuletzt geändert von kamensky am 13 Jan 2021, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Piter90 »

m1009 hat geschrieben: 13 Jan 2021, 17:23 Dann versuche ich die Beantragung Online.
Viel Erfolg dabei!
m1009 hat geschrieben: 13 Jan 2021, 17:23 Offenbar gibt es, aufgrund der Corona Sitation, auch andere Moeglichkeiten.
Schön zu sehen, dass trotz Corona noch Leben in der Bürokratie ist :lol:
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